Demenz: Betreuung zu Hause in Düsseldorf – was die Pflegekasse zahlt

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Wenn ein Angehöriger an Demenz erkrankt, verändert sich der Alltag der ganzen Familie. Viele wünschen sich, dass die Betreuung so lange wie möglich zu Hause in vertrauter Umgebung stattfindet. Das ist anstrengend, und Sie müssen es nicht allein tragen: Die Pflegeversicherung kennt mehrere Leistungen, mit denen Sie Betreuung und Entlastung im Alltag finanzieren können. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche das sind und wie Sie vorgehen. City Concierge unterstützt Familien in Düsseldorf bei der Umsetzung.

Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie persönlich.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Leistungen der Pflegeversicherung ist nicht die Diagnose „Demenz“ entscheidend, sondern der Pflegegrad. Er richtet sich danach, wie selbstständig ein Mensch im Alltag noch ist.
  • Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI beträgt 131 Euro pro Monat und steht Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 zu.
  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) und Kurzzeitpflege teilen sich ab Pflegegrad 2 einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro.
  • Den Pflegegrad beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse. Die Leistung gilt bei Bewilligung rückwirkend ab Antragsdatum.

Wer hat Anspruch? Der Pflegegrad entscheidet

Seit 2017 gibt es fünf Pflegegrade. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst, bei Privatversicherten meist durch Medicproof, zählen geistige und kommunikative Einschränkungen gleichrangig neben körperlichen. Bewertet werden unter anderem Mobilität, geistige Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung und die Gestaltung des Alltags. Menschen mit Demenz sind damit ausdrücklich erfasst. Welcher Pflegegrad am Ende herauskommt, hängt vom Einzelfall ab und lässt sich nicht aus der Diagnose ableiten.

Wie der Antrag, die Begutachtung und ein möglicher Widerspruch ablaufen, haben wir ausführlich beschrieben: Pflegegrad beantragen 2026: Ablauf, Fristen und Widerspruch.

Welche Leistungen helfen bei Demenz zu Hause?

Entlastungsbetrag: 131 Euro pro Monat (§ 45b SGB XI)

Der Entlastungsbetrag ist für zweckgebundene Leistungen gedacht, zum Beispiel für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste und für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI). Dazu gehören stundenweise Betreuung zu Hause, Begleitung bei Spaziergängen und Arztbesuchen sowie Hilfe im Haushalt. In Pflegegrad 2 bis 5 sind bei Pflegediensten Leistungen der Selbstversorgung, also etwa Körperpflege, ausgeschlossen.

Der Betrag wird gegen Rechnung erstattet: Sie reichen Rechnung und Quittung bei der Pflegekasse ein. Alternativ kann der Anbieter über eine Abtretungserklärung direkt mit der Kasse abrechnen. Nicht genutzte Monatsbeträge werden in den nächsten Monat übertragen. Beträge aus dem Vorjahr können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, danach verfallen sie. Mehr dazu: Entlastungsbetrag 2026 richtig nutzen und Entlastungsbetrag in Düsseldorf.

Verhinderungspflege: Pause für pflegende Angehörige (§ 39 SGB XI)

Ist die pflegende Person verhindert, etwa durch Urlaub, Krankheit oder schlicht Erschöpfung, kann eine Vertretung die Betreuung übernehmen. Seit dem 1. Juli 2025 stehen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2 in einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Verhinderungspflege kann bis zu acht Wochen im Jahr genutzt werden, die frühere sechsmonatige Wartezeit entfällt. Die Details lesen Sie hier: Verhinderungspflege beantragen und Verhinderungspflege in Düsseldorf.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Ab Pflegegrad 2 gibt es monatlich Pflegegeld für selbst organisierte Pflege (347 Euro in Pflegegrad 2 bis 990 Euro in Pflegegrad 5) oder Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst (796 Euro in Pflegegrad 2 bis 2.299 Euro in Pflegegrad 5). Beides lässt sich kombinieren. Bei reinem Pflegegeldbezug sind ab Pflegegrad 2 regelmäßige Beratungsbesuche vorgeschrieben.

Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V)

Wird die pflegende Angehörige oder der Ehepartner selbst krank, operiert oder kommt ins Krankenhaus, kann die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe zahlen. Das ist eine eigene Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, unabhängig vom Pflegegrad der erkrankten Person. Wann das gilt, steht auf unserer Seite Haushaltshilfe Düsseldorf über die Krankenkasse.

Antrag Schritt für Schritt

  1. Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen, formlos per Telefon, E-Mail oder Brief. Die Kasse schickt anschließend ein Formular.
  2. Auf die Begutachtung vorbereiten: Ein Pflegetagebuch, Arztberichte und eine Medikamentenliste helfen. Bleiben Sie beim Termin dabei, wenn möglich.
  3. Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. Bei Ablehnung oder aus Ihrer Sicht zu niedrigem Pflegegrad können Sie innerhalb eines Monats nach Bescheid Widerspruch einlegen.
  4. Entlastungsleistungen auswählen und Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen oder eine Abtretung vereinbaren.
  5. Pflegeberatung nutzen, etwa über Ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in Düsseldorf.

Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

Was zahlt die Kasse, was zahlen Sie selbst?

Die Pflegeversicherung ist eine Teilleistungsversicherung: Sie deckt die Kosten nicht vollständig. Der Entlastungsbetrag und die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind Obergrenzen. Was darüber hinausgeht, tragen Sie als Eigenanteil. Ob und in welcher Höhe eine Leistung im Einzelfall bewilligt wird, entscheidet die Pflegekasse. Vor Beginn der Betreuung lohnt sich deshalb eine kurze Klärung mit der Kasse.

Was übernimmt City Concierge in Düsseldorf?

City Concierge bietet Alltagsbegleitung und Betreuung zu Hause in Düsseldorf an: Gesellschaft leisten, gemeinsam spazieren gehen, zu Terminen begleiten, einkaufen, den Haushalt unterstützen und Abwechslung in den Tag bringen. So gewinnen pflegende Angehörige Zeit für sich. Wir klären die Abrechnung mit der Pflegekasse gemeinsam mit Ihnen. Pflegerische oder medizinische Behandlungen sind kein Teil unseres Angebots. Mehr zum Angebot: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf.

Häufige Fragen

Bekommt jeder Mensch mit Demenz automatisch einen Pflegegrad?

Nein. Entscheidend ist die Selbstständigkeit im Alltag, nicht die Diagnose. Der Medizinische Dienst prüft dies bei der Begutachtung.

Kann ich den Entlastungsbetrag schon mit Pflegegrad 1 nutzen?

Ja, der Entlastungsbetrag steht ab Pflegegrad 1 zur Verfügung, wenn die Pflege zu Hause stattfindet. Mehr dazu: Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Nicht sofort. Monatsbeträge werden in den Folgemonat übertragen, Beträge des Vorjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres abgerechnet werden. Danach verfällt der Rest.

Kann ich Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag zusammen nutzen?

Ja, es sind getrennte Ansprüche. Ab Pflegegrad 2 können Sie beide einsetzen. Wie sich die Beträge sinnvoll aufteilen, besprechen wir gern mit Ihnen: Verhinderungspflege 2026: Kosten und Budget.

Sprechen Sie mit uns

Rufen Sie uns an unter +49 211 8383 23 23 oder fordern Sie über das Rückruf-Formular ein unverbindliches Gespräch an. Wir hören zu und zeigen Ihnen, welche Unterstützung in Ihrer Situation möglich ist.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen (Stand Oktober 2026) und ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Über Leistungen im Einzelfall entscheidet die Pflegekasse. Zur Pflegereform 2027 liegt ein Gesetzentwurf vor, der auch den Entlastungsbetrag betreffen soll; bis zu einem Beschluss gelten die bisherigen Regeln.

Quellen

Zur Vorbereitung auf die Begutachtung: Pflegetagebuch als PDF herunterladen.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.

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