Pflegegrad 3: Leistungen 2026 und Entlastung in Düsseldorf

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Ihre Mutter braucht beim Duschen Hilfe, vergisst Termine und kann den Haushalt nicht mehr allein führen: Dann liegt Pflegegrad 3 oft näher, als Familien denken. Die Pflegekasse spricht hier von schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit. Dieser Ratgeber zeigt, welche Leistungen 2026 dazugehören und wie Sie Pflegegeld, Pflegedienst und Betreuung sinnvoll zusammenbringen.

Wir von City Concierge unterstützen Familien in Düsseldorf bei der Beantragung und bei der Nutzung des Entlastungsbetrags.

Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab, die Beratung ist für Sie kostenfrei.

Was Pflegegrad 3 bedeutet

Der Pflegegrad ergibt sich aus Punkten. Pflegegrad 3 gilt bei 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten und trägt im Gesetz die Bezeichnung „schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ (§ 15 SGB XI). Bewertet werden unter anderem Mobilität, Selbstversorgung, der Umgang mit Erkrankungen und die Gestaltung des Alltags. Wie die Punkte zustande kommen, erklären wir im Beitrag zu Punkten und Modulen.

Entscheiden darf über die Einstufung allein die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung.

Diese Beträge stehen Ihnen 2026 zu

Das Bundesgesundheitsministerium nennt für Leistungsansprüche im Jahr 2026 diese Werte bei Pflegegrad 3:

  • Pflegegeld bei häuslicher Pflege: 599 € monatlich
  • Pflegesachleistungen (Pflegedienst): bis zu 1.497 € monatlich
  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 € monatlich
  • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € jährlich
  • Tages- und Nachtpflege: bis zu 1.357 € monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds: bis zu 4.180 € je Maßnahme

Hinzu kommen technische Pflegehilfsmittel. Deren Kosten werden grundsätzlich vollständig übernommen, in bestimmten Fällen fällt eine Zuzahlung von höchstens 25 € je Hilfsmittel an. Zum Jahr 2027 ist eine Pflegereform im Gespräch, beschlossen ist sie nicht (aktueller Stand).

Sie wissen nicht, welche dieser Leistungen bei Ihnen schon laufen? Fordern Sie einen Rückruf an, wir schauen kostenfrei mit Ihnen auf die Bescheide.

Was sich gegenüber Pflegegrad 2 ändert

Der Sprung ist beim Geld deutlich. Bei Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse 347 € Pflegegeld und bis zu 796 € für einen Pflegedienst. Bei Pflegegrad 3 sind es 599 € und bis zu 1.497 €. Das sind 252 € mehr Pflegegeld und bis zu 701 € mehr Sachleistung im Monat.

Gleich bleiben Entlastungsbetrag (131 €) und gemeinsamer Jahresbetrag (3.539 €). Wer von Pflegegrad 2 kommt, sollte daher nicht nur auf das Pflegegeld schauen, sondern den größeren Rahmen für Pflegedienst und Betreuung nutzen. Mehr zur Vorstufe lesen Sie in unserem Beitrag zu Pflegegrad 2, und was bei noch höherem Bedarf gilt, steht bei Pflegegrad 4.

Pflegegeld, Pflegedienst oder beides?

Pflegegeld erhalten Sie, wenn Angehörige die Pflege selbst übernehmen. Ein ambulanter Pflegedienst rechnet dagegen als Sachleistung direkt mit der Pflegekasse ab.

Beides lässt sich kombinieren. Nutzen Sie die Sachleistung nur teilweise, wird das Pflegegeld um denselben Prozentsatz gekürzt (§ 38 SGB XI). Ein Rechenbeispiel mit den Werten 2026: Rechnet der Pflegedienst 748,50 € ab, sind das die Hälfte der 1.497 €. Dann bleibt die Hälfte des Pflegegelds, also 299,50 €. An Ihre Entscheidung über das Verhältnis sind Sie sechs Monate gebunden.

Wichtig für den Alltag: Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich kommt als eigene Leistung hinzu. Die Feinheiten der Aufteilung haben wir im Beitrag zur Kombinationsleistung ausführlicher beschrieben.

Unsicher, ob Pflegegeld, Pflegedienst oder eine Mischung besser passt? Schreiben Sie uns per WhatsApp, die Einordnung ist für Sie kostenfrei.

