Kategorie: Ratgeber

  • Selbsthilfe für pflegende Angehörige in Düsseldorf: Gruppen finden

    Wer einen Angehörigen pflegt, hat oft viele Ratgeber, aber selten jemanden, der die eigene Lage wirklich kennt. Genau dafür gibt es Selbsthilfegruppen und Gesprächskreise: Menschen in ähnlicher Situation hören zu und teilen ihre Erfahrungen.

    Dieser Ratgeber zeigt, welche Formen es gibt, wer in Düsseldorf bei der Suche hilft und wie Sie sich den Termin freihalten. Als Betreuungsdienst in Düsseldorf übernehmen wir in dieser Zeit gern die Betreuung Ihres Angehörigen.

    Sie möchten zu einer Gruppe gehen, aber wissen nicht, wer währenddessen bei Ihrem Angehörigen bleibt? Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag stellen. Wir bereiten ihn mit Ihnen vor, die Beratung ist kostenfrei.

    Warum Austausch mit anderen Pflegenden mehr ist als ein nettes Extra

    Pflege belastet. Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat für 2025 rund 1.490 Pflegende befragt. Danach gelten 43,3 Prozent der Befragten als hochbelastet, Frauen häufiger als Männer.

    Nach Angaben von gesund.bund.de, dem Portal des Bundesgesundheitsministeriums, bieten Selbsthilfegruppen emotionale Unterstützung, Erfahrungsaustausch und verlässliche Informationen. Gruppen für Angehörige können außerdem soziale Isolation verringern. Eine Behandlung ersetzen sie nicht, sie können sie aber ergänzen.

    Selbsthilfegruppe, Gesprächskreis, Kontaktstelle: Wo der Unterschied liegt

    Die Begriffe werden oft vermischt. Das hilft bei der Wahl:

    • Selbsthilfegruppe: Die Mitglieder bestimmen Ziele und Treffen selbst. Laut Stadt Düsseldorf gibt es keine professionelle Leitung, und was besprochen wird, bleibt in der Gruppe.
    • Angeleiteter Gesprächskreis: Eine Fachkraft moderiert die Treffen. Solche Kreise sind im Pflegewegweiser NRW für Düsseldorf verzeichnet, etwa für Angehörige von Menschen mit Demenz.
    • Selbsthilfekontaktstelle: Hauptamtliche Beratungsstellen informieren über Gruppen und helfen bei der Gründung neuer Gruppen.
    • Selbsthilfeorganisation: Zusammenschlüsse von Gruppen, oft zu einer bestimmten Erkrankung.

    Wer sich nicht gleich festlegen mag, startet mit einem Gespräch bei einer Kontaktstelle.

    Wer in Düsseldorf bei der Suche hilft

    Das Selbsthilfe-Service-Büro im Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf ist Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe. Laut städtischem Flyer bietet es Information, persönliche, telefonische und E-Mail-Beratung sowie Unterstützung in der Anfangsphase neuer Gruppen. Auch Menschen, die eine Gruppe suchen, können sich melden. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie auf duesseldorf.de.

    Speziell für Pflege gibt es das Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe. Die Alzheimer Gesellschaft Düsseldorf nennt auf ihrer Website, dass das Kontaktbüro Angehörige, Betroffene und Selbsthilfegruppen berät und Pflegeselbsthilfegruppen in Düsseldorf vermittelt. Erreichbar ist es unter 0211 280 175 9 (Hardenbergstraße 3). Eine Terminvereinbarung ist laut Pflegewegweiser NRW notwendig. Fragen Sie dort auch nach Kosten.

    Sie wissen nicht, ob eine Gruppe oder erst einmal praktische Entlastung für Sie passt? Fordern Sie einen Rückruf an. Wir hören zu und sortieren die nächsten Schritte mit Ihnen, kostenfrei.

    Die richtige Gruppe finden: Fragen vor dem ersten Besuch

    Nicht jede Gruppe passt zu jeder Pflegesituation. Pflegen Sie Ihre Partnerin oder Ihren Vater? Geht es um Demenz, einen Schlaganfall oder eine Krebserkrankung? Je ähnlicher die Lage, desto leichter fällt das Reden.

    Klären Sie vorab:

    • Ist die Gruppe selbstorganisiert oder wird sie angeleitet?
    • Gibt es feste Termine, und müssen Sie sich anmelden?
    • Findet das Treffen vor Ort oder online statt?
    • Gibt es Kosten, etwa für Räume oder Material?

    Laut Barmer ist die Verbindlichkeit in Selbsthilfegruppen gering, es gibt keine vorgeschriebenen Mindesttermine. Viele Gruppen nehmen auch spontane Besucher auf, so gesund.bund.de. Sie können also erst einmal zuhören. Passt die Runde nicht, probieren Sie eine andere.

    Vor Ort oder per Video: Was zu Ihrem Alltag passt

    Digitale Angebote wie Videochats ermöglichen die Teilnahme, wenn Sie das Haus nicht verlassen können. Das steht ebenfalls bei gesund.bund.de. Die Barmer gibt zu bedenken, dass Online-Treffen nach Erfahrung mancher Teilnehmender weniger intensiv sind. Beides hat seinen Platz: Online ist erreichbar, wenn die Pflege den Abend bestimmt, und vor Ort entstehen eher persönliche Kontakte.

    Denkbares Beispiel (kein realer Fall): Eine Tochter pflegt ihre Mutter und kann abends nicht weg. Sie startet mit einer Videorunde und geht später, wenn die Betreuung steht, zu einem Treffen vor Ort.

    Wissen Sie schon, an welchem Wochentag Sie Zeit für sich bräuchten? Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp. Wir melden uns und planen die Betreuung mit Ihnen, die Beratung ist kostenfrei.

    Wer bleibt beim Pflegebedürftigen, während Sie in der Gruppe sind?

    Oft scheitert der Besuch nicht am Willen, sondern an der Zeit. Hier hilft der Entlastungsbetrag: Er beträgt nach § 45b SGB XI bis zu 131 Euro im Monat und kann für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Nach den Leistungsübersichten des Bundesgesundheitsministeriums gilt er für alle Pflegegrade. Nicht genutzte Beträge lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres übertragen. Mehr dazu im Beitrag zum Ansparen und Verfall.

    Für längere Abwesenheiten gibt es die Verhinderungspflege. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich 2026 einen Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro. Wie Sie die Leistung abrufen, steht im Beitrag zur Verhinderungspflege. Die Erstattung erfolgt über die Pflegekasse, wir unterstützen Sie bei der Beantragung.

    Wissen statt Rätselraten: Pflegekurs und Pflegeberatung

    Gruppen sind nur ein Baustein. Pflegekurse nach § 45 SGB XI sind für Angehörige unentgeltlich und können auf Wunsch auch zu Hause stattfinden. Dort treffen Sie ebenfalls andere Pflegende. Details finden Sie im Beitrag zum kostenlosen Pflegekurs.

    Wer Leistungen der Pflegeversicherung bezieht oder beantragt hat, hat Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Auf Wunsch findet sie zu Hause statt, Angehörige können einbezogen werden. Lesen Sie dazu Pflegeberatung in Düsseldorf. Mit Demenz im Haushalt hilft zusätzlich der Überblick über Demenz-Anlaufstellen.

    Möchten Sie Pflegeberatung, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in der richtigen Reihenfolge angehen? Rufen Sie uns vor dem Antrag an. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, die Hilfe bei den Unterlagen ist kostenfrei.

    Wenn die Gruppe nicht reicht

    Selbsthilfe kann ärztliche oder psychologische Begleitung nicht ersetzen, betont auch die Barmer. Halten Erschöpfung, Niedergeschlagenheit oder Schlafprobleme über längere Zeit an, sprechen Sie mit Ihrer Hausarztpraxis. Mehr zur Entlastung durch Pausen lesen Sie im Beitrag Pflegende Angehörige entlasten.

    Zum Gesamtbild gehört auch, die Pflege im Alltag zu verteilen. Einen Überblick, was Ihrem Angehörigen zusteht, gibt der Beitrag zu den Leistungen bei Pflegegrad 2.

    Fühlen Sie sich gerade überfordert und möchten erst einmal sprechen? Wir rufen Sie zurück und zeigen, welche Unterstützung in Ihrer Woche möglich ist. Das Gespräch ist kostenfrei.

    Häufige Fragen zur Selbsthilfe für pflegende Angehörige

    Was kostet die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe?

    Einheitliche Kosten gibt es nicht, sie hängen von Gruppe und Träger ab. Die Selbsthilfe wird laut gesund.bund.de unter anderem von Krankenkassen und der öffentlichen Hand gefördert. Fragen Sie vor dem ersten Besuch bei der Gruppe oder der Kontaktstelle nach.

    Muss ich mich anmelden?

    Bei vielen Selbsthilfegruppen reicht es laut Barmer, einfach vorbeizukommen. Angeleitete Gesprächskreise in Düsseldorf verlangen laut Pflegewegweiser NRW eine Terminvereinbarung. Rufen Sie im Zweifel kurz an.

    Wird das, was ich erzähle, weitergegeben?

    Nach Angaben der Stadt Düsseldorf wird das Besprochene nicht nach außen getragen. Gruppen leben davon, dass alle offen sprechen können. Fragen Sie zu Beginn nach den Gruppenregeln.

    Gibt es auch Gruppen, wenn mein Angehöriger keinen Pflegegrad hat?

    Viele Gruppen verlangen laut gesund.bund.de nicht einmal eine Mitgliedschaft, von einem Pflegegrad ist dort keine Rede. Für den Entlastungsbetrag und die Verhinderungspflege ist ein Pflegegrad dagegen nötig. Ob ein Antrag sinnvoll ist, klären wir mit Ihnen kostenfrei im Gespräch.

    Kann ich den Entlastungsbetrag für die Betreuung während der Gruppe nutzen?

    Er ist nach § 45b SGB XI für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag vorgesehen. Ob unsere Betreuung in Ihrem Fall darüber abgerechnet werden kann, besprechen wir persönlich. Die Pflegekasse entscheidet über die Erstattung.

    Quellen: Stadt Düsseldorf: Was ist Selbsthilfe?, Stadt Düsseldorf: Flyer Selbsthilfe-Service-Büro, Alzheimer Gesellschaft Düsseldorf: Angebote, Pflegewegweiser NRW: Kontaktbüro Pflegeselbsthilfe Düsseldorf, gesund.bund.de: Gesundheitliche Selbsthilfe, gesund.bund.de: Selbsthilfe für Angehörige, Barmer: Selbsthilfegruppen, so funktioniert es, WIdO monitor 1/2026: Lage pflegender Angehöriger, § 45b SGB XI, § 45 SGB XI, § 7a SGB XI, BMG: Leistungsbeträge 2026.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege.

    Gönnen Sie sich den Austausch, den Sie brauchen

    Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag stellen. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Die Beratung ist kostenfrei. Mehr zur Alltagsbegleitung und Betreuung finden Sie auf unserer Leistungsseite.

  • Schwerbehindertenausweis in Düsseldorf beantragen: GdB und Merkzeichen

    Ein Ordner voller Arztbriefe, ein Formular, das nach dem „Grad der Behinderung“ fragt, und die Unsicherheit, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt: So beginnt für viele Düsseldorferinnen und Düsseldorfer der Weg zum Schwerbehindertenausweis. Dieser Ratgeber erklärt, was GdB und Merkzeichen bedeuten, wie die Beantragung bei der Stadt läuft und was der Ausweis mit dem Pflegegrad zu tun hat. Wir von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf, unterstützen Sie bei den Unterlagen und im Alltag, zum Beispiel mit unserer Alltagsbegleitung.

    Rufen Sie uns an, bevor Sie das Formular ausfüllen: Wir gehen mit Ihnen durch, welche Berichte und Angaben der Antrag braucht. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei.

    Was der Ausweis bedeutet: GdB, Schwerbehinderung und Gleichstellung

    Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am Leben einschränken. Er wird in Zehnerschritten festgestellt, eine Feststellung erfolgt erst ab GdB 20 (§ 152 SGB IX). Als schwerbehindert gilt, wer mindestens GdB 50 hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Nur dann gibt es den Schwerbehindertenausweis.

    Wer zwischen GdB 30 und unter 50 liegt, kann im Arbeitsleben gleichgestellt werden, wenn er ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder behalten könnte (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

    Wichtig für die Erwartung: Mehrere Erkrankungen werden nicht addiert. Die Versorgungsmedizin-Verordnung schreibt ausdrücklich, dass Berechnungsmethoden wie Addition oder Mittelung nicht zulässig sind. Der Gesamt-GdB ergibt sich aus einer Gesamtschau, ausgehend von der Beeinträchtigung mit dem höchsten Einzelwert.

    Merkzeichen: die Buchstaben, auf die es im Alltag ankommt

    Zusätzlich zum GdB können Merkzeichen im Ausweis stehen. Sie öffnen bestimmte Nachteilsausgleiche. Laut Schwerbehindertenausweisverordnung (§ 3) bedeuten unter anderem:

    • G: Die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist erheblich beeinträchtigt.
    • aG: außergewöhnlich gehbehindert.
    • H: hilflos.
    • Bl: blind.
    • B: Die Mitnahme einer Begleitperson ist berechtigt.

    Das Merkzeichen H wird nach den Hinweisen von betanet geprüft, indem die Behörde schaut, ob Sie bei vielen regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen wie Anziehen, Essen, Körperpflege oder Toilettengang fremde Hilfe, Aufsicht oder Anleitung brauchen. Hauswirtschaft zählt nicht mit.

