Viele Familien in Düsseldorf wissen nicht, dass die Pflegekasse eine eigene Beratung schuldet: die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Sie ist freiwillig, persönlich und für Versicherte kostenfrei. Oft verwechselt man sie mit dem Beratungsbesuch, den die Pflegekasse bei Pflegegeld verlangt. Beides hat einen anderen Zweck. Hier erfahren Sie, wie Sie die Pflegeberatung anfordern und was Sie davon haben.
Sie möchten wissen, welche Hilfen Ihnen zustehen? Rufen Sie uns an, bevor Sie sich an die Kasse wenden. Wir bereiten mit Ihnen die Unterlagen vor, unsere Beratung ist kostenfrei.
Was die Pflegeberatung ist und wem sie zusteht
Nach § 7a SGB XI haben Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung. Der Berater unterstützt Sie bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen und Hilfsangeboten. Das Bundesgesundheitsministerium nennt außerdem Versicherte, die einen Leistungsantrag gestellt haben und bei denen erkennbar Beratungsbedarf besteht. Auch pflegende Angehörige haben einen eigenen Anspruch, wenn die pflegebedürftige Person zustimmt (Bundesgesundheitsministerium).
Sie müssen also nicht erst einen Pflegegrad haben. Gerade vor und während der Antragstellung kann ein Gespräch helfen. Wie der Antrag abläuft, steht in unserem Ratgeber zum Pflegegrad beantragen.
Wer die Beratung bezahlt
Die Kosten trägt die Pflegekasse. Die Techniker Krankenkasse beschreibt ihre Pflegeberatung ausdrücklich als individuell und kostenfrei. Wenn die Kasse stattdessen einen Beratungsgutschein ausstellt, wird er ebenfalls zulasten der Pflegekasse eingelöst (§ 7b SGB XI). Bei Privatversicherten ist das private Versicherungsunternehmen zuständig.
Für Sie entstehen damit keine Beratungskosten. Auch unsere Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen ist für Sie kostenfrei.
So fordern Sie die Pflegeberatung an
Sie müssen nichts begründen. Es genügt ein Anruf, eine E-Mail oder ein Satz im Antrag: Sie wünschen Pflegeberatung. Danach gilt eine feste Frist. Die Pflegekasse bietet Ihnen unmittelbar nach Antragseingang einen konkreten Termin an oder stellt einen Beratungsgutschein aus. Beides ist spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang umzusetzen (§ 7b SGB XI).
- Die Kasse benennt einen persönlich zuständigen Pflegeberater oder eine Beratungsstelle.
- Auf Ihren Wunsch findet die Beratung bei Ihnen zu Hause statt, auch zu einem späteren Zeitpunkt.
- Auf Wunsch können Angehörige oder weitere Personen dabei sein.
- Bei Bedarf entsteht ein individueller Versorgungsplan.
Ein Leistungsantrag kann übrigens auch beim Pflegeberater gestellt werden. Er leitet ihn an die zuständige Kasse weiter.
Sie wissen nicht, was Sie der Kasse sagen sollen? Lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären mit Ihnen vorab, welche Fragen Sie stellen wollen, und das ist für Sie kostenfrei.
Was im Gespräch geklärt wird
Ein Pflegeberater erfasst Ihren Hilfebedarf und zeigt, welche Leistungen dazu passen. Typische Themen sind Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Wohnungsanpassung. Der Berater soll auch darüber informieren, was pflegende Angehörige entlasten kann.
Bringen Sie Unterlagen mit, soweit vorhanden: Pflegegradbescheid, Arztbriefe und Ihr Pflegetagebuch. Wer schon weiß, wie viel Hilfe im Alltag nötig ist, bekommt konkretere Antworten. Zum Thema Pflegegeld finden Sie Zahlen und Antragsweg im Beitrag Pflegegeld 2026.
Noch kein Pflegegrad, aber der Hilfebedarf wächst? Wir sprechen mit Ihnen die Beantragung durch und stellen die Unterlagen zusammen. Die Beratung dazu ist kostenfrei, einen Rückruf vereinbaren Sie mit einem Klick.
Beratungsbesuch bei Pflegegeld: ein anderes Format
Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine eigene Leistung. Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat und nur Pflegegeld bezieht, muss ihn halbjährlich einmal zu Hause abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich ein Besuch pro Vierteljahr möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf einen Besuch pro Halbjahr. Wird die Pflicht versäumt, ist das Pflegegeld angemessen zu kürzen, bei Wiederholung kann es entzogen werden.
