Ein Ordner voller Arztbriefe, ein Formular, das nach dem „Grad der Behinderung“ fragt, und die Unsicherheit, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt: So beginnt für viele Düsseldorferinnen und Düsseldorfer der Weg zum Schwerbehindertenausweis. Dieser Ratgeber erklärt, was GdB und Merkzeichen bedeuten, wie die Beantragung bei der Stadt läuft und was der Ausweis mit dem Pflegegrad zu tun hat. Wir von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf, unterstützen Sie bei den Unterlagen und im Alltag, zum Beispiel mit unserer Alltagsbegleitung.
Rufen Sie uns an, bevor Sie das Formular ausfüllen: Wir gehen mit Ihnen durch, welche Berichte und Angaben der Antrag braucht. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei.
Was der Ausweis bedeutet: GdB, Schwerbehinderung und Gleichstellung
Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am Leben einschränken. Er wird in Zehnerschritten festgestellt, eine Feststellung erfolgt erst ab GdB 20 (§ 152 SGB IX). Als schwerbehindert gilt, wer mindestens GdB 50 hat (§ 2 Abs. 2 SGB IX). Nur dann gibt es den Schwerbehindertenausweis.
Wer zwischen GdB 30 und unter 50 liegt, kann im Arbeitsleben gleichgestellt werden, wenn er ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz finden oder behalten könnte (§ 2 Abs. 3 SGB IX).
Wichtig für die Erwartung: Mehrere Erkrankungen werden nicht addiert. Die Versorgungsmedizin-Verordnung schreibt ausdrücklich, dass Berechnungsmethoden wie Addition oder Mittelung nicht zulässig sind. Der Gesamt-GdB ergibt sich aus einer Gesamtschau, ausgehend von der Beeinträchtigung mit dem höchsten Einzelwert.
Merkzeichen: die Buchstaben, auf die es im Alltag ankommt
Zusätzlich zum GdB können Merkzeichen im Ausweis stehen. Sie öffnen bestimmte Nachteilsausgleiche. Laut Schwerbehindertenausweisverordnung (§ 3) bedeuten unter anderem:
- G: Die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr ist erheblich beeinträchtigt.
- aG: außergewöhnlich gehbehindert.
- H: hilflos.
- Bl: blind.
- B: Die Mitnahme einer Begleitperson ist berechtigt.
Das Merkzeichen H wird nach den Hinweisen von betanet geprüft, indem die Behörde schaut, ob Sie bei vielen regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen wie Anziehen, Essen, Körperpflege oder Toilettengang fremde Hilfe, Aufsicht oder Anleitung brauchen. Hauswirtschaft zählt nicht mit.
Sie sind unsicher, ob bei Ihnen ein Merkzeichen infrage kommt? Lassen Sie sich zurückrufen, wir ordnen Ihre Situation ein und zeigen, was Sie dem Antrag beilegen sollten. Das Gespräch ist kostenfrei.
Was Ihnen der Ausweis konkret bringt
Die gesetzlichen Nachteilsausgleiche sind abgestuft. Einige Beispiele mit belegter Grundlage:
- Steuer: Der Behinderten-Pauschbetrag beträgt ab GdB 20 jährlich 384 Euro und steigt bis 2.840 Euro bei GdB 100, bei GdB 50 sind es 1.140 Euro. Für blinde und hilflose Menschen gilt ein fester Betrag von 7.400 Euro (§ 33b EStG).
- Arbeit: Schwerbehinderte Beschäftigte haben bei einer Fünf-Tage-Woche fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr (§ 208 SGB IX). Eine Kündigung durch den Arbeitgeber braucht die vorherige Zustimmung des Integrationsamts (§ 168 SGB IX).
- Nahverkehr: Wer im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt, hilflos oder gehörlos ist, fährt mit Ausweis und Wertmarke unentgeltlich im Nahverkehr. Blinde und hilflose Menschen erhalten die Wertmarke auf Antrag ohne Zahlung (§ 228 SGB IX).
- Rente: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen setzt GdB 50 und 35 Jahre Wartezeit voraus. Für ab 1964 Geborene liegt die Altersgrenze ohne Abschläge bei 65, mit Abschlägen ab 62 (Deutsche Rentenversicherung).
Das Faltblatt der Stadt weist außerdem darauf hin: Mit dem Ausweis allein darf kein Behindertenparkplatz genutzt werden. Dafür braucht es einen EU-Parkausweis, den es bei aG oder Bl gibt und der beim Amt für Soziales und Jugend beantragt wird.
Antrag in Düsseldorf: Wege, Unterlagen, Bearbeitungszeit
Zuständig ist die Stadt, Bereich „Hilfen bei Schwerbehinderung“ im Amt für Soziales und Jugend, Willi-Becker-Allee 8. Laut Serviceportal der Stadt können Sie den Antrag online über sgbix-online.nrw.de stellen, persönlich im Amt, im Dienstleistungszentrum oder in den Bürgerbüros, per Post oder telefonisch. Die Seite nennt eine Bearbeitungsdauer von in der Regel drei Monaten, die Ausstellung ist kostenfrei.
Beizufügen sind Berichte über Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen, etwa von Ärztinnen und Ärzten, aus Krankenhausaufenthalten oder von der Rentenversicherung. Sie sollen laut Stadt nicht älter als zwei Jahre sein. Kopien beschleunigen die Bearbeitung. Der Ausweis im Scheckkartenformat kommt per Post.