    Sie sind unsicher, ob bei Ihnen ein Merkzeichen infrage kommt? Lassen Sie sich zurückrufen, wir ordnen Ihre Situation ein und zeigen, was Sie dem Antrag beilegen sollten. Das Gespräch ist kostenfrei.

    Was Ihnen der Ausweis konkret bringt

    Die gesetzlichen Nachteilsausgleiche sind abgestuft. Einige Beispiele mit belegter Grundlage:

    • Steuer: Der Behinderten-Pauschbetrag beträgt ab GdB 20 jährlich 384 Euro und steigt bis 2.840 Euro bei GdB 100, bei GdB 50 sind es 1.140 Euro. Für blinde und hilflose Menschen gilt ein fester Betrag von 7.400 Euro (§ 33b EStG).
    • Arbeit: Schwerbehinderte Beschäftigte haben bei einer Fünf-Tage-Woche fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr (§ 208 SGB IX). Eine Kündigung durch den Arbeitgeber braucht die vorherige Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX).
    • Nahverkehr: Wer im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt, hilflos oder gehörlos ist, fährt mit Ausweis und Wertmarke unentgeltlich im Nahverkehr. Blinde und hilflose Menschen erhalten die Wertmarke auf Antrag ohne Zahlung (§ 228 SGB IX).
    • Rente: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt GdB 50 und 35 Jahre Wartezeit voraus. Für ab 1964 Geborene liegt die Altersgrenze ohne Abschläge bei 65, mit Abschlägen ab 62 (Deutsche Rentenversicherung).

    Das Faltblatt der Stadt weist außerdem darauf hin: Mit dem Ausweis allein darf kein Behindertenparkplatz genutzt werden. Dafür braucht es einen EU-Parkausweis, den es bei aG oder Bl gibt und der beim Amt für Soziales und Jugend beantragt wird.

    Antrag in Düsseldorf: Wege, Unterlagen, Bearbeitungszeit

    Zuständig ist die Stadt, Bereich „Hilfen bei Schwerbehinderung“ im Amt für Soziales und Jugend, Willi-Becker-Allee 8. Laut Serviceportal der Stadt können Sie den Antrag online über sgbix-online.nrw.de stellen, persönlich im Amt, im Dienstleistungszentrum oder in den Bürgerbüros, per Post oder telefonisch. Die Seite nennt eine Bearbeitungsdauer von in der Regel drei Monaten, die Ausstellung ist kostenfrei.

    Beizufügen sind Berichte über Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen, etwa von Ärztinnen und Ärzten, aus Krankenhausaufenthalten oder von der Rentenversicherung. Sie sollen laut Stadt nicht älter als zwei Jahre sein. Kopien beschleunigen die Bearbeitung. Der Ausweis im Scheckkartenformat kommt per Post.

    Unser Tipp aus der Praxis: Listen Sie vor dem Antrag alle Diagnosen auf, auch die scheinbar kleinen, und halten Sie fest, was im Alltag nicht mehr geht. Denn der GdB richtet sich nach den Auswirkungen auf die Teilhabe, nicht nach der Zahl der Diagnosen.

    Sie möchten die Unterlagen nicht allein zusammenstellen? Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor, sortieren die Arztberichte und begleiten Sie durch die Abstimmung mit der Stadt. Die Hilfe dabei ist kostenfrei.

    Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad: zwei Anträge, zwei Stellen

    Beides wird oft verwechselt. Der Ausweis beruht auf dem Teilhaberecht (SGB IX) und wird von der Stadt festgestellt. Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse, die Begutachtung folgt dort (Verbraucherzentrale). Ein Pflegegrad ersetzt den Ausweis also nicht, und der Ausweis ersetzt keinen Pflegegrad. Wer beides braucht, stellt beide Anträge getrennt.

    Eine Verbindung gibt es beim Steuerrecht: Pflegende Angehörige können einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen, der je nach Pflegegrad 600 Euro (Pflegegrad 2), 1.100 Euro (Pflegegrad 3) oder 1.800 Euro (Pflegegrad 4 oder 5) beträgt. Die 1.800 Euro gelten auch, wenn die gepflegte Person hilflos ist (§ 33b Abs. 6 EStG).

    Wie Sie den Pflegegrad beantragen, lesen Sie in unserem Beitrag Pflegegrad beantragen: Ablauf, Fristen, Widerspruch. Für den Termin des Medizinischen Dienstes hilft ein Pflegetagebuch, ergänzend die Anleitung zur Vorbereitung der Begutachtung.

    Schicken Sie uns per WhatsApp ein Foto Ihres Bescheids oder Antragsformulars. Wir sagen Ihnen, was noch fehlt und wie die Anträge für Ausweis und Pflegegrad zusammenpassen. Das ist für Sie kostenfrei.

    Wenn der Bescheid nicht passt: Widerspruch und Änderungsantrag

    Ist der festgestellte GdB niedriger als erwartet, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, möglich ist das schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Behörde (§ 84 SGG).

    Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand später, ist laut Stadt jederzeit ein Änderungsantrag möglich. Das gilt zum Beispiel, wenn eine neue Diagnose dazukommt oder ein Merkzeichen bisher fehlt. Bei einem Umzug innerhalb Düsseldorfs genügt eine telefonische Mitteilung. Behalten Sie auch das Ablaufdatum des Ausweises im Blick.

    Wo wir Sie im Alltag entlasten

    Mit einem Ausweis ist noch nichts erledigt: Einkäufe, Arztwege und Behördenpost bleiben. Hier setzen wir an. Haben Sie einen Pflegegrad, können Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für Betreuung und Alltagshilfe nutzen, mehr dazu unter Entlastungsbetrag in Düsseldorf. Wie Begleitung im Alltag bei konkreten Erkrankungen aussieht, zeigen unsere Ratgeber zu Makuladegeneration und Sehbehinderung und zu Epilepsie im Alltag.

    Ob und in welcher Höhe eine Kasse zahlt, entscheidet diese selbst. Wir stimmen uns mit der Kasse ab und klären im persönlichen Gespräch mit Ihnen, welche Leistung passt.

    Sie haben einen Pflegegrad und wissen nicht, wie Sie den Entlastungsbetrag einsetzen? Fordern Sie einen Rückruf an, wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten für Ihren Alltag. Die Beratung ist kostenfrei.

    Häufige Fragen zum Schwerbehindertenausweis

    Ab welchem GdB bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?

    Den Ausweis gibt es ab einem GdB von 50. Zwischen GdB 20 und 40 wird der Grad zwar festgestellt, es gibt aber keinen Schwerbehindertenausweis. Ab GdB 30 ist im Arbeitsleben eine Gleichstellung möglich.

    Was kostet der Ausweis in Düsseldorf?

    Die Stadt weist die Ausstellung als kostenfrei aus. Gebühren können nur für die Wertmarke im Nahverkehr anfallen, und auch die entfällt unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel für blinde und hilflose Menschen (§ 228 SGB IX).

    Bekomme ich automatisch einen Ausweis, wenn ich einen Pflegegrad habe?

    Nein. Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt, der Ausweis bei der Stadt. Beide Verfahren sind getrennt und folgen eigenen Maßstäben.

    Wie lange gilt der Ausweis?

    Die Gültigkeit ist je nach Befund befristet oder unbefristet, so die Stadt Düsseldorf. Nach § 152 Abs. 5 SGB IX soll sie befristet werden.

    Hilft City Concierge beim Antrag?

    Ja. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor, helfen bei den Unterlagen und stimmen uns, wo es um Leistungen der Kassen geht, mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei, Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter Kontakt.

    Quellen: Serviceportal Düsseldorf: Schwerbehindertenausweis, Stadt Düsseldorf: Faltblatt Schwerbehindertenausweis, § 2 SGB IX, § 152 SGB IX, § 208 SGB IX, § 228 SGB IX, § 33b EStG, Schwerbehindertenausweisverordnung § 3, Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage, § 84 SGG, Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Verbraucherzentrale: Pflegegrad beantragen, betanet: Merkzeichen H.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.

    Antrag gemeinsam vorbereiten

    Rufen Sie uns an, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Wir kennen die Abläufe in Düsseldorf und NRW, sortieren mit Ihnen die Unterlagen und zeigen, welche Hilfe im Alltag zu Ihnen passt.

  • Pflege zu Hause organisieren: Ambulant vor stationär in Düsseldorf

    Die meisten Menschen möchten in der eigenen Wohnung bleiben, auch wenn der Alltag schwerer wird. Das Gesetz stützt diesen Wunsch: Die häusliche Pflege hat Vorrang. Doch wie wird daraus ein Alltag, der trägt? Hier lesen Sie, welche Bausteine es in Düsseldorf gibt und wie Sie sie zu einem Netzwerk verbinden.

    Wir von City Concierge helfen bei der Beantragung der Leistungen, zum Beispiel beim Entlastungsbetrag.

    Bevor Sie bei der Pflegekasse etwas beantragen, rufen Sie uns an. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, und unsere Beratung ist für Sie kostenfrei.

    Was das Gesetz mit dem Vorrang der häuslichen Pflege meint

    § 3 SGB XI sagt: Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen. Die Betroffenen sollen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege haben außerdem Vorrang vor der vollstationären Pflege im Heim.

    Das ist keine Pflicht, zu Hause zu bleiben. § 2 SGB XI gibt Pflegebedürftigen das Recht, unter Diensten und Einrichtungen zu wählen, und ihre angemessenen Wünsche sollen berücksichtigt werden, soweit das Leistungsrecht es zulässt. Der Vorrang ist ein Grundsatz für die Leistungen der Kasse, kein Zwang für Familien.

    Zur Einordnung: Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, rund vier von fünf wurden zu Hause versorgt (Statistisches Bundesamt).

    Pflegegeld, Pflegedienst oder beides?

    Die Grundentscheidung betrifft die Frage, wer pflegt. Übernehmen Angehörige die Pflege selbst, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 Pflegegeld. Kommt ein ambulanter Pflegedienst mit Versorgungsvertrag, rechnet er die Pflegesachleistung direkt mit der Kasse ab. Sie umfasst körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt (§ 36 SGB XI).

    Die Beträge für 2026 nennt das Bundesgesundheitsministerium pro Monat:

    • Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld oder bis zu 796 € Sachleistung
    • Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld oder bis zu 1.497 € Sachleistung
    • Pflegegrad 4: 800 € Pflegegeld oder bis zu 1.859 € Sachleistung
    • Pflegegrad 5: 990 € Pflegegeld oder bis zu 2.299 € Sachleistung

    In vielen Familien trägt beides zusammen. Wie sich der Anteil rechnet, erklärt unser Beitrag zur Kombinationsleistung.

    Sie wissen nicht, ob für Ihre Situation Pflegegeld, Pflegedienst oder eine Mischung besser passt? Fordern Sie einen Rückruf an, wir sortieren das kostenfrei mit Ihnen.

    Wer in einem guten Netzwerk welche Aufgabe hat

    Häusliche Pflege klappt selten durch eine einzelne Person. Tragfähig wird sie, wenn jede Aufgabe einen klaren Zuständigen hat:

    • Angehörige und Nachbarn: Nähe, Organisation, Arztbesuche, Gespräche
    • Hausärztin oder Hausarzt: medizinische Fragen und Verordnungen
    • Ambulanter Pflegedienst: körperbezogene Pflege und, was die Ärztin verordnet
    • Betreuung und Haushaltshilfe: Gesellschaft, Begleitung, Einkauf, Wäsche und Alltag, dafür sind wir da
    • Pflegeberatung: Überblick über Leistungen und Ansprechpartner

    Wir erbringen keine medizinische Pflege. Was Ihre Ärztin oder der Pflegedienst vorgibt, gilt, und wir ergänzen den Alltag darum herum.

    Der Alltag zwischen den Pflegeeinsätzen

    Ein Pflegedienst kommt für bestimmte Handgriffe zu festen Zeiten. Den Rest des Tages füllen oft Angehörige: Mittagessen, Spaziergang, Einkauf, Termine, Gespräche. Gerade das zehrt auf Dauer.

    Hier setzt der Entlastungsbetrag an. Er beträgt bis zu 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden und kann unter anderem für Tagespflege, Kurzzeitpflege und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Ambulante Pflegedienste kann er in den Pflegegraden 2 bis 5 nicht für Leistungen der Selbstversorgung bezahlen (§ 45b SGB XI). Die Erstattung erfolgt gegen Belege.

    Wie unsere Alltagsbegleitung aussieht, lesen Sie auf der Leistungsseite. Reichen einzelne Stunden statt Rund-um-die-Uhr-Hilfe, finden Sie Beispiele im Beitrag stundenweise Betreuung statt 24 Stunden.

    Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp, welche Stunden im Tagesablauf bei Ihnen am schwersten sind. Wir geben Ihnen kostenfrei eine erste Einschätzung, wie sich das abdecken lässt.

    Pausen für Pflegende fest einplanen

    Wer zu Hause pflegt, braucht freie Tage. Dafür gibt es die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Beide teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr (Bundesgesundheitsministerium, 2026). Wie Sie das beantragen, steht in unserem Beitrag zur Verhinderungspflege.

    Für regelmäßige freie Tage kommt die Tagespflege in Betracht. Sie ist teilstationär und hat nach § 3 SGB XI Vorrang vor dem Heim. Für 2026 nennt das Ministerium dafür bis zu 721 € (Pflegegrad 2) bis 2.085 € (Pflegegrad 5) monatlich, der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich in Betracht.

    Mehr Ideen für die Entlastung der Familie finden Sie im Beitrag pflegende Angehörige entlasten.

