Fahrdienste für Senioren in Düsseldorf: Krankenfahrt und Begleitung

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Der Arzttermin ist um 9 Uhr, die Bahn hat keinen Aufzug, und der Rollator passt nicht ins Taxi: Wer schlecht zu Fuß ist, braucht für den Weg oft mehr Planung als für den Termin selbst. In Düsseldorf gibt es dafür mehrere Wege, und sie werden von unterschiedlichen Stellen bezahlt. Dieser Ratgeber sortiert, wer was übernimmt und wie die Beantragung gelingt. Hilfe bei Terminen bieten wir auch als Alltagsbegleitung in Düsseldorf an.

Sie sind unsicher, welche Fahrt Ihre Kasse bezahlt? Rufen Sie uns vorab an. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab, die Beratung ist kostenfrei.

Drei Wege, drei Kostenträger

Welcher Fahrdienst passt, hängt weniger vom Alter ab als vom Anlass und von der Mobilität. Grob lassen sich drei Wege unterscheiden:

  • Krankenfahrt auf Verordnung: Taxi oder Mietwagen zu einer Behandlung, bezahlt von der Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen.
  • Städtischer Fahrdienst: für Menschen mit schwerer Gehbehinderung, etwa zu Besuchen, Einkäufen oder Veranstaltungen.
  • Begleitung durch eine Person: jemand geht mit Ihnen zum Termin, hilft beim Ein- und Aussteigen und bleibt im Wartezimmer an Ihrer Seite.

Die Wege lassen sich kombinieren, etwa die Kassenfahrt zur Behandlung mit einer Begleitung ab der Haustür.

Krankenfahrten: Wann die Kasse zahlt

Die Krankenkasse übernimmt Fahrkosten nur, wenn sie aus zwingenden medizinischen Gründen nötig sind und eine Ärztin oder ein Arzt sie verordnet. Das regelt § 60 SGB V, wie der GKV-Spitzenverband erläutert. Bei Fahrten zu einer stationären Behandlung ist das der Normalfall. Bei ambulanten Terminen, also der Hausarztpraxis oder der Facharztpraxis, gibt es nur Ausnahmen. Nach den Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gehören dazu:

  • Pflegegrad 4 oder 5, oder Pflegegrad 3 mit dauerhafter Beeinträchtigung der Mobilität
  • ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG, Bl oder H
  • eine vergleichbare Mobilitätseinschränkung bei einer Behandlung über mindestens sechs Monate (hier ist die Genehmigung immer nötig)
  • Dialyse, Strahlentherapie und Chemotherapie bei Krebs, ebenfalls mit Genehmigung

Nicht verordnungsfähig sind Fahrten, die nur dazu dienen, ein Rezept abzuholen, einen Termin zu vereinbaren oder Befunde zu erfragen. Das steht auch in der Krankentransport-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Ihre Mutter hat Pflegegrad 3 und kommt kaum noch die Treppe hinunter? Lassen Sie sich zurückrufen, wir prüfen mit Ihnen, welche Unterlagen die Kasse für die Fahrt braucht.

Von der Verordnung zur genehmigten Fahrt

In dieser Reihenfolge geht es am einfachsten:

  1. Sprechen Sie in der Praxis vor dem Termin an, dass Sie eine Krankenfahrt benötigen.
  2. Die Praxis stellt die Verordnung aus (das Formular heißt Muster 4) und trägt die Art des Fahrzeugs ein, also Taxi, Mietwagen oder Krankentransportwagen.
  3. Bei genehmigungspflichtigen Fahrten reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Kasse ein, und zwar möglichst früh vor der ersten Fahrt. Die Kasse legt Dauer und Umfang fest.
  4. Die Kasse zahlt nur das, was verordnet und genehmigt wurde. Wechselt die Fahrzeugart, fragen Sie vorher nach.

