Morgens abgeholt, nachmittags wieder zu Hause: Für viele Familien ist die Tagespflege der Punkt, an dem der Alltag wieder planbar wird. Die Mutter ist unter Menschen, die Tochter kann arbeiten, abends sitzt man gemeinsam am Tisch. Dieser Ratgeber erklärt, was Tagespflege in Düsseldorf leistet, was die Pflegekasse zahlt und wo Eigenanteile entstehen. Auch den Ablauf der Anmeldung, den Entlastungsbetrag als Hilfe beim Eigenanteil und die Frage, wie sich Tagespflege mit Betreuung zu Hause verbinden lässt, finden Sie hier.
Sie planen Tagespflege und sind unsicher bei den Unterlagen? Rufen Sie uns an, bevor Sie etwas einreichen. Wir unterstützen die Beantragung, bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Die Beratung ist kostenfrei.
Ein Tag in der Tagespflege: Was dort geschieht
Tagespflege ist eine teilstationäre Leistung. Die Verbraucherzentrale beschreibt sie so: Die pflegebedürftige Person wird meist von zu Hause abgeholt, verbringt den Tag mit anderen Gästen in der Einrichtung und wird danach wieder heimgebracht. Dort gibt es gemeinsame Mahlzeiten, Beschäftigung und Förderung, außerdem Pflege nach Bedarf. Die Techniker Krankenkasse nennt als Beispiele Gedächtnistraining oder gemeinsames Singen. Üblich ist ein Tag etwa vom Frühstück bis zum Nachmittagskaffee.
Besucht wird die Einrichtung ein- oder mehrmals pro Woche, je nach Bedarf. Gut passt das, wenn tagsüber niemand zu Hause ist, wenn Einsamkeit zum Problem wird oder wenn Angehörige eine feste Verschnaufpause brauchen. Abende, Nächte und meist auch das Wochenende bleiben zu Hause. Wie sich das organisieren lässt, zeigt unser Beitrag zu den Alternativen zur 24-Stunden-Pflege.
Was die Pflegekasse zahlt, und zwar zusätzlich zum Pflegegeld
Anspruch auf Tagespflege besteht ab Pflegegrad 2 (§ 41 SGB XI). Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten einschließlich Betreuung bis zu einem Höchstbetrag pro Monat. Für 2026 nennt das Bundesgesundheitsministerium:
- Pflegegrad 2: bis zu 721 €
- Pflegegrad 3: bis zu 1.357 €
- Pflegegrad 4: bis zu 1.685 €
- Pflegegrad 5: bis zu 2.085 €
Der entscheidende Punkt: Diese Beträge werden nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet. Beides können Sie in vollem Umfang daneben nutzen (§ 41 Abs. 3 SGB XI). Ein denkbares Beispiel, kein realer Fall: Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld 599 € im Monat. Wird zusätzlich Tagespflege genutzt, kann die Kasse deren pflegebedingte Kosten bis 1.357 € übernehmen, ohne dass sich das Pflegegeld mindert. Wie sich Pflegegeld und Pflegedienst zu Hause aufteilen lassen, zeigt der Beitrag zur Kombinationsleistung.
Bei Pflegegrad 1 gibt es keine Tagespflege-Leistung der Kasse. Hier kann der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich eingesetzt werden.
Welcher Pflegegrad liegt vor, und wie weit reicht der Betrag? Fordern Sie einen Rückruf an. Wir ordnen die Leistungen kostenfrei mit Ihnen und klären, was Sie bei der Pflegekasse einreichen müssen.
Eigenanteil: Wofür Sie selbst aufkommen
Die Pflegekasse zahlt nicht alles. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums und der Verbraucherzentrale tragen Sie selbst:
- Unterkunft und Verpflegung,
- gesondert berechnete Investitionskosten der Einrichtung,
- Kosten, die über den monatlichen Höchstbetrag Ihres Pflegegrads hinausgehen.
Wie hoch das ausfällt, hängt von Einrichtung und Besuchstagen ab. Konkrete Tagessätze einzelner Düsseldorfer Häuser nennen wir hier nicht, lassen Sie sich diese schriftlich geben und vergleichen Sie mindestens zwei Angebote.
Eigenanteil abfedern: Entlastungsbetrag und Sozialhilfe
Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat darf ausdrücklich für Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden (§ 45b SGB XI). Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass er sich anteilig für Hotel- und Investitionskosten nutzen lässt. Rechnet die Einrichtung nicht direkt ab, gehen Sie zunächst in Vorleistung und reichen die Rechnungen bei der Pflegekasse ein. Der Anspruch entsteht ohne vorherigen Antrag, erstattet wird gegen Belege. Nicht verbrauchte Beträge lassen sich in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Alles Wichtige dazu steht auf unserer Seite zum Entlastungsbetrag in Düsseldorf.
Reicht auch das nicht aus, kann nach Auskunft der Verbraucherzentrale Sozialhilfe beantragt werden. Wichtig dabei: Unterschreiben Sie den Vertrag mit der Einrichtung nicht im eigenen Namen, sondern als Bevollmächtigte oder Bevollmächtigter bzw. als Betreuer, und kennzeichnen Sie das deutlich. Sonst übernimmt das Sozialamt unter Umständen keine Kosten.
Rechnung der Tagespflege liegt vor und Sie wissen nicht, ob sie erstattungsfähig ist? Schicken Sie uns eine kurze WhatsApp. Wir schauen kostenfrei mit Ihnen, wie der Entlastungsbetrag passt.