    Die Wohnung pflegetauglich machen

    Ob zu Hause gepflegt werden kann, hängt auch an der Wohnung. Für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche gibt die Pflegekasse laut Ministerium bis zu 4.180 € je Maßnahme, bis zu 16.720 €, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe oder Bettschutz werden bis zu 42 € im Monat übernommen. Mehr dazu im Beitrag zur Wohnungsanpassung. Ein Hausnotruf kann zusätzlich Sicherheit geben, wenn jemand viel allein ist.

    Anträge für Umbau, Hilfsmittel und Entlastungsbetrag laufen oft parallel. Rufen Sie uns an, wir bereiten sie mit Ihnen vor, stimmen uns mit der Kasse ab, und das Ausfüllen ist kostenfrei.

    Ein denkbares Beispiel für eine Woche (kein realer Fall)

    Angenommen, eine Seniorin mit Pflegegrad 3 lebt allein, die Tochter wohnt in der Nähe. Morgens kommt der Pflegedienst zur Körperpflege. Zweimal in der Woche begleitet eine Betreuungskraft zum Einkauf und kocht mit ihr. An einem Tag besucht sie die Tagespflege. Die Tochter übernimmt Arzttermine und das Wochenende. Aus mehreren kleinen Bausteinen entsteht ein Alltag, der die Tochter nicht überfordert.

    Wann es Zeit ist, auch über das Heim nachzudenken

    Häusliche Pflege hat Grenzen. Wenn Nachtaufsicht nötig ist, Stürze häufiger werden oder Angehörige am Limit sind, lohnt ein ehrlicher Blick. Wird ein Heimplatz erwogen, vergleichen Sie vorher die Kosten: Die Pflegekasse zahlt für 2026 einen Pauschalbetrag von 805 € (Pflegegrad 2) bis 2.096 € (Pflegegrad 5), dazu kommen Leistungszuschläge auf den Eigenanteil, der Rest ist privat zu tragen. Rechenbeispiele und Hilfen finden Sie in unserem Beitrag zum Eigenanteil im Pflegeheim.

    Bei Demenz stellt sich die Frage besonders. Dazu lesen Sie mehr unter Demenz zu Hause oder im Pflegeheim.

    Sie stehen vor der Entscheidung zu Hause oder Heim und möchten alle Optionen kennen? Wir rufen Sie zurück und sprechen kostenfrei mit Ihnen durch, was zu Hause noch möglich ist.

    So starten Sie in vier Schritten

    1. Pflegegrad beantragen, falls noch nicht geschehen. Mehr im Beitrag zum Pflegegrad beantragen.
    2. Pflegeberatung nutzen. Wer Pflegeleistungen bezieht oder beantragt hat, hat Anspruch auf persönliche Beratung, auf Wunsch zu Hause, und auf einen individuellen Versorgungsplan (§ 7a SGB XI). Die Pflegeberatung in Düsseldorf stellen wir ausführlich vor.
    3. Bedarf notieren: Welche Stunden sind schwierig, was fällt an? Ein Pflegetagebuch hilft dabei.
    4. Leistungen beantragen und Dienste auswählen. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab, bei uns bereiten wir die Beantragung mit Ihnen vor.

    Wird jemand aus dem Krankenhaus entlassen, beginnt die Planung früher, siehe Entlassmanagement.

    Häufige Fragen zur Pflege zu Hause

    Muss ich zu Hause pflegen, wenn das Gesetz die häusliche Pflege bevorzugt?

    Nein. Der Vorrang richtet sich an die Pflegeversicherung und ihre Leistungen. Pflegebedürftige können unter Diensten und Einrichtungen wählen, ihre angemessenen Wünsche sollen berücksichtigt werden (§ 2 SGB XI).

    Bekomme ich Leistungen, wenn ich nur einen Pflegedienst nutze?

    Ab Pflegegrad 2 ja, als Pflegesachleistung bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrades. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Darüber hinausgehende Kosten tragen Sie selbst.

    Kann ich den Entlastungsbetrag für Betreuung nutzen?

    Ja, für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie reichen die Belege bei der Pflegekasse ein. Bei Fragen zum Ablauf helfen wir kostenfrei.

    Was ändert sich mit der Pflegereform?

    Eine Reform ab 2027 ist nicht beschlossen. Den Stand fassen wir im Beitrag zur Pflegereform 2027 zusammen.

    Hilft City Concierge bei den Anträgen?

    Ja. Wir bereiten die Beantragung mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei. Eine Übersicht bietet die Seite zur Haushaltshilfe.

    Quellen: § 3 SGB XI Vorrang der häuslichen Pflege, § 2 SGB XI Selbstbestimmung, § 36 SGB XI Pflegesachleistung, § 45b SGB XI Entlastungsbetrag, § 7a SGB XI Pflegeberatung, BMG: Übersicht Leistungsbeträge 2026, Statistisches Bundesamt: Pflege.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.

    Pflege zu Hause organisieren: Wir helfen in Düsseldorf

    Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Anträge bei der Pflegekasse stellen. Wir bereiten sie mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe bei den Unterlagen sind kostenfrei. Erreichbar Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr.

  • Fahrdienste für Senioren in Düsseldorf: Krankenfahrt und Begleitung

    Der Arzttermin ist um 9 Uhr, die Bahn hat keinen Aufzug, und der Rollator passt nicht ins Taxi: Wer schlecht zu Fuß ist, braucht für den Weg oft mehr Planung als für den Termin selbst. In Düsseldorf gibt es dafür mehrere Wege, und sie werden von unterschiedlichen Stellen bezahlt. Dieser Ratgeber sortiert, wer was übernimmt und wie die Beantragung gelingt. Hilfe bei Terminen bieten wir auch als Alltagsbegleitung in Düsseldorf an.

    Sie sind unsicher, welche Fahrt Ihre Kasse bezahlt? Rufen Sie uns vorab an. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab, die Beratung ist kostenfrei.

    Drei Wege, drei Kostenträger

    Welcher Fahrdienst passt, hängt weniger vom Alter ab als vom Anlass und von der Mobilität. Grob lassen sich drei Wege unterscheiden:

    • Krankenfahrt auf Verordnung: Taxi oder Mietwagen zu einer Behandlung, bezahlt von der Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen.
    • Städtischer Fahrdienst: für Menschen mit schwerer Gehbehinderung, etwa zu Besuchen, Einkäufen oder Veranstaltungen.
    • Begleitung durch eine Person: jemand geht mit Ihnen zum Termin, hilft beim Ein- und Aussteigen und bleibt im Wartezimmer an Ihrer Seite.

    Die Wege lassen sich kombinieren, etwa die Kassenfahrt zur Behandlung mit einer Begleitung ab der Haustür.

    Krankenfahrten: Wann die Kasse zahlt

    Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten nur, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen nötig sind und eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet. Das regelt § 60 SGB V, wie der GKV-Spitzenverband erläutert. Bei Fahrten zu einer stationären Behandlung ist das der Normalfall. Bei ambulanten Terminen, also der Hausarztpraxis oder der Facharztpraxis, gibt es nur Ausnahmen. Nach den Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gehören dazu:

    • Pflegegrad 4 oder 5, oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität
    • ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H
    • eine vergleichbare Mobilitätseinschränkung bei einer Behandlung über mindestens sechs Monate (hier ist die Genehmigung immer nötig)
    • Dialyse, Strahlentherapie und Chemotherapie bei Krebs, ebenfalls mit Genehmigung

    Nicht verordnungsfähig sind Fahrten, die nur dazu dienen, ein Rezept abzuholen, einen Termin zu vereinbaren oder Befunde zu erfragen. Das steht auch in der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

    Ihre Mutter hat Pflegegrad 3 und kommt kaum noch die Treppe hinunter? Lassen Sie sich zurückrufen, wir prüfen mit Ihnen, welche Unterlagen die Kasse für die Fahrt braucht.

    Von der Verordnung zur genehmigten Fahrt

    In dieser Reihenfolge geht es am einfachsten:

    1. Sprechen Sie in der Praxis vor dem Termin an, dass Sie eine Krankenfahrt benötigen.
    2. Die Praxis stellt die Verordnung aus (das Formular heißt Muster 4) und trägt die Art des Fahrzeugs ein, also Taxi, Mietwagen oder Krankentransportwagen.
    3. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Kasse ein, und zwar möglichst früh vor der ersten Fahrt. Die Kasse legt Dauer und Umfang fest.
    4. Die Kasse zahlt nur das, was verordnet und genehmigt wurde. Wechselt die Fahrzeugart, fragen Sie vorher nach.

    Ob für Ihre Fahrt eine Genehmigung nötig ist, hängt vom Anlass und vom Fahrzeug ab. Laut KBV brauchen etwa Taxifahrten bei Pflegegrad 4 oder 5 keine Genehmigung, Fahrten im Krankentransportwagen dagegen schon. Verlassen Sie sich nicht auf Faustregeln, sondern fragen Sie die Kasse im Einzelfall.

    Was die Fahrt Sie selbst kostet

    Versicherte zahlen 10 Prozent des Fahrpreises dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Fahrt, nie mehr als die tatsächlichen Kosten (GKV-Spitzenverband, Stand Juli 2024). Hin- und Rückfahrt zählen getrennt. Die KBV weist darauf hin, dass sich die Beträge ab dem 1. Januar 2027 auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro erhöhen. Die Zuzahlungen zählen zur Belastungsgrenze von 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 Prozent.

    Schicken Sie uns per WhatsApp ein Foto der Verordnung. Wir sagen Ihnen, was die Kasse dazu noch sehen möchte, die Unterstützung beim Ausfüllen ist kostenfrei.

    Der städtische Fahrdienst für Menschen mit Gehbehinderung

    Für Wege, die keine Krankenfahrt sind, bietet die Stadt Düsseldorf einen eigenen Fahrdienst an. Laut Serviceportal der Stadt richtet er sich an Menschen mit Wohnort in Düsseldorf, die außergewöhnlich gehbehindert sind und weder öffentliche Verkehrsmittel noch normale Taxen nutzen können. Üblich ist der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG. Fehlt es, prüft das Gesundheitsamt bei einem Hausbesuch, ob die Einschränkung vergleichbar ist.

    Das Angebot ist begrenzt: pro Quartal 24 kostenlose Fahrten mit Begleitperson in Spezialfahrzeugen oder Schwenksitztaxen bis zu einem Wert von 133,50 Euro. Wer Kfz-Steuerbefreiung oder eine ÖPNV-Ermäßigung wegen des Ausweises nutzt, kann den Dienst nicht nutzen. Den Antrag stellen Sie online oder persönlich, auch eine andere Person darf ihn für Sie stellen. Telefonisch beraten wird, beantragt wird nicht.

    Begleitung zum Arzt: Wenn die Fahrt nur ein Teil der Lösung ist

    Ein Wagen vor der Tür hilft wenig, wenn niemand den Rollator trägt, die Versichertenkarte sucht oder nach dem Termin die neuen Medikamente erklärt bekommt. Hier kommt die Alltagsbegleitung ins Spiel. Sie holt Sie ab, geht mit in die Praxis, wenn Sie es möchten, und bringt Sie wieder heim. Auf Wunsch notiert sie, was die Ärztin sagt, damit Angehörige es nachlesen können. Medizinische Entscheidungen bleiben selbstverständlich bei Ihrer Praxis und Klinik.

    Das Gesetz kennt dafür den Begriff der Alltagsbegleitung: § 45a SGB XI nennt ausdrücklich eine die Fähigkeiten stärkende Alltagsbegleitung als Inhalt von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Ausführlicher beschreiben wir das in unserem Ratgeber zur Alltagsbegleitung und Alltagshilfe für Senioren in Düsseldorf.

    Sie möchten wissen, ob eine Begleitung zu Arztterminen für Sie in Frage kommt? Rufen Sie an, bevor Sie etwas beantragen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und beraten Sie kostenfrei.

    Begleitung bezahlen: Entlastungsbetrag nutzen

    Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege steht ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat zu (§ 45b SGB XI). Er ist zweckgebunden, kann aber für Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Nicht verbrauchte Beträge lassen sich ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Wie Sie das Budget Monat für Monat sinnvoll einsetzen, steht in unserem Ratgeber zum Entlastungsbetrag 2026. Eine mögliche Änderung durch die Pflegereform 2027 ist nicht beschlossen; den Stand erklärt unser Beitrag zur Pflegereform 2027.

    Wichtig: Kassenfahrten und Entlastungsbetrag sind getrennte Töpfe. Die Taxifahrt zur Dialyse zahlt die Krankenkasse nach § 60 SGB V, die Begleitung am Tag danach läuft über die Pflegekasse. Wer regelmäßig zu Dialyse oder Bestrahlung muss, findet in unseren Artikeln zu Dialyse und Alltag in Düsseldorf und Haushaltshilfe bei Strahlentherapie die Hintergründe dazu.

    Wo es noch hakt: Typische Stolpersteine

    Fahrten scheitern selten am Anspruch, sondern an Kleinigkeiten:

    • Die Verordnung fehlt oder nennt das falsche Fahrzeug.
    • Die Genehmigung wird erst nach der ersten Fahrt eingereicht.
    • Der Pflegegrad oder das Merkzeichen liegt der Praxis nicht als Nachweis vor.

    Bei Pflegegrad 3 kommt es auf die dauerhaft eingeschränkte Mobilität an, die gut dokumentiert sein sollte. Dabei hilft auch das Pflegetagebuch für die Begutachtung.

