Autor: patrick-cc

  • Pflegeunterstützungsgeld und Pflegezeit: Rechte für Berufstätige

    Der Anruf aus dem Krankenhaus kommt am Dienstagmorgen: Die Mutter kann nach dem Sturz nicht mehr allein nach Hause, und Sie müssen bis Freitag klären, wer sich kümmert. Für diese Lage gibt es Rechte für Berufstätige. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie sich kurzfristig freistellen lassen, wann die Pflegekasse einen Lohnersatz zahlt und was bei längerer Pflegezeit, Familienpflegezeit und Darlehen gilt.

    Wir von City Concierge unterstützen Familien in Düsseldorf bei der Beantragung von Entlastungsleistungen der Pflegekasse und stimmen uns dafür mit der Kasse ab.

    Akute Pflegesituation in der Familie? Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen. Wir bereiten die Unterlagen für die Pflegekasse mit Ihnen vor, und die Beratung ist für Sie kostenfrei.

    Zehn Arbeitstage frei, wenn es plötzlich passiert

    Nach § 2 Pflegezeitgesetz dürfen Beschäftigte bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben, wenn bei einem nahen Angehörigen plötzlich eine Pflegesituation eintritt und sie die Versorgung organisieren oder selbst übernehmen müssen. Eine Mindestbetriebsgröße gibt es hier nicht. Barmer nennt als typische Fälle eine plötzliche Verschlechterung oder die Organisation der Pflege nach einem Krankenhausaufenthalt. Geplante Arztbesuche oder der Umzug in eine Einrichtung zählen nicht dazu.

    Sie müssen Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Dauer nennen. Auf Verlangen legen Sie eine ärztliche Bescheinigung oder die einer Pflegefachperson vor. Nahe Angehörige nach § 7 Pflegezeitgesetz sind unter anderem Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Ehe- und Lebenspartner, Geschwister, Kinder, Schwiegerkinder und Enkel.

    Pflegeunterstützungsgeld: Lohnersatz von der Pflegekasse

    Der Arbeitgeber muss den Lohn in den zehn Tagen nur weiterzahlen, wenn ein Gesetz oder eine Vereinbarung das vorsieht. Sonst kann die Pflegekasse einspringen. Das Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a SGB XI gleicht den ausgefallenen Verdienst aus. Laut AOK beträgt es 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und ist nach oben begrenzt, nämlich auf 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze. Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden abgezogen.

    Für den Antrag gilt:

    • Er geht unverzüglich an die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, nicht an Ihre eigene Kasse.
    • Beizufügen ist eine ärztliche Bescheinigung oder die einer Pflegefachperson.
    • Ein Pflegegrad muss noch nicht vorliegen, laut AOK genügt eine neue oder deutlich verschlechterte Pflegebedürftigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate dauert.
    • Selbstständige, Beamte und Arbeitslose haben nach der AOK-Übersicht keinen Anspruch.

    Die zehn Tage gelten laut Gesetz je Kalenderjahr. Teilen sich mehrere Beschäftigte die Pflege derselben Person, dürfen sie zusammen nur zehn Tage beanspruchen.

    Sie wissen nicht, welche Pflegekasse zuständig ist oder welche Bescheinigung fehlt? Wir rufen Sie gern zurück und gehen die Unterlagen mit Ihnen durch, kostenfrei und ohne Verpflichtung.

    Kündigungsschutz: Ab wann Ihr Arbeitsplatz geschützt ist

    Viele zögern, den Arbeitgeber zu informieren. § 5 Pflegezeitgesetz schützt Sie: Der besondere Kündigungsschutz beginnt mit der Ankündigung der Freistellung, frühestens aber zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn, und endet mit dem Ende der Freistellung. Er gilt auch für die kurzzeitige Arbeitsverhinderung und endet mit deren Abschluss. Nur in besonderen Fällen kann die zuständige Landesbehörde eine Kündigung ausnahmsweise für zulässig erklären.

    Pflegezeit: Bis zu sechs Monate Auszeit

    Reichen zehn Tage nicht, kommt die Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz in Frage. Sie können sich ganz oder teilweise freistellen lassen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen. Der Anspruch besteht nicht bei Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten. Dort ist nur eine Vereinbarung möglich, und der Arbeitgeber muss einen Antrag innerhalb von vier Wochen beantworten und eine Ablehnung begründen.

    So gehen Sie vor:

    • Kündigen Sie die Pflegezeit spätestens zehn Arbeitstage vor Beginn in Textform an, mit Zeitraum und Umfang.
    • Weisen Sie die Pflegebedürftigkeit durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes nach. Bei privat Pflegeversicherten gilt ein entsprechender Nachweis.
    • Bei teilweiser Freistellung vereinbaren Sie die Arbeitszeit schriftlich mit dem Arbeitgeber, der nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen darf.

    Die Pflegezeit dauert höchstens sechs Monate je pflegebedürftigem nahem Angehörigen. Sie endet vier Wochen, nachdem die Pflegebedürftigkeit entfallen ist oder die häusliche Pflege unmöglich oder unzumutbar wurde. Der Arbeitgeber darf den Urlaub für jeden vollen Kalendermonat der vollständigen Freistellung um ein Zwölftel kürzen. Wie die Bescheinigung der Pflegekasse zustande kommt, steht in unserem Ratgeber zum Pflegegrad-Antrag 2026.

    Der Pflegegrad ist die Eintrittskarte für vieles, auch für den Nachweis beim Arbeitgeber. Schreiben Sie uns per WhatsApp, dann bereiten wir den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Das ist für Sie kostenfrei.

    Familienpflegezeit: Weniger arbeiten, bis zu 24 Monate

    Wer nicht ganz aussteigen will, kann nach dem Familienpflegezeitgesetz die Arbeitszeit reduzieren. Nach § 2 FPfZG gilt: bis zu 24 Monate, wöchentlich mindestens 15 Stunden. Der Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitgeber mehr als 25 Beschäftigte hat (ohne Auszubildende). In kleineren Betrieben ist eine Vereinbarung möglich, die der Arbeitgeber binnen vier Wochen beantworten muss.

    Die Ankündigung erfolgt in Textform mindestens acht Wochen vorher. Schließt die Familienpflegezeit direkt an eine Pflegezeit für dieselbe Person an, sind es mindestens drei Monate. Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen dürfen 24 Monate je pflegebedürftigem Angehörigen nicht überschreiten.

    Zinsloses Darlehen: Einkommenslücke überbrücken

    Für die Zeit der Freistellung sieht § 3 FPfZG ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vor, das in monatlichen Raten ausgezahlt wird. Die Rate entspricht der Hälfte der Differenz zwischen dem pauschalierten Nettoentgelt vor und während der Freistellung. Die Rate muss mindestens 50 Euro betragen. Bei Pflegezeit ist die Rate auf den Betrag begrenzt, der bei durchschnittlich 15 Wochenstunden zu zahlen wäre.

    Zurückzahlen müssen Sie innerhalb von 48 Monaten nach Beginn der geförderten Freistellung (§ 6 FPfZG). Die Rückzahlung beginnt im Monat nach dem Ende der Freistellung und kann auf Antrag verschoben werden. In Härtefällen, etwa bei Bezug bestimmter Sozialleistungen, kann das Bundesamt die Rückzahlung zinslos aufschieben (§ 7 FPfZG).

    Das Darlehen deckt nur einen Teil der Lücke. Je mehr Betreuung im Alltag andere übernehmen, desto weniger Zeit müssen Sie sich nehmen. Rufen Sie uns an, wir prüfen mit Ihnen kostenfrei, welche Leistungen der Pflegekasse dafür bereitstehen.

    Was die Freistellung leichter macht: Hilfe im Alltag organisieren

    Je besser der Alltag abgesichert ist, desto kürzer kann Ihre Auszeit ausfallen. Mit Pflegegrad stehen Leistungen wie der Entlastungsbetrag bereit, den Sie für Betreuung und Haushaltshilfe nutzen können. Wie Sie ihn ansparen und was verfällt, lesen Sie in unserem Beitrag zu Ansparen und Verfall des Entlastungsbetrags. Fällt die Hauptpflegeperson aus, hilft die Verhinderungspflege.

    Unsere Alltagsbegleitung übernimmt Gesellschaft, Begleitung zu Terminen und Unterstützung im Haushalt. Mehr Anregungen: pflegende Angehörige entlasten in Düsseldorf.

    Sie möchten wissen, wie sich Ihre Arbeitszeit und die Betreuung zu Hause verbinden lassen? Lassen Sie sich zurückrufen, wir besprechen die nächsten Schritte kostenfrei.

    Häufige Fragen von berufstätigen Angehörigen

    Bekomme ich während der zehn Tage mein volles Gehalt?

    Nicht automatisch. Der Arbeitgeber zahlt nur weiter, wenn ein Gesetz, ein Tarifvertrag oder eine Vereinbarung das vorsieht. Andernfalls kann die Pflegekasse Pflegeunterstützungsgeld zahlen, laut AOK 90 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts mit einer Obergrenze.

    Brauche ich schon einen Pflegegrad, um Pflegeunterstützungsgeld zu bekommen?

    Nein. Laut AOK ist ein Pflegegrad nicht zwingend, es genügt eine neu erkennbare oder deutlich verschlechterte Pflegebedürftigkeit, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert. Die Bescheinigung der Ärztin oder einer Pflegefachperson muss dies bestätigen.

    Kann mir der Arbeitgeber die Pflegezeit verweigern?

    Das hängt von der Betriebsgröße ab. Bei mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Pflegezeit, bei mehr als 25 auf Familienpflegezeit. In kleineren Betrieben ist eine Vereinbarung nötig.

    Wie lange kann ich insgesamt freigestellt werden?

    Pflegezeit dauert bis zu sechs Monate, Familienpflegezeit bis zu 24 Monate, zusammen höchstens 24 Monate je pflegebedürftigem Angehörigen.

    Muss ich das Darlehen zurückzahlen?

    Ja, in der Regel innerhalb von 48 Monaten nach Beginn der Förderung, in möglichst gleichen Monatsraten. Ein Aufschub ist auf Antrag möglich, in Härtefällen auch eine zinslose Stundung.

    Fazit: Rechte kennen, früh handeln

    Zehn Tage für die akute Lage, bis zu sechs Monate Pflegezeit, bis zu 24 Monate Familienpflegezeit und ein Darlehen für die Lücke: Wer diese Bausteine kennt, gewinnt Zeit. Dabei hilft auch die Pflegeberatung nach § 7a.

    Quellen: AOK: Zehn Tage Freistellung und Pflegeunterstützungsgeld, § 2 PflegeZG, § 3 PflegeZG, § 4 PflegeZG, § 5 PflegeZG, § 7 PflegeZG, § 44a SGB XI, § 2 FPfZG, § 2a FPfZG, § 3 FPfZG, § 6 FPfZG, § 7 FPfZG, Barmer: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege.

    Gemeinsam durch die ersten Wochen

    Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei. Auch ein Rückruf ist jederzeit möglich.

  • Pflegende Angehörige entlasten: Pausen, Hilfen, Rentenpunkte

    Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, funktioniert oft über Monate oder Jahre. Pausen gelten als Luxus, Hilfe anzunehmen als Schwäche. Dabei sieht das Gesetz Entlastung ausdrücklich vor: Zeit für Sie, Betreuung für Ihren Angehörigen, Absicherung für Ihre Rente.

    Dieser Ratgeber zeigt, woran Sie Überlastung erkennen und welche Leistungen der Pflegekasse Ihnen Luft verschaffen. Als Betreuungsdienst in Düsseldorf unterstützen wir Sie dabei, die Anträge vorzubereiten.

    Sie sind erschöpft und wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag stellen. Wir bereiten ihn mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab, die Beratung ist kostenfrei.

    Wenn die Kraft nachlässt: Warnzeichen ernst nehmen

    Überlastung kommt selten plötzlich. Das Portal gesund.bund.de des Bundesgesundheitsministeriums nennt körperliche Signale wie Verspannungen, Kopf- und Rückenschmerzen, häufigere Infekte, Schlafstörungen oder ungewöhnliche Müdigkeit. Dazu kommen seelische Signale wie Gereiztheit, Konzentrationsprobleme, Antriebslosigkeit, Niedergeschlagenheit oder das Gefühl, ständig unter Strom zu stehen.

    Treten mehrere dieser Zeichen über längere Zeit auf, empfiehlt das Portal, mit der Hausärztin oder dem Hausarzt zu sprechen, denn Müdigkeit kann auch andere Ursachen haben. Die Empfehlung gilt ebenso, wenn Sie zunehmend mehr Medikamente, Tabak oder Alkohol brauchen, um durchzuhalten. Lassen Sie sich unterstützen, bevor die Pflege Sie überfordert.

    Die Pause fest einplanen: Verhinderungspflege

    Die Verhinderungspflege ist die klassische Leistung für Ihre Auszeit. Voraussetzung ist ein Pflegegrad 2 bis 5. Sie können sie nutzen, wenn Sie verreisen, krank sind oder einfach eine Pause brauchen. Sie gilt für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr und lässt sich auch stundenweise abrufen, etwa für den Friseurtermin oder einen freien Nachmittag.