Fahrdienst: Hin und zurück gehört zur Leistung
Die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück ist Teil des Anspruchs (§ 41 SGB XI). Die Techniker Krankenkasse erläutert, dass viele Einrichtungen einen Fahrservice anbieten, der im Preis enthalten ist, sofern Sie im Einzugsgebiet wohnen. Bei größeren Entfernungen kann die Einrichtung nach Angabe des Bundesgesundheitsministeriums Transportkosten berechnen. Fragen Sie deshalb schon beim ersten Gespräch nach Abholzeiten, Einzugsgebiet und danach, ob eine Begleitung bis zur Wohnungstür dazugehört. Wer zusätzlich auf Fahrten zum Arzt oder zu Terminen angewiesen ist, findet Hinweise im Beitrag zu Fahrdiensten für Senioren in Düsseldorf.
Anmeldung Schritt für Schritt
Ein förmlicher Antrag mit Formular ist bei Tagespflege nicht in jedem Fall nötig. Die Techniker Krankenkasse schreibt, man teile ihr lediglich die gewählte Einrichtung mit. Die Kasse prüft, ob ein Versorgungsvertrag besteht, und stellt eine Bescheinigung für die Einrichtung aus. Andere Kassen können das anders handhaben, fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach. In der Praxis hilft diese Reihenfolge:
- Pflegegrad klären. Liegt noch keiner vor, beginnt alles mit dem Antrag auf Pflegeleistungen, siehe Pflegegrad beantragen: Ablauf und Fristen.
- Zwei bis drei Einrichtungen ansehen, Tagessätze und Fahrdienst schriftlich erfragen.
- Gewählte Einrichtung der Pflegekasse mitteilen und die Bescheinigung anfordern.
- Vertrag mit der Einrichtung abschließen, bei Vollmacht in der richtigen Funktion unterschreiben.
- Besuchstage festlegen und nach einiger Zeit prüfen, ob Umfang und Ablauf passen.
Möchten Sie die Mitteilung an die Pflegekasse nicht allein formulieren? Rufen Sie uns vorher an. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und helfen Ihnen kostenfrei bei den Unterlagen.
Tagespflege und Betreuung zu Hause: So ergänzen sie sich
Tagespflege deckt die Stunden in der Einrichtung ab. Davor, danach und an den übrigen Tagen bleibt Zeit, die ausgefüllt sein will. Hier setzen wir als Betreuungsdienst an: Wir begleiten morgens beim Aufstehen und Frühstück, helfen im Haushalt, gehen mit zum Arzt oder zum Einkauf und sind an Tagen da, an denen keine Tagespflege stattfindet. Pflegerische Leistungen oder medizinische Behandlung übernehmen wir nicht, dafür gelten die Vorgaben von Ärztin, Arzt oder Pflegedienst.
Zwei Rechenaufgaben sind dabei sinnvoll. Erstens: Der Entlastungsbetrag ist begrenzt, er kann für Tagespflege-Eigenanteile oder für unsere Betreuung verwendet werden, aber nicht doppelt. Zweitens: Ob mehr Tagespflege oder mehr Betreuung zu Hause besser passt, hängt vom Menschen ab. Wer Gruppen mag, profitiert von der Einrichtung. Wer Ruhe und vertraute Räume braucht, fährt oft besser mit einer festen Bezugsperson zu Hause. Wir stellen beides ohne Wertung gegenüber.
Unklar, ob für Ihre Angehörigen eher Tagespflege oder feste Betreuung zu Hause passt? Fordern Sie einen Rückruf an. Wir besprechen es kostenfrei und stimmen die nächsten Schritte mit Ihnen ab.
Häufige Fragen zur Tagespflege in Düsseldorf
Zahlt die Pflegekasse Tagespflege, wenn ich schon Pflegegeld bekomme?
Ja. Tagespflege wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet und kann in vollem Umfang zusätzlich genutzt werden. Das gilt ab Pflegegrad 2.
Gibt es Tagespflege bei Pflegegrad 1?
Eine Leistung der Pflegekasse für Tagespflege gibt es bei Pflegegrad 1 nicht. Möglich ist die Finanzierung über den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat.
Ist der Fahrdienst extra zu bezahlen?
Die notwendige Beförderung gehört zum Anspruch. Bei größeren Entfernungen kann die Einrichtung Transportkosten berechnen, das hängt vom Angebot ab. Klären Sie das vor Vertragsabschluss schriftlich.
Wie oft kann ich die Tagespflege besuchen?
Ein oder mehrere Tage pro Woche sind möglich. Die Obergrenze bildet der monatliche Höchstbetrag Ihres Pflegegrads, darüber hinaus fallen Eigenkosten an.
Kann ich das Angebot später ändern?
Ja. Nach Auskunft der Techniker Krankenkasse lassen sich Pflegeleistungen anpassen, wenn sich der Bedarf ändert. Sprechen Sie dafür mit Ihrer Pflegekasse und der Einrichtung. Zur geplanten Pflegereform 2027, die noch nicht beschlossen ist, lesen Sie unseren Beitrag zur Pflegereform.
Quellen: § 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege, § 45b SGB XI Entlastungsbetrag, BMG: Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, BMG: Übersicht Leistungsbeträge 2026, Verbraucherzentrale: Tages- und Nachtpflege, Techniker Krankenkasse: Tagespflege und Nachtpflege, Barmer: Tages- und Nachtpflege.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Haushaltshilfe.
Ihr nächster Schritt: Erst anrufen, dann einreichen
Rufen Sie uns an, bevor Sie Tagespflege beantragen oder einen Vertrag unterschreiben. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor, stimmen uns mit der Pflegekasse ab und zeigen, wie sich Tagespflege mit unserer Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf verbinden lässt. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei.

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