    Fehlt Ihnen ein Nachweis, oder wurde eine Fahrt abgelehnt? Fordern Sie einen Rückruf an. Wir sehen mit Ihnen die Unterlagen durch und besprechen die nächsten Schritte, kostenfrei.

    Häufige Fragen zu Fahrdiensten für Senioren

    Zahlt die Krankenkasse jede Taxifahrt zum Hausarzt?

    Nein. Bei ambulanten Terminen übernimmt die Kasse Fahrten nur in Ausnahmefällen, etwa bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Merkzeichen aG, Bl oder H oder bei Dialyse und Krebstherapie. Fahrten nur zum Rezeptabholen sind ausgeschlossen.

    Wann muss ich die Fahrt vorher genehmigen lassen?

    Bei Fahrten im Krankentransportwagen und bei vergleichbaren Mobilitätseinschränkungen ist die vorherige Genehmigung nötig, ebenso bei Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie. Reichen Sie die Verordnung früh bei der Kasse ein.

    Kann meine Tochter mich fahren und bekommt Geld dafür?

    Laut Apotheken Umschau wird die Fahrt im privaten Auto nur in Ausnahmefällen übernommen, mit höchstens 20 Cent pro Kilometer. Fragen Sie vorher bei der Kasse nach, ob für Ihre Situation eine Erstattung möglich ist.

    Nutzt der städtische Fahrdienst auch bei Pflegegrad ohne Merkzeichen?

    Nicht automatisch. Voraussetzung ist eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Ohne Merkzeichen aG prüft das Gesundheitsamt nach einem Hausbesuch, ob sie vorliegt.

    Wer hilft mir beim Antrag?

    Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen und stimmen uns mit Ihrer Kasse ab. Unsere Beratung ist kostenfrei.

    Quellen: GKV-Spitzenverband: Fahrkosten und Krankentransport, KBV: Krankentransport und Krankenfahrten, G-BA: Krankentransport-Richtlinie, Serviceportal Düsseldorf: Fahrdienst für Menschen mit Behinderung, § 45a SGB XI, Gesetze im Internet, § 45b SGB XI, Gesetze im Internet, Apotheken Umschau: Wer zahlt die Fahrt zum Arzt.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.

    Wir klären mit Ihnen den Weg zum nächsten Termin

    Rufen Sie uns von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr an, bevor Sie die Fahrt oder die Begleitung selbst beantragen. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor, stimmen uns mit der Kasse ab und beraten Sie kostenfrei. Mehr zur Entlastung im Alltag finden Sie auf unserer Seite zum Entlastungsbetrag in Düsseldorf.

  • Hospiz und Palliativversorgung in Düsseldorf: Hilfe zu Hause

    Wenn eine Erkrankung nicht mehr heilbar ist, stellen sich viele Fragen auf einmal: Wer hilft zu Hause? Was bezahlt die Kasse? Und wann kommt ein Hospiz infrage? In Düsseldorf gibt es dafür ein dichtes Netz an Angeboten, das aber nicht jeder kennt. Dieser Ratgeber ordnet die Begriffe und zeigt, was Betreuung zu Hause am Lebensende leisten kann.

    Wir von City Concierge sind Ihr Betreuungsdienst in Düsseldorf und begleiten den Alltag. Medizinische Versorgung übernehmen die Ärztinnen, Ärzte und Palliativteams.

    Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen. Wir sortieren mit Ihnen die nächsten Schritte, unsere Beratung ist kostenfrei.

    Palliativ und Hospiz: Was ist der Unterschied?

    Palliativversorgung lindert Beschwerden wie Schmerzen, Atemnot oder Übelkeit, wenn eine Krankheit nicht mehr heilbar ist. Sie kann über Monate oder Jahre laufen und beginnt nicht erst in den letzten Tagen. Hospizarbeit meint die Begleitung am Lebensende, von Menschen und ihren Angehörigen.

    Die Angebote bauen aufeinander auf, schließen sich aber nicht aus. Stiftung Warentest unterscheidet vier Bausteine: spezialisierte ambulante Palliativversorgung zu Hause, ambulanter Hospizdienst, stationäres Hospiz und Palliativstation in der Klinik.

    Das Düsseldorfer Netz im Überblick

    Das Düsseldorfer Hospiz- und Palliativforum, ein Netzwerk von Fachleuten und Einrichtungen, beschreibt in seiner Broschüre (4. Auflage, Juli 2026) folgende Angebote für Erwachsene:

    • neun ambulante Hospizdienste mit geschulten Ehrenamtlichen,
    • vier Palliativstationen in Düsseldorfer Kliniken,
    • drei Anbieter spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV),
    • 35 Betten in stationären Hospizen für Erwachsene, dazu ein Kinder- und Jugendhospiz mit 10 Plätzen,
    • eine zentrale Beratungsstelle zur Palliativversorgung und eine städtische Koordinierungsstelle.

    Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie in der Broschüre des Forums. Fragen Sie uns gern, wir helfen Ihnen beim Einordnen.

    Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp, was gerade ansteht. Wir antworten werktags und sagen Ihnen, welche Stelle für Ihre Situation passt, kostenfrei.

    Ambulanter Hospizdienst: Ehrenamtliche an Ihrer Seite

    Ambulante Hospizdienste schicken geschulte Ehrenamtliche zu schwer kranken Menschen. Sie hören zu, bleiben am Bett sitzen und entlasten die Familie für ein paar Stunden. Die Krankenkassen fördern diese Dienste nach § 39a Abs. 2 SGB V. Für Sie ist die Begleitung kostenlos.

    Der Dienst führt zuerst ein Gespräch und wählt dann eine passende Person aus. Die Begleitung gibt es zu Hause, im Pflegeheim, in der Klinik oder im Hospiz. Ansprechen können Sie den Dienst vor Ort.

    SAPV: Wenn die Beschwerden zu Hause besonders aufwendig werden

    SAPV steht für spezialisierte ambulante Palliativversorgung (§ 37b SGB V). Anspruch haben gesetzlich Versicherte mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einem besonders aufwendigen Versorgungsbedarf. Ein Team aus Palliativärztinnen und Pflegefachkräften kommt dann ins Haus und stimmt sich mit Hausarzt und Pflegediensten ab.

    Verordnen darf jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt, mit Formular 63. Die Krankenkasse muss die Verordnung genehmigen, danach nimmt das Team Kontakt auf (Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung). Sprechen Sie Ihre Hausärztin oder die Klinik frühzeitig an, bevor Beschwerden eskalieren.

    Stationäres Hospiz: Voraussetzungen und Kosten

    Ein stationäres Hospiz kommt in Betracht, wenn eine Erkrankung fortschreitet, die Lebenserwartung nach ärztlicher Einschätzung bei Tagen, Wochen oder wenigen Monaten liegt und eine Versorgung zu Hause nicht gelingt. Eine Krankenhausbehandlung darf nicht erforderlich sein. So beschreibt es der GKV-Spitzenverband.

    Zur Finanzierung gilt nach § 39a Abs. 1 SGB V: Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, abzüglich der Leistungen der Pflegeversicherung. Die übrigen 5 Prozent deckt das Hospiz über Spenden. Versicherte zahlen für den Aufenthalt keinen Eigenanteil. Die Kasse muss zustimmen, dafür ist eine ärztliche Bescheinigung nötig, die nach Angaben von Stiftung Warentest alle vier bis sechs Wochen erneuert wird. Tragen Sie sich bei mehreren Hospizen auf die Warteliste ein.

    Brauchen Sie Hilfe bei den Unterlagen für die Kasse? Wir bereiten Anträge mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Beratung und Ausfüllhilfe sind für Sie kostenfrei.

    Wenn der Wunsch lautet: bis zuletzt zu Hause

    Viele Menschen möchten in der vertrauten Wohnung bleiben. Das gelingt meist, wenn mehrere Hände zusammenarbeiten: Hausarzt, Pflegedienst, bei Bedarf ein SAPV-Team, Hospizdienst und die Familie. Dazwischen liegt der Alltag, der gestemmt werden muss.

    Hier kommen wir ins Spiel. Wir helfen bei Einkauf und Mahlzeiten, begleiten durch den Tag, leisten Gesellschaft und entlasten Angehörige, damit diese einmal durchschlafen oder Termine wahrnehmen können. Pflegerische und medizinische Maßnahmen bleiben bei den Fachdiensten. Wie sich Familien zwischendurch erholen können, lesen Sie im Beitrag Pflegende Angehörige entlasten.

    Ein denkbares Beispiel (kein realer Fall): Ein Ehemann pflegt seine schwer kranke Frau. Der Hospizdienst kommt zweimal pro Woche, das Palliativteam steht bei Krisen bereit. Wir übernehmen an den übrigen Tagen die Vormittage mit Frühstück, Wäsche und Gesellschaft, sodass er Luft holt.

    Möchten Sie die Betreuung zu Hause für die kommenden Wochen planen? Fordern Sie einen Rückruf an. Das Erstgespräch ist kostenfrei.

    Pflegegrad und Pflegekasse: Was jetzt zählt

    Wer häuslich gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, kann den Entlastungsbetrag nutzen: bis zu 131 Euro im Monat nach § 45b SGB XI, zum Beispiel für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Wie Sie ihn einsetzen, erklärt unsere Seite zum Entlastungsbetrag. Welche Leistungen mit hohem Pflegegrad möglich sind, steht im Beitrag zu Pflegegrad 5.

    Ist noch kein Pflegegrad festgestellt, lohnt der Antrag schnell. Befindet sich jemand im Hospiz oder wird ambulant palliativ versorgt, kann die Begutachtung nach § 18a Abs. 5 SGB XI verkürzt ablaufen, laut Gesetz soll sie spätestens am fünften Arbeitstag nach Antragseingang erfolgen, und regionale Vereinbarungen können das weiter verkürzen. Der Ablauf des Antrags steht im Beitrag Pflegegrad beantragen. Nennen Sie der Kasse die palliative Versorgung ausdrücklich im Antrag.

    Für Angehörige, die kurzfristig freinehmen müssen, ist das Pflegeunterstützungsgeld ein Thema. Eine Pflegeberatung klärt, was im Einzelfall passt, mehr dazu bei der Pflegeberatung nach § 7a.

    Rufen Sie uns an, bevor Sie den Pflegegradantrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, helfen kostenfrei beim Ausfüllen und stimmen uns mit der Pflegekasse ab.

    Vorsorge und Gespräche, die Sicherheit geben

    Viele Familien fühlen sich entlastet, wenn Wünsche früh festgehalten sind: Wo soll die Versorgung stattfinden, welche Behandlungen sind gewünscht, wer entscheidet im Notfall? Dafür dienen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Eine Übersicht bietet unser Beitrag Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Das Düsseldorfer Forum nennt zudem Beratung zur Vorausplanung, Seelsorge und Trauerbegleitung.

    Zu einzelnen Erkrankungen finden Sie vertiefende Texte, etwa zu Lungenkrebs und zur Betreuung bei ALS.

    Sie möchten erst einmal nur etwas fragen? Eine kurze WhatsApp genügt. Wir melden uns innerhalb unserer Erreichbarkeit Mo bis Fr, 8 bis 18 Uhr, die Beratung ist kostenfrei.

    Häufige Fragen zu Hospiz und Palliativversorgung

    Muss ich für einen Hospizplatz selbst zahlen?

    Nein, einen Eigenanteil gibt es für Versicherte nicht. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, den Rest decken die Hospize über Spenden. Privatversicherte klären die Übernahme mit ihrer Versicherung.

    Ist ein Hospiz nur für die allerletzten Tage da?

    Nicht zwingend. Voraussetzung ist eine Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten. Nach Angaben von Stiftung Warentest beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer etwa 28 Tage.

    Kann ich Hospizdienst und SAPV gleichzeitig nutzen?

    Ja, die Angebote ergänzen sich. Der Hospizdienst begleitet menschlich, das SAPV-Team lindert Beschwerden medizinisch. Beides lässt sich mit Betreuung im Alltag verbinden.

    Wer entscheidet, ob SAPV nötig ist?

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet SAPV und begründet den Bedarf, die Krankenkasse genehmigt. Fragen Sie bei Atemnot, starken Schmerzen oder häufigen Krisen früh nach.

    Was kann ein Betreuungsdienst am Lebensende tun?

    Wir unterstützen im Alltag, leisten Gesellschaft und entlasten Angehörige. Pflege und Medizin übernehmen Fachdienste, wir stimmen uns auf Wunsch mit der Familie ab.

    Quellen: GKV-Spitzenverband: Stationäre Hospizversorgung, § 39a SGB V, KBV: SAPV, Stiftung Warentest: Palliativmedizin, Düsseldorfer Hospiz- und Palliativforum, Broschüre 2026, § 18a SGB XI, § 45b SGB XI.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.

    Wir sind für Sie und Ihre Familie da

    Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen. Wir unterstützen die Beantragung von Pflegegrad und Entlastungsbetrag, bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Ausfüllhilfe sind kostenfrei.

  • Pflegestützpunkt Düsseldorf: Wer berät und wo Sie Hilfe finden

    Wer in Düsseldorf zum ersten Mal Pflege organisieren muss, sucht oft nach dem „Pflegestützpunkt“. Der Begriff taucht in Broschüren der Kassen und auf Bundesseiten auf. Vor Ort sieht die Beratungslandschaft allerdings etwas anders aus, als der Name vermuten lässt.

    Wir zeigen, was ein Pflegestützpunkt leisten soll, wer Sie in Düsseldorf stattdessen berät und wann es sich lohnt, zusätzlich bei uns anzurufen. Wenn Ihr Pflegegrad noch fehlt, finden Sie die Schritte in unserem Ratgeber zum Pflegegrad beantragen.