    Seit dem 1. Juli 2025 teilen sich Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege einen Gemeinsamen Jahresbetrag. Er beträgt 2026 bis zu 3.539 Euro. Springen nahe Verwandte oder Haushaltsangehörige ein, zahlt die Kasse in der Regel bis zum Doppelten des Pflegegelds Ihres Angehörigen, nachgewiesene Mehrkosten wie Fahrtkosten können hinzukommen. Bei Ersatzpflege durch andere Personen gilt der volle Jahresbetrag. Das Pflegegeld läuft in dieser Zeit zur Hälfte weiter. Die Erstattung beantragen Sie mit Kostennachweis bis Ende des Folgejahres.

    Sie möchten wissen, wie viele Stunden Entlastung in Ihrer Woche möglich sind? Fordern Sie einen Rückruf an. Wir besprechen mit Ihnen den Ablauf und helfen kostenfrei beim Ausfüllen der Unterlagen.

    Eine Woche am Stück frei: Kurzzeitpflege

    Brauchen Sie mehrere Tage Abstand, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder weil Sie selbst eine Behandlung haben, kommt die Kurzzeitpflege infrage. Ihr Angehöriger wird dann vorübergehend in einer stationären Einrichtung versorgt. Das Bundesgesundheitsministerium nennt dafür bis zu acht Wochen je Kalenderjahr und bis zu 1.854 Euro, unabhängig vom Pflegegrad.

    Wer mehr braucht, kann den Betrag über den Gemeinsamen Jahresbetrag aufstocken. Auch der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat lässt sich zusätzlich einsetzen. Planen Sie früh, denn die Einrichtungen müssen Ihnen vorab schriftlich aufstellen, welcher Teil über den Jahresbetrag abgerechnet wird.

    Der feste freie Tag: Tagespflege

    Wer berufstätig ist oder einfach regelmäßig Zeit für sich braucht, profitiert von der Tagespflege. Ihr Angehöriger wird morgens abgeholt und nachmittags zurückgebracht. Die Pflegekasse übernimmt die pflegebedingten Kosten sowie den Hin- und Rücktransport, Unterkunft und Verpflegung zahlen Sie in der Regel selbst.

    Die Höchstbeträge 2026 liegen laut Bundesgesundheitsministerium bei 721 Euro im Monat (Pflegegrad 2), 1.357 Euro (Pflegegrad 3), 1.685 Euro (Pflegegrad 4) und 2.085 Euro (Pflegegrad 5). Der Vorteil: Sie können die Tagespflege neben Pflegegeld oder Pflegesachleistungen nutzen, ohne dass diese gekürzt werden. Die Tagespflege ist also keine Entweder-oder-Entscheidung.

    Unsicher, welche Kombination zu Ihrem Alltag passt? Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp, wir melden uns und sortieren die Möglichkeiten mit Ihnen, unsere Beratung ist kostenfrei.

    Jemand zu Hause: Betreuung im Alltag

    Zwischen den großen Auszeiten brauchen Sie kleine, verlässliche Entlastung. Hier setzt die Alltagsbegleitung an: Jemand leistet Ihrem Angehörigen Gesellschaft, geht mit ihm spazieren, begleitet zum Arzt oder hilft im Haushalt, während Sie durchatmen. Bezahlen lässt sich das über den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat, das sind bis zu 1.572 Euro im Jahr. Bei Pflegegrad 1 ist er die Leistung, die Ihnen für solche Zwecke zur Verfügung steht.

    Denkbares Beispiel (kein realer Fall): Eine Tochter pflegt ihren Vater und möchte dienstags und freitags jeweils drei Stunden für sich. Dafür kann sie die Betreuung stundenweise einplanen und über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege abrechnen lassen. Was dauerhaft sinnvoll ist, klären wir im persönlichen Gespräch. Mehr zur Abgrenzung finden Sie im Beitrag zur stundenweisen Betreuung.

    Was Ihre Pflege für die Rente bedeutet

    Viele Angehörige wissen nicht, dass ihre Pflege rentenrechtlich zählen kann. Nach den Angaben der Deutschen Rentenversicherung zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für Sie, wenn Ihr Angehöriger mindestens Pflegegrad 2 hat, Sie ihn mindestens 10 Stunden pro Woche verteilt auf mindestens zwei Tage zu Hause pflegen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Teilen sich mehrere Personen die Pflege, muss jede auf die 10 Stunden kommen.

    Sie zahlen dafür nichts. Die Höhe der Beiträge hängt von Pflegegrad, Stundenzahl und Pflegeort ab. Ein gesonderter Antrag wird auf der Seite der Rentenversicherung nicht beschrieben; die Pflegekasse prüft die Voraussetzungen anhand eines Fragebogens. Wenn Sie wegen der Pflege Ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, lesen Sie auch unseren Beitrag zum Pflegeunterstützungsgeld und zur Pflegezeit.

    Sie pflegen viele Stunden und wollen sicher sein, dass die Pflegekasse alles auf dem Stand hat? Rufen Sie uns an. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung, gehen die Unterlagen mit Ihnen durch und stimmen uns bei Fragen mit der Kasse ab.

    Wissen und Austausch: Kurse und andere Pflegende

    Pflegekurse nach § 45 SGB XI sind für Teilnehmende unentgeltlich. Sie richten sich an Angehörige und weitere ehrenamtlich Pflegende und können auf Wunsch auch in der Wohnung der pflegebedürftigen Person stattfinden. Dort lernen Sie zum Beispiel, wie sich Pflege rückenschonender gestalten lässt. Was ein Kurs vermittelt, lesen Sie im Beitrag zum kostenlosen Pflegekurs.

    Auch der Austausch hilft. Gesund.bund.de verweist auf Selbsthilfegruppen und telefonische Angebote wie die TelefonSeelsorge unter 0800 111 0 111, die kostenlos und rund um die Uhr erreichbar ist. Wie Sie Gruppen finden, steht im Beitrag zur Selbsthilfe für pflegende Angehörige in Düsseldorf. Wer Pflegegeld bezieht, hat zudem regelmäßige Beratungsbesuche, die Sie als Gesprächsmöglichkeit nutzen können; mehr dazu unter Pflegeberatung in Düsseldorf.

    Möchten Sie erst einmal nur über Ihre Situation sprechen? Wir rufen Sie zurück, hören zu und zeigen, welcher nächste Schritt für Sie sinnvoll ist. Das Gespräch ist kostenfrei.

    Häufige Fragen zur Entlastung pflegender Angehöriger

    Ab wann kann ich Verhinderungspflege nutzen?

    Nach Angaben der Verbraucherzentrale besteht der Anspruch sofort, ab dem Zeitpunkt, an dem der Pflegegrad vorliegt. Voraussetzung ist ein Pflegegrad 2 bis 5. Die Kostenerstattung beantragen Sie bei der Pflegekasse.

    Kann ich Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombinieren?

    Ja, beide Leistungen teilen sich seit dem 1. Juli 2025 den Gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro im Jahr 2026. Wie Sie ihn aufteilen, entscheiden Sie. Ist er ausgeschöpft, gibt es im laufenden Jahr keine weiteren Leistungen dieser Art.

    Bekommt mein Angehöriger weiter Pflegegeld, wenn ich eine Pause mache?

    Während Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes bis zu acht Wochen weitergezahlt. Bei der Tagespflege bleibt das Pflegegeld erhalten, weil sie neben dem Pflegegeld genutzt werden kann.

    Gibt es Hilfe bei Pflegegrad 1?

    Bei Pflegegrad 1 steht der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zur Verfügung. Verhinderungspflege und Rentenbeiträge setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus. Ob ein höherer Pflegegrad infrage kommt, klärt die Höherstufung.

    Was kostet Sie die Beratung bei City Concierge?

    Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Antragsunterlagen sind für Sie kostenfrei. Konditionen für Betreuungsleistungen besprechen wir im persönlichen Gespräch.

    Quellen: Bundesgesundheitsministerium: Verhinderungspflege, Bundesgesundheitsministerium: Kurzzeitpflege, Bundesgesundheitsministerium: Tagespflege, Verbraucherzentrale: Gemeinsamer Jahresbetrag, Deutsche Rentenversicherung: Angehörige pflegen, gesund.bund.de: Belastungen pflegender Angehöriger, § 45 SGB XI.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege.

    Gönnen Sie sich die Entlastung, die Ihnen zusteht

    Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Die Beratung ist kostenfrei. Mehr zur Betreuung über den Entlastungsbetrag finden Sie auf unserer Leistungsseite.

  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Was Sie regeln sollten

    Ein Sturz, ein Schlaganfall, eine Demenzdiagnose: Plötzlich muss jemand mit Ärztinnen, Klinik und Pflegekasse sprechen, und der Betroffene kann es nicht mehr selbst. Wer dann entscheiden darf, regeln Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die beiden Papiere sind nicht dasselbe. Dieser Ratgeber zeigt, was jedes leistet, welche Form gilt und wo Sie die Dokumente sinnvoll aufbewahren.

    Wir von City Concierge begleiten Familien in Düsseldorf im Pflegealltag und unterstützen bei der Beantragung von Leistungen, etwa beim Entlastungsbetrag.

    Sie möchten wissen, was die Pflegekasse für Sie tun kann, während Sie die Vorsorge ordnen? Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen. Wir bereiten sie mit Ihnen vor, die Beratung ist kostenfrei.

    Zwei Dokumente, zwei Aufgaben

    Die Patientenverfügung legt fest, welche Untersuchungen und Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wollen oder ablehnen. Nach § 1827 BGB kann das jede volljährige Person schriftlich festlegen, die einwilligungsfähig ist. Die Vorsorgevollmacht bestimmt dagegen, wer für Sie handeln darf. Die bevollmächtigte Person trifft die Entscheidungen nach Ihrem Willen, ohne dass ein Gericht eine rechtliche Betreuerin bestellen muss (DAK).

    Die Bundesärztekammer empfiehlt, beides zu kombinieren: So kann die bevollmächtigte Person Ihre Interessen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal besser vertreten. Ohne Vollmacht kann ein Gericht eine rechtliche Betreuerin oder einen Betreuer bestellen. Mehr dazu im Beitrag rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht im Vergleich.

    Wie genau muss eine Patientenverfügung sein?

    Trifft die Verfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, ist sie bindend. Andernfalls gilt sie als Hinweis auf Ihren mutmaßlichen Willen (Bundesärztekammer). Nach § 1827 BGB gilt das unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung. Die Bundesärztekammer rät von Formularen ab, die lebensverlängernde Maßnahmen pauschal ablehnen, ohne konkrete Situationen zu nennen.

    Hilfreich sind deshalb:

    • konkrete Situationen, zum Beispiel dauerhafter Verlust der Entscheidungsfähigkeit, mit den dazu gewünschten Maßnahmen
    • persönliche Werte und Vorstellungen, die Ihren Willen erklären
    • ein Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt über medizinische Möglichkeiten

    Muster gibt es unter anderem vom Bundesministerium der Justiz. Niemand darf zu einer Patientenverfügung verpflichtet werden, und sie darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden (§ 1827 Abs. 5 BGB). Auch die Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim darf nicht davon abhängen (Bundesärztekammer).

    Fällt Ihnen das Gespräch in der Familie schwer? Fordern Sie einen Rückruf an. Wir hören zu, zeigen kostenfrei, welche Hilfen im Alltag möglich sind, und stimmen uns bei Bedarf mit der Kasse ab.

    Welche Form für welches Papier?

    Eine Patientenverfügung braucht immer die Schriftform, mit eigenhändiger Unterschrift und aktuellem Datum. Handschrift ist nicht nötig. Zeugen oder eine notarielle Beglaubigung sind rechtlich nicht erforderlich (Bundesärztekammer). Die DAK hält die Unterschrift von zwei Zeugen für sinnvoll.

    Bei der Vorsorgevollmacht ist die Schriftform dann zwingend, wenn sie Entscheidungen mit Todesgefahr oder der Gefahr eines schweren Gesundheitsschadens erfassen soll. Diese Befugnisse müssen ausdrücklich genannt sein (§ 1820 Abs. 2 BGB). Dasselbe gilt für Unterbringung und ärztliche Zwangsmaßnahmen. Ein allgemeiner Satz wie „Meine Tochter darf alles regeln“ reicht dafür nicht.

    Wer sicher gehen will, kann die Unterschrift beglaubigen lassen. Betreuungsbehörden dürfen Unterschriften unter Vorsorgevollmachten beglaubigen, die Gebühr beträgt nach § 7 BtOG 10 Euro. Eine notarielle Beurkundung bietet sich an, wenn die Vollmacht auch andere Bereiche umfasst (Bundesärztekammer).

    Reicht die Ehe? Das Notvertretungsrecht

    Ehegatten dürfen einander in Gesundheitsfragen vorübergehend vertreten (§ 1358 BGB). Voraussetzung ist, dass der Partner wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht selbst entscheiden kann und die behandelnde Ärztin dies schriftlich bestätigt. Das Recht endet spätestens sechs Monate nach dieser ärztlichen Feststellung.

    Es greift nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben, der Partner die Vertretung ablehnt oder eine Vollmacht oder Betreuung bereits besteht. Es gilt zudem nur zwischen Ehegatten. Für Kinder, Lebensgefährten oder Freunde braucht es eine Vollmacht. Für die Pflege gilt: Das Notvertretungsrecht ist ein Überbrückungsinstrument, keine Dauerlösung.

    Sie pflegen einen Angehörigen und wissen nicht, wer für ihn Anträge stellen darf? Schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir klären kostenfrei, welche Unterlagen die Pflegekasse braucht.

    Wo bewahren Sie die Unterlagen auf?

