Kategorie: Ratgeber

  • Kinderbetreuung bei Krankheit und Operation: Ein Anruf genügt

    Eine Operation steht an, eine schwere Erkrankung zwingt Sie ins Bett, und die Kinder müssen trotzdem versorgt werden – aber Großeltern, Geschwister oder Freunde wohnen zu weit weg oder können selbst nicht einspringen. Genau für diese Situation bieten wir eine Kinderbetreuung, die über Ihre Kranken- oder Pflegekasse abgerechnet wird. Sie müssen sich um nichts kümmern außer einem Anruf bei uns.

    Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie persönlich.

    Für wen ist dieses Angebot gedacht?

    Diese Leistung richtet sich an Eltern in Düsseldorf, die

    • vor einer Operation oder einem längeren Krankenhausaufenthalt stehen
    • akut oder chronisch erkrankt sind und ihre Kinder vorübergehend nicht wie gewohnt betreuen können
    • keine Angehörigen in der Nähe haben, die kurzfristig einspringen können
    • sich in dieser ohnehin belastenden Situation nicht auch noch um Anträge und Formulare kümmern möchten

    Wer übernimmt die Kosten?

    Je nach Ihrer persönlichen Situation kommt die Kinderbetreuung als Teil der Haushaltshilfe nach § 38 SGB V über Ihre Krankenkasse infrage, oder – wenn ein Pflegegrad vorliegt – über den Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse. Welche Variante für Sie zutrifft, klären wir für Sie im Erstgespräch.

    Was genau übernehmen wir?

    • Betreuung und Beaufsichtigung Ihrer Kinder im Kleinkind-, Kindergarten- oder Schulalter
    • Begleitung im Alltag: Abholen von der Kita oder Schule, Hausaufgabenbetreuung, gemeinsame Mahlzeiten
    • Enge Abstimmung mit Ihnen, damit gewohnte Abläufe und Routinen Ihrer Kinder möglichst erhalten bleiben
    • Bei Bedarf Kombination mit hauswirtschaftlicher Versorgung, sodass auch Einkaufen, Kochen und Wäsche erledigt werden

    Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

    Wie läuft die Beantragung ab?

    1. Sie rufen uns an oder schreiben uns eine E-Mail – mehr müssen Sie zunächst nicht tun
    2. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, ob Ihre Kranken- oder Ihre Pflegekasse zuständig ist
    3. Wir kümmern uns um die notwendigen Anträge und die ärztliche Bescheinigung, sofern erforderlich
    4. Wir stimmen mit Ihrer Kasse die Kostenübernahme ab
    5. Wir stellen kurzfristig eine verlässliche Betreuungsperson für Ihre Kinder

    Warum City Concierge Düsseldorf?

    Wir kennen die Antragswege bei den Krankenkassen und Pflegekassen genau und übernehmen den gesamten organisatorischen Aufwand für Sie. Sie müssen keine Formulare studieren, keine Fristen im Blick behalten und nicht selbst mit der Kasse verhandeln – das erledigen wir. Ihre Aufgabe ist es, sich um Ihre Genesung zu kümmern, während Ihre Kinder gut versorgt sind.

    Ein Anruf genügt: +49 211 8383 23 23 oder eine E-Mail an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de – wir melden uns kurzfristig bei Ihnen zurück.

    Häufige Fragen zur Kinderbetreuung bei Krankheit oder Operation

    Muss ich vorher wissen, ob die Krankenkasse oder die Pflegekasse zuständig ist?

    Nein, das übernehmen wir für Sie. Rufen Sie uns einfach an und schildern Sie Ihre Situation, wir prüfen die passende Kostenträgerschaft.

    Wie schnell kann die Betreuung starten?

    Bei einer geplanten Operation empfehlen wir, uns möglichst frühzeitig zu kontaktieren. Bei akuten Fällen bemühen wir uns um eine kurzfristige Lösung, sprechen Sie uns direkt an.

    Fallen für mich Kosten an?

    Je nach Kostenträger kann eine gesetzliche Zuzahlung anfallen, die im Rahmen der jeweiligen Regelung liegt. Wir informieren Sie transparent, bevor die Betreuung beginnt.

    Was, wenn meine Kinder unterschiedlich alt sind?

    Kein Problem, wir stimmen die Betreuung individuell auf die Altersstruktur und den Alltag Ihrer Kinder ab, von der Kita-Abholung bis zur Hausaufgabenbetreuung.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Kinderbetreuung bei Krankheit und Operation und Haushaltshilfe über die Krankenkasse.

    Haushaltshilfe beantragen: Anträge der Krankenkassen und unser Antrag zum Download.

    Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

    Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.

  • Haushaltshilfe nach einem Unfall 2026: Ihr Anspruch nach § 38 SGB V

    Ein Sturz im Haushalt, ein Verkehrsunfall, eine schwere Sportverletzung – nach einem Unfall steht plötzlich nicht nur die eigene Beweglichkeit auf dem Prüfstand, sondern auch der komplette Haushalt. Auch hierfür greift die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Dieser Beitrag erklärt, was nach einem Unfall zu tun ist und wie Sie die Kosten über Ihre Krankenkasse abrechnen.

    Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie persönlich.

    Was leistet die Haushaltshilfe nach einem Unfall?

    Können Sie Ihren Haushalt nach einem Unfall – etwa nach einer Operation, einem Knochenbruch oder einer schweren Verletzung – vorübergehend nicht mehr selbst führen, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Dazu zählen:

    • Einkaufen und Besorgungen
    • Kochen und Zubereitung der Mahlzeiten
    • Reinigung der Wohnung
    • Wäschepflege
    • Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern im Haushalt

    Wer hat Anspruch?

    Der Anspruch besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:

    • Sie haben den Haushalt vor dem Unfall selbst geführt
    • Sie sind unfallbedingt vorübergehend nicht mehr dazu in der Lage, etwa nach einer stationären oder ambulanten Krankenhausbehandlung oder Operation
    • Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen
    • Es liegt noch kein Pflegegrad 2 bis 5 vor

    Auch eine aus medizinischen Gründen erforderliche Begleitung, etwa bei stationärer Mitaufnahme nach einem Unfall, kann einen Anspruch auslösen.

    Handelt es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall?

    Bei einem Arbeitsunfall oder einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist unter Umständen nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zuständig. Klären Sie im Zweifel frühzeitig, welcher Kostenträger für Ihren konkreten Fall zuständig ist – wir unterstützen Sie dabei.

    Wie lange gilt der Anspruch?

    Die Haushaltshilfe wird in der Regel für bis zu vier Wochen bewilligt.

    • Lebt im Haushalt ein jüngeres Kind, kann sich der Anspruch automatisch verlängern (die genaue Altersgrenze variiert je nach Krankenkasse, häufig gilt das vollendete 14. Lebensjahr)
    • Bei längerer Heilungsdauer, etwa nach komplizierten Brüchen oder mehreren Operationen, sind im Einzelfall weitere Verlängerungen möglich

    Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

    Was kostet die Haushaltshilfe für Sie selbst?

    Für 2026 gilt bundesweit einheitlich:

    • Zuzahlung: 10 Prozent der täglichen Kosten
    • Mindestens 5 Euro pro Tag
    • Höchstens 10 Euro pro Tag

    Bei einem als Arbeitsunfall anerkannten Ereignis über die Berufsgenossenschaft kann die Zuzahlungsregelung abweichen.

    Haushaltshilfe nach einem Unfall beantragen: Schritt für Schritt

    1. Ärztliche Bescheinigung einholen – bei stationärer Behandlung im Krankenhaus ist oft keine gesonderte Bescheinigung nötig
    2. Zuständigen Kostenträger klären – Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft
    3. Antrag stellen – die meisten Kassen bieten ein eigenes Formular an
    4. Anbieter auswählen – professioneller Dienst oder selbstbeschaffte Ersatzkraft
    5. Leistung in Anspruch nehmen und Zuzahlung leisten

    So unterstützt Sie City Concierge Düsseldorf

    Wir klären für Sie, welcher Kostenträger zuständig ist, übernehmen die Antragstellung und stellen kurzfristig eine verlässliche Haushaltshilfe in Düsseldorf und Umgebung – damit Sie sich in der Genesungsphase nach Ihrem Unfall nicht auch noch um Papierkram kümmern müssen. Sie erreichen uns unter +49 211 8383 23 23 oder per E-Mail an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de.

    Häufige Fragen zur Haushaltshilfe nach einem Unfall

    Was, wenn der Unfall in der Freizeit passiert ist?

    Dann ist in der Regel Ihre gesetzliche Krankenkasse zuständig, nicht die Berufsgenossenschaft, und der Anspruch richtet sich nach § 38 SGB V wie bei jeder anderen schweren Erkrankung.

    Brauche ich nach einem Unfall eine spezielle Bescheinigung?

    Es genügt eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie wegen der Unfallfolgen Ihren Haushalt vorübergehend nicht führen können. Bei stationärer Behandlung reicht oft der Krankenhausaufenthalt als Nachweis.

    Übernimmt die Kasse auch die Kosten für eine selbst organisierte Hilfe?

    Ja, auch Verwandte, Nachbarn oder Bekannte können als selbstbeschaffte Ersatzkraft eingesetzt werden. Ein anerkannter Anbieter wie City Concierge Düsseldorf übernimmt zusätzlich die komplette Abrechnung mit dem zuständigen Kostenträger.

    Was, wenn ich nach vier Wochen noch nicht wieder fit bin?

    Dann sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse über eine Verlängerung sprechen, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben oder die Heilung sich verzögert.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe über die Krankenkasse und Kinderbetreuung bei Krankheit und Operation.

    Haushaltshilfe beantragen: Anträge der Krankenkassen und unser Antrag zum Download.

    Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

    Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.

  • Haushaltshilfe bei Krankheit 2026: Ihr Anspruch nach § 38 SGB V

    Eine plötzliche schwere Erkrankung wirft nicht nur Sie selbst aus der Bahn, sondern auch den ganz normalen Haushaltsalltag. Für genau diese Situation gibt es die Haushaltshilfe bei Krankheit nach § 38 SGB V, eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Beitrag erklärt, wann sie greift, wie hoch die Kosten für Sie ausfallen und wie die Beantragung in Düsseldorf abläuft.

    Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie persönlich.

    Was leistet die Haushaltshilfe bei Krankheit?

    Wenn Sie Ihren Haushalt wegen einer schweren Erkrankung, einer akuten Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit oder einer stationären beziehungsweise ambulanten Krankenhausbehandlung vorübergehend nicht selbst führen können, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Dazu zählen:

    • Einkaufen und Besorgungen, zum Beispiel Arzneimittel
    • Kochen und Zubereitung der Mahlzeiten
    • Reinigung der Wohnung
    • Wäschepflege
    • Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern im Haushalt

    Wer hat Anspruch?

    Der Anspruch besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:

    • Sie haben den Haushalt vor der Erkrankung selbst geführt
    • Sie sind wegen einer schweren Krankheit oder deren akuter Verschlimmerung vorübergehend nicht dazu in der Lage
    • Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen
    • Es liegt noch kein Pflegegrad 2 bis 5 vor

    Auch chronische Erkrankungen mit akutem Schub können einen Anspruch begründen, wenn eine ärztliche Bescheinigung dies bestätigt.

    Wie lange gilt der Anspruch?

    Die Haushaltshilfe wird in der Regel für bis zu vier Wochen bewilligt.

    • Lebt im Haushalt ein jüngeres Kind, kann sich der Anspruch automatisch verlängern (die genaue Altersgrenze variiert je nach Krankenkasse, häufig gilt das vollendete 14. Lebensjahr)
    • Bei besonders langwierigen Krankheitsverläufen sind im Einzelfall weitere Verlängerungen möglich

    Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

    Was kostet die Haushaltshilfe für Sie selbst?

    Für 2026 gilt bundesweit einheitlich:

    • Zuzahlung: 10 Prozent der täglichen Kosten
    • Mindestens 5 Euro pro Tag
    • Höchstens 10 Euro pro Tag

    Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.

    Haushaltshilfe bei Krankheit beantragen: Schritt für Schritt

    1. Ärztliche Bescheinigung einholen – bei stationärer Behandlung im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung ist oft keine gesonderte Bescheinigung nötig
    2. Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen – die meisten Kassen bieten ein eigenes Formular an
    3. Anbieter auswählen – professioneller Dienst oder selbstbeschaffte Ersatzkraft
    4. Leistung in Anspruch nehmen und Zuzahlung leisten
    5. Bei Bedarf rechtzeitig eine Verlängerung beantragen

    So unterstützt Sie City Concierge Düsseldorf

    Wir übernehmen für Sie die Antragstellung und Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse und stellen kurzfristig eine verlässliche Haushaltshilfe in Düsseldorf und Umgebung – damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können. Sie erreichen uns unter +49 211 8383 23 23 oder per E-Mail an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de.

    Häufige Fragen zur Haushaltshilfe bei Krankheit

    Zählt auch eine psychische Erkrankung als Grund?

    Ja, entscheidend ist nicht die Art der Erkrankung, sondern ob Sie dadurch ärztlich bestätigt Ihren Haushalt vorübergehend nicht mehr selbst führen können.

    Was, wenn mein Partner oder meine Partnerin im Haushalt lebt?

    Dann besteht in der Regel kein Anspruch, da eine andere Person den Haushalt übernehmen könnte – es sei denn, diese Person ist ebenfalls aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht in der Lage dazu.

    Übernimmt die Kasse auch die Kosten für eine selbst organisierte Hilfe?

    Ja, auch Verwandte, Nachbarn oder Bekannte können als selbstbeschaffte Ersatzkraft eingesetzt werden. Ein anerkannter Anbieter wie City Concierge Düsseldorf übernimmt zusätzlich die komplette Abrechnung mit der Kasse.

    Ist eine Verlängerung über vier Wochen hinaus möglich, wenn kein Kind im Haushalt lebt?

    In begründeten Einzelfällen ja – sprechen Sie dafür frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse über den weiteren Krankheitsverlauf.

    Speziell nach einem Eingriff oder einer schweren Erkrankung: Haushaltshilfe nach Knie-OP, nach Hüft-OP, nach Schulter-OP, nach Bandscheiben-OP, nach Schlaganfall und bei Chemotherapie.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe über die Krankenkasse und Kinderbetreuung bei Krankheit und Operation.

    Haushaltshilfe beantragen: Anträge der Krankenkassen und unser Antrag zum Download.

    Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

    Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.

  • Haushaltshilfe nach der Geburt 2026: Anspruch nach § 24h SGB V

    Nach der Entbindung ist der Körper geschwächt, das Baby braucht rund um die Uhr Aufmerksamkeit – und der Haushalt bleibt trotzdem nicht von selbst stehen. Auch dafür gibt es die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V, dieses Mal mit Fokus auf die Zeit nach der Geburt. Dieser Beitrag zeigt, was Sie als frischgebackene Eltern in Düsseldorf wissen sollten.

    Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie persönlich.

    Was leistet die Haushaltshilfe nach der Geburt?