    Sie wissen noch nicht, an welche Stelle Sie sich wenden sollen? Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir ordnen Ihre Situation ein, und unsere Beratung ist kostenfrei.

    Was ein Pflegestützpunkt leisten soll

    Das Gesetz beschreibt den Pflegestützpunkt in § 7c SGB XI. Danach richten Pflege- und Krankenkassen solche Stellen ein, wenn die zuständige oberste Landesbehörde das bestimmt. Drei Aufgaben nennt die Vorschrift: umfassende und unabhängige Auskunft und Beratung (dazu gehört die Pflegeberatung nach § 7a), die Koordinierung wohnortnaher Angebote und deren Vernetzung.

    Das Bundesgesundheitsministerium nennt den Stützpunkt „das gemeinsame Dach“ der beteiligten Kranken- und Pflegekassen, der Altenhilfe und der Sozialhilfeträger. Nach Angaben der AOK hilft man dort auch beim Ausfüllen von Anträgen, bei der Suche nach externer Hilfe und bei Anpassungen, wenn sich der Bedarf ändert. Die Beratung ist kostenfrei und unabhängig von der eigenen Pflegekasse möglich.

    Gibt es in Düsseldorf einen Pflegestützpunkt?

    Ob es Stützpunkte gibt, entscheidet sich also auf Landesebene und vor Ort. In Düsseldorf setzt die Stadt auf eine eigene Struktur. In einer Stellungnahme an den Landtag Nordrhein-Westfalen vom August 2024 nennt das Amt für Soziales und Jugend sein Pflegebüro „eine seit Jahren etablierte Beratungsstruktur“. Zusätzliche Pflegestützpunkte hielt die Stadt deshalb für nicht erforderlich.

    Für Sie heißt das: Wer „Pflegestützpunkt Düsseldorf“ eingibt, landet praktisch bei den Angeboten, die wir unten aufführen. Welche Stelle für Ihren Fall zuständig ist, nennt Ihnen außerdem Ihre Pflegekasse. Sie ist nach dem Bundesgesundheitsministerium verpflichtet, Ihnen nach dem Erstantrag einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen anzubieten oder einen Beratungsgutschein auszustellen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Pflegeberatung nach § 7a.

    Möchten Sie die Beratung der Pflegekasse und den Antrag nicht allein stemmen? Lassen Sie sich zurückrufen. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab, kostenfrei für Sie.

    Das Pflegebüro der Stadt als erste städtische Adresse

    Das Pflegebüro gehört zum Amt für Soziales und Jugend. Nach dem Serviceportal der Stadt finden Sie es in der Willi-Becker-Allee 8, 40227 Düsseldorf. Telefonisch ist es unter 0211 8998998 erreichbar, die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr sowie nach Vereinbarung. Eine E-Mail an pflegebuero@duesseldorf.de ist ebenfalls möglich.

    Das Serviceportal nennt keine Einzelheiten zu den Beratungsinhalten. Fragen Sie deshalb bei Ihrem Anruf direkt, ob ein Termin bei Ihnen zu Hause möglich ist und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten. Bei Fragen rund um Senioren, Begegnung und Angebote im Stadtteil hilft zudem unser Überblick zur Seniorenberatung und den Seniorenzentren.

    Weitere Beratungsstellen im Überblick

    Neben dem Pflegebüro gibt es in Düsseldorf und Nordrhein-Westfalen mehrere Wege, kostenfrei Rat zu bekommen:

    • Ihre Pflegekasse: Sie benennt eine zuständige Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater. Auf Wunsch kommt die Beratung zu Ihnen nach Hause.
    • Zentren plus: Das zentrum plus Stadtmitte beschreibt im Pflegewegweiser NRW eine Beratung zu Pflegeversicherung, Organisation und Finanzierung der Pflege, zur Entlastung pflegender Angehöriger und zu Vorsorgevollmacht. Die Beratung ist kostenlos, Hausbesuche sind möglich.
    • Pflege-Telefon NRW: Unter 0800 4040 044 erreichen Sie einen kostenfreien Telefonservice, montags, dienstags, mittwochs und freitags von 9 bis 13 Uhr, donnerstags von 13 bis 17 Uhr.
    • compass private pflegeberatung: Sie berät privat Pflegeversicherte und deren Angehörige kostenfrei, auch bei Hausbesuchen. Die telefonische Beratung steht nach eigener Angabe allen Ratsuchenden offen.

    Der Pflegewegweiser NRW hilft zusätzlich bei der Suche nach Beratungsstellen, Pflegekursen und Selbsthilfegruppen. Pflegekurse für Angehörige stellen wir in einem eigenen Beitrag vor: Pflegekurs für Angehörige.

    Haben Sie eine Adresse gefunden, aber unklare Unterlagen? Schicken Sie uns per WhatsApp ein Foto des Schreibens. Wir sagen Ihnen, was als Nächstes zu tun ist, kostenfrei und ohne Verpflichtung.

    Welche Stelle bei welcher Frage passt

    Die Stellen überschneiden sich, aber jede hat einen Schwerpunkt. Eine Faustregel, die sich in der Praxis bewährt:

    • Sie haben Fragen zu Leistungen und zum Versorgungsplan Ihrer Kasse: Pflegekasse oder Beratungsstelle mit Gutschein.
    • Sie suchen kommunale Angebote, Hilfen im Stadtteil oder Entlastung für Angehörige: Pflegebüro und zentren plus.
    • Sie sind privat versichert: compass private pflegeberatung.
    • Sie möchten erst einmal telefonisch sortieren: Pflege-Telefon NRW.

    Das Gesetz sieht in § 7a vor, dass die Pflegeberatung einen Versorgungsplan erstellen kann, mit Empfehlungen und Hinweisen zum örtlichen Angebot. Angehörige können auf Wunsch einbezogen werden. Die Inanspruchnahme der Beratung ist nach dem Bundesgesundheitsministerium freiwillig.

    Wann sich ein Anruf bei uns zusätzlich lohnt

    Die genannten Stellen beraten unabhängig und zeigen Wege auf. Wer den Alltag dann tatsächlich begleitet, ist eine zweite Frage. Hier setzen wir an: City Concierge ist Ihr Betreuungsdienst in Düsseldorf für Alltagsbegleitung, Betreuung zu Hause und Haushaltshilfe. Wir leisten keine Behandlungspflege, sondern entlasten im Alltag.

    Ein Anruf bei uns lohnt sich vor allem in diesen Situationen:

    • Sie haben nach der Beratung eine Liste von Möglichkeiten, aber niemanden, der den Alltag begleitet.
    • Sie möchten wissen, wie sich der Entlastungsbetrag für Betreuung einsetzen lässt und wie die Abrechnung funktioniert.
    • Sie benötigen vorübergehend Unterstützung im Haushalt und haben noch keinen Pflegegrad 2 bis 5. Dann kann eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse in Betracht kommen.
    • Sie wollen den Antrag nicht allein ausfüllen.

    Wir unterstützen die Beantragung: Wir gehen die Unterlagen mit Ihnen durch, helfen beim Ausfüllen und stimmen uns mit der Kasse ab. Das ist für Sie kostenfrei. Ob eine Leistung bewilligt wird, entscheidet allein die Kasse.

    Rufen Sie uns an, bevor Sie Ihren Antrag abschicken. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und helfen Ihnen dabei, nichts zu vergessen.

    So bereiten Sie den ersten Beratungstermin vor

    Ein Termin im Pflegebüro oder bei der Pflegekasse wird nützlicher, wenn Sie vorbereitet sind. Notieren Sie, welche Hilfen im Alltag fehlen, etwa beim Einkaufen, bei Arztterminen oder im Haushalt. Halten Sie Bescheide, Pflegegradunterlagen und Medikamentenliste bereit. Ein Pflegetagebuch hilft zusätzlich, wenn eine Begutachtung ansteht: Pflegetagebuch für die Begutachtung.

    Bringen Sie wenn möglich eine Vertrauensperson mit. Fragen zu pflegenden Angehörigen und deren Belastung greifen wir in unserem Beitrag Pflegende Angehörige entlasten auf.

    Termin steht, aber die Unterlagen fehlen noch? Fordern Sie einen Rückruf an. Wir sortieren mit Ihnen vorab, was Sie brauchen, und die Hilfe beim Ausfüllen ist kostenfrei.

    Häufige Fragen zu Pflegestützpunkten in Düsseldorf

    Gibt es einen Pflegestützpunkt in meinem Stadtteil?

    Die Stadt Düsseldorf hat in einer Stellungnahme von August 2024 ihr Pflegebüro als zentrale Beratungsstruktur beschrieben. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, welche Stelle in Ihrem Fall zuständig ist. Die Pflegekassen informieren über Stützpunkte in der Nähe, soweit es sie gibt.

    Kostet die Beratung etwas?

    Die Pflegeberatung der Kassen ist für Versicherte kostenfrei, ein Beratungsgutschein wird zulasten der Pflegekasse eingelöst. Auch die Beratung im zentrum plus wird als kostenlos beschrieben. Bei uns sind Beratung und Hilfe bei den Antragsunterlagen ebenfalls kostenfrei.

    Kommt jemand zu mir nach Hause?

    Ja, das ist möglich. Nach § 7a SGB XI erfolgt die Beratung auf Wunsch in der häuslichen Umgebung. Sagen Sie das bei der Terminvereinbarung ausdrücklich dazu.

    Kann ich Angehörige in die Beratung einbeziehen?

    Ja, auf Wunsch können Angehörige oder weitere Personen teilnehmen. Pflegende Angehörige haben laut Bundesgesundheitsministerium einen eigenen Anspruch auf Pflegeberatung, wenn die pflegebedürftige Person zustimmt.

    Quellen: § 7c SGB XI, Pflegestützpunkte, § 7a SGB XI, Pflegeberatung, § 7b SGB XI, Beratungsgutschein, Bundesgesundheitsministerium, Pflegeberatung, AOK, Pflegestützpunkte, Stadt Düsseldorf, Stellungnahme an den Landtag NRW (August 2024), Serviceportal Düsseldorf, Pflegebüro, Pflegewegweiser NRW, Pflegewegweiser NRW, zentrum plus Stadtmitte, compass private pflegeberatung, Infoblatt 2026.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.

    Wir begleiten Sie von der ersten Frage bis zum Antrag

    Welche Beratungsstelle auch die richtige für Sie ist: Rufen Sie uns an, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen sind kostenfrei, erreichbar Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Mehr zu den Leistungen finden Sie auf unserer Seite zur Alltagsbegleitung.

  • Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 und 3: Wer zahlt was in Düsseldorf?

    Eine Hand voll Fragen hören wir bei Pflegegrad 2 und 3 immer wieder: Zahlt die Krankenkasse jetzt eine Haushaltshilfe? Und wenn nicht, wer dann? Die Antwort ist unspektakulär, aber hilfreich: Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist die Haushaltshilfe der Krankenkasse bei schwerer Krankheit ausgeschlossen. Dafür springt die Pflegekasse ein, mit anderen Töpfen und anderen Regeln.

    Wir von City Concierge unterstützen Familien in Düsseldorf dabei, genau diese Töpfe zu finden. Alles Wichtige zur Haushaltshilfe über die Krankenkasse finden Sie auf unserer Antragsseite.

    Rufen Sie uns an, bevor Sie die Beantragung selbst angehen. Wir klären mit Ihnen, ob Kranken- oder Pflegekasse zuständig ist, und die Beratung ist für Sie kostenfrei.

    Warum die Krankenkasse bei Pflegegrad 2 bis 5 meist nicht zahlt

    Die Haushaltshilfe der Krankenkasse regelt § 38 SGB V. Wer wegen einer schweren Krankheit oder einer akuten Verschlimmerung den Haushalt nicht weiterführen kann, bekommt sie für längstens vier Wochen. Das Gesetz knüpft das aber an eine Bedingung: Es darf keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegen (§ 38 SGB V).

    Der Gedanke dahinter: Wer einen Pflegegrad hat, wird bereits von der Pflegeversicherung versorgt. Deren Leistungen sind für den Dauerbedarf gedacht, die Haushaltshilfe der Krankenkasse für die Überbrückung.

    Was die Krankenkasse sonst noch prüft, lesen Sie im Beitrag zur Haushaltshilfe bei Krankheit nach § 38 SGB V.

    Wann die Krankenkasse trotzdem noch eine Rolle spielt

    Es gibt Ausnahmen, die in der Praxis oft übersehen werden:

    • Lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt (oder ein Kind mit Behinderung, das auf Hilfe angewiesen ist), schließt die Pflegebedürftigkeit die Hilfe zur Versorgung des Kindes nicht aus. Bei schwerer Krankheit verlängert sich der Anspruch dann auf bis zu 26 Wochen.
    • Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder einer Reha kann die Haushaltshilfe ebenfalls infrage kommen, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kasse entscheidet im Einzelfall.
    • Manche Krankenkassen sehen in ihrer Satzung Haushaltshilfe auch in weiteren Krankheitsfällen vor. Das unterscheidet sich von Kasse zu Kasse.

    Diese Punkte beschreiben die Vorgaben des Gesetzes und des GKV-Spitzenverbands (GKV-Spitzenverband zur Haushaltshilfe). Ob sie bei Ihnen greifen, klären wir gern vorab mit Ihnen.

    Unsicher, ob bei Ihnen die Krankenkasse oder die Pflegekasse zuständig ist? Lassen Sie sich zurückrufen, wir sortieren das mit Ihnen kostenfrei, bevor Sie Unterlagen einreichen.