    Informieren Sie Ihre Vertrauenspersonen und Ihren Arzt über Bestehen und Ablageort. Die DAK empfiehlt, ein Exemplar bei einer Vertrauensperson zu hinterlegen. Im Ernstfall müssen die Papiere schnell zur Hand sein, denn wer handeln will, braucht in der Klinik die Originalurkunde (Verbraucherzentrale).

    Zusätzlich lassen sich die Dokumente im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen. Registriert werden Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Betreuungsgerichte können die Daten abfragen, seit dem 1. Januar 2023 auch Ärztinnen und Ärzte. Die Eintragung kostet eine einmalige Gebühr, deren Höhe vom Weg und der Zahlungsart abhängt. Änderungen, Löschungen und die Registrierung eines Widerrufs sind gebührenfrei (Verbraucherzentrale). Das Register ersetzt das Original nicht.

    Vorsorge und Pflege im Alltag zusammendenken

    Eine Patientenverfügung kann nur errichten, wer einwilligungsfähig ist. Bei Demenz zählt deshalb jeder Monat, in dem Sie noch selbst entscheiden können. Wie wir Familien im Alltag mit Demenz begleiten, beschreibt der Beitrag Demenz-Betreuung zu Hause.

    Die Vollmacht entfaltet im Pflegealltag ihre Wirkung: Die bevollmächtigte Person spricht mit Klinik und Hausarzt, kümmert sich um Formulare und Kasse und kann im Pflegeheim wie zu Hause für Sie sprechen. Ein Beratungsangebot für Pflegebedürftige und Angehörige ist die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Bei Fragen zur Vorsorgevollmacht berät außerdem die Betreuungsbehörde der Stadt Düsseldorf gebührenfrei, ein Termin muss vorher vereinbart werden (Pflegewegweiser NRW).

    Liegt ein Pflegegrad vor oder soll er beantragt werden? Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und helfen kostenfrei beim Ausfüllen der Unterlagen.

    Wann sollten Sie Ihre Verfügung prüfen?

    Die DAK empfiehlt, die Patientenverfügung regelmäßig zu aktualisieren, am besten einmal jährlich mit Datum und Unterschrift. Die Bundesärztekammer hält eine regelmäßige Bestätigung rechtlich nicht für erforderlich. Eine Überprüfung lohnt sich dennoch nach einer Diagnose, einem Klinikaufenthalt oder wenn sich Ihre Lebenssituation ändert.

    Widerrufen können Sie beides jederzeit. Die Patientenverfügung ist nach § 1827 BGB jederzeit formlos widerrufbar, die Vorsorgevollmacht auch mündlich. Teilen Sie den Widerruf der Ärztin mit, wenn sie Ihre Unterlagen dokumentiert hat.

    Wer eine kurze Hilfe im Alltag sucht, etwa nach einer Operation, findet Informationen zur Haushaltshilfe über die Krankenkasse. Für Menschen mit Pflegegrad ist die Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung eine Möglichkeit, den Alltag zu entlasten.

    Möchten Sie, dass jemand die Antragsunterlagen mit Ihnen durchgeht? Fordern Sie einen Rückruf an. Unsere Hilfe beim Ausfüllen ist für Sie kostenfrei.

    Häufige Fragen zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

    Brauche ich beides?

    Beide Dokumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Die Patientenverfügung hält Ihre Behandlungswünsche fest, die Vollmacht bestimmt die Person, die sie durchsetzt. Die Bundesärztekammer empfiehlt, sie zu verbinden.

    Muss die Vollmacht notariell beurkundet sein?

    Nein, grundsätzlich genügt die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift. Eine notarielle Beurkundung kann sich anbieten, wenn die Vollmacht auch andere Bereiche umfasst (Bundesärztekammer).

    Wer erfährt von meiner Eintragung im Vorsorgeregister?

    Betreuungsgerichte können Auskunft erhalten, seit 2023 auch Ärztinnen und Ärzte. Privatpersonen können ihre eigenen Daten dort registrieren lassen. Eine Eintragung ist keine Pflicht.

    Gilt meine Verfügung auch im Pflegeheim und in der Klinik?

    Ja, die Willensbekundung muss beachtet werden, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Der aktuelle Wille einer einwilligungsfähigen Person hat stets Vorrang (Bundesärztekammer). Legen Sie bei der Aufnahme Kopien vor und nennen Sie die bevollmächtigte Person.

    Kann City Concierge die Papiere für mich erstellen?

    Rechtliche Texte erstellen wir nicht. Wir unterstützen bei der Beantragung von Pflegeleistungen und im Alltag. Für die Vorsorge verweisen wir auf die Betreuungsbehörde, Ihre Ärztin oder Ihren Notar.

    Quellen: § 1827 BGB Patientenverfügung, § 1820 BGB Vollmacht, § 1358 BGB Notvertretungsrecht, § 7 BtOG Beglaubigung, Bundesärztekammer: Vorsorgevollmacht, DAK: Vorsorge für den Notfall, Verbraucherzentrale: Zentrales Vorsorgeregister, Zentrales Vorsorgeregister, Pflegewegweiser NRW: Betreuungsbehörde Düsseldorf.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.

    Wir bereiten Ihre Anträge mit Ihnen vor

    Ob Pflegegrad, Entlastungsbetrag oder Unterstützung im Alltag: Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir stimmen uns mit der Kasse ab, Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind für Sie kostenfrei.

  • Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI in NRW

    Auf Rechnungen, Bescheiden und Kassenseiten taucht der Begriff „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ immer wieder auf. Dahinter steckt eine klar geregelte Leistung der Pflegeversicherung: Nur wenn ein Angebot nach Landesrecht anerkannt ist, darf die Pflegekasse dafür zahlen. Wir erklären, was darunter fällt, was in Nordrhein-Westfalen gilt und woran Sie einen verlässlichen Anbieter erkennen.

    Wer nach einem Pflegedienst oder Betreuungsdienst in Düsseldorf sucht, stößt schnell auf diese Unterscheidung. Sie lohnt sich, denn sie entscheidet über Ihre Erstattung. Mehr zur Leistung selbst finden Sie auf unserer Seite zum Entlastungsbetrag in Düsseldorf.

    Sie sind unsicher, ob ein Angebot anerkannt ist? Rufen Sie uns vor Ihrem Antrag an. Die Beratung ist kostenfrei, und wir prüfen mit Ihnen, was die Pflegekasse erstattet.

    Was das Gesetz mit „anerkanntem Angebot“ meint

    Geregelt ist das in § 45a SGB XI. Danach sollen solche Angebote Pflegepersonen entlasten und Pflegebedürftigen helfen, möglichst lange zu Hause zu leben, Kontakte zu pflegen und den Alltag selbstständig zu bewältigen. Das Gesetz nennt drei Arten:

    • Betreuungsangebote, zum Beispiel in Gruppen oder als Betreuung zu Hause
    • Angebote zur Entlastung von Pflegenden, etwa durch Beratung und Unterstützung der Angehörigen
    • Angebote zur Entlastung im Alltag, etwa Hilfe im Haushalt oder bei der Organisation benötigter Hilfen

    Ein Angebot darf mehrere Bereiche abdecken. Entscheidend ist, dass es von der zuständigen Landesbehörde anerkannt wurde. Eine Selbstbezeichnung als „Alltagshelfer“ genügt nicht.

    Landesrecht in NRW: die AnFöVO

    Die Einzelheiten regeln die Länder. In Nordrhein-Westfalen ist das die Anerkennungs- und Förderungsverordnung, kurz AnFöVO. Wenn in Unterlagen von der „Anerkennungsverordnung“ die Rede ist, ist diese gemeint. Sie wurde zuletzt durch eine Verordnung vom 3. Februar 2026 geändert, die Neufassung gilt seit dem 19. Februar 2026.

    Die AnFöVO kennt vier Angebotsarten: Betreuungsangebote (als Gruppe ab drei Pflegebedürftigen oder als Einzelbetreuung), Entlastung pflegender Angehöriger, hauswirtschaftliche Unterstützung und individuelle Hilfen im Alltag, zum Beispiel bei Kommunikation, sozialen Kontakten und Behördenangelegenheiten. Wichtig: Anerkennungen aus anderen Bundesländern genügen für die Abrechnung in NRW nicht.

    Haben Sie einen Anbieter im Blick und wollen wissen, ob er zu Ihrem Pflegegrad passt? Fordern Sie einen Rückruf an, wir sehen uns die Unterlagen kostenfrei mit Ihnen an.

    Woran Sie einen anerkannten Anbieter erkennen

    Die AnFöVO stellt klare Anforderungen. Diese dürfen Sie als Kundin oder Kunde erwarten:

    • Die Helfenden sind für ihre Aufgabe qualifiziert. Wer keine Fachkraft ist, absolviert eine Basisqualifizierung von mindestens 40 Unterrichtsstunden, bei rein hauswirtschaftlichen Angeboten mindestens 30.
    • Es gibt ein schriftliches Leistungskonzept, das auch den Umgang mit Beschwerden und Krisen regelt.
    • Der Anbieter hat einen ausreichenden Versicherungsschutz für Schäden aus der Tätigkeit.
    • Die Zuverlässigkeit der Verantwortlichen ist durch ein Führungszeugnis belegt.
    • Körperbezogene Pflege und Behandlungspflege gehören nicht zum Leistungsinhalt.

    Sie können sich den Anerkennungsbescheid zeigen lassen. Außerdem führt das zuständige Landesministerium ein öffentliches Verzeichnis anerkannter Angebote, und es gibt den Angebotsfinder NRW sowie Suchportale der Pflegekassen. Einzelkräfte im Beschäftigungsverhältnis und Nachbarschaftshilfe stehen dort nicht.

    Sonderfälle: Einzelkräfte und Nachbarschaftshilfe

    Auch Privatpersonen können unter Bedingungen helfen. Eine Einzelkraft in unmittelbarem Beschäftigungsverhältnis braucht unter anderem ein Informationsgespräch bei einer Servicestelle, die Anmeldung bei der Sozialversicherung beziehungsweise Minijobzentrale und eine Qualifizierung im Umfang eines Pflegekurses. Sie darf weder eng verwandt oder verschwägert (bis zum zweiten Grad) sein noch mit Ihnen im Haushalt leben.

    Nachbarschaftshilfe ist ehrenamtlich und wird bis zur Höhe des monatlichen Entlastungsbetrags anerkannt. Auch hier gilt: keine enge Verwandtschaft, kein gemeinsamer Haushalt, dazu ein Nachweis über einen Kurs oder die Kenntnis des Informationsangebots. Für den Alltag mit regelmäßigem Bedarf ist ein Dienst mit festen Vertretungen oft planbarer. Wie sich Begleitung konkret anfühlt, beschreiben wir im Ratgeber zur Alltagsbegleitung für Senioren in Düsseldorf.

    Hilft Ihnen bisher ein Nachbar oder Familienmitglied? Schreiben Sie uns per WhatsApp, wir klären kostenfrei, welche Form der Anerkennung in Ihrer Situation überhaupt möglich ist.

    Wie die Kasse zahlt: 131 Euro und die 40-Prozent-Regel

    Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben nach § 45b SGB XI Anspruch auf bis zu 131 Euro im Monat. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Belege erstattet, und er ist zweckgebunden. Neben Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege sowie ambulanten Pflegediensten (in den Pflegegraden 2 bis 5 ohne Selbstversorgung) sind ausdrücklich nach Landesrecht anerkannte Angebote nach § 45a erfasst. Einen vorherigen Antrag braucht der Anspruch nicht, die Erstattung läuft über Ihre Belege.

    Nicht verbrauchte Beträge werden ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen, bis zum 30. Juni des Folgejahres. Wie das in der Praxis funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag zum Ansparen und Verfall des Entlastungsbetrags.

    Zusätzlich gibt es ab Pflegegrad 2 den Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4: Bis zu 40 Prozent des Höchstbetrags der ambulanten Pflegesachleistung eines Monats können für anerkannte Angebote eingesetzt werden, sofern in diesem Monat keine Sachleistungen bezogen wurden. Das gilt unabhängig vom Entlastungsbetrag und nicht für Nachbarschaftshilfe. Die aktuellen Beträge je Pflegegrad nennt Ihnen Ihre Pflegekasse.

    Welche Beträge Ihnen konkret zustehen, hängt vom Pflegegrad ab. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Rufen Sie an, bevor Sie selbst einreichen.

    Abrechnung: Selbst vorstrecken oder direkt mit der Kasse

    Es gibt zwei übliche Wege. Beim Erstattungsprinzip zahlen Sie die Rechnung selbst und reichen sie bei der Pflegekasse ein. Das gibt Ihnen volle Kostenkontrolle, bedeutet aber, dass Sie in Vorleistung gehen. Bei der Abtretung rechnet der Anbieter direkt mit der Pflegekasse ab, Sie müssen nichts vorstrecken. Nicht jeder Anbieter bietet das an, und Sie sollten sich regelmäßig Übersichten geben lassen.

    Zwei Dokumente sollten Sie prüfen: den Leistungsnachweis mit Datum, Dauer, Art der Hilfe und ausführender Person sowie die Rechnung. Unterschreiben Sie nur für tatsächlich erbrachte Leistungen und niemals Blankoformulare. Auf Belegen muss erkennbar sein, welcher Leistungsart sie zuzuordnen sind. Für unsere Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz in NRW rechnen wir direkt mit der Kasse ab.