    Nach einer Entbindung – ob spontan oder per Kaiserschnitt – besteht Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn die normalen Beschwerden des Wochenbetts oder eine Schwächung durch die Geburt die Weiterführung des Haushalts vorübergehend unmöglich machen. Ein Kaiserschnitt begründet dabei in der Regel besonders klar einen entsprechenden Bedarf.

    Wer hat Anspruch?

    Anspruch besteht, wenn

    • Sie sich durch die Entbindung geschwächt fühlen und den Haushalt deshalb nicht führen können
    • eine ärztliche Bescheinigung dies bestätigt, inklusive Datum der Entbindung beziehungsweise des Kaiserschnitts
    • keine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung übernehmen kann

    Was übernimmt die Haushaltshilfe konkret?

    • Einkäufe und Besorgungen, zum Beispiel Arzneimittel
    • Zubereitung der Mahlzeiten und Spülen
    • Reinigung der Wohnung und Wäschepflege
    • Betreuung und Beaufsichtigung älterer Geschwisterkinder, sowohl im Kleinkind- als auch im Kindergarten- oder Schulalter

    Die Versorgung des Neugeborenen selbst ist dabei ausdrücklich Aufgabe der Eltern beziehungsweise der Hebamme – die Haushaltshilfe schafft den nötigen Freiraum drumherum.

    Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

    Was kostet die Haushaltshilfe für Sie selbst?

    Für 2026 gilt bundesweit einheitlich:

    • Zuzahlung: 10 Prozent der täglichen Kosten
    • Mindestens 5 Euro pro Tag
    • Höchstens 10 Euro pro Tag

    Haushaltshilfe nach der Geburt beantragen: Schritt für Schritt

    1. Ärztliche Bescheinigung einholen – mit Angabe des Entbindungsdatums beziehungsweise des Kaiserschnitttermins
    2. Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, am besten schon vor der Geburt vorbereiten
    3. Anbieter auswählen – professioneller Dienst oder selbstbeschaffte Ersatzkraft
    4. Leistung in Anspruch nehmen und Zuzahlung leisten

    So unterstützt Sie City Concierge Düsseldorf

    Wir übernehmen für Sie die Antragstellung und Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse und stellen kurzfristig eine verlässliche Haushaltshilfe in Düsseldorf und Umgebung – damit Sie sich in den ersten Wochen ganz auf Ihr Baby konzentrieren können. Sie erreichen uns unter +49 211 8383 23 23 oder per E-Mail an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de.

    Häufige Fragen zur Haushaltshilfe nach der Geburt

    Wie lange nach der Geburt kann ich Haushaltshilfe beantragen?

    Die Leistungsdauer richtet sich nach der ärztlich bescheinigten Schwächung durch die Entbindung, in der Regel im Rahmen der ersten Wochen nach der Geburt.

    Gilt bei einem Kaiserschnitt ein längerer Anspruch als bei einer spontanen Geburt?

    Ein Kaiserschnitt begründet häufig eine längere Erholungszeit, was sich auf die ärztlich bescheinigte Dauer der Haushaltshilfe auswirken kann – die genaue Einschätzung liegt beim behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin.

    Kann ich den Antrag schon vor der Geburt stellen?

    Die ärztliche Bescheinigung selbst kann erst nach der Entbindung ausgestellt werden, die organisatorische Vorbereitung – etwa die Auswahl eines Anbieters – lässt sich aber gut schon vorab erledigen.

    Übernimmt die Haushaltshilfe auch die Betreuung des Neugeborenen?

    Nein, die eigentliche Versorgung des Babys bleibt bei den Eltern beziehungsweise der Hebamme. Die Haushaltshilfe entlastet Sie bei den hauswirtschaftlichen Aufgaben und der Betreuung älterer Geschwisterkinder.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe über die Krankenkasse und Kinderbetreuung bei Krankheit und Operation.

    Haushaltshilfe beantragen: Anträge der Krankenkassen und unser Antrag zum Download.

    Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

    Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.

  • Haushaltshilfe bei Schwangerschaft 2026: Anspruch nach § 24h SGB V

    Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit – kann den Alltag aber trotzdem spürbar einschränken, etwa bei starker Übelkeit, Kreislaufproblemen oder ärztlich verordneter Schonung. Für genau solche Situationen gibt es die Haushaltshilfe bei Schwangerschaft nach § 24h SGB V. Dieser Beitrag zeigt, wann die Krankenkasse zahlt und wie die Beantragung funktioniert.

    Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie persönlich.

    Was ist die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V?

    § 24h SGB V regelt den Anspruch auf Haushaltshilfe speziell im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung. Anders als bei § 38 SGB V ist hier keine Krankheit im engeren Sinne Voraussetzung, sondern schwangerschaftsbedingte Beschwerden, die die Weiterführung des Haushalts erschweren oder unmöglich machen.

    Wer hat Anspruch?

    Anspruch besteht, wenn

    • Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können
    • eine ärztliche Bescheinigung dies bestätigt
    • keine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung übernehmen kann

    Typische Gründe sind unter anderem verordnete Bettruhe, starke Kreislaufprobleme, Risikoschwangerschaften oder andere ärztlich attestierte Einschränkungen.

    Was übernimmt die Haushaltshilfe konkret?

