Autor: patrick-cc

  • Pflegegrad nach Schlaganfall: Antrag aus Klinik und Reha

    Ein Schlaganfall verändert den Alltag von einem Tag auf den anderen. Oft liegt der Betroffene noch auf der Stroke Unit, während zu Hause schon die Frage im Raum steht: Wer hilft nach der Entlassung, und wer bezahlt das? Die Pflegeversicherung kann einen Teil dieser Last tragen, aber nur auf Antrag. Wie der Weg von der Klinik über die Reha bis zum Bescheid aussieht, erklären wir Ihnen hier. Die Grundlagen finden Sie auch in unserem Beitrag zum Pflegegrad beantragen.

    Sie möchten den Antrag nicht allein stemmen? Wir bereiten ihn mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Unsere Beratung ist für Sie kostenfrei.

    Warum nach einem Schlaganfall oft ein Pflegegrad nötig wird

    Typische Folgen sind Lähmungen auf einer Körperseite, Schluck- und Sprachstörungen sowie Konzentrationsprobleme. Lähmungen bessern sich oft, können aber bleiben. Nach Angaben von gesundheitsinformation.de sind etwa 40 von 100 Überlebenden dauerhaft stärker beeinträchtigt und auf Hilfe oder Pflege angewiesen.

    Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Sie, wenn die Einschränkung voraussichtlich mindestens sechs Monate besteht (§ 14 SGB XI).

    Antrag stellen, solange der Patient noch in der Klinik ist

    Sie müssen mit dem Antrag nicht bis nach der Entlassung warten. Der Antrag geht an die Pflegekasse und kann formlos telefonisch gestellt werden. Das Datum der Meldung zählt, denn Leistungen gibt es ab Antragstellung (§ 33 SGB XI), spätestens ab Beginn des Antragsmonats. Die Deutsche Schlaganfall-Hilfe rät, bei absehbarer Pflegebedürftigkeit früh und möglichst als Eilantrag zu beantragen.

    Unterschreiben muss die betroffene Person, eine bevollmächtigte Person oder der gesetzliche Betreuer. Der Sozialdienst der Klinik koordiniert den Übergang und kann den Antrag begleiten. Sagen Sie dort auch, welche Barrieren zu Hause warten, etwa Treppen oder zu wenig Platz für einen Rollator. Mehr zu den Abläufen der Düsseldorfer Kliniken lesen Sie bei Entlassmanagement.

    Ein Angehöriger ist gerade auf der Station und Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW.

    Schnellere Begutachtung in Klinik und Reha

    Liegt der Antragsteller im Krankenhaus oder in einer stationären Reha, kann die Begutachtung deutlich schneller stattfinden. Nach § 18a SGB XI muss sie sofort, spätestens am fünften Arbeitstag erfolgen, wenn die Begutachtung vor Ort für die weitere Versorgung nötig ist oder ein Angehöriger Pflegezeit angekündigt hat. Im Normalfall muss die Pflegekasse spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich entscheiden (§ 18c SGB XI). Hält sie die Frist nicht ein, zahlt sie 70 Euro für jede begonnene Woche der Verzögerung, außer sie hat die Verzögerung nicht zu vertreten.

    Für die Zeit nach der Reha gilt: Solange noch kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, kann eine Haushaltshilfe der Krankenkasse in Betracht kommen. Mehr dazu in unserem Beitrag zur Haushaltshilfe nach Schlaganfall und zur Haushaltshilfe bei Anschlussheilbehandlung.

    Begutachtung bei Halbseitenlähmung und Aphasie

    Der Medizinische Dienst bewertet die Selbstständigkeit in sechs Bereichen (§ 14 SGB XI): Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte. Daraus ergibt sich eine Gesamtpunktzahl von 0 bis 100.

    • Halbseitenlähmung zeigt sich vor allem bei Mobilität und Selbstversorgung, etwa beim Waschen, Anziehen oder Essen. Die Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am stärksten (§ 15 SGB XI).
    • Aphasie fällt in den Bereich kognitive und kommunikative Fähigkeiten. Die Sprachstörung betrifft nach Angaben der Deutschen Schlaganfall-Hilfe etwa ein Drittel der Betroffenen und sagt nichts über die Intelligenz aus.
    • Die Bereiche 2 und 3 werden zusammen gewertet; es zählt der höhere gewichtete Wert.

    Bei Aphasie ist eine vertraute Begleitperson beim Hausbesuch hilfreich, die ergänzen kann, was dem Betroffenen schwerfällt. Die Verbraucherzentrale NRW rät: Bringen Sie Arztbriefe, den Entlassbericht der Klinik oder Reha, Medikamentenplan und Hilfsmittelliste mit, und bleiben Sie glaubwürdig. Mehr Tipps finden Sie unter Begutachtung vorbereiten und im Pflegetagebuch für den Medizinischen Dienst.

    Haben Sie Fragen zu den Unterlagen für den Gutachter? Schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir helfen Ihnen kostenfrei beim Zusammenstellen und Ausfüllen.

