Mit anerkanntem Pflegegrad (1 bis 5) stehen Ihnen 131 Euro pro Monat für Entlastung im Alltag zu, also 1.572 Euro im Jahr. City Concierge Düsseldorf ist anerkannter Anbieter nach § 45 SGB XI und rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, solange das Guthaben reicht.
Wofür Sie den Entlastungsbetrag nutzen können
- Hauswirtschaft: Putzen, Wäsche, Einkaufen, Kochen
- Betreuung und Alltagsbegleitung, zum Beispiel zu Arztterminen
- Gesellschaft und Spaziergänge für Menschen, die viel allein sind
Wichtig zu wissen
- Gilt ab Pflegegrad 1 und zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen
- Nicht genutztes Guthaben können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufen, danach verfällt es
- Die Leistung muss von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht werden
Alle Details in unserem Ratgeber: Entlastungsbetrag 2026. Noch keinen Pflegegrad? So geht es: Pflegegrad beantragen.
Mehr dazu: Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 und Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag bei City Concierge
- Sie rufen an oder fordern einen Rückruf an und nennen Ihren Pflegegrad und Ihre Pflegekasse.
- Wir besprechen, welche Hilfe Sie brauchen: Haushalt, Einkauf, Begleitung oder Gesellschaft.
- Wir vereinbaren feste Tage und Zeiten mit einer festen Ansprechperson.
- Wir rechnen die Einsätze direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, solange Ihr Guthaben reicht.
Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.
Wie viele Stunden sind das im Monat?
Das hängt vom vereinbarten Stundensatz ab. Wir nennen Ihnen den Satz im Gespräch und rechnen mit Ihnen durch, wie weit der Entlastungsbetrag reicht. Viele Kundinnen und Kunden planen einen festen Wochentermin von einigen Stunden, andere sammeln das Guthaben für größere Einsätze an. Beides ist möglich, solange der Betrag nicht verfällt.
Ansparen und Fristen
Der Entlastungsbetrag wird pro Monat gutgeschrieben. Was Sie nicht nutzen, bleibt bis zum 30. Juni des Folgejahres abrufbar, danach verfällt es. Wer ihn nur selten einsetzt, verschenkt also bares Geld. Rufen Sie uns an, wenn Sie nicht wissen, wie viel Guthaben noch offen ist: Wir helfen beim Überblick.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Anspruch haben alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben. Noch keinen Pflegegrad? Dann beantragen Sie ihn bei Ihrer Pflegekasse, Anleitung und Pflegetagebuch finden Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Wird mein Pflegegeld gekürzt, wenn ich den Entlastungsbetrag nutze?
Nein. Der Entlastungsbetrag gilt zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen.
Muss ich etwas vorstrecken?
Wir rechnen die Einsätze direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wie das im Einzelfall aussieht, klären wir vorab mit Ihnen am Telefon.
Was passiert, wenn der Entlastungsbetrag aufgebraucht ist?
Dann können Sie weitere Stunden selbst bezahlen oder die Einsätze bis zur nächsten Gutschrift pausieren. Wir besprechen vorab, was für Sie sinnvoll ist.
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.
Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.
Kostenlos für Sie: Mit dem Entlastungsbetrag-Rechner sehen Sie in einer Minute, wie viel Ihnen noch zusteht. Dazu die Checkliste zum Entlastungsbetrag und zur Verhinderungspflege als PDF.
In Ihrem Stadtteil: Wir sind in ganz Düsseldorf für Sie da. Hier finden Sie Ihren Stadtteil, zum Beispiel Pempelfort, Derendorf, Flingern oder die Altstadt.