Unser Tipp aus der Praxis: Listen Sie vor dem Antrag alle Diagnosen auf, auch die scheinbar kleinen, und halten Sie fest, was im Alltag nicht mehr geht. Denn der GdB richtet sich nach den Auswirkungen auf die Teilhabe, nicht nach der Zahl der Diagnosen.
Sie möchten die Unterlagen nicht allein zusammenstellen? Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor, sortieren die Arztberichte und begleiten Sie durch die Abstimmung mit der Stadt. Die Hilfe dabei ist kostenfrei.
Schwerbehindertenausweis und Pflegegrad: zwei Anträge, zwei Stellen
Beides wird oft verwechselt. Der Ausweis beruht auf dem Teilhaberecht (SGB IX) und wird von der Stadt festgestellt. Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse, die Begutachtung folgt dort (Verbraucherzentrale). Ein Pflegegrad ersetzt den Ausweis also nicht, und der Ausweis ersetzt keinen Pflegegrad. Wer beides braucht, stellt beide Anträge getrennt.
Eine Verbindung gibt es beim Steuerrecht: Pflegende Angehörige können einen Pflege-Pauschbetrag geltend machen, der je nach Pflegegrad 600 Euro (Pflegegrad 2), 1.100 Euro (Pflegegrad 3) oder 1.800 Euro (Pflegegrad 4 oder 5) beträgt. Die 1.800 Euro gelten auch, wenn die gepflegte Person hilflos ist (§ 33b Abs. 6 EStG).
Wie Sie den Pflegegrad beantragen, lesen Sie in unserem Beitrag Pflegegrad beantragen: Ablauf, Fristen, Widerspruch. Für den Termin des Medizinischen Dienstes hilft ein Pflegetagebuch, ergänzend die Anleitung zur Vorbereitung der Begutachtung.
Schicken Sie uns per WhatsApp ein Foto Ihres Bescheids oder Antragsformulars. Wir sagen Ihnen, was noch fehlt und wie die Anträge für Ausweis und Pflegegrad zusammenpassen. Das ist für Sie kostenfrei.
Wenn der Bescheid nicht passt: Widerspruch und Änderungsantrag
Ist der festgestellte GdB niedriger als erwartet, können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, möglich ist das schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Behörde (§ 84 SGG).
Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand später, ist laut Stadt jederzeit ein Änderungsantrag möglich. Das gilt zum Beispiel, wenn eine neue Diagnose dazukommt oder ein Merkzeichen bisher fehlt. Bei einem Umzug innerhalb Düsseldorfs genügt eine telefonische Mitteilung. Behalten Sie auch das Ablaufdatum des Ausweises im Blick.
Wo wir Sie im Alltag entlasten
Mit einem Ausweis ist noch nichts erledigt: Einkäufe, Arztwege und Behördenpost bleiben. Hier setzen wir an. Haben Sie einen Pflegegrad, können Sie den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat für Betreuung und Alltagshilfe nutzen, mehr dazu unter Entlastungsbetrag in Düsseldorf. Wie Begleitung im Alltag bei konkreten Erkrankungen aussieht, zeigen unsere Ratgeber zu Makuladegeneration und Sehbehinderung und zu Epilepsie im Alltag.
Ob und in welcher Höhe eine Kasse zahlt, entscheidet diese selbst. Wir stimmen uns mit der Kasse ab und klären im persönlichen Gespräch mit Ihnen, welche Leistung passt.
Sie haben einen Pflegegrad und wissen nicht, wie Sie den Entlastungsbetrag einsetzen? Fordern Sie einen Rückruf an, wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten für Ihren Alltag. Die Beratung ist kostenfrei.
Häufige Fragen zum Schwerbehindertenausweis
Ab welchem GdB bekomme ich einen Schwerbehindertenausweis?
Den Ausweis gibt es ab einem GdB von 50. Zwischen GdB 20 und 40 wird der Grad zwar festgestellt, es gibt aber keinen Schwerbehindertenausweis. Ab GdB 30 ist im Arbeitsleben eine Gleichstellung möglich.
Was kostet der Ausweis in Düsseldorf?
Die Stadt weist die Ausstellung als kostenfrei aus. Gebühren können nur für die Wertmarke im Nahverkehr anfallen, und auch die entfällt unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel für blinde und hilflose Menschen (§ 228 SGB IX).
Bekomme ich automatisch einen Ausweis, wenn ich einen Pflegegrad habe?
Nein. Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt, der Ausweis bei der Stadt. Beide Verfahren sind getrennt und folgen eigenen Maßstäben.
Wie lange gilt der Ausweis?
Die Gültigkeit ist je nach Befund befristet oder unbefristet, so die Stadt Düsseldorf. Nach § 152 Abs. 5 SGB IX soll sie befristet werden.
Hilft City Concierge beim Antrag?
Ja. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor, helfen bei den Unterlagen und stimmen uns, wo es um Leistungen der Kassen geht, mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei, Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr unter Kontakt.
Quellen: Serviceportal Düsseldorf: Schwerbehindertenausweis, Stadt Düsseldorf: Faltblatt Schwerbehindertenausweis, § 2 SGB IX, § 152 SGB IX, § 208 SGB IX, § 228 SGB IX, § 33b EStG, Schwerbehindertenausweisverordnung § 3, Versorgungsmedizin-Verordnung, Anlage, § 84 SGG, Deutsche Rentenversicherung: Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Verbraucherzentrale: Pflegegrad beantragen, betanet: Merkzeichen H.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.
Antrag gemeinsam vorbereiten
Rufen Sie uns an, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Wir kennen die Abläufe in Düsseldorf und NRW, sortieren mit Ihnen die Unterlagen und zeigen, welche Hilfe im Alltag zu Ihnen passt.

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