Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst entscheidet darüber, ob und welchen Pflegegrad Sie erhalten. Vom Ergebnis hängt ab, welche Leistungen Ihnen zustehen, zum Beispiel Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege. City Concierge Düsseldorf bereitet Sie auf den Termin vor und begleitet Sie auf Wunsch persönlich, damit Ihre Situation vollständig und sachlich dargestellt wird.
Erstgespräch: 0211 8383 23 23 oder Rückruf anfordern. Der Preis ist individuell und wird im persönlichen Gespräch besprochen.
Warum eine Begleitung bei der Begutachtung sinnvoll ist
Der Gutachter hat meist nur etwa eine Stunde Zeit, um sich ein Bild vom Alltag zu machen. Betroffene wollen oft keine Last sein und stellen sich am Termin selbstständiger dar, als sie es an einem normalen Tag sind. Angehörige sind aufgeregt und vergessen wichtige Punkte. Wir sorgen dafür, dass alle Bereiche der Begutachtung angesprochen werden und die Einschätzung nach den Vorgaben der Begutachtungs-Richtlinien erfolgt. Mit uns an Ihrer Seite erhöht sich die Chance auf einen höheren Pflegegrad und mehr Pflegegeld. Wir kennen den Umgang mit den Gutachtern des Medizinischen Dienstes und wissen, worauf es ankommt.
Was wir für Sie tun
- Vorbereitung: Wir erklären den Ablauf und die sechs Bereiche, nach denen der Medizinische Dienst bewertet, und gehen mit Ihnen Ihren Alltag durch.
- Pflegetagebuch: Wir helfen Ihnen, ein Pflegetagebuch zu führen, in dem Hilfebedarf und Einschränkungen nachvollziehbar festgehalten sind.
- Begleitung beim Termin: Wir sind beim Hausbesuch oder beim Telefontermin dabei, auch bei einer Wiederbegutachtung, und achten darauf, dass nichts Wesentliches fehlt.
- Nach dem Gutachten: Wir lesen das Gutachten gemeinsam mit Ihnen und prüfen, ob es zu Ihrer Alltagssituation passt.
- Widerspruch: Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung eines Widerspruchs und schreiben auf Wunsch eine Stellungnahme zu Ihrer Pflegesituation mit medizinischem Sachverstand.
Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.
Wichtige Fristen und Hinweise
- Gegen den Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt schriftlich Widerspruch einlegen.
- Zum Termin dürfen Sie eine Vertrauensperson mitbringen. Anträge für andere Personen dürfen nur mit Vollmacht gestellt werden.
- Wir kennen den Ablauf und die Gutachter des Medizinischen Dienstes und achten darauf, dass Ihr Alltag vollständig und fachlich korrekt dargestellt wird.
- Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes leisten wir nicht. Bei Bedarf nennen wir Ihnen Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht.
Häufige Fragen
Was kostet die Begleitung?
Der Preis hängt vom Umfang ab, zum Beispiel Vorbereitung, Begleitung vor Ort oder Stellungnahme. Wir besprechen ihn vorab im persönlichen Gespräch.
Kann ich auch bei einer Wiederbegutachtung Unterstützung bekommen?
Ja. Wir begleiten Wiederbegutachtungen persönlich vor Ort oder beim Telefontermin.
Wann sollte ich uns kontaktieren?
Am besten schon vor dem Termin. Auch nach einem zu niedrigen Bescheid helfen wir, solange die Widerspruchsfrist von einem Monat läuft.
Kostenlos zum Download: Unsere Checkliste für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (PDF).
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.
Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.
