Kombinationsleistung Pflege: Pflegegeld und Sachleistung 2026

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Die Pflegedienstrechnung ist kleiner als der Höchstbetrag, das Pflegegeld wird trotzdem gekürzt? Dahinter steckt die Kombinationsleistung. Sie greift immer dann, wenn Angehörige einen Teil der Pflege übernehmen und ein Pflegedienst den anderen. Hier lesen Sie, wie die Rechnung funktioniert, welche Beträge 2026 gelten und woran Sie sich mit Ihrer Entscheidung binden.

Wir von City Concierge in Düsseldorf unterstützen Familien bei der Beantragung und bei der Abstimmung mit der Pflegekasse, etwa beim Entlastungsbetrag.

Rufen Sie uns an, bevor Sie Ihrer Pflegekasse eine Aufteilung nennen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, die Beratung ist für Sie kostenfrei.

Was die Kombinationsleistung ist

Pflegegeld erhalten Sie, wenn die Pflege zu Hause von Angehörigen oder Bekannten übernommen wird. Die Pflegesachleistung bezahlt dagegen einen ambulanten Pflegedienst, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Nutzen Sie die Sachleistung nur zum Teil, zahlt die Pflegekasse zusätzlich anteiliges Pflegegeld. So steht es in § 38 SGB XI.

Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Sachleistung, die Kombination entfällt dort. Den Entlastungsbetrag von 131 € monatlich bekommen Sie aber schon ab Pflegegrad 1 (Bundesgesundheitsministerium).

Die Rechenregel in einem Satz

Das Pflegegeld sinkt um genau den Prozentsatz, den Sie von der Sachleistung ausschöpfen. Rechnet der Pflegedienst also 25 Prozent des Höchstbetrags ab, bleiben 75 Prozent des Pflegegelds. Der Anteil bezieht sich immer auf den Höchstbetrag Ihres Pflegegrades, nicht auf die Rechnung des Vormonats.

Für 2026 nennt das Bundesgesundheitsministerium diese Werte pro Monat:

  • Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld, bis zu 796 € Sachleistung
  • Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld, bis zu 1.497 € Sachleistung
  • Pflegegrad 4: 800 € Pflegegeld, bis zu 1.859 € Sachleistung
  • Pflegegrad 5: 990 € Pflegegeld, bis zu 2.299 € Sachleistung

Eine genauere Einordnung der einzelnen Beträge finden Sie in unseren Beiträgen zum Pflegegeld und zur Pflegesachleistung.

Sie sind unsicher, welchen Höchstbetrag Ihr Bescheid nennt? Fordern Sie einen Rückruf an, wir schauen kostenfrei gemeinsam mit Ihnen darauf.

Drei Rechenbeispiele mit den Werten 2026

Alle Beispiele sind einfache Modellrechnungen mit den gesetzlichen Beträgen, nicht mit Preisen eines bestimmten Anbieters:

  • Pflegegrad 2: Der Pflegedienst rechnet 238,80 € ab, das sind 30 Prozent von 796 €. Vom Pflegegeld bleiben 70 Prozent, also 242,90 €. Zusammen sind das 481,70 € im Monat.
  • Pflegegrad 3: Der Pflegedienst rechnet 374,25 € ab, das sind 25 Prozent von 1.497 €. Das Pflegegeld beträgt dann 75 Prozent von 599 €, also 449,25 €. Gesamt: 823,50 €.
  • Pflegegrad 4: Der Pflegedienst rechnet 743,60 € ab, das sind 40 Prozent von 1.859 €. Es bleiben 60 Prozent von 800 €, also 480 € Pflegegeld. Gesamt: 1.223,60 €. (Dieses Beispiel nennt auch die Barmer.)

Sie sehen: Je weniger Sachleistung Sie nutzen, desto mehr Pflegegeld bleibt. Wer den Höchstbetrag der Sachleistung voll ausschöpft, erhält kein Pflegegeld mehr. Fällt die Rechnung über den Höchstbetrag, zahlen Sie den Rest selbst.

Der Ablauf: Wie Sie die Aufteilung festlegen

Die Kombination beginnt mit einer Mitteilung an Ihre Pflegekasse, dass Sie Geld- und Sachleistung nutzen möchten. Wer schon Leistungen bezieht, nutzt bei der Barmer dafür einen eigenen Antrag auf Umstellung. Die Kassen verfahren hier unterschiedlich, fragen Sie daher bei Ihrer Kasse nach dem passenden Formular.

Beim Geld gibt es zwei Wege. Legen Sie die Aufteilung fest, wird das anteilige Pflegegeld laut Barmer zu Monatsbeginn gezahlt. Ist der Anteil nicht fix, wartet die Kasse die Rechnung des Pflegedienstes ab und überweist das Pflegegeld danach. Das kann also später auf dem Konto landen. Der Pflegedienst rechnet seinen Teil direkt mit der Kasse ab, darum müssen Sie nichts vorstrecken.

Wir bereiten den Antrag auf die Kombination mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Rufen Sie an, die Hilfe bei den Unterlagen ist kostenfrei.

Sechs Monate gebunden: Was das bedeutet

Das Gesetz sieht vor, dass die gewählte Aufteilung zwischen Geld und Sachleistung für sechs Monate gilt (§ 38 SGB XI). Wer also im Januar 30 Prozent Sachleistung festlegt, kann das nicht schon im März ändern, nur weil die Woche anders lief.

Die Barmer nennt zwei Ausnahmen: eine deutlich veränderte Pflegesituation oder der Wunsch, künftig nur noch Pflegegeld oder nur noch Sachleistung zu beziehen. Die Techniker spricht sogar davon, dass Sie die Leistungen anpassen können, wenn sich Ihr Bedarf ändert. Die Kassen legen die Frist also unterschiedlich aus. Klären Sie vor Ihrer Entscheidung, wie Ihre Kasse damit umgeht, und planen Sie den Pflegedienst realistisch. Wechselt der Pflegegrad, sprechen Sie ohnehin mit der Kasse über die neuen Beträge, mehr dazu im Beitrag zur Höherstufung.

