Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen jeden Monat 131 € Entlastungsbetrag zu, ab Pflegegrad 2 kommt Verhinderungspflege mit bis zu 3.539 € im Jahr dazu. Rechnen Sie in einer Minute aus, wie viel Sie noch nutzen können.
Der Rechner
So wird gerechnet
- Entlastungsbetrag: 131 € pro Monat ab Pflegegrad 1 bei Pflege zuhause. Nicht genutzte Beträge können Sie ins nächste Kalenderjahr mitnehmen und bis zum 30.06. nutzen.
- Verhinderungspflege: ab Pflegegrad 2, wenn die private Pflegeperson eine Pause braucht. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.
- Alle Beträge gelten je Kalenderjahr und sind Stand 2026.
Wir klären das mit Ihrer Kasse
Hinterlassen Sie Name und Telefonnummer. Wir rufen Sie zurück, sagen Ihnen, was in Ihrem Fall möglich ist, und rechnen direkt mit der Kasse ab.
Wofür Sie das Geld einsetzen können
- Betreuung und Gesellschaft für die pflegebedürftige Person zuhause
- Hilfe im Haushalt, Mahlzeiten und Einkäufe
- Begleitung zu Arztterminen und Spaziergängen
- Entlastung für Angehörige, stundenweise oder tageweise
Wir erbringen Betreuung und Alltagshilfe. Körperliche Pflege wie Waschen oder Medikamentengabe gehört nicht dazu.
Häufige Fragen
Verfällt der Entlastungsbetrag?
Nicht genutzte Beträge werden ins nächste Kalenderjahr übertragen und können bis zum 30.06. genutzt werden. Danach sind sie weg.
Brauche ich einen Antrag?
Meist reicht die Rechnung eines anerkannten Anbieters bei der Pflegekasse. Wir rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab und erklären Ihnen den Ablauf.
Kann ich beides kombinieren?
Ja. Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege sind getrennte Töpfe und lassen sich nebeneinander nutzen.
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