    Pflegegrad 2 oder 3: Woran die Pflegekasse das festmacht

    Den Pflegegrad bestimmen Punkte aus sechs Bereichen. Pflegegrad 2 gilt ab 27 bis unter 47,5 Punkten, Pflegegrad 3 ab 47,5 bis unter 70 Punkten (§ 15 SGB XI). Die Haushaltsführung ist dabei kein eigener Bewertungsbereich (§ 14 SGB XI). Dass Ihnen Einkaufen, Kochen oder die Wäsche schwerfallen, bringt also keine eigenen Punkte, es spielt nur über die sechs Bereiche hinein.

    Wie sich die Punkte zusammensetzen, erklärt der Beitrag zu Punkten und Modulen. Die Hilfe im Haushalt gehört trotzdem zu den Leistungen, die die Pflegeversicherung bezahlt, nur eben über andere Wege.

    Die vier Wege zur Haushaltshilfe über die Pflegeversicherung

    Statt einer Haushaltshilfe der Krankenkasse nutzen Sie bei Pflegegrad 2 und 3 diese Leistungen. Die Beträge gelten 2026 laut Bundesgesundheitsministerium (Stand 04.11.2025):

    • Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro im Monat, in beiden Pflegegraden gleich.
    • Pflegesachleistung für einen zugelassenen Dienst: bis zu 796 Euro (Pflegegrad 2) oder 1.497 Euro (Pflegegrad 3) im Monat.
    • Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege übernehmen: 347 Euro (Pflegegrad 2) oder 599 Euro (Pflegegrad 3) im Monat.
    • Umwandlungsanspruch: bis zu 40 Prozent der Sachleistung für anerkannte Alltagsangebote.

    Der Entlastungsbetrag und der Umwandlungsanspruch bestehen unabhängig voneinander (§ 45a SGB XI).

    Schicken Sie uns per WhatsApp ein Foto Ihres Pflegegradbescheids. Wir sagen Ihnen, welche Töpfe offen sind, und die Beratung bleibt kostenfrei.

    Entlastungsbetrag: der naheliegende Weg für Hilfe im Haushalt

    Der Entlastungsbetrag ist der naheliegendste Weg zur Haushaltshilfe. Er beträgt bis zu 131 Euro monatlich, also bis zu 1.572 Euro im Jahr. Das Ministerium nennt ausdrücklich, dass Hilfen bei der Haushaltsführung förderfähig sind, wenn sie ein Pflege- oder Betreuungsdienst oder ein anerkanntes Angebot erbringt (BMG zu Angeboten im Alltag).

    Drei Regeln sind wichtig:

    • Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Betrag nicht für Leistungen der Selbstversorgung einsetzbar, etwa Waschen oder Anziehen. Haushalt, Einkauf, Begleitung und Betreuung sind möglich.
    • Der Anspruch entsteht ohne Antrag. Erstattet wird auf Antrag gegen Belege, aus denen die Leistung klar hervorgeht (§ 45b SGB XI).
    • Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Wie das Ansparen funktioniert, steht im Beitrag zu Ansparen und Verfall.

    Wer in Nordrhein-Westfalen die Hilfe leisten darf

    Der Entlastungsbetrag passt nur, wenn der Anbieter berechtigt ist. In NRW erkennen die Kreise und kreisfreien Städte Angebote zur Unterstützung im Alltag an, nach der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO NRW). Dazu zählt ausdrücklich die hauswirtschaftliche Unterstützung zur täglichen Versorgung. Körperbezogene Pflege gehört nicht dazu, und Handwerks- oder Instandhaltungsarbeiten ebenfalls nicht.

    Was das im Alltag bedeutet, beschreibt der Beitrag zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a. Wir bieten Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe im Rahmen dieser Regeln an und unterstützen Sie bei der Erstattung über die Pflegekasse.

    Sie möchten den Entlastungsbetrag für den Haushalt nutzen? Rufen Sie uns vorab an, wir bereiten die Unterlagen für die Pflegekasse mit Ihnen vor, kostenfrei und ohne Verpflichtung.

    Sachleistung, Pflegegeld oder beides?

    Die Pflegesachleistung deckt laut Ministerium körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung, etwa Kochen oder die Wohnung säubern, jeweils bis zum Höchstbetrag (BMG zu Pflegesachleistungen). Sie geht direkt an einen zugelassenen Pflegedienst. Wer Pflegegeld bekommt und nur einen Teil der Sachleistung nutzt, erhält Pflegegeld anteilig. Nutzen Sie 50 Prozent der Sachleistung, wird das Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt. Die Entscheidung bindet sechs Monate (§ 38 SGB XI).

    Die Details zur Aufteilung finden Sie im Beitrag zur Kombinationsleistung. Für Pflegegrad 2 und 3 gibt es zudem je einen eigenen Überblick: Leistungen bei Pflegegrad 2 und Leistungen bei Pflegegrad 3.

    Ein denkbares Beispiel für die Aufteilung

    Ein denkbares Beispiel (kein realer Fall): Eine Seniorin mit Pflegegrad 2 lebt allein, wird von ihrer Tochter gepflegt und bezieht Pflegegeld. Beim Einkaufen, Wäschewaschen und Kochen braucht sie Unterstützung. Die Tochter kann nicht jede Woche kommen.

    Hier kann der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat die stundenweise Haushaltshilfe tragen. Reicht das nicht, ließe sich zusätzlich der Umwandlungsanspruch prüfen. Rechnerisch sind 40 Prozent von 796 Euro bis zu 318,40 Euro im Monat, nur in Monaten, in denen keine ambulante Sachleistung genutzt wird. Ob und wie das bei Ihnen zusammenpasst, entscheidet am Ende die Pflegekasse. Wir stellen die Unterlagen mit Ihnen zusammen.

    Möchten Sie Ihr eigenes Beispiel durchrechnen? Wir gehen mit Ihnen kostenfrei durch, welche Beträge Ihnen zustehen und wie wir sie bei der Pflegekasse beantragen.

    Häufige Fragen zur Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 und 3

    Kann ich trotz Pflegegrad eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bekommen?

    Bei schwerer Krankheit nach § 38 SGB V nur, wenn kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, bleibt die Versorgung des Kindes aber möglich. Fragen Sie Ihre Krankenkasse oder uns, bevor Sie einen Antrag stellen.

    Zahlt die Pflegekasse einen Reinigungsservice?

    Nicht als reine Reinigung. Erstattet werden hauswirtschaftliche Hilfen von zugelassenen Diensten oder anerkannten Angeboten, die der täglichen Versorgung dienen. Handwerks- und Instandhaltungsarbeiten sind ausgenommen.

    Müssen die 131 Euro beantragt werden?

    Der Anspruch besteht ohne Antrag. Erstattet werden die Kosten aber nur auf Antrag mit Belegen bei der Pflegekasse. Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen der Unterlagen, das ist für Sie kostenfrei.

    Gilt das für Pflegegrad 3 genauso wie für Pflegegrad 2?

    Ja, der Entlastungsbetrag ist in beiden Pflegegraden gleich hoch. Unterschiede gibt es bei Pflegegeld und Sachleistung, die bei Pflegegrad 3 höher ausfallen.

    Ändert sich 2027 etwas?

    Beschlossen ist nichts. Den Stand der Diskussion fassen wir im Beitrag zur Pflegereform 2027 zusammen.

    Quellen: § 38 SGB V Haushaltshilfe, GKV-Spitzenverband: Haushaltshilfe, BMG: Leistungsbeträge 2026, BMG: Angebote zur Unterstützung im Alltag, BMG: Pflegesachleistungen, § 45b SGB XI, § 45a SGB XI, § 38 SGB XI, § 15 SGB XI, AnFöVO NRW.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag.

    Wir beantragen mit Ihnen die passende Hilfe

    Rufen Sie uns an, bevor Sie selbst einen Antrag stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei. Mehr zur Haushaltshilfe in Düsseldorf lesen Sie auf unserer Leistungsseite.

  • Demenz Beratung Düsseldorf: Anlaufstellen und Gruppen

    Nach der Diagnose Demenz stehen Familien meist vor derselben Frage: Wer hilft uns jetzt, und womit fangen wir an? In Düsseldorf gibt es dafür ein dichtes Netz aus Beratungsstellen, Betreuungsgruppen, Gesprächskreisen und Besuchsdiensten. Viele Angebote sind über den Entlastungsbetrag nutzbar, wenn ein Pflegegrad vorliegt.

    Wir von City Concierge, Ihr Betreuungsdienst in Düsseldorf, sortieren hier, welche Stelle wofür zuständig ist. Und wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Leistungen, damit Sie nicht allein durch Formulare müssen.

    Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen. Wir ordnen mit Ihnen die nächsten Schritte, die Beratung ist für Sie kostenfrei.

    Wo Sie nach der Diagnose zuerst anrufen können

    Sie müssen nicht alles auf einmal klären. Bewährt hat sich diese Reihenfolge:

    • Eine Beratungsstelle für Demenz kontaktieren, um die Lage einzuordnen und passende Angebote zu finden.
    • Den Pflegegrad beantragen, falls noch keiner besteht. Ablauf und Begutachtung erklären wir im Ratgeber Pflegegrad bei Demenz beantragen.
    • Entlastung für den Alltag organisieren, etwa eine Betreuungsgruppe oder stundenweise Betreuung zu Hause.
    • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung klären, solange die Person noch mitentscheiden kann. Hinweise dazu finden Sie unter Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

    Welche medizinischen Schritte sinnvoll sind, besprechen Sie mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt. Alles Weitere organisatorisch begleiten wir.

    Beratung in Düsseldorf: Demenznetz und Alzheimer Gesellschaft

    Das Demenznetz Düsseldorf bündelt Angebote mehrerer Träger. Laut dem aktuellen Flyer gehören dazu die Demenznetzkoordinatorinnen von ASB, AWO, Caritas, Diakonie, DRK und Kaiserswerther Diakonie. Sie bieten individuelle Beratung und psychosoziale Begleitung sowie Schulungen und Informationen. Die DRK-Beratung findet laut Demenznetz-Flyer telefonisch, in einer DRK-Einrichtung oder bei Ihnen zu Hause statt, die Telefonnummer lautet 0211 2299-3030. Dort geht es unter anderem um den Umgang mit der Diagnose, Leistungen der Pflegeversicherung, Vorsorgevollmacht und rechtliche Betreuung.

    Daneben gibt es zwei besondere Anlaufstellen. Die PAuSe des Arbeiter-Samariter-Bundes ist eine Sprechstunde für Menschen mit beginnender Demenz. Der Caritasverband berät zu seltenen Demenzformen.

    Die Beratungsstelle der Alzheimer Gesellschaft Düsseldorf (Hardenbergstraße 3, Telefon 0211 280 17 59) berät laut Pflegewegweiser NRW kostenlos zu Alzheimer und Demenz, zu Entlastungsangeboten, zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung sowie zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Hausbesuche sind möglich, eine Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Möchten Sie vor dem ersten Beratungstermin die Unterlagen sortiert haben? Lassen Sie sich zurückrufen, wir helfen kostenfrei beim Zusammenstellen und stimmen uns mit der Pflegekasse ab.

    Betreuungsgruppen: Ein fester Rahmen für ein paar Stunden

    Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz zählt das Gesetz zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI). Ehrenamtliche betreuen dort unter fachlicher Anleitung. Für Sie als Angehörige bedeutet das einige freie Stunden, für die Teilnehmenden Gesellschaft und Beschäftigung.

    In Düsseldorf dauern die Gruppen laut Demenznetz in der Regel drei Stunden und folgen festen Ritualen. Es gibt Gruppen mit Bewegungsschwerpunkt, mehrsprachige Gruppen und eine Gruppe für homosexuelle Männer. Der DRK-Flyer aus 2023 nennt Standorte in Derendorf, Gerresheim, Grafental, Reisholz, Unterrath und Wersten. Wochentage und Uhrzeiten können sich ändern, fragen Sie deshalb bei der Koordination nach dem aktuellen Stand und freien Plätzen.

    Die Kosten lassen sich bei anerkannten Angeboten über den Entlastungsbetrag abrechnen. Er beträgt nach § 45b SGB XI bis zu 131 € monatlich, laut Bundesgesundheitsministerium in allen Pflegegraden. Wie Sie Reste sinnvoll nutzen, lesen Sie unter Entlastungsbetrag ansparen und Verfall.

    Gesprächskreise für Angehörige

    Wer einen Menschen mit Demenz begleitet, braucht auch jemanden, der zuhört. Angehörigengruppen bieten Austausch und Informationen unter Gleichbetroffenen. Das Demenznetz weist solche Gruppen aus, Termine erfahren Sie bei den Koordinatorinnen. Für Angehörige von Menschen mit frontotemporaler Demenz gibt es laut Pflegewegweiser NRW einen angeleiteten Gesprächskreis in der Hardenbergstraße 3, jeden ersten Donnerstag im Monat von 18 bis 20 Uhr. Eine Anmeldung ist nötig.

    Weitere Austauschmöglichkeiten über die Demenz hinaus stellen wir im Beitrag Selbsthilfe für pflegende Angehörige vor.

    Fehlt Ihnen gerade die Zeit, selbst bei mehreren Stellen anzurufen? Schreiben Sie uns per WhatsApp, was Sie brauchen. Wir geben Ihnen kostenfrei eine Orientierung.