Die 131 Euro: Betreuung und Entlastung im Alltag

Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € im Monat (§ 45b SGB XI). Er ist zweckgebunden und kann unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Dazu zählen Betreuung, Begleitung zu Arzt und Einkauf sowie Hilfe im Haushalt. Die Kosten werden gegen Nachweis erstattet. Nicht genutzte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden, sie verfallen also nicht sofort.

Ein denkbares Alltagsbeispiel (kein realer Fall): Ein Ehemann pflegt seine Frau mit Pflegegrad 3. Sie ist vormittags unruhig und möchte nicht allein bleiben. Eine feste Alltagsbegleiterin, die zweimal pro Woche kommt, gibt ihm Zeit für Einkäufe und Arzttermine. Genau dafür ist diese Leistung gedacht. Was wir konkret übernehmen, finden Sie auf unserer Seite zur Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Wir erklären Ihnen am Telefon, wie Sie die 131 Euro in Düsseldorf abrechnen und welche Unterlagen die Kasse braucht. Die Hilfe beim Ausfüllen ist kostenfrei.

Wenn Angehörige selbst eine Pause brauchen

Pflege zu Hause trägt oft eine einzige Person. Fällt sie durch Krankheit oder Urlaub aus, greift die Verhinderungspflege. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € je Kalenderjahr. Die frühere sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen, der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 (Bundesgesundheitsministerium).

Das Pflegegeld läuft währenddessen zur Hälfte weiter, für bis zu acht Wochen im Jahr (§ 38 SGB XI). Wie die Anfrage abläuft, steht auf unserer Seite zur Verhinderungspflege in Düsseldorf.

Ebenfalls verpflichtend: Wer Pflegegeld bezieht, muss bei Pflegegrad 3 einmal halbjährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Wird sie versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Tragen Sie den Termin am besten gleich in den Kalender ein.

Möchten Sie klären, wann eine Auszeit für Sie möglich ist? Wir rufen Sie zurück und planen die Entlastung kostenfrei mit Ihnen durch.

Antrag und Begutachtung: So gehen Sie vor

Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Anschließend kommt der Medizinische Dienst zur Begutachtung nach Hause. Ein Pflegetagebuch hilft, den echten Hilfebedarf zu belegen, wie wir es in unserem Leitfaden zum Pflegetagebuch zeigen.

Hat sich der Zustand verschlechtert und reicht Pflegegrad 3 nicht mehr, können Sie eine neue Einstufung verlangen. Die Schritte dafür beschreibt der Beitrag zur Höherstufung.

Unser Rat: Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Das gilt für die Beantragung ebenso wie für die Unterlagen. Unsere Beratung ist kostenfrei.

Ein Anruf genügt: Wir sortieren mit Ihnen Antrag, Gutachtertermin und Unterlagen, bevor Sie etwas einreichen. Für Sie kostenfrei.

Häufige Fragen zu Pflegegrad 3

Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 3?

2026 beträgt es 599 € monatlich. Es gilt bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere Privatpersonen und kann mit der Sachleistung kombiniert werden, dann wird es anteilig gezahlt.

Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Pflegedienst?

Bis zu 1.497 € monatlich als Pflegesachleistung. Der Pflegedienst rechnet den Betrag direkt mit der Pflegekasse ab, bei teilweiser Nutzung wird das Pflegegeld anteilig gezahlt.

Kann ich den Entlastungsbetrag zusätzlich nutzen?

Ja. Die bis zu 131 € monatlich kommen zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung. Sie werden für anerkannte Angebote wie Betreuung und Alltagshilfe gegen Nachweis erstattet.

Wer prüft, ob Pflegegrad 3 vorliegt?

Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst. Er ermittelt die Punkte nach den gesetzlichen Modulen, die Entscheidung trifft die Pflegekasse per Bescheid.

Hilft City Concierge bei medizinischer Pflege?

Wir übernehmen Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe. Für medizinische Versorgung gelten die Vorgaben von Ärztin oder Arzt und eines Pflegedienstes, mit dem wir den Alltag gut ergänzen.

Quellen: BMG: Übersicht Leistungsbeträge 2026, § 15 SGB XI, § 37 SGB XI, § 38 SGB XI, § 45b SGB XI, BMG: Änderungen zum 1. Juli 2025.

Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Pflegegrad 3 gut nutzen: Wir helfen Ihnen in Düsseldorf

Sprechen Sie mit uns, bevor Sie den Antrag stellen. Wir bereiten ihn mit Ihnen vor, klären offene Fragen mit der Pflegekasse und zeigen, wie Sie Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege nutzen. Unsere Beratung und die Hilfe bei den Unterlagen sind kostenfrei. Erreichbar Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr.

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