    Preise im Vertrag: Was erlaubt ist

    Die Vergütung muss angemessen sein und darf die Preise vergleichbarer Leistungen zugelassener Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen (§ 7 Abs. 6 AnFöVO, ähnlich § 45b Abs. 4 SGB XI). Bezugsgröße sind Leistungsstunden. Notwendige Fahrtkosten dürfen gesondert abgerechnet werden, wenn das Konzept es vorsieht. Achten Sie darauf, dass Stundenpreis und Nebenkosten im Vertrag stehen. Konkrete Konditionen besprechen wir im persönlichen Gespräch.

    Möchten Sie einen Vertragsentwurf oder ein Angebot prüfen lassen? Wir schauen kostenfrei darauf und erklären Ihnen, was die Pflegekasse erstattet.

    Wenn Angehörige mitpflegen: Entlastung statt Alleingang

    Angebote nach § 45a sind ausdrücklich auch für Pflegepersonen gedacht. Wer täglich einspringt, profitiert von festen Betreuungszeiten und einem Ansprechpartner für Fragen zur Kasse. Weitere Wege zur Entlastung haben wir im Beitrag Pflegende Angehörige entlasten in Düsseldorf zusammengestellt, bei längeren Auszeiten hilft die Verhinderungspflege.

    Für Haushaltsthemen ohne Pflegegrad gelten andere Regeln, dazu mehr auf unserer Seite zur Haushaltshilfe in Düsseldorf.

    Häufige Fragen zu Angeboten zur Unterstützung im Alltag

    Zahlt die Pflegekasse auch bei Pflegegrad 1?

    Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat steht nach den Hinweisen des Landes NRW allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu. Er wird gegen Belege erstattet. Den Umwandlungsanspruch gibt es dagegen erst ab Pflegegrad 2.

    Wo beantrage ich die Anerkennung eines Angebots?

    Die Anerkennung beantragt der Anbieter, nicht Sie. Zuständig sind Kreise und kreisfreie Städte nach dem Sitz des Anbieters, das Verfahren läuft grundsätzlich elektronisch. Sie müssen lediglich prüfen, ob die Anerkennung vorliegt.

    Muss ich den Entlastungsbetrag vorher beantragen?

    Nein, der Anspruch entsteht nach § 45b Abs. 2 SGB XI ohne vorherige Antragstellung. Sie reichen die Belege bei der Pflegekasse ein oder treten den Anspruch an den Anbieter ab. Für den Start rufen Sie uns trotzdem gern an, wir erklären die Abläufe bei der Kasse kostenfrei.

    Darf eine anerkannte Kraft die Körperpflege übernehmen?

    Nein, körperbezogene Pflege und Behandlungspflege sind nach der AnFöVO kein Leistungsinhalt. Für die Pflege wenden Sie sich an einen ambulanten Pflegedienst. Wir übernehmen Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe.

    Wer hilft bei der Orientierung in Düsseldorf?

    Städtische Beratungsstellen und die Pflegekasse helfen bei der Orientierung. Wir geben Ihnen gern einen ersten Überblick, auch zur Beantragung des Pflegegrads, falls noch keiner vorliegt.

    Quellen: § 45a SGB XI, § 45b SGB XI, AnFöVO NRW, Fassung ab 19.02.2026, Landesbüro Alter, Pflege, Demenz NRW: Unterstützung im Alltag (Nachfrageseite).

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

    Wir unterstützen Sie bei der Beantragung

    Rufen Sie uns an, bevor Sie Ihren Antrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind für Sie kostenfrei. Erreichbar sind wir Mo–Fr von 8 bis 18 Uhr.

  • Rechtliche Betreuung oder Vorsorgevollmacht: Was gilt wann?

    Wenn ein Elternteil nicht mehr allein zurechtkommt, fällt schnell das Wort „Betreuung“. Gemeint sein kann aber sehr Unterschiedliches: ein vom Gericht bestellter rechtlicher Betreuer, ein Bevollmächtigter aus einer Vorsorgevollmacht oder die tägliche Betreuung zu Hause durch einen Betreuungsdienst. Rechtlich sind das drei verschiedene Dinge.

    Hier lesen Sie, wann das Betreuungsgericht eingreift und wie der Alltag trotzdem gut organisiert werden kann. Wir von City Concierge in Düsseldorf bereiten mit Ihnen die Anträge für den Entlastungsbetrag vor und stimmen uns mit der Kasse ab.

    Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen: Wir klären mit Ihnen, welche Unterstützung im Alltag möglich ist, die Beratung ist für Sie kostenfrei.

    Drei Wörter, drei Aufgaben: wer macht was?

    Ein rechtlicher Betreuer vertritt einen Menschen vor dem Gesetz, zum Beispiel gegenüber Ämtern, Banken oder Ärzten. Er wird vom Betreuungsgericht bestellt. Das Gericht legt dabei einzeln fest, für welche Aufgabenbereiche er zuständig ist (§ 1815 BGB). Bestimmte Befugnisse, etwa über die Post des Betreuten zu entscheiden, hat er nur, wenn das Gericht sie ausdrücklich angeordnet hat.

    Ein Bevollmächtigter handelt dagegen, weil ihm die betroffene Person selbst eine Vollmacht erteilt hat, solange sie dazu noch in der Lage war. Ein Betreuungsdienst wie unserer begleitet im Alltag: Gesellschaft, Begleitung zu Terminen, Unterstützung im Haushalt. Rechtliche Entscheidungen treffen wir nicht.

    Wann das Betreuungsgericht wirklich eingreift

    Das Gesetz setzt hohe Hürden. Nach § 1814 BGB bestellt das Gericht einen Betreuer nur für Volljährige, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr rechtlich besorgen können, und zwar wegen einer Krankheit oder Behinderung. Gegen den freien Willen der betroffenen Person darf es keinen Betreuer bestellen.

    Außerdem muss die Betreuung erforderlich sein. Sie entfällt, soweit ein gleichermaßen geeigneter Bevollmächtigter die Angelegenheiten erledigen kann oder andere Hilfen ausreichen, zum Beispiel Unterstützung aus sozialrechtlichen Ansprüchen. Beruht die Einschränkung allein auf einer körperlichen Erkrankung, braucht es einen Antrag der betroffenen Person, außer sie kann ihren Willen nicht mehr äußern.

    Für den Alltag heißt das: Wer zu Hause Hilfe beim Einkaufen, Kochen oder Waschen braucht, braucht deshalb noch keinen Betreuer. Oft hilft schon ein Pflegegrad mit Entlastungsleistungen. Wie der Antrag abläuft, steht in unserem Ratgeber zum Pflegegrad beantragen.

    Sie sind unsicher, ob bei Ihrer Mutter oder Ihrem Vater Pflegeleistungen oder gleich eine gesetzliche Betreuung nötig sind? Lassen Sie sich zurückrufen, wir ordnen die Lage kostenfrei mit Ihnen ein.

    Die Vorsorgevollmacht: Vorrang vor dem Gericht

    Eine Vorsorgevollmacht ist die wichtigste Möglichkeit, ein Betreuungsverfahren zu vermeiden. Wer sie hat, muss das Gericht unverzüglich informieren, sobald er von einem Betreuungsverfahren erfährt (§ 1820 Abs. 1 BGB). Für Einwilligungen in ärztliche Maßnahmen, Unterbringung und Zwangsmaßnahmen braucht der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht, die diese Punkte ausdrücklich nennt (§ 1820 Abs. 2 BGB).

    Auch ein Bevollmächtigter bleibt nicht ohne Kontrolle. Kann der Vollmachtgeber seine Rechte nicht mehr selbst wahrnehmen und gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass der Bevollmächtigte nicht in seinem Sinne handelt, bestellt das Gericht einen Kontrollbetreuer (§ 1820 Abs. 3 BGB).

    Damit das Gericht von der Vollmacht erfährt, kann sie im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden. Alle Betreuungsgerichte können es abfragen, seit dem 1. Januar 2023 auch behandelnde Ärzte. Was Sie bei Vollmacht und Patientenverfügung beachten sollten, lesen Sie im Ratgeber Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der Pflege.

    Ehepartner: die Notvertretung ist nur ein Provisorium

    Ehegatten dürfen einander in Gesundheitsfragen vertreten, wenn einer wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht selbst entscheiden kann (§ 1358 BGB). Der Arzt muss die Voraussetzungen schriftlich bestätigen, und der vertretende Partner versichert schriftlich, dass er das Recht bisher nicht genutzt hat.

    Das Recht endet spätestens sechs Monate nach dem vom Arzt festgestellten Zeitpunkt. Es gilt nicht bei getrennt lebenden Ehegatten, bei Widerspruch des Betroffenen oder wenn eine Vollmacht für diese Angelegenheiten besteht. Und sobald ein Betreuer mit passendem Aufgabenkreis bestellt ist, darf es nicht mehr ausgeübt werden. Bei einer langfristigen Erkrankung wie Demenz ersetzt es daher keine Vorsorgevollmacht, siehe auch Demenz: zu Hause bleiben oder ins Pflegeheim?

    Schreiben Sie uns kurz, wie die Situation zu Hause aussieht. Wir zeigen Ihnen kostenfrei, welche Hilfe im Alltag sofort möglich ist, während rechtliche Fragen geklärt werden.

    So läuft das Betreuungsverfahren ab

    Das Verfahren beginnt mit einer Anregung beim Betreuungsgericht, die formlos möglich ist. Angehörige, Nachbarn, Behörden oder die betroffene Person selbst können sie stellen. Danach geht das Gericht in der Regel so vor:

    • Es fragt, ob eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorliegt, und führt ein persönliches Gespräch mit der betroffenen Person, gegebenenfalls in ihrer häuslichen Umgebung.
    • Es bestellt einen Verfahrenspfleger, wenn die Person ihre Rechte sonst nicht wahrnehmen kann.
    • Es holt ein Sachverständigengutachten ein. Hat die Person die Betreuung selbst angeregt, kann in manchen Fällen ein ärztliches Attest genügen.
    • Es hört nahestehende Personen an, wenn die Person es wünscht oder ihren Willen nicht mehr äußern kann.

    Bei der Betreuerauswahl zählen zuerst die Wünsche der betroffenen Person, etwa aus einer Betreuungsverfügung. Fehlen sie, kommt eine Person mit familiärer Bindung in Betracht, dann ein ehrenamtlicher Betreuer über einen Betreuungsverein und zuletzt ein Berufsbetreuer. Die Betreuungsbehörde der Stadt Düsseldorf erstellt dazu Stellungnahmen für das Amtsgericht.

    Ohne Änderungsantrag prüft das Gericht spätestens nach sieben Jahren, ob die Betreuung noch nötig ist, bei einer Betreuung gegen den natürlichen Willen schon nach zwei Jahren.

    Kostenlose Beratung in Düsseldorf vor dem ersten Schritt

    Die Betreuungsbehörde für Erwachsene der Stadt Düsseldorf berät kostenlos zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, rechtlicher Betreuung und Patientenverfügung, ein Termin ist erforderlich. Ebenso berät der Betreuungsverein Düsseldorf (Sozialdienst katholischer Frauen und Männer) kostenlos, auch Hausbesuche sind möglich.

    Wir sind die Ansprechpartner für den Alltag und bereiten mit Ihnen Anträge bei der Pflegekasse vor. Unterstützung zu Hause beschreibt unsere Seite zur Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf.

    Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag auf Entlastungsleistungen selbst stellen: Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und helfen Ihnen kostenfrei bei den Unterlagen.

    Was ein Betreuungsdienst im Alltag leistet, während das Recht geregelt wird

    Ob ein Betreuungsverfahren läuft, eine Vollmacht vorliegt oder noch gar nichts geregelt ist: Der Alltag geht weiter. Mit Pflegegrad können Sie den Entlastungsbetrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Dazu zählen Begleitung, Gespräche und Hilfe im Haushalt. Unsere Haushaltshilfe und die Alltagsbegleitung rechnen wir direkt mit der Kasse ab, soweit die Voraussetzungen vorliegen.

    Für Angehörige gilt: Betreuer und Bevollmächtigte entscheiden, wir übernehmen die tägliche Unterstützung. Bei der Beantragung der Leistungen sprechen wir mit Ihnen die Unterlagen durch und stimmen uns mit der Kasse ab. Mehr zum Unterschied zwischen beiden Angeboten steht im Beitrag Betreuung und Haushaltshilfe in Düsseldorf.

    Möchten Sie wissen, wie eine feste Betreuung zu Hause bei Ihnen aussehen könnte? Fordern Sie einen Rückruf an, die Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen sind kostenfrei.

    Häufige Fragen zur rechtlichen Betreuung

    Verliert man mit einer rechtlichen Betreuung die Entscheidungsfreiheit?

    Nein, nicht automatisch. Das Gericht legt die Aufgabenbereiche einzeln fest (§ 1815 BGB) und darf einen Betreuer nicht gegen den freien Willen der betroffenen Person bestellen (§ 1814 BGB).

    Reicht eine Vorsorgevollmacht, um ein Betreuungsverfahren zu vermeiden?

    Meist ja, sofern sie wirksam ist und der Bevollmächtigte die Angelegenheiten gleichermaßen geeignet besorgen kann (§ 1814 Abs. 3 BGB). Gibt es Hinweise auf Missbrauch, kann das Gericht einen Kontrollbetreuer bestellen.

    Wer kann eine Betreuung anregen?

    Jeder, etwa Angehörige, Nachbarn, Behörden oder die betroffene Person selbst. Es genügt ein formloses Schreiben an das Betreuungsgericht. Allein bei körperlicher Erkrankung ist ein Antrag der betroffenen Person nötig, außer sie kann ihren Willen nicht mehr äußern.