    Besuchsdienste und Betreuung zu Hause

    Nicht jeder Mensch mit Demenz mag in eine Gruppe gehen. Dafür gibt es den häuslichen Besuchsdienst: Ehrenamtliche kommen stundenweise, hören zu, lesen vor und gehen spazieren oder ins Café. Das Demenznetz nennt ihn für das gesamte Stadtgebiet. Das DRK bietet außerdem den Hundebesuchsdienst „Wir für Dich“ an.

    Reichen ehrenamtliche Besuche nicht aus oder brauchen Sie feste Zeiten, kommt unsere Alltagsbegleitung infrage. Wir leisten Gesellschaft, begleiten zu Terminen, unterstützen im Haushalt und bereiten Mahlzeiten vor, soweit die Vorgaben der Ärztin oder des Arztes es erlauben. Medizinische Pflege gehört nicht zu unseren Aufgaben, sie bleibt bei Ärzten und Pflegedienst. Mehr dazu auf unserer Seite zur Alltagsbegleitung in Düsseldorf und im Ratgeber Demenz-Betreuung zu Hause. Preise besprechen wir persönlich mit Ihnen.

    Sie möchten wissen, was Ihre Pflegekasse für Betreuung zu Hause übernimmt? Rufen Sie uns vorab an, wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und unterstützen die Beantragung kostenfrei.

    Wohngemeinschaft für Menschen mit Demenz: Was Sie prüfen sollten

    Eine ambulant betreute Wohngemeinschaft ist eine gemeinsame Wohnung, in der die Bewohner Mieter sind. Laut Deutscher Alzheimer Gesellschaft leben dort meist 6 bis 12 Menschen. Die Pflege übernimmt ein ambulanter Dienst, den die Bewohner oder ihre Vertreter selbst auswählen. Angehörige oder Bevollmächtigte bilden ein Gremium, das die Interessen der Bewohner gegenüber dem Dienst vertritt. Miet- und Pflegevertrag sind getrennt, die Aufsicht unterscheidet sich je nach Bundesland.

    Finanziell nennt das Bundesgesundheitsministerium für 2026 einen Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich. Für die Gründung kann es eine einmalige Anschubfinanzierung von bis zu 2.613 € je Anspruchsberechtigtem geben, begrenzt auf 10.452 € je Wohngruppe. Die Voraussetzungen prüft die Pflegekasse.

    Fragen, die Sie bei einer Besichtigung stellen können: Wer ist rund um die Uhr im Haus? Wie arbeitet das Angehörigengremium? Dürfen Sie den Pflegedienst wechseln? Welche Kosten entstehen neben Miete und Pflege? Eine Gegenüberstellung mit anderen Wohnformen finden Sie im Beitrag Demenz zu Hause oder im Pflegeheim. Konkrete Wohngemeinschaften in Düsseldorf empfehlen wir hier nicht. Lassen Sie sich dazu bei den Beratungsstellen und der Stadt informieren.

    Überlegen Sie, ob eine Wohngemeinschaft oder weiter zu Hause die bessere Lösung ist? Wir sprechen kostenfrei mit Ihnen über Betreuung und Antrag, die Entscheidung treffen selbstverständlich Sie.

    Was Sie nicht allein stemmen müssen

    Viele Angehörige zögern, Hilfe anzunehmen. Dabei sind Entlastungsangebote ausdrücklich dafür gedacht, dass Pflegebedürftige möglichst lange zu Hause leben können und Pflegende Luft bekommen (§ 45a SGB XI). Wer früh Strukturen aufbaut, hat später weniger Druck. Ergänzend kann ab Pflegegrad 2 ein Teil der Pflegesachleistung für anerkannte Angebote umgewandelt werden, wenn in dem Monat keine Pflegesachleistungen bezogen wurden. Wie das für Ihren Pflegegrad aussieht, klären wir im Gespräch. Allgemeine Tipps für Pflegende stehen im Beitrag Pflegende Angehörige entlasten.

    Häufige Fragen zu Demenz-Anlaufstellen in Düsseldorf

    Brauche ich einen Pflegegrad, um beraten zu werden?

    Nein. Beratung zu Demenz können Sie in Anspruch nehmen, bevor ein Pflegegrad vorliegt. Für die Abrechnung vieler Entlastungsangebote ist der Pflegegrad allerdings Voraussetzung. Wir helfen kostenfrei bei der Vorbereitung des Antrags.

    Was kostet die Beratung bei der Alzheimer Gesellschaft?

    Laut Pflegewegweiser NRW ist die Beratung kostenlos. Sie brauchen einen Termin und können auf Wunsch auch einen Hausbesuch anfragen.

    Kann ich eine Betreuungsgruppe über die Pflegekasse bezahlen?

    Bei nach Landesrecht anerkannten Angeboten ist das über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich möglich. Reichen Sie die Belege bei der Pflegekasse ein. Wir erklären Ihnen kostenfrei, wie das abläuft.

    Was ist der Unterschied zwischen Besuchsdienst und Alltagsbegleitung?

    Der Besuchsdienst arbeitet mit Ehrenamtlichen, meist für wenige Stunden. Unsere Alltagsbegleitung ist ein professionelles Angebot mit festen Terminen. Welches besser passt, hängt vom Bedarf ab.

    Gibt es einen Platz in einer Demenz-Wohngemeinschaft sofort?

    Das lässt sich pauschal nicht sagen. Fragen Sie frühzeitig bei Beratungsstellen und Anbietern nach, denn die Entscheidung braucht Zeit.

    Quellen: Demenznetz Düsseldorf Flyer 2025 (Kaiserswerther Diakonie), Demenznetz Flyer 2023 (DRK Düsseldorf), Pflegewegweiser NRW: Beratungsstelle Alzheimer Gesellschaft, Pflegewegweiser NRW: Angehörigengruppe frontotemporale Demenz, § 45a SGB XI, § 45b SGB XI, Deutsche Alzheimer Gesellschaft Infoblatt Demenz-WG, BMG Leistungsbeträge 2026.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung.

    Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen

    Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor, sortieren die Unterlagen und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind für Sie kostenfrei. Erreichbar Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr. Unsere Alltagsbegleitung unterstützt Sie, wenn Sie zu Hause entlastet werden möchten.

  • Seniorenberatung Düsseldorf: Zentren plus, Pflegebüro, Hilfe

    Wer in Düsseldorf Rat für sich oder die Eltern sucht, stößt schnell auf viele Stellen: Stadt, Pflegekasse, Wohlfahrtsverbände, Stadtteiltreffs. Das ist ein gutes Netz, aber zunächst unübersichtlich. Dieser Wegweiser zeigt, wer in der Seniorenberatung Düsseldorf wofür da ist, was ein Seniorenzentrum im Stadtteil bietet und wie Sie daraus konkrete Hilfe im Alltag machen.

    Sie wissen nicht, an welche Stelle Sie sich zuerst wenden sollen? Rufen Sie uns an. Wir sortieren das Netz mit Ihnen, die Beratung ist für Sie kostenfrei.

    Ein Netz mit mehreren Knoten: Wer in Düsseldorf wofür zuständig ist

    Die Stadt Düsseldorf nennt auf ihrer Seite für Angehörige und Ältere mehrere Anlaufstellen: das Pflegebüro im Amt für Soziales und Jugend, die Beratung der Kranken- und Pflegekassen, die aufsuchende Seniorenhilfe, die Wohnberatung und die „zentren plus“ in den Stadtbezirken. Jede Stelle hat einen eigenen Schwerpunkt.

    • Pflegebüro der Stadt: Beratung rund um Pflege, laut Stadt kostenlos.
    • Pflegekasse: Anträge auf Leistungen der Pflegeversicherung und Pflegeberatung.
    • Aufsuchende Seniorenhilfe: Unterstützung bei Alltagsproblemen, auf Wunsch zu Hause.
    • Wohnberatung: Umbauten, Umzug, alternative Wohnformen.
    • zentren plus: Begegnung und Beratung für Menschen ab 55 Jahren.

    Wer noch keinen Pflegegrad hat, beginnt meist bei der Stadt oder im Stadtteil. Wer schon Leistungen bezieht, hat zusätzlich den Weg über die Pflegekasse.

    Das Pflegebüro und die städtische Seniorenberatung

    Das Pflegebüro im Amt für Soziales und Jugend ist die kommunale Pflegeberatung. Sie hilft bei Fragen wie: Was steht uns zu, welche Angebote passen, wer macht was? Die Stadt führt auf ihrer Seite außerdem die Seniorenberatung des Amtes für Soziales mit eigener Telefonnummer auf. Die aktuellen Kontaktwege und Sprechzeiten finden Sie bei der Stadt Düsseldorf.

    Für das erste Gespräch genügt eine einfache Schilderung: Wer lebt wie, was klappt nicht mehr? Wie Sie danach einen Pflegegrad beantragen, erklären wir im Ratgeber zum Pflegegrad-Antrag mit Fristen und Widerspruch.

    Aus dem Beratungsgespräch ist ein Antrag geworden? Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Das ist für Sie kostenfrei.

    Zentren plus: Der Treffpunkt im Stadtteil

    Die „zentren plus“ sind Begegnungsorte in den Stadtbezirken. Nach Angaben der Stadt richten sie sich an Menschen ab 55 Jahren und verbinden Treffpunkt und Beratung rund um das Leben im Alter. Träger sind Wohlfahrtsverbände. Ein Beispiel aus der Praxis: Das zentrum plus der AWO in Rath arbeitet nach dem Prinzip Beratung, Bewegung und Begegnung und bietet unter anderem Stadtteilfrühstück, Ausflüge und Infoveranstaltungen.

    Wie breit ein Programm sein kann, zeigt das Heft des Caritas zentrum plus Mörsenbroich für Juni und Juli 2026. Es enthält Gymnastik- und Tanzkurse, ein offenes Café, einen Chor, Selbsthilfegruppen, eine kostenlose Smartphone-Sprechstunde und eine Ausfüllhilfe unter dem Titel „Formulare verstehen“. Manche Angebote sind kostenlos, andere kosten einen kleinen Beitrag. Dort läuft außerdem eine Betreuungsgruppe für Menschen mit Demenz, die sich über die Pflegekasse abrechnen lassen kann.

    Ob ein Zentrum in Ihrem Stadtteil passt, klärt am besten ein Anruf oder ein Besuch zum offenen Café. Wenn Rückzug und Einsamkeit das eigentliche Thema sind, lesen Sie auch unseren Beitrag zur Einsamkeit im Alter in Düsseldorf.

    Beratung an der Haustür statt Anfahrt

    Nicht jeder kann ein Zentrum oder ein Amt aufsuchen. Hier setzt die aufsuchende Seniorenhilfe an: Laut Stadt können zur persönlichen Beratung Hausbesuche vereinbart werden. Auch die Pflegeberatung der Pflegekasse findet auf Wunsch in der häuslichen Umgebung statt (§ 7a Abs. 2 SGB XI). Die Wohnberatung der Stadt schaut sich mit Ihnen an, ob zum Beispiel eine Dusche statt der Badewanne sinnvoll ist. Zu Zuschüssen für Umbauten finden Sie Details im Beitrag zur Wohnumfeldverbesserung.

    Ein Hausbesuch ist erst der Anfang. Schicken Sie uns per WhatsApp ein paar Zeilen zur Situation, wir melden uns und besprechen, welche Unterstützung im Alltag passt. Die Beratung bleibt kostenfrei.

    Pflegekasse und Pflegestützpunkt: Was Sie dort erwarten dürfen

    Wer Leistungen nach dem Pflegeversicherungsrecht erhält oder beantragt hat, hat Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung. Die Pflegekasse benennt dafür eine Beraterin oder einen Berater. Ein wichtiger Teil ist der Versorgungsplan: Er hält fest, welche Hilfen nötig sind, und wird bei geänderter Situation angepasst (§ 7a SGB XI). Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zur Pflegeberatung nach § 7a in Düsseldorf und zu den Pflegestützpunkten.

    Zusätzlich bietet der Pflegewegweiser NRW eine kostenlose Telefonnummer (0800 40 40 044), über die Sie nach Hilfen in Düsseldorf fragen können.

    Die Pflegekasse hat einen Termin angeboten und Sie möchten nicht allein hingehen? Wir besprechen vorab, was Sie fragen sollten, und unterstützen Sie bei der Beantragung. Das ist kostenfrei.

    Vom Rat zur Entlastung im Alltag

    Beratung allein erledigt noch keinen Einkauf und begleitet niemanden zum Arzt. Dafür gibt es den Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich, ab Pflegegrad 1, in häuslicher Pflege. Er kann laut Bundesgesundheitsministerium unter anderem für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Erstattet wird nur auf Antrag, mit Belegen bei der Pflegekasse.

    Genau hier unterstützen wir. Wir erklären, welche Angebote anerkannt sind, bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Wie das aussieht, steht auf unserer Seite zum Entlastungsbetrag in Düsseldorf. Welche Betreuungsformen es gibt, vergleicht der Ratgeber zur Betreuung älterer Menschen in Düsseldorf.

    Bevor Sie den Antrag auf Erstattung selbst abschicken, rufen Sie uns an. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, und unsere Hilfe beim Ausfüllen ist kostenfrei.

    So nutzen Sie den ersten Beratungstermin gut

    Ein kurzer Zettel vorab spart Zeit. Sinnvoll sind diese Punkte:

    • Was fällt im Alltag schwer: Einkaufen, Kochen, Wege, Orientierung, Gesellschaft?
    • Gibt es bereits einen Pflegegrad oder einen laufenden Antrag?
    • Wer hilft bisher, und wo sind Angehörige am Limit?
    • Was wünscht sich die betroffene Person selbst?
    • Welche Fragen zu Wohnen, Fahrten oder Essen sind offen?

