Der Anruf aus dem Krankenhaus kommt am Dienstagmorgen: Die Mutter kann nach dem Sturz nicht mehr allein nach Hause, und Sie müssen bis Freitag klären, wer sich kümmert. Für diese Lage gibt es Rechte für Berufstätige. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie sich kurzfristig freistellen lassen, wann die Pflegekasse einen Lohnersatz zahlt und was bei längerer Pflegezeit, Familienpflegezeit und Darlehen gilt.
Wir von City Concierge unterstützen Familien in Düsseldorf bei der Beantragung von Entlastungsleistungen der Pflegekasse und stimmen uns dafür mit der Kasse ab.
Akute Pflegesituation in der Familie? Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen. Wir bereiten die Unterlagen für die Pflegekasse mit Ihnen vor, und die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Zehn Arbeitstage frei, wenn es plötzlich passiert
Nach § 2 Pflegezeitgesetz dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, wenn bei einem nahen Angehörigen plötzlich eine Pflegesituation eintritt und sie die Versorgung organisieren oder selbst übernehmen müssen. Eine Mindestbetriebsgröße gibt es hier nicht. Barmer nennt als typische Fälle eine plötzliche Verschlechterung oder die Organisation der Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt. Geplante Arztbesuche oder der Umzug in eine Einrichtung zählen nicht dazu.
Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Dauer nennen. Auf Verlangen legen Sie eine ärztliche Bescheinigung oder die einer Pflegefachperson vor. Nahe Angehörige nach § 7 Pflegezeitgesetz sind unter anderem Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Ehe- und Lebenspartner, Geschwister, Kinder, Schwiegerkinder und Enkel.
Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz von der Pflegekasse
Der Arbeitgeber muss den Lohn in den zehn Tagen nur weiterzahlen, wenn ein Gesetz oder eine Vereinbarung das vorsieht. Sonst kann die Pflegekasse einspringen. Das Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a SGB XI gleicht den ausgefallenen Verdienst aus. Laut AOK beträgt es 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und ist nach oben begrenzt, nämlich auf 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze. Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden abgezogen.
Für den Antrag gilt:
- Er geht unverzüglich an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, nicht an Ihre eigene Kasse.
- Beizufügen ist eine ärztliche Bescheinigung oder die einer Pflegefachperson.
- Ein Pflegegrad muss noch nicht vorliegen, laut AOK genügt eine neue oder deutlich verschlechterte Pflegebedürftigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert.
- Selbstständige, Beamte und Arbeitslose haben nach der AOK-Übersicht keinen Anspruch.
Die zehn Tage gelten laut Gesetz je Kalenderjahr. Teilen sich mehrere Beschäftigte die Pflege derselben Person, dürfen sie zusammen nur zehn Tage beanspruchen.
Sie wissen nicht, welche Pflegekasse zuständig ist oder welche Bescheinigung fehlt? Wir rufen Sie gern zurück und gehen die Unterlagen mit Ihnen durch, kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Kündigungsschutz: Ab wann Ihr Arbeitsplatz geschützt ist
Viele zögern, den Arbeitgeber zu informieren. § 5 Pflegezeitgesetz schützt Sie: Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit der Ankündigung der Freistellung, frühestens aber zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, und endet mit dem Ende der Freistellung. Er gilt auch für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und endet mit deren Abschluss. Nur in besonderen Fällen kann die zuständige Landesbehörde eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.
Pflegezeit: Bis zu sechs Monate Auszeit
Reichen zehn Tage nicht, kommt die Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz in Frage. Sie können sich ganz oder teilweise freistellen lassen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Der Anspruch besteht nicht bei Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten. Dort ist nur eine Vereinbarung möglich, und der Arbeitgeber muss einen Antrag innerhalb von vier Wochen beantworten und eine Ablehnung begründen.
So gehen Sie vor:
- Kündigen Sie die Pflegezeit spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform an, mit Zeitraum und Umfang.
- Weisen Sie die Pflegebedürftigkeit durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes nach. Bei privat Pflegeversicherten gilt ein entsprechender Nachweis.
- Bei teilweiser Freistellung vereinbaren Sie die Arbeitszeit schriftlich mit dem Arbeitgeber, der nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen darf.
Die Pflegezeit dauert höchstens sechs Monate je pflegebedürftigem nahem Angehörigen. Sie endet vier Wochen, nachdem die Pflegebedürftigkeit entfallen ist oder die häusliche Pflege unmöglich oder unzumutbar wurde. Der Arbeitgeber darf den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung um ein Zwölftel kürzen. Wie die Bescheinigung der Pflegekasse zustande kommt, steht in unserem Ratgeber zum Pflegegrad-Antrag 2026.
Der Pflegegrad ist die Eintrittskarte für vieles, auch für den Nachweis beim Arbeitgeber. Schreiben Sie uns per WhatsApp, dann bereiten wir den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Das ist für Sie kostenfrei.