    Kann man mit einem rechtlichen Betreuer trotzdem zu Hause bleiben?

    Die rechtliche Vertretung bestimmt nicht automatisch den Wohnort. Freiheitsentziehende Unterbringung darf ein Betreuer nur entscheiden, wenn das Gericht sie ausdrücklich angeordnet hat (§ 1815 Abs. 2 BGB). Hilfe zu Hause lässt sich unabhängig davon über die Pflegekasse beantragen.

    Übernimmt City Concierge die rechtliche Betreuung?

    Nein. Wir sind für den Alltag da. Bei der Beantragung der Kassenleistungen helfen wir Ihnen kostenfrei, rechtliche Vertretung bleibt Aufgabe von Bevollmächtigten oder gerichtlich bestellten Betreuern.

    Quellen: § 1814 BGB, § 1815 BGB, § 1820 BGB, § 1358 BGB, Zentrales Vorsorgeregister, betanet Rechtliche Betreuung, Verfahren und Ablauf, Betreuungsbehörde Stadt Düsseldorf (Pflegewegweiser NRW), Betreuungsverein Düsseldorf (Pflegewegweiser NRW).

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag.

    Wir entlasten Sie im Alltag, während Sie Rechtliches klären

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über WhatsApp. Wir bereiten mit Ihnen den Antrag vor, stimmen uns mit der Kasse ab und organisieren die Betreuung zu Hause. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen sind für Sie kostenfrei, erreichbar Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

  • Entlastungsbetrag Verfall: Ansparen, Fristen und 30. Juni

    Im Dezember liegt der Brief der Pflegekasse im Kasten, und Sie fragen sich: Sind die 131 Euro vom Oktober jetzt weg? Die kurze Antwort lautet nein. Der Entlastungsbetrag lässt sich ansparen, aber nicht unbegrenzt. Dieser Ratgeber zeigt die Fristen Schritt für Schritt, damit kein Anspruch ungenutzt verfällt.

    Wir von City Concierge unterstützen Sie in Düsseldorf bei der Beantragung und bei der Abstimmung mit der Pflegekasse, unsere Beratung ist für Sie kostenfrei. Was wir im Alltag konkret übernehmen, beschreibt unsere Seite zum Entlastungsbetrag in Düsseldorf.

    Unsicher, wie viel Budget bei Ihnen noch offen ist? Rufen Sie uns an, bevor Sie bei der Pflegekasse nachfragen, wir sortieren Belege und Fristen mit Ihnen, kostenfrei.

    Der Entlastungsbetrag im Überblick

    Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf bis zu 131 Euro im Monat, das sind bis zu 1.572 Euro im Jahr (Quelle: § 45b SGB XI und Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums, Stand 07/2026). Der Betrag gilt von Pflegegrad 1 bis 5. Er ist zweckgebunden: Er darf nur für qualitätsgesicherte Entlastungsleistungen eingesetzt werden, nicht als frei verfügbares Geld.

    Das Gesetz nennt vier Verwendungen:

    • Tages- oder Nachtpflege,
    • Kurzzeitpflege,
    • Leistungen ambulanter Pflegedienste (ab Pflegegrad 2 nicht für die Selbstversorgung wie Waschen oder Anziehen),
    • nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

    Welche Angebote dazugehören, erklärt unser Ratgeber zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach § 45a. Eine Übersicht zur Nutzung im Jahr 2026 finden Sie im Beitrag Entlastungsbetrag 2026 richtig nutzen.

    Ansparen: Was von Monat zu Monat stehen bleibt

    Wer im Monat weniger als 131 Euro braucht, verliert den Rest nicht. Die Verbraucherzentrale nennt ein Beispiel: Wer im November 25 Euro ausgibt, hat im Dezember 237 Euro zur Verfügung, nämlich 106 Euro Rest plus 131 Euro. Auch die DAK bestätigt, dass nicht genutzte Beträge in den Folgemonat übergehen.

    Das Ansparen beginnt mit dem Monat, in dem der Anspruch entsteht. Der Anspruch entsteht automatisch, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Einen eigenen Antrag auf den Entlastungsbetrag brauchen Sie nicht (§ 45b Abs. 2 SGB XI).

    Sie haben lange keine Entlastung genutzt und möchten wissen, welche Hilfe jetzt sinnvoll ist? Lassen Sie sich zurückrufen, wir besprechen das kostenfrei und ohne Verpflichtung.

    Der 30. Juni: Wann Restbeträge wirklich verfallen

    Am Jahresende beginnt die Uhr zu laufen. Beträge, die bis zum 31. Dezember nicht genutzt wurden, können noch bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Danach sind sie verloren. So steht es im Gesetz („in das folgende Kalenderhalbjahr“) und so beschreiben es TK, DAK und das Bundesgesundheitsministerium.

    Ein denkbares Beispiel (kein realer Fall): Jemand hat 2026 gar nichts abgerufen, der Rest beträgt 1.572 Euro. Dieser Betrag steht noch bis zum 30. Juni 2027 zur Verfügung. Parallel entstehen 2027 wieder 131 Euro pro Monat. Wer im Juli 2027 noch nichts abgerechnet hat, hat den Vorjahresrest endgültig verloren.

    Planen Sie Termine deshalb nicht erst für die letzte Juniwoche, sondern verteilen Sie sie über die ersten Monate des Jahres.

    Erstattung statt Auszahlung: So kommt das Geld zurück

    Der Entlastungsbetrag wird nicht überwiesen. Die DAK schreibt ausdrücklich, dass er nicht pauschal ausgezahlt werden kann. Es gilt das Kostenerstattungsprinzip: Sie nehmen die Leistung in Anspruch, bekommen eine Rechnung und reichen diese bei der Pflegekasse ein. Die Erstattung erfolgt gegen Vorlage von Belegen, die erkennen lassen, um welche Leistungsart es sich handelt (§ 45b Abs. 2 SGB XI).

    Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Anbieter mit einer Abtretungserklärung auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen können. Dann behalten Sie selbst den Überblick über das restliche Budget. Wie das in Ihrem Fall am sinnvollsten läuft, klären wir mit Ihnen im Gespräch.

    Bei Nachbarschaftshilfe verlangt die TK eine Quittung mit Datum, Stundenzahl, Stundensatz, Gesamtbetrag und den Unterschriften beider Seiten. Auch hier gilt: nur anerkannte Helferinnen und Helfer zählen.

    Rechnung oder Quittung liegt schon vor und Sie wissen nicht, wohin damit? Schicken Sie uns per WhatsApp ein Foto, wir sagen Ihnen kostenfrei, was die Pflegekasse in der Regel sehen möchte.

    Umwidmung der Pflegesachleistung: Zusätzliches Budget ab Pflegegrad 2

    Ab Pflegegrad 2 gibt es eine zweite Quelle für Entlastung. Wer in einem Monat keine ambulante Pflegesachleistung bezogen hat, kann bis zu 40 Prozent des Sachleistungs-Höchstbetrags für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Ein vorheriger Antrag ist dafür gesetzlich nicht nötig, die Erstattung erfolgt auf Antrag gegen Belege.

    Nach den Zahlen der BMG-Broschüre (Stand 07/2026) und der TK ergibt sich:

    • Pflegegrad 2: Sachleistung 796 Euro, davon 40 Prozent = 318,40 Euro,
    • Pflegegrad 3: 1.497 Euro, davon 40 Prozent = 598,80 Euro,
    • Pflegegrad 4: 1.859 Euro, davon 40 Prozent = 743,60 Euro,
    • Pflegegrad 5: 2.299 Euro, davon 40 Prozent = 919,60 Euro.

    Zwei Unterschiede zum Entlastungsbetrag sind wichtig. Dieser Umwidmungsbetrag lässt sich nicht ansparen, er gilt nur für den jeweiligen Monat. Und er wird auf den Sachleistungsanspruch angerechnet; bei der Kombination mit Pflegegeld sinkt das Pflegegeld entsprechend. Wie sich beides zusammenrechnet, zeigt der Beitrag zur Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Sachleistung.

    Pflegegeld oder Umwidmung, was lohnt sich bei Ihnen? Rufen Sie uns vor der Entscheidung an, wir rechnen die Möglichkeiten mit Ihnen durch und unterstützen bei der Antragstellung, kostenfrei.

    Pflegegrad 1: Eine Besonderheit beim Einsatz

    Mit Pflegegrad 1 haben Sie keinen Anspruch auf Pflegesachleistung, der Entlastungsbetrag ist hier die zentrale Entlastungsleistung. Laut TK dürfen Sie ihn bei einem ambulanten Pflegedienst auch für körperbezogene Pflege einsetzen, was ab Pflegegrad 2 ausgeschlossen ist. Die Umwidmung nach § 45a Abs. 4 gibt es erst ab Pflegegrad 2. Mehr dazu im Beitrag Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 und Entlastungsbetrag.

    Vier Schritte, damit nichts verfällt

    1. Fragen Sie Ihre Pflegekasse, wie viel Budget aus dem Vorjahr und dem laufenden Jahr noch offen ist.
    2. Sammeln Sie alle Rechnungen und Quittungen mit Datum, Leistungsart und Betrag.
    3. Planen Sie wiederkehrende Termine, zum Beispiel wöchentliche Alltagsbegleitung, statt einmal im Juni alles nachzuholen.
    4. Reichen Sie Belege zeitnah ein, nicht erst kurz vor dem 30. Juni.

    Regelmäßige Unterstützung wie Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf verteilt das Budget gleichmäßig über das Jahr. Sprechen Sie uns an, wir stimmen die Abläufe mit der Pflegekasse ab.

    Sie möchten das Budget für das nächste Halbjahr planen? Fordern Sie einen Rückruf an, wir bereiten gemeinsam mit Ihnen die Unterlagen vor, die Hilfe beim Ausfüllen ist kostenfrei.

    Ausblick: Was die Pflegereform 2027 bedeuten könnte

    Die Pflegereform 2027 ist nicht beschlossen. Was derzeit diskutiert wird, fassen wir im Beitrag Pflegereform 2027 und Sozialraumbudget zusammen. Planen Sie bis dahin mit den geltenden Regeln.

    Häufige Fragen zu Ansparen und Verfall

    Verfällt der Entlastungsbetrag jeden Monat?

    Nein. Was Sie im Monat nicht verbrauchen, bleibt für die Folgemonate des Jahres stehen. Erst am Jahresende beginnt die Frist bis zum 30. Juni des nächsten Jahres.

    Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?

    Nein, eine Barauszahlung ist nicht vorgesehen. Die Pflegekasse erstattet Kosten für anerkannte Leistungen gegen Vorlage von Rechnungen oder Quittungen.

    Brauche ich einen Antrag für den Entlastungsbetrag?

    Der Anspruch entsteht automatisch, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Für die Erstattung reichen Sie Belege ein. Wenn Sie zusätzlich ab Pflegegrad 2 die Umwidmung nutzen wollen, unterstützen wir Sie bei den Unterlagen und stimmen uns mit der Kasse ab.

    Kann ich den Umwidmungsbetrag ins nächste Jahr mitnehmen?

    Nein. Laut TK lässt sich der Betrag aus der Sachleistung nicht ansparen. Er steht nur im jeweiligen Monat zur Verfügung.

    Was, wenn meine Pflegekasse einen Beleg ablehnt?

    Prüfen Sie, ob der Anbieter anerkannt ist und der Beleg die Leistungsart erkennen lässt. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter, die Beratung ist kostenfrei.

    Quellen: § 45b SGB XI (gesetze-im-internet.de), § 45a SGB XI (gesetze-im-internet.de), BMG: Pflegeleistungen zum Nachschlagen, Stand 07/2026, Techniker Krankenkasse: Entlastungsbetrag, Verbraucherzentrale: Entlastungsleistungen nutzen, DAK: Entlastungsbetrag auszahlen lassen.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag in Düsseldorf und Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

    Fristen im Blick, Budget genutzt

    Rufen Sie uns an, bevor Sie Rechnungen einreichen oder einen Antrag stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, erreichbar Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr. Beratung und Hilfe bei den Unterlagen sind kostenfrei, mehr zur Leistung lesen Sie unter Entlastungsbetrag Düsseldorf.

  • Pflegekurs für Angehörige kostenlos: Inhalte und Anmeldung

    Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, lernt vieles im Alltag nebenbei. Manches wüsste man gern früher: Wie hilft man beim Aufstehen, ohne sich den Rücken zu ruinieren? Was tun bei Inkontinenz? Dafür gibt es den Pflegekurs für Angehörige, den die Pflegekasse nach § 45 SGB XI anbieten muss. Er ist für Sie kostenlos.

    Dieser Ratgeber zeigt, was in den Kursen vermittelt wird, wer sie anbietet, wie die Anmeldung läuft und wann sich die Schulung bei Ihnen zu Hause lohnt. Als Betreuungsdienst in Düsseldorf helfen wir Ihnen, die passenden Schritte zu sortieren.

    Sie wissen nicht, welche Leistung der Pflegekasse zuerst dran ist? Rufen Sie uns an. Wir bereiten Anträge mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab, die Beratung ist kostenfrei.

    Was das Gesetz den Pflegekassen vorschreibt

    Nach § 45 SGB XI haben die Pflegekassen Angehörigen und sonstigen an ehrenamtlicher Pflege Interessierten Schulungskurse anzubieten. Das Bundesgesundheitsministerium nennt die Kurse kostenfrei. Ziel ist, die Pflege zu erleichtern und zu verbessern sowie körperliche und seelische Belastungen zu mindern oder ihnen vorzubeugen.