    • Einkäufe und Besorgungen, zum Beispiel Arzneimittel
    • Zubereitung der Mahlzeiten und Spülen
    • Reinigung der Wohnung und Wäschepflege
    • Betreuung bereits vorhandener Kinder im Haushalt, sowohl im Kleinkind- als auch im Kindergarten- und Schulalter

    Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

    Was kostet die Haushaltshilfe für Sie selbst?

    Für 2026 gilt bundesweit einheitlich:

    • Zuzahlung: 10 Prozent der täglichen Kosten
    • Mindestens 5 Euro pro Tag
    • Höchstens 10 Euro pro Tag

    Haushaltshilfe bei Schwangerschaft beantragen: Schritt für Schritt

    1. Ärztliche Bescheinigung einholen – Ihr Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin bestätigt die schwangerschaftsbedingte Einschränkung, gegebenenfalls mit Angabe der Schwangerschaftswoche
    2. Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen
    3. Anbieter auswählen – professioneller Dienst oder selbstbeschaffte Ersatzkraft
    4. Leistung in Anspruch nehmen und Zuzahlung leisten

    So unterstützt Sie City Concierge Düsseldorf

    Wir übernehmen für Sie die Antragstellung und Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse und stellen kurzfristig eine verlässliche Haushaltshilfe in Düsseldorf und Umgebung – damit Sie sich in dieser besonderen Zeit schonen können. Sie erreichen uns unter +49 211 8383 23 23 oder per E-Mail an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de.

    Häufige Fragen zur Haushaltshilfe bei Schwangerschaft

    Ab wann in der Schwangerschaft kann ich Haushaltshilfe beantragen?

    Es gibt keine feste Wochengrenze – entscheidend ist, ab wann die ärztlich bescheinigten Beschwerden die Haushaltsführung einschränken. Das kann bereits im ersten Trimester der Fall sein.

    Reicht eine normale Schwangerschaftsbeschwerde wie Übelkeit aus?

    Wenn die Beschwerden so stark sind, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bestätigt, dass Sie den Haushalt deshalb nicht mehr führen können, ja. Die Einschätzung liegt im ärztlichen Ermessen.

    Was, wenn ich bereits Kinder im Haushalt habe?

    Die Haushaltshilfe kann in diesem Fall auch die Betreuung der vorhandenen Kinder mit übernehmen, nicht nur die klassischen Hausarbeiten.

    Unterscheidet sich der Antrag von dem nach § 38 SGB V?

    Das Grundprinzip ist ähnlich, die Bescheinigung bezieht sich aber gezielt auf schwangerschaftsbedingte Beschwerden statt auf eine Erkrankung.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe über die Krankenkasse und Kinderbetreuung bei Krankheit und Operation.

    Haushaltshilfe beantragen: Anträge der Krankenkassen und unser Antrag zum Download.

    Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

    Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.

  • Haushaltshilfe für Alleinerziehende 2026: Wann die Krankenkasse zahlt

    Wer als Alleinerziehende oder Alleinerziehender krank wird, hat niemanden, der kurzfristig den Haushalt übernimmt. Genau für diese Situation gibt es die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V – eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die in der Praxis oft unbekannt ist, obwohl sie gerade Ein-Eltern-Familien enorm entlasten kann. Dieser Beitrag erklärt, wer Anspruch hat, wie lange die Leistung gilt und wie die Beantragung in Düsseldorf konkret abläuft.

    Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie persönlich.

    Was ist die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V?

    Die Haushaltshilfe ist eine gesetzliche Leistung der Krankenkasse, die einspringt, wenn Sie Ihren Haushalt wegen einer schweren Erkrankung, nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer ambulanten Operation vorübergehend nicht mehr selbst führen können – und niemand sonst im Haushalt das übernehmen kann. Sie deckt hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Kochen, Putzen, Einkaufen, Wäsche und, sofern nötig, auch die Versorgung der Kinder ab.

    Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe?

    Anspruch besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:

    • Sie haben den Haushalt bisher selbst geführt
    • Sie sind wegen Krankenhausbehandlung, ambulanter OP, schwerer Erkrankung oder Schwangerschaft/Entbindung vorübergehend nicht dazu in der Lage
    • Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen
    • Sie beziehen noch keinen Pflegegrad 2 bis 5 (dann greifen stattdessen die Pflegeleistungen)

    Für Alleinerziehende ist genau der dritte Punkt in der Regel automatisch erfüllt – es gibt schlicht niemanden sonst im Haushalt, der einspringen könnte. Damit zählen Ein-Eltern-Familien zur klassischen Zielgruppe dieser Leistung, auch wenn das Gesetz selbst nicht ausdrücklich von „Alleinerziehenden“ spricht.

    Wie lange übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

    Die Haushaltshilfe wird grundsätzlich für bis zu vier Wochen bewilligt. Eine wichtige Ausnahme betrifft Familien mit Kindern:

    • Lebt im Haushalt ein Kind, das ein bestimmtes Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der Anspruch über die vier Wochen hinaus verlängert werden
    • Die genaue Altersgrenze für die Verlängerung kann je nach Krankenkasse leicht variieren, häufig liegt sie beim vollendeten 14. Lebensjahr des Kindes
    • Bei besonders langer Erkrankung ist im Einzelfall eine erneute Verlängerung möglich

    Es lohnt sich daher, bei Ihrer Krankenkasse konkret nachzufragen, welche Altersgrenze und welche Verlängerungsmöglichkeiten in Ihrem Fall gelten.

    Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

    Was kostet die Haushaltshilfe für Sie selbst?

    Die Leistung ist nicht komplett kostenfrei. Für 2026 gilt bundesweit einheitlich:

    • Zuzahlung: 10 Prozent der täglichen Kosten
    • Mindestens 5 Euro pro Tag
    • Höchstens 10 Euro pro Tag

    Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit, wenn die Haushaltshilfe für sie mitbeantragt wird. Die genaue Zuzahlungshöhe hängt vom tatsächlichen Tagessatz des beauftragten Anbieters ab.

    Haushaltshilfe beantragen: So funktioniert es Schritt für Schritt

    1. Ärztliche Bescheinigung einholen – Ihr Arzt bestätigt, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können
    2. Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen – die meisten Kassen bieten dafür ein eigenes Formular an
    3. Anbieter auswählen – professioneller Dienst oder selbstbeschaffte Ersatzkraft (z. B. Verwandte, Nachbarn)
    4. Leistung in Anspruch nehmen und die vereinbarte Zuzahlung leisten
    5. Bei Bedarf Verlängerung beantragen, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben

    Wie unterstützt Sie City Concierge Düsseldorf?

    Als anerkannter Anbieter übernehmen wir die komplette Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse und stellen kurzfristig eine verlässliche Haushaltshilfe – damit Sie sich in einer ohnehin belastenden Situation nicht auch noch um Formulare und Organisation kümmern müssen. Gerade für Alleinerziehende in Düsseldorf konzipieren wir den Einsatz so, dass Kinderbetreuung im Alltag und hauswirtschaftliche Versorgung ineinandergreifen. Sie erreichen uns unter +49 211 8383 23 23 oder per E-Mail an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de.

    Häufige Fragen zur Haushaltshilfe für Alleinerziehende

    Muss ich zwingend gesetzlich krankenversichert sein?

    Ja, der Anspruch nach § 38 SGB V gilt für gesetzlich Versicherte. Privat Versicherte sollten bei ihrer PKV nachfragen, ob und in welchem Umfang eine vergleichbare Leistung im Tarif enthalten ist.

    Zählt auch ein Kind über 14 Jahren für die Verlängerung?

    In der Regel nicht – die Altersgrenze für die automatische Verlängerung über vier Wochen hinaus bezieht sich auf jüngere Kinder. Bei besonderen Härtefällen lohnt sich dennoch eine Rückfrage bei der Krankenkasse.

    Kann ich mir die Haushaltshilfe selbst organisieren?

    Ja, grundsätzlich können auch Verwandte, Nachbarn oder Bekannte als selbstbeschaffte Ersatzkraft eingesetzt werden. Ein anerkannter Anbieter wie City Concierge Düsseldorf übernimmt dabei zusätzlich die komplette Abrechnung mit der Kasse.

    Was, wenn die vier Wochen nicht ausreichen und kein Kind im Haushalt lebt?

    Dann sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse über eine Einzelfallentscheidung sprechen. Je nach Krankheitsverlauf sind Verlängerungen auch ohne Kinder im Haushalt möglich, liegen dann aber im Ermessen der Kasse.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe über die Krankenkasse und Kinderbetreuung bei Krankheit und Operation.

    Haushaltshilfe beantragen: Anträge der Krankenkassen und unser Antrag zum Download.

    Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

    Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.

  • Entlastungsbetrag 2026: Wie Sie die 1.572 € pro Jahr in Düsseldorf richtig nutzen

    Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 hat Anspruch auf 131 Euro monatlich von der Pflegekasse – zweckgebunden für Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsunterstützung. Trotzdem lassen viele Familien in Düsseldorf dieses Geld ungenutzt verfallen, weil der Antragsweg unklar erscheint. Dieser Beitrag erklärt, was der Entlastungsbetrag 2026 konkret wert ist, wer ihn bekommt, wie die Beantragung in der Praxis abläuft und was Sie über die Fristen wissen müssen, bevor Guthaben verloren geht.

    Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie persönlich.

    Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI?

    Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Geldleistung der Pflegeversicherung, die ausschließlich für sogenannte Entlastungsleistungen im Alltag eingesetzt werden darf – dazu zählt insbesondere die hauswirtschaftliche Versorgung: Putzen, Wäsche, Einkaufen, Kochen oder Begleitung zu Terminen. Anders als das Pflegegeld wird der Betrag nicht pauschal ausgezahlt, sondern über das sogenannte Entlastungskonto bei der Pflegekasse verwaltet. Sie reichen die Rechnung eines anerkannten Leistungserbringers ein und erhalten die Kosten bis zur Höhe des verfügbaren Guthabens erstattet.

    Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

    Seit der letzten Anpassung zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent gilt bundesweit einheitlich:

    • 131 Euro pro Monat
    • 1.572 Euro pro Jahr
    • gleiche Höhe für alle Pflegegrade von 1 bis 5

    Diese Beträge gelten auch im Jahr 2026 unverändert fort. Eine erneute reguläre Anpassung ist laut Gesetz frühestens zum 1. Januar 2028 vorgesehen, da sich die Dynamisierung an der Preisentwicklung der Vorjahre orientiert.

    Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

    Anspruchsberechtigt sind alle Personen, die

    • einen anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5 haben
    • zu Hause beziehungsweise ambulant versorgt werden
    • unabhängig davon Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beziehen oder nicht

    Besonders wichtig für Pflegegrad 1: Diese Gruppe erhält weder Pflegegeld noch Pflegesachleistungen. Der Entlastungsbetrag ist hier oft die einzige monatliche Geldleistung der Pflegekasse und sollte deshalb konsequent genutzt werden.

    Wofür lässt sich der Entlastungsbetrag konkret einsetzen?

    Der Gesetzgeber definiert den Verwendungszweck bewusst breit. In der Praxis lassen sich damit finanzieren:

    • Regelmäßige Haushaltshilfe (Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen)
    • Betreuungsleistungen und Alltagsbegleitung
    • Tages- und Nachtpflege
    • Angebote zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht
    • Anteilig auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege, sobald deren eigenes Budget ausgeschöpft ist

    Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Leistung von einem nach Landesrecht anerkannten Anbieter erbracht wird. Nur dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten aus dem Entlastungsbetrag.

    Entlastungsbetrag beantragen: So funktioniert es Schritt für Schritt

    1. Pflegegrad klären – ohne festgestellten Pflegegrad ab mindestens Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch
    2. Anerkannten Anbieter beauftragen – prüfen Sie vorab die Anerkennung nach Landesrecht
    3. Leistung erbringen lassen und Rechnung erhalten
    4. Kostenerstattung bei der Pflegekasse beantragen – oder direkt per Abtretungserklärung abrechnen lassen
    5. Guthaben im Blick behalten – die Pflegekasse teilt den Kontostand auf Nachfrage mit

    Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

    Wichtige Frist 2026: Was passiert mit nicht genutztem Guthaben?

    Nicht abgerufene Beträge verfallen nicht sofort zum Jahresende. Sie können bis zum 30. Juni des Folgejahres nachträglich abgerufen werden.

    • Ungenutztes Guthaben aus 2026 kann noch bis zum 30. Juni 2027 eingesetzt werden
    • Danach verfällt der jeweilige Restbetrag endgültig

    Wer über mehrere Jahre nichts abgerufen hat, sollte den aktuellen Kontostand bei der Pflegekasse aktiv erfragen – ausgezahlt wird ausschließlich auf Antrag beziehungsweise gegen Rechnung, nicht automatisch.

    Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege kombinieren

    Seit dem 1. Juli 2025 sind die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengelegt – 2026 gilt diese Regelung erstmals über das komplette Kalenderjahr. Reicht dieses Budget im Einzelfall nicht aus, kann zusätzlich der noch nicht verbrauchte Entlastungsbetrag herangezogen werden. Wer beide Leistungen gezielt kombiniert, kann im Jahr deutlich mehr als 5.000 Euro für Entlastung im Alltag mobilisieren.

    Aktueller Ausblick: Die geplante Pflegereform (PNOG)

    Seit Juni 2026 liegt der Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vor. Er sieht unter anderem vor, den Entlastungsbetrag in ein sogenanntes Sozialraumbudget umzuwandeln und dessen Höhe sowie Zugangsvoraussetzungen neu zu regeln. Der Entwurf ist Stand heute nicht beschlossen und kann sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ändern. Bis zu einer offiziellen Verkündung im Bundesgesetzblatt gelten die aktuellen Regelungen unverändert weiter. Für Betroffene bedeutet das vor allem eines: Vorhandene Ansprüche aus 2026 sollten unabhängig von der Diskussion um künftige Reformen jetzt genutzt werden, da sie sonst zum 30. Juni 2027 verfallen.

    So unterstützt Sie City Concierge Düsseldorf

    Der Antrag selbst ist unkompliziert – die eigentliche Hürde ist in der Praxis oft, kurzfristig eine verlässliche, anerkannte Haushaltshilfe zu finden, die mit dem Entlastungsbetrag abrechnen kann. Genau hier setzt City Concierge Düsseldorf an: Wir übernehmen die hauswirtschaftliche Versorgung für Pflegebedürftige in Düsseldorf und Umgebung, rechnen die Leistungen korrekt über den Entlastungsbetrag ab und unterstützen Sie und Ihre Angehörigen dabei, das zustehende Budget vollständig auszuschöpfen. Sie erreichen uns unter +49 211 8383 23 23 oder per E-Mail an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de.

    Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag 2026

    Muss ich den Entlastungsbetrag jeden Monat neu beantragen?

    Nein. Der Anspruch besteht automatisch ab dem bewilligten Pflegegrad. Beantragt werden muss lediglich die Kostenerstattung für die jeweils in Anspruch genommene Leistung.

    Kann ich den Entlastungsbetrag auch rückwirkend nutzen?