Familienpflegezeit: Weniger arbeiten, bis zu 24 Monate
Wer nicht ganz aussteigen will, kann nach dem Familienpflegezeitgesetz die Arbeitszeit reduzieren. Nach § 2 FPfZG gilt: bis zu 24 Monate, wöchentlich mindestens 15 Stunden. Der Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitgeber mehr als 25 Beschäftigte hat (ohne Auszubildende). In kleineren Betrieben ist eine Vereinbarung möglich, die der Arbeitgeber binnen vier Wochen beantworten muss.
Die Ankündigung erfolgt in Textform mindestens acht Wochen vorher. Schließt die Familienpflegezeit direkt an eine Pflegezeit für dieselbe Person an, sind es mindestens drei Monate. Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen dürfen 24 Monate je pflegebedürftigem Angehörigen nicht überschreiten.
Zinsloses Darlehen: Einkommenslücke überbrücken
Für die Zeit der Freistellung sieht § 3 FPfZG ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vor, das in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Die Rate entspricht der Hälfte der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt vor und während der Freistellung. Die Rate muss mindestens 50 Euro betragen. Bei Pflegezeit ist die Rate auf den Betrag begrenzt, der bei durchschnittlich 15 Wochenstunden zu zahlen wäre.
Zurückzahlen müssen Sie innerhalb von 48 Monaten nach Beginn der geförderten Freistellung (§ 6 FPfZG). Die Rückzahlung beginnt im Monat nach dem Ende der Freistellung und kann auf Antrag verschoben werden. In Härtefällen, etwa bei Bezug bestimmter Sozialleistungen, kann das Bundesamt die Rückzahlung zinslos aufschieben (§ 7 FPfZG).
Das Darlehen deckt nur einen Teil der Lücke. Je mehr Betreuung im Alltag andere übernehmen, desto weniger Zeit müssen Sie sich nehmen. Rufen Sie uns an, wir prüfen mit Ihnen kostenfrei, welche Leistungen der Pflegekasse dafür bereitstehen.
Was die Freistellung leichter macht: Hilfe im Alltag organisieren
Je besser der Alltag abgesichert ist, desto kürzer kann Ihre Auszeit ausfallen. Mit Pflegegrad stehen Leistungen wie der Entlastungsbetrag bereit, den Sie für Betreuung und Haushaltshilfe nutzen können. Wie Sie ihn ansparen und was verfällt, lesen Sie in unserem Beitrag zu Ansparen und Verfall des Entlastungsbetrags. Fällt die Hauptpflegeperson aus, hilft die Verhinderungspflege.
Unsere Alltagsbegleitung übernimmt Gesellschaft, Begleitung zu Terminen und Unterstützung im Haushalt. Mehr Anregungen: pflegende Angehörige entlasten in Düsseldorf.
Sie möchten wissen, wie sich Ihre Arbeitszeit und die Betreuung zu Hause verbinden lassen? Lassen Sie sich zurückrufen, wir besprechen die nächsten Schritte kostenfrei.
Häufige Fragen von berufstätigen Angehörigen
Bekomme ich während der zehn Tage mein volles Gehalt?
Nicht automatisch. Der Arbeitgeber zahlt nur weiter, wenn ein Gesetz, ein Tarifvertrag oder eine Vereinbarung das vorsieht. Andernfalls kann die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld zahlen, laut AOK 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts mit einer Obergrenze.
Brauche ich schon einen Pflegegrad, um Pflegeunterstützungsgeld zu bekommen?
Nein. Laut AOK ist ein Pflegegrad nicht zwingend, es genügt eine neu erkennbare oder deutlich verschlechterte Pflegebedürftigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Die Bescheinigung der Ärztin oder einer Pflegefachperson muss dies bestätigen.
Kann mir der Arbeitgeber die Pflegezeit verweigern?
Das hängt von der Betriebsgröße ab. Bei mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Pflegezeit, bei mehr als 25 auf Familienpflegezeit. In kleineren Betrieben ist eine Vereinbarung nötig.
Wie lange kann ich insgesamt freigestellt werden?
Pflegezeit dauert bis zu sechs Monate, Familienpflegezeit bis zu 24 Monate, zusammen höchstens 24 Monate je pflegebedürftigem Angehörigen.
Muss ich das Darlehen zurückzahlen?
Ja, in der Regel innerhalb von 48 Monaten nach Beginn der Förderung, in möglichst gleichen Monatsraten. Ein Aufschub ist auf Antrag möglich, in Härtefällen auch eine zinslose Stundung.
Fazit: Rechte kennen, früh handeln
Zehn Tage für die akute Lage, bis zu sechs Monate Pflegezeit, bis zu 24 Monate Familienpflegezeit und ein Darlehen für die Lücke: Wer diese Bausteine kennt, gewinnt Zeit. Dabei hilft auch die Pflegeberatung nach § 7a.
Quellen: AOK: Zehn Tage Freistellung und Pflegeunterstützungsgeld, § 2 PflegeZG, § 3 PflegeZG, § 4 PflegeZG, § 5 PflegeZG, § 7 PflegeZG, § 44a SGB XI, § 2 FPfZG, § 2a FPfZG, § 3 FPfZG, § 6 FPfZG, § 7 FPfZG, Barmer: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege.
Gemeinsam durch die ersten Wochen
Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei. Auch ein Rückruf ist jederzeit möglich.
