Blutzucker messen, Füße kontrollieren, Termine bei Augenärztin und Hausarzt im Blick behalten: Diabetes ist eine Erkrankung, die täglich Aufmerksamkeit verlangt. Solange alles läuft, schaffen das viele allein. Schwierig wird es, wenn Folgeerkrankungen dazukommen und der Haushalt, die Wege oder die Kontrolltermine zur Last werden.
Wir zeigen, welche Hilfe in Düsseldorf über Kranken- und Pflegekasse möglich ist und wann bei Diabetes ein Pflegegrad ein Thema wird.
Unsicher, ob bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen ein Pflegegrad oder eine Haushaltshilfe infrage kommt? Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir bereiten ihn mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab, die Beratung ist kostenfrei.
Wenn Füße, Augen und Nieren den Alltag verändern
Dauerhaft erhöhte Blutzuckerwerte können die kleinen Blutgefäße und die Nerven schädigen. Nach den Patienteninformationen von gesundheitsinformation.de sind davon vor allem Augen, Nerven und Nieren betroffen, dazu kommen Herz und große Gefäße. Beim diabetischen Fuß spüren Betroffene Schmerzen oft kaum, kleine Verletzungen heilen schlecht, und unbehandelte Wunden können zum Absterben von Gewebe führen.
Im Alltag zeigt sich das an ganz praktischen Stellen:
- Die Füße täglich zu untersuchen, wird von diabinfo.de empfohlen. Wer schlecht sieht oder sich nicht mehr bücken kann, schafft das oft nicht mehr.
- Verschwommenes Sehen oder dunkle Flecken im Gesichtsfeld erschweren Kochen, Medikamenteneinnahme und das Ablesen von Messwerten.
- Auch eine Nierenerkrankung kann Kraft kosten und zusätzliche Arzttermine mit sich bringen, die organisiert werden wollen.
Schreiben Sie uns per WhatsApp, welche Aufgaben im Haushalt oder auf dem Weg zum Arzt am meisten Mühe machen. Wir melden uns Mo bis Fr zwischen 8 und 18 Uhr bei Ihnen zurück.
Pflegegrad bei Diabetes: Entscheidend ist die Selbstständigkeit
Die Diagnose Diabetes führt nicht automatisch zu einem Pflegegrad. Die Verbraucherzentrale beschreibt es so: Entscheidend ist der Grad der Selbstständigkeit. Nach § 14 SGB XI muss die Beeinträchtigung zudem auf Dauer bestehen, voraussichtlich für mindestens sechs Monate.
Begutachtet werden sechs Bereiche. Bei Diabetes ist oft der Bereich „Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen“ wichtig. Dort geht es um Medikation, Injektionen und Messungen von Körperzuständen und darum, wie selbstständig Sie diese ärztlich verordneten Maßnahmen ausführen können. Folgeerkrankungen wirken in weitere Bereiche hinein: Eine Sehschwäche kann die Mobilität einschränken, ein geschädigter Fuß das Gehen und die Selbstversorgung.
Aus den Einzelwerten entsteht eine Gesamtpunktzahl. Nach § 15 SGB XI beginnt Pflegegrad 1 bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 27 Punkten und Pflegegrad 3 bei 47,5 Punkten. Ob und welcher Pflegegrad vorliegt, entscheidet die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens.
Wir erklären Ihnen kostenfrei, was die Gutachterin bei Diabetes typischerweise wissen möchte, und helfen beim Ausfüllen der Antragsunterlagen. Fordern Sie einen Rückruf an, bevor Sie den Antrag bei der Pflegekasse einreichen.
Pflegetagebuch und Begutachtung: So halten Sie den Alltag fest
Gerade bei Diabetes schwankt die Tagesform. An einem Tag klappt die Fußkontrolle, am nächsten nicht. Führen Sie deshalb eine Zeit lang ein Pflegetagebuch für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst. Notieren Sie, wobei Sie Hilfe brauchen, wie oft und warum. Legen Sie außerdem Befunde von Augen-, Nieren- und Fußuntersuchungen bereit.
Weitere Tipps finden Sie in unserem Ratgeber zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung. Den Ablauf vom Antrag bis zum Widerspruch erklärt der Beitrag Pflegegrad beantragen 2026.
Spritzen und Wundversorgung: Wer was übernimmt
Insulin spritzen, Verbände wechseln oder Wunden versorgen gehört zur Behandlungspflege. Sie wird nach § 37 SGB V als häusliche Krankenpflege neben der ärztlichen Behandlung von geeigneten Pflegekräften erbracht. Ob und in welchem Umfang das bei Ihnen möglich ist, klären Ärztin, Pflegefachkraft und Krankenkasse.
Wir ergänzen diese Versorgung im Alltag. Wir kaufen ein, kochen nach den Vorgaben Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes, halten die Wohnung in Ordnung und begleiten Sie zu Terminen. Medizinische Aufgaben übernehmen wir nicht, die Vorgaben von Praxis oder Klinik gelten unverändert. So entsteht eine Aufgabenteilung, bei der Sie nichts doppelt organisieren müssen. Mehr dazu auf der Seite Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf.