Ein Rechenbeispiel zur Kombinationsleistung

Angenommen (frei gewählt, kein realer Fall), eine Seniorin hat Pflegegrad 3. Ihre Tochter hilft morgens beim Aufstehen und im Haushalt, an zwei Abenden kommt ein Pflegedienst für die Körperpflege. Die Kasse rechnet den Pflegedienst mit 25 Prozent des Höchstbetrags ab. Das Pflegegeld wird dementsprechend auf 75 Prozent gekürzt. Für die Tochter ist das Pflegegeld eine Anerkennung, für die Mutter bleibt die Pflege abgesichert.

Wichtig für die Familie: Zum Pflegegeld gehört ein Beratungsbesuch. Bei Pflegegrad 2 und 3 ist halbjährlich ein Besuch zu Hause Pflicht, bei Pflegegrad 4 und 5 darf er sogar vierteljährlich stattfinden (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Wird er nicht abgerufen, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld.

Fragen zu Ihrem konkreten Fall? Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp, wir geben Ihnen kostenfrei eine erste Einschätzung zur Aufteilung.

Umwandlung: Betreuung statt Pflegedienst

Es gibt eine zweite Möglichkeit, die Sachleistung zu nutzen. Ab Pflegegrad 2 können Sie bis zu 40 Prozent des Sachleistungshöchstbetrags für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag umwandeln (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 598,80 €. Erstattet werden Ihre Aufwendungen gegen Belege.

Auch hier wirkt die Kombinationsregel: Die Erstattung gilt als genutzte Sachleistung. Rechnerisch bedeutet das bei Pflegegrad 3 und voller Ausschöpfung der 40 Prozent ein Pflegegeld von 60 Prozent, also 359,40 €. Vergütungen für Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes werden laut Gesetz vorrangig abgerechnet. Die Umwandlung und der Entlastungsbetrag von 131 € lassen sich unabhängig voneinander nutzen.

Für Familien, die vor allem Gesellschaft, Begleitung und Entlastung im Haushalt suchen, kann das eine Alternative zum Pflegedienst sein. Wie unsere Alltagsbegleitung aussieht, lesen Sie auf der Leistungsseite.

Welche Leistung passt zu Ihrem Alltag? Wir rufen Sie zurück und rechnen kostenfrei mit Ihnen durch, wie sich Betreuung und Pflegegeld zusammenfügen.

Wann sich die Kombination lohnt

Sinnvoll ist sie, wenn Angehörige die Hauptpflege tragen und für einzelne Aufgaben Fachkräfte brauchen, etwa Körperpflege oder Verbandwechsel nach Vorgaben der Ärztin. Dafür ist der Pflegedienst zuständig. Wir ergänzen den Alltag mit Betreuung und Haushaltshilfe.

Vor der Entscheidung hilft ein Blick auf den tatsächlichen Bedarf. Ein Pflegetagebuch zeigt, welche Tätigkeiten wann anfallen. Für Pausen der Pflegeperson gibt es zusätzlich die Verhinderungspflege, bei der das Pflegegeld für bis zu acht Wochen im Jahr zur Hälfte weiterläuft (§ 37 Abs. 2 SGB XI). Welche Leistungen bei Pflegegrad 3 insgesamt dazugehören, fasst unser Beitrag zu Pflegegrad 3 zusammen.

Häufige Fragen zur Kombinationsleistung

Kann ich Pflegegeld und Pflegedienst gleichzeitig bekommen?

Ja, ab Pflegegrad 2. Sie erhalten dann den Teil des Pflegegelds, den Sie nicht durch die Sachleistung ausgeschöpft haben. Die Kürzung erfolgt prozentual nach § 38 SGB XI.

Wie lange bin ich an meine Aufteilung gebunden?

Nach dem Gesetz sechs Monate. Einzelne Kassen nennen Ausnahmen, etwa bei einer wesentlich veränderten Pflegesituation. Fragen Sie vorab bei Ihrer Pflegekasse nach.

Muss ich die Höhe des Pflegedienstes vorher kennen?

Nicht zwingend. Laut Barmer wartet die Kasse die Rechnung des Pflegedienstes ab und zahlt das anteilige Pflegegeld danach. Es kommt dann etwas später.

Wird der Entlastungsbetrag gekürzt, wenn ich kombiniere?

Nein. Die 131 € monatlich sind eine eigene Leistung und kommen zusätzlich. Sie können sie für anerkannte Angebote nutzen, ohne dass das Pflegegeld sinkt.

Hilft City Concierge bei der Kombinationsleistung?

Wir unterstützen bei der Beantragung und der Abstimmung mit der Pflegekasse. Die Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei. Pflegerische Leistungen übernimmt ein Pflegedienst, wir ergänzen mit Betreuung und Haushaltshilfe. Mehr zum Ablauf lesen Sie in unserem Beitrag zur Antragstellung und auf unserer Seite zur Verhinderungspflege.

Quellen: BMG: Übersicht Leistungsbeträge 2026, § 38 SGB XI, § 37 SGB XI, § 45a SGB XI, Barmer: Kombinationsleistung, Techniker: Kombinationsleistung berechnen, BMG: Kombinationsleistung.

Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Kombinationsleistung sauber einrichten: Wir helfen in Düsseldorf

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Ihrer Pflegekasse eine Aufteilung nennen. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Unsere Beratung und die Hilfe bei den Unterlagen sind kostenfrei. Erreichbar Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr.

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