    Wichtig für den Alltag: Der Kurs richtet sich an die Person, die pflegen möchte oder bereits pflegt. Die Pflegekasse kann ihn selbst durchführen, mit anderen Kassen gemeinsam organisieren oder geeignete Einrichtungen damit beauftragen. Seit einiger Zeit sollen die Kassen zusätzlich digitale Kurse anbieten. Die Präsenzkurse bleiben davon unberührt.

    Was Sie im Kurs konkret lernen

    Die Inhalte unterscheiden sich je nach Anbieter. Nach den Angaben von Verbraucherzentrale, Betanet und dem NRW-Landesportal Alter, Pflege und Demenz gehören diese Themen häufig dazu:

    • rückenschonendes Heben, Stützen, Umlagern und Transfer, zum Beispiel vom Bett in den Rollstuhl
    • Körperpflege, Haut- und Mundpflege sowie Hygiene
    • Umgang mit Ausscheidung und Inkontinenz
    • Vorbeugung von Risiken wie Lungenentzündung, Thrombose oder Druckgeschwüren
    • Leistungen der Pflegeversicherung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
    • Selbstfürsorge und Stressbewältigung für Pflegende

    Daneben gibt es Kurse zu bestimmten Krankheitsbildern, etwa Demenz, Parkinson oder Schlaganfall. Wenn bei Ihrem Angehörigen eine Demenz im Vordergrund steht, lesen Sie ergänzend unseren Beitrag zur Demenzbetreuung zu Hause.

    Ein Nebeneffekt: In der Gruppe treffen Sie andere pflegende Angehörige. Der Austausch kann entlasten.

    Beim Kurs lernen Sie die Handgriffe, im Alltag fehlen oft trotzdem die Stunden. Wir sprechen mit Ihnen kostenfrei durch, welche Entlastung sich dafür beantragen lässt.

    Gruppenkurs, Einzelschulung oder Online: drei Formate im Vergleich

    Der Gruppenkurs vor Ort

    Laut Verbraucherzentrale laufen Gruppenkurse in kleinen Gruppen, oft als etwa drei Termine zu je drei Stunden, tagsüber, abends oder am Wochenende. Der genaue Umfang legt der Anbieter fest, fragen Sie vor der Anmeldung danach. Vorteil: Sie üben praktisch und tauschen sich aus.

    Die Schulung bei Ihnen zu Hause

    Das Gesetz sieht vor, dass die Schulung auf Wunsch von Pflegeperson und pflegebedürftiger Person in deren häuslicher Umgebung stattfindet. Das ist sinnvoll, wenn Ihr Angehöriger nicht mitkommen kann oder Sie nicht lange weg sein möchten. Geübt wird dort, wo Sie tatsächlich pflegen. Laut den Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW lässt sich dabei auch der Umgang mit Hilfsmitteln wie Rollstuhl oder Treppenlift üben.

    Der Onlinekurs

    Viele Pflegekassen bieten Onlineschulungen an, die Sie nach einer Registrierung von zu Hause aus nutzen können. Das passt, wenn Sie Termine schlecht planen können.

    Fragen zur Kursanmeldung oder zu den Unterlagen für die Pflegekasse? Schreiben Sie uns per WhatsApp, wir helfen Ihnen kostenfrei beim Ausfüllen.

    Wer bietet die Kurse an und wie melden Sie sich an?

    Die Kurse laufen im Auftrag der Pflegekasse. Durchgeführt werden sie nach Angaben von AOK und Betanet oft von ambulanten Pflegediensten, Sozialstationen, Wohlfahrtsverbänden, Kliniken oder Volkshochschulen, in der Regel von zusätzlich geschulten Pflegefachkräften. Einzelne Kassen wie die AOK haben zudem eigene Kursangebote.

    So gehen Sie vor:

    1. Fragen Sie bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen nach Kursen in Düsseldorf, Einzelschulungen und Onlineangeboten. Die Pflegekasse ist bei der Krankenkasse angesiedelt und über deren Kontaktdaten erreichbar.
    2. Nutzen Sie ergänzend das Verzeichnis des Pflegewegweisers NRW. Dort sind Kursanbieter aus der Region gelistet, darunter Kliniken und Pflegeeinrichtungen in Düsseldorf.
    3. Klären Sie vor der Anmeldung Termine, Dauer und Ort, bei Wunsch auch die Schulung zu Hause.
    4. Wenn Sie denselben Kurs mehrfach besuchen möchten, klären Sie die Kostenübernahme vorher mit der Pflegekasse, rät das Landesportal Alter, Pflege und Demenz NRW.

    Ob ein förmlicher Antrag nötig ist, handhaben die Kassen unterschiedlich. Die KKH etwa schreibt auf ihrer Seite, dass Pflegekurse und häusliche Schulungen ohne Antrag nutzbar sind und die Kasse direkt mit dem Anbieter abrechnet. Bei anderen Kassen fragen Sie am besten kurz nach.

    Muss schon ein Pflegegrad vorliegen?

    Das Gesetz nennt als Zielgruppe Angehörige und an ehrenamtlicher Pflege Interessierte, nicht eine bestimmte Pflegegrad-Stufe. Die KKH schreibt für die häusliche Schulung ausdrücklich, ein Pflegegrad sei nicht erforderlich, wohl aber die Mitgliedschaft der pflegebedürftigen Person bei der Kasse. Ob Ihre Kasse das genauso handhabt, erfahren Sie dort.

    Gerade vor dem ersten Pflegegrad kann ein Kurs sinnvoll sein. Wer die Pflege ohnehin schon übernimmt, lernt Handgriffe, bevor sich Fehler einschleifen. Parallel lohnt der Blick in unseren Beitrag zur Beantragung des Pflegegrads und in das Pflegetagebuch für die Begutachtung.

    Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag auf Pflegegrad selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, die Beratung dazu ist kostenfrei.

    Was Sie als pflegende Angehörige davon haben

    Sie lernen Techniken, die Ihren Rücken und den Körper Ihres Angehörigen schonen. Sie erkennen früher, wann Hilfsmittel nötig sind, und wissen, wie sie benutzt werden. Zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und zum Hausnotruf gibt es eigene Ratgeber. Und Sie bekommen einen Überblick über Leistungen der Pflegeversicherung, die Ihnen im Alltag Luft verschaffen.

    Was ein Kurs nicht leistet: Er ersetzt keine ärztliche Anleitung. Medizinische Fragen, etwa zu Wundversorgung oder Medikamenten, klären Sie mit der behandelnden Ärztin oder dem Pflegedienst. Für die Pflege selbst gelten die Vorgaben der Klinik oder Praxis.

    Vom Wissen zur Entlastung: Was nach dem Kurs hilft

    Viele Angehörige merken nach dem Kurs: Ich kann es jetzt, aber ich habe nicht genug Stunden. Dafür gibt es andere Bausteine der Pflegeversicherung. Wir erklären sie Ihnen gern im persönlichen Gespräch.

    Bei uns bekommen Sie stundenweise Betreuung und Alltagsbegleitung zu Hause. Wir bereiten Anträge mit Ihnen vor, geben Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Antragshilfe sind für Sie kostenfrei. Zu Preisen sprechen wir mit Ihnen im persönlichen Gespräch.

    Möchten Sie Kurs und Entlastung zusammen planen? Fordern Sie einen Rückruf an, wir melden uns Mo bis Fr zwischen 8 und 18 Uhr.

    Häufige Fragen zum Pflegekurs für Angehörige

    Was kostet ein Pflegekurs für Angehörige?

    Nichts. Pflegekurse nach § 45 SGB XI sind laut Bundesgesundheitsministerium kostenfrei, die Pflegeversicherung trägt die Kosten. Bei mehrfachem Besuch desselben Kurses klären Sie die Kostenübernahme vorab mit der Kasse.

    Kann ich den Kurs auch bei uns zu Hause machen?

    Ja, auf Wunsch von Pflegeperson und pflegebedürftiger Person sieht das Gesetz die Schulung in der häuslichen Umgebung vor. Fragen Sie bei der Pflegekasse nach, wie sie das organisiert und ob Termine verfügbar sind.

    Wie lange dauert ein Pflegekurs?

    Das ist je nach Anbieter verschieden. Als Beispiel nennt die Verbraucherzentrale Kurse mit etwa drei Terminen zu je drei Stunden. Einzelschulungen und Onlineangebote sind oft flexibler. Den genauen Umfang erfahren Sie bei der Anmeldung.

    Ist der Kurs auch für Nachbarn und Freunde möglich?

    Ja. Das Gesetz spricht von Angehörigen und sonstigen an ehrenamtlicher Pflege Interessierten. Auch Nachbarn und Freunde, die helfen möchten, können teilnehmen. In NRW gibt es nach Angaben des Landesportals außerdem einen eigenen Nachbarschaftshilfe-Kurs ohne pflegerische Handgriffe.

    Wo finde ich Kurse in Düsseldorf?

    Zuerst bei der Pflegekasse Ihres Angehörigen, ergänzend im Verzeichnis des Pflegewegweisers NRW. Wir helfen Ihnen gern, die Ansprechpartner zu sortieren, auch bei der Wahl zwischen Kurs, Einzelschulung und Onlineangebot.

    Quellen: § 45 SGB XI (gesetze-im-internet.de), Bundesgesundheitsministerium: Pflegekurse, Verbraucherzentrale: Pflegekurse für Angehörige, AOK: Pflegekurse für Angehörige, KKH: Kurse und Schulungen, Betanet: Pflegekurse, Alter, Pflege und Demenz NRW: Pflegekurs für Angehörige.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.

    Wir begleiten Sie, bevor Sie loslegen

    Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge selbst stellen. Wir bereiten sie mit Ihnen vor, geben Hilfe beim Ausfüllen und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Wir sind Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr für Sie da.

  • Pflegeberatung nach § 7a SGB XI: Anfordern und Ablauf in Düsseldorf

    Viele Familien in Düsseldorf wissen nicht, dass die Pflegekasse eine eigene Beratung schuldet: die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Sie ist freiwillig, persönlich und für Versicherte kostenfrei. Oft verwechselt man sie mit dem Beratungsbesuch, den die Pflegekasse bei Pflegegeld verlangt. Beides hat einen anderen Zweck. Hier erfahren Sie, wie Sie die Pflegeberatung anfordern und was Sie davon haben.

    Sie möchten wissen, welche Hilfen Ihnen zustehen? Rufen Sie uns an, bevor Sie sich an die Kasse wenden. Wir bereiten mit Ihnen die Unterlagen vor, unsere Beratung ist kostenfrei.

    Was die Pflegeberatung ist und wem sie zusteht

    Nach § 7a SGB XI haben Menschen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung. Der Berater unterstützt Sie bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen und Hilfsangeboten. Das Bundesgesundheitsministerium nennt außerdem Versicherte, die einen Leistungsantrag gestellt haben und bei denen erkennbar Beratungsbedarf besteht. Auch pflegende Angehörige haben einen eigenen Anspruch, wenn die pflegebedürftige Person zustimmt (Bundesgesundheitsministerium).

    Sie müssen also nicht erst einen Pflegegrad haben. Gerade vor und während der Antragstellung kann ein Gespräch helfen. Wie der Antrag abläuft, steht in unserem Ratgeber zum Pflegegrad beantragen.

    Wer die Beratung bezahlt

    Die Kosten trägt die Pflegekasse. Die Techniker Krankenkasse beschreibt ihre Pflegeberatung ausdrücklich als individuell und kostenfrei. Wenn die Kasse stattdessen einen Beratungsgutschein ausstellt, wird er ebenfalls zulasten der Pflegekasse eingelöst (§ 7b SGB XI). Bei Privatversicherten ist das private Versicherungsunternehmen zuständig.

    Für Sie entstehen damit keine Beratungskosten. Auch unsere Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen ist für Sie kostenfrei.

    So fordern Sie die Pflegeberatung an

    Sie müssen nichts begründen. Es genügt ein Anruf, eine E-Mail oder ein Satz im Antrag: Sie wünschen Pflegeberatung. Danach gilt eine feste Frist. Die Pflegekasse bietet Ihnen unmittelbar nach Antragseingang einen konkreten Termin an oder stellt einen Beratungsgutschein aus. Beides ist spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang umzusetzen (§ 7b SGB XI).

    • Die Kasse benennt einen persönlich zuständigen Pflegeberater oder eine Beratungsstelle.
    • Auf Ihren Wunsch findet die Beratung bei Ihnen zu Hause statt, auch zu einem späteren Zeitpunkt.
    • Auf Wunsch können Angehörige oder weitere Personen dabei sein.
    • Bei Bedarf entsteht ein individueller Versorgungsplan.

    Ein Leistungsantrag kann übrigens auch beim Pflegeberater gestellt werden. Er leitet ihn an die zuständige Kasse weiter.

    Sie wissen nicht, was Sie der Kasse sagen sollen? Lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären mit Ihnen vorab, welche Fragen Sie stellen wollen, und das ist für Sie kostenfrei.

    Was im Gespräch geklärt wird

    Ein Pflegeberater erfasst Ihren Hilfebedarf und zeigt, welche Leistungen dazu passen. Typische Themen sind Pflegegeld, Pflegesachleistung, Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Pflegehilfsmittel und Wohnungsanpassung. Der Berater soll auch darüber informieren, was pflegende Angehörige entlasten kann.