Die Vergütung trägt ebenfalls die Pflegekasse. Der Unterschied liegt im Zweck: Beim Besuch geht es darum, ob die häusliche Pflege gesichert ist, und um praktische Pflegetipps. Die Pflegeberatung nach § 7a ist dagegen freiwillig, nicht an einen Rhythmus gebunden und plant mit Ihnen die gesamte Versorgung. Eine Gegenüberstellung finden Sie auch beim Beratungsangebot pflegeberatung.de.
Der halbjährliche Beratungsbesuch steht an und Sie sind unsicher, wie er abläuft? Schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir erklären Ihnen den Ablauf, kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Pflegestützpunkt oder Pflegekasse: Wohin wenden?
Pflegestützpunkte bündeln Beratung zu pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen. Dort stimmen sich Mitarbeitende von Pflege- und Krankenkassen und Sozialhilfeträgern ab. Die Pflegeberatung kann dort stattfinden, und die Pflegekassen nennen Ihnen den nächstgelegenen Stützpunkt (Bundesgesundheitsministerium). Wo es in Düsseldorf Anlaufstellen gibt, erklären wir im Beitrag Pflegestützpunkte in Düsseldorf.
Ein praktischer Weg: Sie nennen Ihrer Kasse den Wunsch nach Pflegeberatung und fragen, ob ein Berater der Kasse, ein Stützpunkt oder eine Beratungsstelle mit Gutschein zuständig ist. Die Kasse ist verpflichtet, Ihnen eine Lösung anzubieten.
Was die Beratung nicht ersetzt
Pflegeberater planen und informieren. Den Alltag erledigen sie nicht. Für Betreuung, Begleitung zu Terminen und Unterstützung im Haushalt brauchen Sie jemanden vor Ort. Hier setzen wir an: Über den Entlastungsbetrag können unter bestimmten Voraussetzungen Betreuungs- und Haushaltsleistungen abgerechnet werden, und für Auszeiten der Hauptpflegeperson gibt es die Verhinderungspflege. Als Betreuungsdienst ergänzen wir Ihre Pflegeberatung und einen möglichen Pflegedienst im Alltag.
Ein denkbares Beispiel (kein realer Fall): Ein Ehepaar bekommt nach dem Pflegegrad-Bescheid den Hinweis, es gebe Entlastungsleistungen, weiß aber nicht, wie es sie nutzt. Im Beratungsgespräch wird der Hilfebedarf besprochen, anschließend klären wir mit der Familie, welche Betreuungsstunden sinnvoll sind und wie sie abgerechnet werden.
Aus dem Beratungsgespräch ist ein Antrag geworden? Rufen Sie uns vor dem Absenden an. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und stimmen uns für Sie mit der Kasse ab.
Häufige Fragen zur Pflegeberatung
Muss ich die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?
Nein. Sie ist freiwillig. Verpflichtend ist nur der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3, und zwar bei Pflegegrad 2 bis 5, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird.
Kann ein Angehöriger an meiner Stelle anrufen?
Ja, wenn Sie einverstanden sind. Auf Wunsch erfolgt die Beratung auch gegenüber Angehörigen oder unter deren Einbeziehung. Pflegende Angehörige haben außerdem einen eigenen Anspruch, sofern die pflegebedürftige Person zustimmt.
Gibt es die Beratung auch telefonisch?
Ja, manche Kassen bieten Beratung zu Hause oder am Telefon an, so beschreibt es etwa die Techniker Krankenkasse. Anspruch auf ein persönliches Gespräch besteht trotzdem, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.
Was, wenn die Zwei-Wochen-Frist verstreicht?
Die Frist gilt für das Angebot nach Antragseingang. Die Beratung selbst kann auf Wunsch auch später stattfinden. Melden Sie sich bei der Kasse und halten Sie Ihren Wunsch schriftlich fest.
Hilft Ihre Beratung auch bei der Begutachtung?
Wir bereiten Sie auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst vor. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Begutachtung. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft allein die Pflegekasse.
Quellen: § 7a SGB XI, Pflegeberatung, § 7b SGB XI, Beratungsgutschein und Fristen, § 37 SGB XI, Beratungseinsatz bei Pflegegeld, Bundesgesundheitsministerium, Pflegeberatung, Techniker Krankenkasse, Pflegeberatung.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Entlastungsbetrag.
Wir helfen Ihnen beim nächsten Schritt
Pflegeberatung klärt die Möglichkeiten, wir unterstützen bei der praktischen Umsetzung: Antrag vorbereiten, Unterlagen sortieren, Abstimmung mit der Kasse. Das ist für Sie kostenfrei. Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen. Mehr zu unserer Betreuung finden Sie unter Alltagsbegleitung in Düsseldorf.

Schreibe einen Kommentar