Sie haben Fragen dazu, wie sich Pflegedienst und Alltagshilfe bei Ihnen sinnvoll ergänzen? Rufen Sie uns an. Das Gespräch ist kostenfrei, und wir stimmen die Anträge mit Ihnen ab.
Haushaltshilfe der Krankenkasse: Wann sie bei Diabetes möglich ist
Nach § 38 SGB V gibt es Haushaltshilfe, wenn Sie den Haushalt wegen einer Krankenhausbehandlung oder anderer genannter Leistungen nicht weiterführen können und ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt lebt. Bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung gilt der Anspruch längstens vier Wochen, sofern kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Mit betreuungsbedürftigem Kind sind bis zu 26 Wochen möglich.
Ein allgemeines Beispiel: Eine Fußwunde führt zu einem Klinikaufenthalt, danach darf der Fuß wochenlang nicht belastet werden. In einer solchen Lage lohnt sich der Antrag auf Haushaltshilfe, vor allem bei Kindern im Haushalt. Viele Kassen sehen laut § 38 Abs. 2 in ihrer Satzung weitere Fälle vor. Der Anspruch besteht nur, wenn keine andere Person im Haushalt den Haushalt weiterführen kann.
Wichtig ist die Reihenfolge: erst die Zusage der Kasse, dann der Einsatz. Wie das bei Ihrer Kasse läuft, steht auf unserer Seite zum Haushaltshilfe-Antrag bei der Krankenkasse. Allgemeines zur Kassenleistung finden Sie im Beitrag Haushaltshilfe bei Krankheit nach § 38 SGB V.
Mit Pflegegrad: Entlastungsbetrag und Begleitung zu Arztterminen
Wer einen Pflegegrad hat und zu Hause lebt, kann den Entlastungsbetrag nutzen. Nach § 45b SGB XI sind das bis zu 131 Euro monatlich, zweckgebunden für qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen. Den Anspruch gibt es ohne vorherigen Antrag, die Erstattung beantragen Sie gegen Belege bei der Pflegekasse. Nicht genutzte Beträge lassen sich in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen.
Bei Diabetes setzen viele den Betrag für Alltagsbegleitung ein: die Fahrt zum Augenarzt, zur Diabetesschwerpunktpraxis oder zur Fußpflege, dazu Einkäufe und Hilfe im Haushalt. Laut diabinfo.de ist bei Diabetes eine Netzhautkontrolle mindestens alle zwei Jahre empfohlen, mit Risikofaktoren jährlich. Termine, die man ohne Begleitung ungern wahrnimmt, lassen sich so verlässlich einhalten. Die Details zur Nutzung erklären wir unter Entlastungsbetrag in Düsseldorf. Allgemeine Hinweise zur Alltagshilfe für Ältere finden Sie im Beitrag Alltagsbegleitung und Alltagshilfe für Senioren.
Möchten Sie den Entlastungsbetrag für Begleitung und Haushaltshilfe nutzen? Wir klären kostenfrei mit Ihnen, was Ihre Pflegekasse erstattet, und unterstützen bei der Beantragung. Fordern Sie einen Rückruf an.
Häufige Fragen zu Diabetes, Pflegegrad und Haushaltshilfe
Bekomme ich mit Typ-2-Diabetes automatisch einen Pflegegrad?
Nein. Maßgeblich ist, wie selbstständig Sie im Alltag sind, nicht die Diagnose. Der Medizinische Dienst prüft das in einem Hausbesuch, die Pflegekasse entscheidet danach.
Zählt das tägliche Blutzuckermessen für den Pflegegrad?
Medikation, Injektionen und Messungen von Körperzuständen gehören nach § 14 SGB XI zu den Kriterien. Es kommt darauf an, ob Sie diese Maßnahmen selbstständig ausführen können oder dabei Hilfe brauchen.
Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe bei diabetischem Fußsyndrom?
Das hängt davon ab, ob die Voraussetzungen des § 38 SGB V erfüllt sind, etwa eine Krankenhausbehandlung oder eine Satzungsleistung Ihrer Kasse. Der Antrag muss vor dem Einsatz gestellt werden. Wir prüfen mit Ihnen kostenfrei, welche Möglichkeit bei Ihrer Kasse besteht.
Kann ich Hilfe auch ohne Pflegegrad bekommen?
Ja, über die Krankenkasse unter den genannten Voraussetzungen. Ohne Pflegegrad und ohne Kassenanspruch ist Hilfe möglich, kostet dann aber privat. Preise nennen wir im persönlichen Gespräch.
Quellen: gesundheitsinformation.de: Diabetes Typ 2, diabinfo.de: Folgeerkrankungen vorbeugen, diabinfo.de: Diabetes und Augen, Verbraucherzentrale: Pflegegrade und Einstufung, § 14 SGB XI, § 15 SGB XI, § 45b SGB XI, § 37 SGB V, § 38 SGB V.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag.
Wir begleiten Sie von der Frage bis zum Antrag
Ob Pflegegrad, Haushaltshilfe oder Entlastungsbetrag: Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei. Mehr zu den Möglichkeiten finden Sie unter Haushaltshilfe in Düsseldorf.

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