    Ja, innerhalb der Übertragungsfrist bis zum 30. Juni des Folgejahres können Sie auch bereits erbrachte Leistungen aus dem Vorjahr noch abrechnen, sofern das Guthaben nicht bereits verfallen ist.

    Wird der Entlastungsbetrag auf das Pflegegeld angerechnet?

    Nein. Der Entlastungsbetrag steht zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen zur Verfügung und wird gesondert verwaltet.

    Was passiert, wenn der Anbieter nicht anerkannt ist?

    Dann übernimmt die Pflegekasse die Kosten nicht. Achten Sie vorab auf die Anerkennung nach Landesrecht – City Concierge Düsseldorf erfüllt diese Voraussetzung.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung bei Pflegegrad und Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

    Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

    Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.

  • Verhinderungspflege 2026 beantragen: Schritt für Schritt zur Pflegepause

    Wenn Sie einen Angehörigen pflegen und selbst einmal eine Pause brauchen – etwa wegen Urlaub, Krankheit oder einfach zum Durchatmen – springt die Verhinderungspflege ein. Sie sorgt dafür, dass die Pflege in dieser Zeit von jemand anderem übernommen wird, ohne dass Ihnen dabei hohe Kosten entstehen. Dieser Beitrag zeigt, wer Anspruch hat, wie hoch das Budget 2026 ist und wie die Beantragung in der Praxis abläuft.

    Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie persönlich.

    Was ist Verhinderungspflege?

    Verhinderungspflege – auch Ersatzpflege genannt – springt ein, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, etwa durch Urlaub, Krankheit oder einen Termin. Die Pflegekasse übernimmt in diesem Zeitraum die Kosten für eine Ersatzperson, egal ob das ein professioneller Pflegedienst, eine Nachbarin oder ein Verwandter ist.

    Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

    Anspruch auf Verhinderungspflege haben pflegende Angehörige, wenn

    • die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat
    • die Pflege seit mindestens sechs Monaten zu Hause erfolgt
    • die reguläre Pflegeperson vorübergehend verhindert ist

    Wie hoch ist das Budget 2026?

    Seit dem 1. Juli 2025 sind die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengelegt worden. 2026 gilt diese Regelung erstmals über das komplette Kalenderjahr:

    • Gemeinsamer Jahresbetrag: 3.539 Euro
    • Frei aufteilbar zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege je nach Bedarf
    • Nutzbar ab Pflegegrad 2

    Damit haben Familien deutlich mehr Flexibilität als früher, weil sie das Budget nicht mehr strikt zwischen beiden Leistungsarten trennen müssen.

    Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

    Welche Unterlagen werden für den Antrag gebraucht?

    In der Regel genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Viele Kassen bieten dafür ein eigenes Antragsformular an. Hilfreich sind außerdem

    • der aktuelle Pflegegrad-Bescheid
    • Angaben zur Ersatzpflegeperson beziehungsweise zum beauftragten Dienst
    • der geplante Zeitraum der Verhinderungspflege

    Verhinderungspflege beantragen: So funktioniert es Schritt für Schritt

    1. Pflegegrad prüfen – mindestens Pflegegrad 2 sowie sechs Monate häusliche Pflege sind Voraussetzung
    2. Zeitraum und Ersatzperson festlegen – professioneller Dienst, Angehörige oder Nachbarschaftshilfe
    3. Antrag bei der Pflegekasse stellen – formlos oder über das Antragsformular der Kasse
    4. Leistung erbringen lassen und Rechnung beziehungsweise Nachweis sammeln
    5. Kostenerstattung einreichen – bis zur Höhe des verfügbaren Jahresbudgets

    Wie läuft es mit City Concierge Düsseldorf ab?

    Wir übernehmen für Sie die Abstimmung mit Ihrer Pflegekasse und klären, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Sie müssen sich nicht allein durch den Papierkram arbeiten – wir stellen bei Bedarf auch kurzfristig eine verlässliche Ersatzpflege, damit Sie Ihre Auszeit tatsächlich nehmen können. Sie erreichen uns unter +49 211 8383 23 23 oder per E-Mail an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de.

    Häufige Fragen zur Verhinderungspflege 2026

    Ab welchem Pflegegrad gibt es Verhinderungspflege?

    Ab Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 hat keinen eigenen Anspruch auf Verhinderungspflege, kann aber ersatzweise den Entlastungsbetrag nutzen.

    Kann ich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege gleichzeitig nutzen?

    Ja. Seit Juli 2025 teilen sich beide Leistungen einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro, den Sie flexibel je nach Bedarf auf beide Leistungsarten verteilen können.

    Muss die Ersatzpflegeperson professionell sein?

    Nein. Verhinderungspflege kann sowohl von einem professionellen Pflegedienst als auch von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn übernommen werden – die Erstattungshöhe kann sich je nach Konstellation unterscheiden.

    Wie lange im Voraus muss ich den Antrag stellen?

    Es gibt keine feste gesetzliche Frist, in der Praxis empfiehlt sich jedoch eine frühzeitige Antragstellung, damit die Pflegekasse den Anspruch vor Beginn der Verhinderungspflege prüfen kann.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Verhinderungspflege in Düsseldorf und Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung bei Pflegegrad.

    Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

    Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.