    Für den letzten Punkt helfen die Beiträge zu Essen auf Rädern und zu Fahrdiensten für Senioren. Nehmen Sie, wenn möglich, eine vertraute Person mit. Zu zweit merkt man sich mehr.

    Häufige Fragen zur Seniorenberatung in Düsseldorf

    Kostet die Beratung bei der Stadt etwas?

    Laut Stadt Düsseldorf ist die Beratung des Pflegebüros kostenlos. Für andere Angebote nennt die Stadt keine Kosten, fragen Sie daher bei der jeweiligen Stelle nach. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen sind kostenfrei.

    Ab welchem Alter kann ich ein zentrum plus besuchen?

    Die Stadt beschreibt die zentren plus als Angebot für Menschen ab 55 Jahren. Einen Pflegegrad brauchen Sie dafür nicht. Einzelne Angebote, etwa Betreuungsgruppen, richten sich an bestimmte Zielgruppen.

    Muss ich in ein Amt, um beraten zu werden?

    Nein. Die aufsuchende Seniorenhilfe der Stadt kann Hausbesuche vereinbaren, und die Pflegeberatung der Pflegekasse kann auf Wunsch zu Hause stattfinden. Rufen Sie am besten vorher an und vereinbaren Sie einen Termin.

    Was ist der Unterschied zwischen Beratung und Betreuung?

    Beratung zeigt Wege und Ansprüche auf. Betreuung ist die praktische Hilfe im Alltag, etwa Begleitung, Gesellschaft und Unterstützung im Haushalt. Beides lässt sich verbinden, und der Entlastungsbetrag kann die Betreuung finanzieren helfen, sofern ein Anspruch besteht.

    Gilt der Entlastungsbetrag schon bei Pflegegrad 1?

    Ja, der Anspruch besteht laut Bundesgesundheitsministerium auch ab Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad besteht kein Anspruch. Ob ein Pflegegrad in Frage kommt, besprechen wir gern mit Ihnen. Zur Pflegereform ab 2027 steht der Stand im Beitrag zur Pflegereform 2027.

    Quellen: Stadt Düsseldorf: Beratung für Angehörige, Caritas zentrum plus Mörsenbroich, Programmheft Juni/Juli 2026, AWO zentrum plus Rath (ddorf-aktuell), § 7a SGB XI Pflegeberatung, Bundesgesundheitsministerium: Entlastungsbetrag, Pflegewegweiser NRW.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung für Senioren.

    Wir begleiten Sie von der Beratung bis zur Hilfe im Alltag

    Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag stellen. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor, stimmen uns mit der Kasse ab und erklären Ihnen unsere Alltagsbegleitung für Senioren in Düsseldorf. Erreichbar sind wir Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, die Beratung ist kostenfrei.

  • Essen auf Rädern in Düsseldorf: Bestellung, Kosten, Alternativen

    Der Kühlschrank ist halb leer, das Einkaufen fällt schwer, und das Kochen wird zur Last. Viele ältere Menschen und ihre Angehörigen denken dann an Essen auf Rädern. Dieser Ratgeber zeigt, wie Mahlzeitendienste funktionieren, worauf Sie bei Bestellung und Vertrag achten sollten, was bei Diabetes oder Schonkost gilt und welche Alternativen es gibt.

    Wir von City Concierge unterstützen Menschen in Düsseldorf bei Betreuung und Haushaltshilfe und bei der Beantragung von Leistungen wie dem Entlastungsbetrag.

    Unsicher, was Ihre Pflegekasse für den Alltag zu Hause übernimmt? Rufen Sie uns an, bevor Sie etwas beantragen. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor, die Beratung ist kostenfrei.

    Was ein Mahlzeitendienst leistet

    Die Verbraucherzentrale NRW beschreibt zwei übliche Wege: täglich warme Speisen oder eine wöchentliche Lieferung von Tiefkühlkost. Die Gerichte kommen tiefgekühlt, zum Aufwärmen oder servierfertig. Das Spektrum reicht von Hausmannskost bis zu diätetischen Speisen.

    Laut betanet ist die warme Mittagsmahlzeit die übliche Form. Sie wählen die Liefertage, meist auch Wochenenden und Feiertage. Wer noch mobil ist und gern in Gesellschaft isst, kann alternativ einen stationären Mittagstisch nutzen. Die Apotheken Umschau nennt als Anbieter Wohlfahrtsverbände, Senioreneinrichtungen und Pflegedienste.

    Anbieter in Düsseldorf finden

    Einzelne Firmen nennen wir hier nicht, denn Angebot und Preise ändern sich. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, sich bei Seniorenbüros, Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, Pflegeberatungsstellen und Kirchengemeinden zu informieren. Qualität, Service und Preis unterscheiden sich je nach Anbieter stark, offene Fragen klären Sie am besten telefonisch.

    Die Stadt Düsseldorf verweist auf ihrer Seite zu ambulanten Pflegediensten an das Pflegebüro unter 0211 899 899 8. Ausführlich zu Beratungsstellen lesen Sie unter Pflegestützpunkte in Düsseldorf und Seniorenberatung und Seniorenzentren. Einen Überblick über weitere Hilfen finden Sie im Beitrag Haushaltshilfe und Betreuung für Senioren.

    Sie wissen nicht, an wen Sie sich in Ihrem Stadtteil wenden sollen? Lassen Sie sich zurückrufen, wir sortieren mit Ihnen die Möglichkeiten, kostenfrei und unverbindlich.

    Bestellung und Vertrag: Diese Punkte sollten Sie klären

    Bestellungen für den nächsten Tag oder Abbestellungen sind laut Verbraucherzentrale NRW meist unkompliziert möglich. Viele Anbieter verzichten auf einen schriftlichen Vertrag und erlauben kurzfristige Kündigungen. Je nach Zahlungsrhythmus kann aber die gesetzliche Kündigungsfrist bis zu vier Wochen betragen. Ein schriftlicher Vertrag hilft, die Bedingungen später nachzulesen.

    Vor der Entscheidung lohnen sich diese Fragen:

    • Gibt es täglich mindestens zwei Gerichte zur Auswahl, davon eines fleischlos?
    • Wiederholen sich die Gerichte innerhalb von vier Wochen? Die DGE empfiehlt, das zu vermeiden.
    • Sind Allergene im Speiseplan gekennzeichnet, und sind Mini-Portionen, Salat oder Obst bestellbar?
    • Sind Vorspeise, Dessert und Lieferung im Preis enthalten, oder kommen Extras hinzu? Am Wochenende oder an Feiertagen kann die Lieferung teurer sein (betanet).
    • Wird in Aluminiumschalen geliefert, und sind sie beschichtet? Das BfR hat festgestellt, dass sich Aluminium aus unbeschichteten Schalen lösen kann, ältere Menschen zählen zu den empfindlichen Gruppen.

    Probieren Sie einen Dienst vor der Entscheidung mehrmals, rät die Verbraucherzentrale NRW. Bei religiösen Speiseregeln, etwa dem Verzicht auf Schweinefleisch, fragen Sie ebenfalls vorher nach.

    Diabetikerkost, Schonkost, püriert: Wenn die Ernährung angepasst sein muss

    Viele Dienste bieten laut betanet mehrere Kostformen an: Vollkost, Diabetikerkost, Schonkost, pürierte Kost und vegetarische Kost. Bei Erkrankungen wie Allergien oder Gicht sollten Sie Zutaten und Zubereitung genau erfragen (Verbraucherzentrale NRW). Welche Kost medizinisch richtig ist, legen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt oder die Klinik fest. Wir geben keine Ernährungsratschläge, achten im Alltag aber gern darauf, dass die vereinbarte Kost auf den Tisch kommt.

    Wie sich Diabetes im Alltag organisieren lässt, lesen Sie im Beitrag Diabetes: Haushaltshilfe und Betreuung in Düsseldorf.

    Nach einer Operation oder bei einer Erkrankung fällt Ihnen das Kochen schwer? Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp. Wir prüfen kostenfrei, ob Haushaltshilfe über die Kasse oder Hilfe über die Pflegekasse infrage kommt.

    Kosten und Zuschüsse: Wer beteiligt sich?

    Die Preise unterscheiden sich nach Anbieter, Region, Portionsgröße und Menülinie. Kalte Gerichte und Eintöpfe sind laut Verbraucherzentrale NRW meist preiswerter als Premium- oder Gourmetlinien. Konkrete Beträge für Düsseldorf nennen wir nicht, fragen Sie mehrere Dienste und vergleichen Sie.

    Wenn das Geld knapp ist, können Sozialämter Zuschüsse gewähren. In Einzelfällen werden laut Verbraucherzentrale NRW bis zu zwei Drittel der Kosten erstattet. Nach betanet kommt dafür die Hilfe zum Lebensunterhalt oder die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung infrage. Die Stadt Düsseldorf schreibt, dass Sozialhilfe auch für ambulante Hilfen wie Essen auf Rädern beantragt werden kann. Zuständig ist das Amt für Soziales und Jugend, Willi-Becker-Allee 8, 40227 Düsseldorf.

    Und der Entlastungsbetrag?

    Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten nach § 45b SGB XI bis zu 131 € im Monat. Das Gesetz zählt auf, wofür der Betrag dient: Tages- oder Nachtpflege, Kurzzeitpflege, ambulante Pflegedienste und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Das gelieferte Essen selbst steht in dieser Aufzählung nicht. Ob Ihre Pflegekasse in einem Einzelfall etwas anderes handhabt, fragen Sie vorab dort nach. Die Erstattung läuft über Belege, auf denen erkennbar sein muss, welcher Leistungsart die Kosten zuzuordnen sind.

    Nutzen können Sie den Betrag dagegen für Hilfe im Haushalt und Begleitung durch ein anerkanntes Angebot. Wie das praktisch aussieht, erklärt der Beitrag zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

    Möchten Sie den Entlastungsbetrag sinnvoll einsetzen? Rufen Sie uns vor dem Antrag an. Wir bereiten ihn mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab, die Hilfe ist kostenfrei.

    Wenn Einkaufen und Kochen das eigentliche Problem sind

    Ein Mahlzeitendienst liefert Mittagessen, aber kein Frühstück, keinen Abendimbiss und keine Getränke. Die Apotheken Umschau nennt weitere Wege: Online-Supermärkte, Mittagsmenüs in Restaurants, Kochboxen sowie Fahr- und Begleitdienste zum Einkauf. Dabei sind Mindestbestellwerte, Lieferzeiten von ein bis sechs Tagen und Gebühren zu beachten.

    Oft ist ein anderer Baustein hilfreicher: eine Person, die mit Ihnen einkauft, den Kühlschrank überprüft und gemeinsam kocht. Das erhält Selbstständigkeit und bringt Gesellschaft. Beschrieben ist das im Beitrag Alltagsbegleitung für Senioren in Düsseldorf. Zur Einsamkeit beim Essen finden Sie Hinweise unter Einsamkeit im Alter.

    Gemeinsam essen können Sie auch in Begegnungsstätten. Das zentrum plus Hassels der Caritas nennt in seinem Monatsprogramm für Juli 2026 einen Mittagstisch von Montag bis Freitag, 11.30 bis 13 Uhr, zu 7,50 € pro Person, auch zum Mitnehmen. Angebote und Preise können sich ändern, fragen Sie in Ihrem Stadtteil nach.

    Möchten Sie lieber Begleitung beim Einkaufen und Kochen als nur eine Lieferung? Fordern Sie einen Rückruf an, wir besprechen kostenfrei, was bei Ihnen möglich ist.

    Häufige Fragen zu Essen auf Rädern in Düsseldorf

    Muss ich einen Vertrag abschließen?

    Nicht immer. Viele Anbieter arbeiten laut Verbraucherzentrale NRW ohne schriftlichen Vertrag und erlauben kurzfristige Kündigungen. Dennoch kann je nach Zahlungsrhythmus eine Kündigungsfrist von bis zu vier Wochen gelten. Lassen Sie sich die Bedingungen schriftlich geben.

    Gibt es Essen für Diabetiker oder bei Schonkost?

    Ja, viele Dienste führen Diabetikerkost, Schonkost und pürierte Kost (betanet). Fragen Sie nach Zutaten und Zubereitung und halten Sie Rücksprache mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, welche Kost für Sie vorgesehen ist.

    Zahlt die Pflegekasse das Essen?

    Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist für bestimmte Leistungen vorgesehen, die gelieferte Mahlzeit gehört laut Gesetzestext nicht dazu. Klären Sie Ausnahmen vorab mit Ihrer Pflegekasse. Bei knappen Mitteln kann das Sozialamt einen Zuschuss prüfen.

    Kann ich eine Lieferung kurzfristig abbestellen?

    Meist ja. Laut Verbraucherzentrale NRW sind Abbestellungen und Bestellungen für den nächsten Tag in der Regel unkompliziert. Fragen Sie vorher nach der Frist, besonders für Wochenenden und Feiertage.

    Quellen: Verbraucherzentrale NRW: Essen auf Rädern, Auswahlkriterien, betanet: Mahlzeitendienste, Apotheken Umschau: Wenn das Essen an die Haustür geliefert wird, § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag), § 45a SGB XI, Landeshauptstadt Düsseldorf: Ambulante Pflegedienste, Caritas Düsseldorf: Monatsprogramm zentrum plus Hassels, Juli 2026.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Haushaltshilfe.

    Wir helfen Ihnen weiter

    Ob Mahlzeitendienst, Einkaufsbegleitung oder Alltagsbegleitung: Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, bereiten Anträge mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind für Sie kostenfrei.