    Bringen Sie Unterlagen mit, soweit vorhanden: Pflegegradbescheid, Arztbriefe und Ihr Pflegetagebuch. Wer schon weiß, wie viel Hilfe im Alltag nötig ist, bekommt konkretere Antworten. Zum Thema Pflegegeld finden Sie Zahlen und Antragsweg im Beitrag Pflegegeld 2026.

    Noch kein Pflegegrad, aber der Hilfebedarf wächst? Wir sprechen mit Ihnen die Beantragung durch und stellen die Unterlagen zusammen. Die Beratung dazu ist kostenfrei, einen Rückruf vereinbaren Sie mit einem Klick.

    Beratungsbesuch bei Pflegegeld: ein anderes Format

    Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI ist eine eigene Leistung. Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat und nur Pflegegeld bezieht, muss ihn halbjährlich einmal zu Hause abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich ein Besuch pro Vierteljahr möglich. Bei Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf einen Besuch pro Halbjahr. Wird die Pflicht versäumt, ist das Pflegegeld angemessen zu kürzen, bei Wiederholung kann es entzogen werden.

    Die Vergütung trägt ebenfalls die Pflegekasse. Der Unterschied liegt im Zweck: Beim Besuch geht es darum, ob die häusliche Pflege gesichert ist, und um praktische Pflegetipps. Die Pflegeberatung nach § 7a ist dagegen freiwillig, nicht an einen Rhythmus gebunden und plant mit Ihnen die gesamte Versorgung. Eine Gegenüberstellung finden Sie auch beim Beratungsangebot pflegeberatung.de.

    Der halbjährliche Beratungsbesuch steht an und Sie sind unsicher, wie er abläuft? Schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir erklären Ihnen den Ablauf, kostenfrei und ohne Verpflichtung.

    Pflegestützpunkt oder Pflegekasse: Wohin wenden?

    Pflegestützpunkte bündeln Beratung zu pflegerischen, medizinischen und sozialen Leistungen. Dort stimmen sich Mitarbeitende von Pflege- und Krankenkassen und Sozialhilfeträgern ab. Die Pflegeberatung kann dort stattfinden, und die Pflegekassen nennen Ihnen den nächstgelegenen Stützpunkt (Bundesgesundheitsministerium). Wo es in Düsseldorf Anlaufstellen gibt, erklären wir im Beitrag Pflegestützpunkte in Düsseldorf.

    Ein praktischer Weg: Sie nennen Ihrer Kasse den Wunsch nach Pflegeberatung und fragen, ob ein Berater der Kasse, ein Stützpunkt oder eine Beratungsstelle mit Gutschein zuständig ist. Die Kasse ist verpflichtet, Ihnen eine Lösung anzubieten.

    Was die Beratung nicht ersetzt

    Pflegeberater planen und informieren. Den Alltag erledigen sie nicht. Für Betreuung, Begleitung zu Terminen und Unterstützung im Haushalt brauchen Sie jemanden vor Ort. Hier setzen wir an: Über den Entlastungsbetrag können unter bestimmten Voraussetzungen Betreuungs- und Haushaltsleistungen abgerechnet werden, und für Auszeiten der Hauptpflegeperson gibt es die Verhinderungspflege. Als Betreuungsdienst ergänzen wir Ihre Pflegeberatung und einen möglichen Pflegedienst im Alltag.

    Ein denkbares Beispiel (kein realer Fall): Ein Ehepaar bekommt nach dem Pflegegrad-Bescheid den Hinweis, es gebe Entlastungsleistungen, weiß aber nicht, wie es sie nutzt. Im Beratungsgespräch wird der Hilfebedarf besprochen, anschließend klären wir mit der Familie, welche Betreuungsstunden sinnvoll sind und wie sie abgerechnet werden.

    Aus dem Beratungsgespräch ist ein Antrag geworden? Rufen Sie uns vor dem Absenden an. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und stimmen uns für Sie mit der Kasse ab.

    Häufige Fragen zur Pflegeberatung

    Muss ich die Pflegeberatung in Anspruch nehmen?

    Nein. Sie ist freiwillig. Verpflichtend ist nur der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3, und zwar bei Pflegegrad 2 bis 5, wenn ausschließlich Pflegegeld bezogen wird.

    Kann ein Angehöriger an meiner Stelle anrufen?

    Ja, wenn Sie einverstanden sind. Auf Wunsch erfolgt die Beratung auch gegenüber Angehörigen oder unter deren Einbeziehung. Pflegende Angehörige haben außerdem einen eigenen Anspruch, sofern die pflegebedürftige Person zustimmt.

    Gibt es die Beratung auch telefonisch?

    Ja, manche Kassen bieten Beratung zu Hause oder am Telefon an, so beschreibt es etwa die Techniker Krankenkasse. Anspruch auf ein persönliches Gespräch besteht trotzdem, auf Wunsch bei Ihnen zu Hause.

    Was, wenn die Zwei-Wochen-Frist verstreicht?

    Die Frist gilt für das Angebot nach Antragseingang. Die Beratung selbst kann auf Wunsch auch später stattfinden. Melden Sie sich bei der Kasse und halten Sie Ihren Wunsch schriftlich fest.

    Hilft Ihre Beratung auch bei der Begutachtung?

    Wir bereiten Sie auf den Termin mit dem Medizinischen Dienst vor. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zur Begutachtung. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft allein die Pflegekasse.

    Quellen: § 7a SGB XI, Pflegeberatung, § 7b SGB XI, Beratungsgutschein und Fristen, § 37 SGB XI, Beratungseinsatz bei Pflegegeld, Bundesgesundheitsministerium, Pflegeberatung, Techniker Krankenkasse, Pflegeberatung.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Entlastungsbetrag.

    Wir helfen Ihnen beim nächsten Schritt

    Pflegeberatung klärt die Möglichkeiten, wir unterstützen bei der praktischen Umsetzung: Antrag vorbereiten, Unterlagen sortieren, Abstimmung mit der Kasse. Das ist für Sie kostenfrei. Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen. Mehr zu unserer Betreuung finden Sie unter Alltagsbegleitung in Düsseldorf.

  • Hausnotruf: Zuschuss der Pflegekasse, Antrag und Grenzen

    Ein Sturz in der Küche, Schwindel im Bad, und das Telefon liegt im Wohnzimmer. Wer allein lebt, kennt diese Sorge, und Angehörige in Düsseldorf kennen sie noch besser. Ein Hausnotruf kann hier Sicherheit geben, und die Pflegekasse beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie bekommen, was der Zuschuss abdeckt und wie die Beantragung läuft. Wenn es im Alltag mehr als einen Knopf braucht, unterstützt Sie unsere Alltagsbegleitung in Düsseldorf.

    Sie möchten wissen, ob Ihre Pflegekasse den Hausnotruf übernimmt? Rufen Sie uns an, wir sehen uns Ihre Situation kostenfrei mit Ihnen an und bereiten den Antrag vor.

    Was ein Hausnotruf im Alltag leistet

    Ein Hausnotruf besteht aus einer Basisstation in der Wohnung und einem Funksender, den Sie als Armband oder Halskette tragen. Ein Druck auf den Knopf stellt eine Sprechverbindung zur Notrufzentrale her, die rund um die Uhr besetzt ist. Die Zentrale klärt die Lage und holt Hilfe, etwa Angehörige, einen Pflegedienst oder den Rettungsdienst (Verbraucherzentrale).

    Welche Schritte im Ernstfall gelten, legen Sie vorab in einem Hilfeplan fest. Dort stehen Kontaktpersonen und wichtige Angaben, die die Zentrale kennen soll (betanet). Der Sender reicht nach Angaben der Verbraucherzentrale bis etwa 50 Meter, sodass er auch im Garten oder im Hausflur funktioniert.

    Der Zuschuss: 27 Euro statt 25,50 Euro

    Ein Hausnotruf zählt zu den Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI. Die Pflegekasse zahlt für den Basistarif in der Regel 27 Euro im Monat, seit dem 1. April 2026. Zuvor lag der Basistarif bei 25,50 Euro (Pflegewegweiser NRW). Die Techniker Krankenkasse nennt ebenfalls 27 Euro pro Monat und rechnet direkt mit dem Anbieter ab (TK).

    Die AOK nennt keinen festen Betrag, sondern spricht von einer vertraglich vereinbarten monatlichen Pauschale, die Bereitstellung, Miete und Abbau des Geräts umfasst (AOK). Die genaue Höhe hängt also von der Kasse und vom Vertrag mit dem Anbieter ab. Fragen Sie vor der Bestellung nach.

    Wer Anspruch hat

    Drei Dinge müssen zusammenkommen:

    • Es liegt ein Pflegegrad vor, mindestens Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad zahlen Sie den Hausnotruf selbst.
    • Sie sind allein oder über große Teile des Tages allein, oder Sie leben mit jemandem zusammen, der im Notfall keinen Hilferuf absetzen kann.
    • Wegen Ihrer Erkrankung oder Ihres Pflegezustands muss jederzeit mit einer Notlage gerechnet werden, in der ein normales Telefon nicht hilft.

    Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit vom Medizinischen Dienst prüfen lassen (§ 40 SGB XI). Fehlt noch der Pflegegrad, finden Sie den Weg dorthin in unserem Ratgeber zum Pflegegrad beantragen.

    Unsicher, ob Ihr Pflegegrad und Ihre Wohnsituation für den Zuschuss ausreichen? Lassen Sie sich zurückrufen, die Beratung ist kostenfrei.

    Antrag in vier Schritten

    Der Ablauf ist überschaubar, wenn die Unterlagen stimmen.

    1. Anbieter wählen: Er muss einen Vertrag mit Ihrer Pflegekasse haben. Die AOK verweist dafür auf ihre Hilfsmittelsuche mit Postleitzahl und dem Stichwort Hausnotrufsystem.
    2. Antrag stellen: Formlos oder mit dem Formular Ihrer Kasse. Bei der AOK kann der Anbieter den Antrag für Sie übernehmen, bei der TK stellen Versicherte ihn selbst.
    3. Prüfung abwarten: Die Pflegekasse entscheidet, gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Medizinischen Dienst.
    4. Einbau und Einweisung: Der Anbieter schließt das Gerät an und erklärt Ihnen und einer Kontaktperson die Bedienung.

    Die Kasse zahlt ihren Anteil direkt an den Anbieter, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Gerade weil die Kassen das unterschiedlich handhaben, lohnt sich ein Anruf bei uns, bevor Sie den Antrag selbst stellen: Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und stimmen uns mit Ihrer Pflegekasse ab.

    Lieber nicht allein mit Formularen und Kassenvorgaben? Rufen Sie uns vorab an, wir übernehmen die Vorbereitung der Unterlagen und die Abstimmung mit Ihrer Pflegekasse, kostenfrei für Sie.

    Was der Zuschuss nicht abdeckt

    Gefördert wird die Grundfunktion: Notruf absetzen und Hilfe organisieren. Alles darüber hinaus zahlen Sie selbst:

    • Zusatzleistungen wie Schlüsselaufbewahrung, Funkrauchmelder oder Erinnerungsservice (AOK)
    • Sturzerkennung oder ein mobiler Notrufknopf; die TK erstattet auch dann nur 27 Euro
    • Installationskosten, die anfallen können
    • Gegebenenfalls Kosten für Fehlalarme

    Die Verbraucherzentrale beziffert den Basistarif je nach Anbieter auf etwa 27 bis 40 Euro im Monat, Zusatzleistungen kosten je nach Umfang weitere 30 bis 50 Euro. Vergleichen Sie mehrere Anbieter und buchen Sie nur, was Sie wirklich brauchen. Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt einen Zuschuss geben, und die Kosten lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen (betanet).

    Haben Sie ein Angebot eines Anbieters erhalten und wissen nicht, was davon die Kasse trägt? Schicken Sie uns ein Foto per WhatsApp, wir schauen kostenfrei darauf.

    Wo ein Hausnotruf an Grenzen stößt

    Ein Hausnotruf hilft nur, wenn der Knopf gedrückt wird. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass er für Menschen mit Demenz weniger geeignet sein kann, weil sie ihn womöglich nicht zuverlässig auslösen. Dann braucht es andere Lösungen, etwa regelmäßige Anwesenheit im Alltag. Wie sich das im Verlauf einer Demenz darstellt, lesen Sie in unserem Beitrag Demenz zu Hause oder im Pflegeheim.

    Auch die Technik hat Voraussetzungen. Sie brauchen einen Telefon- oder Internetanschluss und eine Steckdose. Ein Akku überbrückt einen Stromausfall nach Angaben der Verbraucherzentrale etwa 10 bis 20 Stunden. Mobile Notrufuhren mit Ortung oder Sturzerkennung übernimmt die Pflegekasse in der Regel nicht (betanet).

    Und: Der Hausnotruf holt Hilfe, er beugt keinem Sturz vor. Was Sie in der Wohnung dafür tun können, steht im Ratgeber zur Sturzprävention für Senioren in Düsseldorf.

    Hausnotruf und andere Pflegeleistungen zusammen nutzen

    Der Hausnotruf ist ein Baustein, kein Ersatz für Betreuung. Wer mehr Unterstützung braucht, kombiniert ihn mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote bereit (§ 45b SGB XI). Das ist etwas anderes als der Hausnotruf-Zuschuss, beide Leistungen laufen nebeneinander. Mehr dazu auf unserer Seite zum Entlastungsbetrag in Düsseldorf.