Ob für Ihre Fahrt eine Genehmigung nötig ist, hängt vom Anlass und vom Fahrzeug ab. Laut KBV brauchen etwa Taxifahrten bei Pflegegrad 4 oder 5 keine Genehmigung, Fahrten im Krankentransportwagen dagegen schon. Verlassen Sie sich nicht auf Faustregeln, sondern fragen Sie die Kasse im Einzelfall.

Was die Fahrt Sie selbst kostet

Versicherte zahlen 10 Prozent des Fahrpreises dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Fahrt, nie mehr als die tatsächlichen Kosten (GKV-Spitzenverband, Stand Juli 2024). Hin- und Rückfahrt zählen getrennt. Die KBV weist darauf hin, dass sich die Beträge ab dem 1. Januar 2027 auf mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro erhöhen. Die Zuzahlungen zählen zur Belastungsgrenze von 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 Prozent.

Schicken Sie uns per WhatsApp ein Foto der Verordnung. Wir sagen Ihnen, was die Kasse dazu noch sehen möchte, die Unterstützung beim Ausfüllen ist kostenfrei.

Der städtische Fahrdienst für Menschen mit Gehbehinderung

Für Wege, die keine Krankenfahrt sind, bietet die Stadt Düsseldorf einen eigenen Fahrdienst an. Laut Serviceportal der Stadt richtet er sich an Menschen mit Wohnort in Düsseldorf, die außergewöhnlich gehbehindert sind und weder öffentliche Verkehrsmittel noch normale Taxen nutzen können. Üblich ist der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG. Fehlt es, prüft das Gesundheitsamt bei einem Hausbesuch, ob die Einschränkung vergleichbar ist.

Das Angebot ist begrenzt: pro Quartal 24 kostenlose Fahrten mit Begleitperson in Spezialfahrzeugen oder Schwenksitztaxen bis zu einem Wert von 133,50 Euro. Wer Kfz-Steuerbefreiung oder eine ÖPNV-Ermäßigung wegen des Ausweises nutzt, kann den Dienst nicht nutzen. Den Antrag stellen Sie online oder persönlich, auch eine andere Person darf ihn für Sie stellen. Telefonisch beraten wird, beantragt wird nicht.

Begleitung zum Arzt: Wenn die Fahrt nur ein Teil der Lösung ist

Ein Wagen vor der Tür hilft wenig, wenn niemand den Rollator trägt, die Versichertenkarte sucht oder nach dem Termin die neuen Medikamente erklärt bekommt. Hier kommt die Alltagsbegleitung ins Spiel. Sie holt Sie ab, geht mit in die Praxis, wenn Sie es möchten, und bringt Sie wieder heim. Auf Wunsch notiert sie, was die Ärztin sagt, damit Angehörige es nachlesen können. Medizinische Entscheidungen bleiben selbstverständlich bei Ihrer Praxis und Klinik.

Das Gesetz kennt dafür den Begriff der Alltagsbegleitung: § 45a SGB XI nennt ausdrücklich eine die Fähigkeiten stärkende Alltagsbegleitung als Inhalt von Angeboten zur Unterstützung im Alltag. Ausführlicher beschreiben wir das in unserem Ratgeber zur Alltagsbegleitung und Alltagshilfe für Senioren in Düsseldorf.

Sie möchten wissen, ob eine Begleitung zu Arztterminen für Sie in Frage kommt? Rufen Sie an, bevor Sie etwas beantragen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und beraten Sie kostenfrei.

Begleitung bezahlen: Entlastungsbetrag nutzen

Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege steht ein Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat zu (§ 45b SGB XI). Er ist zweckgebunden, kann aber für Leistungen von nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Nicht verbrauchte Beträge lassen sich ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Wie Sie das Budget Monat für Monat sinnvoll einsetzen, steht in unserem Ratgeber zum Entlastungsbetrag 2026. Eine mögliche Änderung durch die Pflegereform 2027 ist nicht beschlossen; den Stand erklärt unser Beitrag zur Pflegereform 2027.