    Technik für die Wohnung, die nicht zum Verbrauch bestimmt ist, gehört je nach Fall in den Bereich der Pflegehilfsmittel oder der Wohnungsanpassung. Einen Überblick geben unsere Beiträge zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und zur Wohnungsanpassung und ihrem Zuschuss. Wenn ein Hausnotruf allein nicht mehr reicht, zeigt der Beitrag Alternativen zur 24-Stunden-Pflege weitere Möglichkeiten.

    Hausnotruf, Entlastungsbetrag und Betreuung lassen sich aufeinander abstimmen. Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen, wir sortieren das gemeinsam mit Ihnen, kostenfrei und ohne Verpflichtung.

    Unabhängige Beratung in Düsseldorf

    Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, holen Sie sich eine neutrale Einschätzung. Pflegekassen bieten Pflegeberatung an, und in Düsseldorf gibt es zusätzlich städtische Anlaufstellen. Wie die Pflegeberatung abläuft, lesen Sie im Beitrag zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Wir ergänzen das im Alltag: Wir sprechen mit Ihnen durch, welche Hilfe wann Sinn ergibt, und unterstützen Sie bei den Unterlagen für die Pflegekasse.

    Häufige Fragen zum Hausnotruf

    Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf ganz?

    Nein, in der Regel nur den Basistarif, aktuell meist 27 Euro monatlich. Zusatzleistungen, Installation und alles über den Zuschuss hinaus tragen Sie selbst. Wie hoch der Eigenanteil ausfällt, hängt vom Anbieter ab.

    Bekomme ich den Zuschuss schon mit Pflegegrad 1?

    Ja, ein Pflegegrad ab 1 genügt, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, also vor allem das Alleinsein und die Notwendigkeit. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss.

    Muss ich den Hausnotruf vorab bezahlen?

    Nein. Die Pflegekasse rechnet ihren Anteil direkt mit dem Anbieter ab. Sie zahlen nur den Teil, den die Kasse nicht übernimmt.

    Kann ich den Anbieter frei wählen?

    Nur unter den Anbietern, die einen Vertrag mit Ihrer Pflegekasse haben. Innerhalb dieser Auswahl lohnt sich ein Preisvergleich, auch bei den Zusatzleistungen.

    Hilft City Concierge beim Antrag?

    Ja. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen sind kostenfrei.

    Quellen: Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme, TK: Hausnotruf-Antrag, AOK: Hausnotruf, Pflegewegweiser NRW: Hausnotruf Kosten 2026, betanet: Hausnotrufsysteme, § 40 SGB XI.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.

    Wir begleiten Sie vom Antrag bis zum Alltag

    Ob Hausnotruf, Entlastungsbetrag oder Unterstützung im Haushalt: Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen. Die Beratung und die Hilfe bei den Unterlagen sind kostenfrei. Mehr über unsere Alltagsbegleitung für Senioren in Düsseldorf.

  • Pflegegrad Rückstufung: Was tun, wenn die Kasse herabsetzt?

    Ein Brief der Pflegekasse, dass sie den Pflegegrad herabsetzen will, sorgt in vielen Familien für Schrecken. Oft steht dahinter ein Gutachten, das weniger Hilfebedarf sieht als im Alltag tatsächlich besteht. Dieser Ratgeber zeigt, wann die Kasse den Pflegegrad senken darf, was Sie jetzt in welcher Frist tun können und welche Rolle der Besitzstand spielt.

    Wir unterstützen Sie in Düsseldorf bei den Schreiben und Unterlagen. Wie Sie den Entlastungsbetrag in Düsseldorf nutzen, der in jedem Pflegegrad bleibt, lesen Sie auf unserer Leistungsseite.

    Haben Sie ein Schreiben Ihrer Pflegekasse erhalten? Rufen Sie uns an, bevor Sie antworten. Wir bereiten Ihre Stellungnahme mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab, die Beratung ist kostenfrei.

    Wann die Pflegekasse den Pflegegrad senken darf

    Ein Pflegegrad ist kein Dauerzustand auf Lebenszeit. Die Verbraucherzentrale beschreibt die ursprüngliche Feststellung als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Aufgehoben werden darf er nur bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse, so steht es in § 48 SGB X. Ein niedrigerer Wert im neuen Gutachten genügt allein nicht. Die Kasse muss darlegen, was sich seit der Bewilligung geändert hat.

    Auch der Medizinische Dienst bindet sich an klare Regeln. Nach seinen Richtlinien wird eine Wiederholungsbegutachtung nur beauftragt, wenn konkrete Hinweise auf eine mögliche Aufhebung der Leistungsbewilligung bestehen. Dort heißt es ausdrücklich: „Eine Wiederholungsbegutachtung, die sich allein am Zeitablauf orientiert, ist unzulässig.“

    Wie es zur erneuten Begutachtung kommt

    Die Verbraucherzentrale nennt vier typische Wege:

    • Das Erstgutachten hat eine erneute Begutachtung empfohlen, weil eine Besserung erwartet wird. Zeitpunkt und Prognose stehen laut BARMER in Punkt 9 des Gutachtens.
    • Die Leistungen wurden befristet bewilligt, nach Fristablauf prüft die Kasse neu.
    • Es gibt Anhaltspunkte für eine Besserung, etwa nach Operation oder Reha, oder Sie melden sie selbst.
    • Sie haben eine Höherstufung beantragt, und das neue Gutachten fällt niedriger aus.

    Der letzte Punkt überrascht viele. Ergibt die Begutachtung denselben Pflegegrad, wird der Antrag abgelehnt, ergibt sie einen niedrigeren, kann die Kasse kürzen. Prüfen Sie deshalb vor einem Antrag auf Höherstufung, ob der Hilfebedarf wirklich dauerhaft gestiegen ist. Die Verbraucherzentrale weist zudem darauf hin, dass eine Besserung der Pflegekasse mitzuteilen ist.

    Planen Sie gerade eine Höherstufung oder steht ein Begutachtungstermin an? Rufen Sie uns vorher an, wir gehen mit Ihnen kostenfrei durch, welche Unterlagen und Angaben zur Situation passen.

    Das Anhörungsschreiben: nicht liegen lassen

    Leistungen dürfen nicht einfach per Bescheid gekürzt werden. Nach § 24 SGB X muss die Behörde vor einem belastenden Bescheid Gelegenheit geben, sich zu den entscheidenden Tatsachen zu äußern. Die Richtlinien des Medizinischen Dienstes sehen dieses Anhörungsverfahren ausdrücklich vor, wenn der bisherige Pflegegrad nicht mehr erreicht wird. Schweigen Sie in der gesetzten Frist, erlässt die Kasse laut Verbraucherzentrale danach den Aufhebungsbescheid.

    Prüfen Sie in Ihrer Stellungnahme zwei Dinge:

    • Liegt wirklich eine wesentliche Veränderung vor, und ist sie im Gutachten richtig beschrieben?
    • Stimmen die Punkte des Medizinischen Dienstes in den einzelnen Bereichen? Falsche Bewertungen sollten Sie einzeln auflisten und begründen.

    Hilfreich sind aktuelle Arztberichte und ein Pflegetagebuch, das den tatsächlichen Alltag festhält. Wie die Punkte entstehen, erklärt unser Beitrag zu Punkten und Modulen.

    Was eine Rückstufung in Euro bedeutet

    Die Beträge 2026 laut Bundesgesundheitsministerium bei häuslicher Pflege: Pflegegrad 2 bringt 347 € Pflegegeld oder bis zu 796 € Pflegesachleistung im Monat, Pflegegrad 3 sind es 599 € beziehungsweise bis zu 1.497 €. Von Pflegegrad 3 auf 2 fehlen im Monat also 252 € Pflegegeld, von Pflegegrad 4 auf 3 sind es 201 €.

    Besonders einschneidend ist der Schritt von Pflegegrad 2 auf 1. In Pflegegrad 1 gibt es weder Pflegegeld noch Pflegesachleistung. Bis zu 131 € Entlastungsbetrag im Monat gelten dagegen in allen Pflegegraden von 1 bis 5. Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 € gilt nur für Pflegegrad 2 bis 5. Was Pflegegrad 2 im Einzelnen abdeckt, steht in unserem Beitrag zu Pflegegrad 2.

    Schicken Sie uns per WhatsApp ein Foto des Schreibens Ihrer Kasse. Wir sagen Ihnen kostenfrei, welche Frist läuft und welche Unterlagen Sie für die Antwort zusammenstellen sollten.

    Besitzstand: Wer 2017 übergeleitet wurde

    Zum 1. Januar 2017 wurden die drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade überführt, ohne neuen Antrag und ohne neue Begutachtung. Nach § 140 SGB XI entspricht Pflegestufe I dem Pflegegrad 2, Stufe II dem Pflegegrad 3 und Stufe III dem Pflegegrad 4. Wer damals übergeleitet wurde, behält diese Zuordnung auch bei einer späteren Begutachtung nach neuem Recht, sie entfällt nur bei einem höheren Pflegegrad oder wenn keine Pflegebedürftigkeit mehr festgestellt wird.

    Die Verbraucherzentrale fasst es so zusammen: Bei Besitzstand ist eine Höherstufung möglich, eine Rückstufung nicht. Ergibt das neue Gutachten allerdings gar keinen Pflegegrad mehr, dürfen die Leistungen eingestellt werden. Klären Sie deshalb früh, ob für Sie eine Überleitung galt. Der Überleitungsbescheid von damals ist dafür ein wichtiger Beleg.

    Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid

    Kommt der Bescheid trotz Stellungnahme, ist der Widerspruch Ihr Mittel. Die Frist beträgt nach § 84 SGG einen Monat ab Bekanntgabe, eingelegt wird er schriftlich bei der Stelle, die den Bescheid erlassen hat. Fehlt im Bescheid der Hinweis auf das Widerspruchsrecht, gilt laut Verbraucherzentrale ein Jahr. Zunächst kann ein kurzes Schreiben genügen, die Begründung reichen Sie nach. Bewahren Sie einen Versandnachweis auf. Alles zu Form und Begründung steht im Beitrag zu Widerspruchsfrist und Begründung.

    Zwei Punkte stärken Ihre Position. Das Widerspruchsgutachten muss von einer Person erstellt werden, die am Vorgutachten nicht beteiligt war. Und bei einer Rückstufung muss der Medizinische Dienst begründen, inwiefern und wodurch sich die Beeinträchtigungen verringert haben. Nach § 86a Abs. 1 SGG hat der Widerspruch grundsätzlich aufschiebende Wirkung. Bleibt er erfolglos, steht der Weg zum Sozialgericht offen.

    Die Monatsfrist läuft ab Zugang des Bescheids. Rufen Sie uns schnell an, wir bereiten den Widerspruch und die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab, kostenfrei.

    Den Alltag absichern, während das Verfahren läuft

    Ein Widerspruchsverfahren dauert, und die Pflege zu Hause geht in dieser Zeit weiter. Wer den Entlastungsbetrag bisher nicht abgerufen hat, kann ihn für Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe einsetzen, sofern ein Pflegegrad besteht. So bekommen pflegende Angehörige spürbar Luft. Bei der Beantragung der Leistungen bei der Pflegekasse unterstützen wir Sie. Mehr dazu in unserem Angebot zur Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

    Verschlechtert sich der Zustand nach einer Rückstufung wieder, können Sie später erneut eine Höherstufung beantragen. Wie die Begutachtung gelingt, lesen Sie in unserem Ratgeber zur Vorbereitung auf die Begutachtung.

    Sie möchten wissen, wie Betreuung zu Hause in Düsseldorf neben dem Verfahren organisiert werden kann? Fordern Sie einen Rückruf an, die Beratung ist kostenfrei.

    Häufige Fragen zur Rückstufung

    Darf die Pflegekasse meinen Pflegegrad nach einem Jahr einfach neu prüfen?

    Nein, nicht allein wegen des Zeitablaufs. Nach den Richtlinien des Medizinischen Dienstes braucht es konkrete Hinweise auf eine mögliche Aufhebung der Bewilligung. Anders ist es bei einer ausdrücklich befristeten Bewilligung oder einer Empfehlung im Gutachten.

    Muss ich eine Besserung der Pflegekasse melden?

    Ja, laut Verbraucherzentrale besteht bei einer Besserung eine Mitteilungspflicht, auch bei Kindern, die sich gut entwickeln. Eine Besserung nach Operation oder Reha kann deshalb zu einer neuen Begutachtung führen.

    Was gilt, wenn im Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt?

    Dann beträgt die Widerspruchsfrist ein Jahr statt eines Monats. Verlassen Sie sich darauf aber nicht, sondern legen Sie Widerspruch am besten sofort ein.

    Hilft Ihnen City Concierge beim Widerspruch?

    Wir bereiten Schreiben und Unterlagen mit Ihnen vor, ordnen Arztberichte und Pflegetagebuch und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Die Entscheidung trifft allein die Pflegekasse. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen sind für Sie kostenfrei, Details zur Betreuung besprechen wir persönlich. Sie erreichen uns über die Kontaktseite.

    Quellen: Verbraucherzentrale: Wann kann die Pflegekasse den Pflegegrad reduzieren?, Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund zur Pflegebegutachtung, § 48 SGB X, § 24 SGB X, § 140 SGB XI, § 84 SGG, § 86a SGG, BMG: Übersicht Leistungsbeträge 2026, BARMER: Pflegebegutachtung und danach.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

    Rufen Sie uns an, bevor Sie der Pflegekasse antworten

    Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und bereiten Stellungnahme oder Widerspruch mit Ihnen vor. Unsere Beratung und die Hilfe bei den Unterlagen sind kostenfrei. Wir sind Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr für Sie da.