Wichtig: Kassenfahrten und Entlastungsbetrag sind getrennte Töpfe. Die Taxifahrt zur Dialyse zahlt die Krankenkasse nach § 60 SGB V, die Begleitung am Tag danach läuft über die Pflegekasse. Wer regelmäßig zu Dialyse oder Bestrahlung muss, findet in unseren Artikeln zu Dialyse und Alltag in Düsseldorf und Haushaltshilfe bei Strahlentherapie die Hintergründe dazu.

Wo es noch hakt: Typische Stolpersteine

Fahrten scheitern selten am Anspruch, sondern an Kleinigkeiten:

  • Die Verordnung fehlt oder nennt das falsche Fahrzeug.
  • Die Genehmigung wird erst nach der ersten Fahrt eingereicht.
  • Der Pflegegrad oder das Merkzeichen liegt der Praxis nicht als Nachweis vor.

Bei Pflegegrad 3 kommt es auf die dauerhaft eingeschränkte Mobilität an, die gut dokumentiert sein sollte. Dabei hilft auch das Pflegetagebuch für die Begutachtung.

Fehlt Ihnen ein Nachweis, oder wurde eine Fahrt abgelehnt? Fordern Sie einen Rückruf an. Wir sehen mit Ihnen die Unterlagen durch und besprechen die nächsten Schritte, kostenfrei.

Häufige Fragen zu Fahrdiensten für Senioren

Zahlt die Krankenkasse jede Taxifahrt zum Hausarzt?

Nein. Bei ambulanten Terminen übernimmt die Kasse Fahrten nur in Ausnahmefällen, etwa bei Pflegegrad 4 oder 5, bei Merkzeichen aG, Bl oder H oder bei Dialyse und Krebstherapie. Fahrten nur zum Rezeptabholen sind ausgeschlossen.

Wann muss ich die Fahrt vorher genehmigen lassen?

Bei Fahrten im Krankentransportwagen und bei vergleichbaren Mobilitätseinschränkungen ist die vorherige Genehmigung nötig, ebenso bei Dialyse, Strahlen- und Chemotherapie. Reichen Sie die Verordnung früh bei der Kasse ein.

Kann meine Tochter mich fahren und bekommt Geld dafür?

Laut Apotheken Umschau wird die Fahrt im privaten Auto nur in Ausnahmefällen übernommen, mit höchstens 20 Cent pro Kilometer. Fragen Sie vorher bei der Kasse nach, ob für Ihre Situation eine Erstattung möglich ist.

Nutzt der städtische Fahrdienst auch bei Pflegegrad ohne Merkzeichen?

Nicht automatisch. Voraussetzung ist eine außergewöhnliche Gehbehinderung. Ohne Merkzeichen aG prüft das Gesundheitsamt nach einem Hausbesuch, ob sie vorliegt.

Wer hilft mir beim Antrag?

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Unterlagen und stimmen uns mit Ihrer Kasse ab. Unsere Beratung ist kostenfrei.

Quellen: GKV-Spitzenverband: Fahrkosten und Krankentransport, KBV: Krankentransport und Krankenfahrten, G-BA: Krankentransport-Richtlinie, Serviceportal Düsseldorf: Fahrdienst für Menschen mit Behinderung, § 45a SGB XI, Gesetze im Internet, § 45b SGB XI, Gesetze im Internet, Apotheken Umschau: Wer zahlt die Fahrt zum Arzt.

Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.

Wir klären mit Ihnen den Weg zum nächsten Termin

Rufen Sie uns von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr an, bevor Sie die Fahrt oder die Begleitung selbst beantragen. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor, stimmen uns mit der Kasse ab und beraten Sie kostenfrei. Mehr zur Entlastung im Alltag finden Sie auf unserer Seite zum Entlastungsbetrag in Düsseldorf.

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