    Welche Leistungen 2026 möglich sind

    Ab Pflegegrad 2 können Sie zwischen Pflegegeld, Sachleistung oder einer Kombination wählen. Nach der Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums gelten 2026 diese Beträge pro Monat:

    • Pflegegeld: 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (3), 800 Euro (4), 990 Euro (5)
    • Pflegesachleistung bis zu 796, 1.497, 1.859 beziehungsweise 2.299 Euro
    • Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich in jedem Pflegegrad (§ 45b SGB XI)
    • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 Euro pro Jahr (ab Pflegegrad 2)

    Wie Sie den Entlastungsbetrag für Alltagsbegleitung nutzen, erklären wir auf der Seite zum Entlastungsbetrag in Düsseldorf. Mehr zum Pflegegeld 2026 lesen Sie separat.

    Wir erklären Ihnen im persönlichen Gespräch, welche dieser Leistungen zu Ihrer Situation passen, und unterstützen die Beantragung bei der Pflegekasse. Das Gespräch ist kostenfrei.

    Befristet, zu niedrig oder verschlechtert: was dann?

    Besserung ist nach einem Schlaganfall häufig. Deshalb kann der Medizinische Dienst den Pflegegrad befristen, wenn er eine Verringerung der Beeinträchtigungen erwartet. Eine Befristung darf insgesamt höchstens drei Jahre dauern, und die Pflegekasse muss vor Ablauf rechtzeitig prüfen, ob und in welchem Pflegegrad weitergeleistet wird (§ 33 SGB XI).

    Stellen Sie fest, dass der Bedarf höher ist als bewertet, stehen Ihnen zwei Wege offen. Ist der Bescheid zu niedrig ausgefallen, hilft ein Widerspruch (Frist und Begründung). Hat sich der Zustand später verschlechtert, stellen Sie einen Antrag auf Höherstufung. Die Deutsche Schlaganfall-Hilfe empfiehlt dafür ein Pflegetagebuch über etwa zwei Wochen, in dem alle Verrichtungen erfasst werden. Alles Weitere steht in unserem Beitrag zur Höherstufung. Auch bei anderen schweren Erkrankungen läuft das Verfahren ähnlich, zum Beispiel beim Pflegegrad bei Krebs.

    Der Bescheid passt nicht zu dem, was Sie täglich erleben? Wir sehen uns die Unterlagen mit Ihnen an und besprechen, welche Schritte möglich sind. Der Rückruf ist kostenfrei.

    Wie wir Sie nach der Entlassung unterstützen

    Wir leisten keine medizinische Behandlung. Was in der Therapie nötig ist, legen Klinik, Reha und Ärztin fest. Wir übernehmen Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe: gemeinsame Spaziergänge, Begleitung zu Therapieterminen, Einkäufe, Hilfe im Haushalt und Zeit für ein Gespräch, wenn die Sprache nur langsam zurückkehrt. Bei Pflegegrad 2 bis 5 können Sie dafür den Entlastungsbetrag einsetzen. Pflegende Angehörige entlasten zusätzlich die Verhinderungspflege.

    Ein denkbares Beispiel (kein realer Fall): Der Ehemann kehrt nach vier Wochen Reha mit einer Lähmung des rechten Arms nach Hause zurück, die Ehefrau war bisher berufstätig. Statt alles allein zu tragen, klärt sie vorab mit uns, welche Leistung zur Lage passt, und wir unterstützen die Beantragung. So steht die Hilfe, wenn es im Alltag losgeht. Passend dazu: Alltagsbegleitung in Düsseldorf.

    Häufige Fragen zum Pflegegrad nach einem Schlaganfall

    Kann ich den Pflegegrad schon in der Klinik beantragen?

    Ja. Der Antrag lässt sich formlos telefonisch bei der Pflegekasse stellen, auch während des Klinikaufenthalts. Leistungen gibt es ab Antragstellung, frühestens ab Vorliegen der Voraussetzungen. Wer später beantragt, erhält sie erst ab Beginn des Antragsmonats.

    Wie schnell kommt der Gutachter?

    In der Regel muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden. In Klinik oder stationärer Reha gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Begutachtung innerhalb von fünf Arbeitstagen.

    Zählt eine Aphasie bei der Begutachtung?

    Ja, Einschränkungen beim Sprechen und Verstehen werden im Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten erfasst. Schildern Sie dem Gutachter konkret, in welchen Situationen Hilfe nötig ist und bringen Sie am besten eine vertraute Person mit.

    Was ist, wenn der Pflegegrad nur befristet bewilligt wird?

    Dann prüft die Pflegekasse vor Ablauf, ob und in welchem Pflegegrad weitergeleistet wird. Insgesamt darf die Befristung höchstens drei Jahre betragen. Verschlechtert sich der Zustand früher, können Sie einen Antrag auf Höherstufung stellen.

    Kostet Ihre Hilfe bei den Anträgen etwas?

    Nein. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Antragsunterlagen sind für Sie kostenfrei. Über unsere Betreuungsleistungen sprechen wir im persönlichen Gespräch.

    Quellen: § 18a SGB XI, § 18c SGB XI, § 15 SGB XI, § 33 SGB XI, Leistungsbeträge 2026, BMG, gesundheitsinformation.de: Schlaganfall, Deutsche Schlaganfall-Hilfe: Aphasie und Kommunikation, Deutsche Schlaganfall-Hilfe: Nach der Stroke Unit, Verbraucherzentrale NRW: Begutachtung vorbereiten.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

    Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen

    Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor, helfen bei den Unterlagen und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Das Gespräch ist kostenfrei. Wie Sie die Leistungen danach im Alltag nutzen, zeigen wir Ihnen auf der Seite zum Entlastungsbetrag in Düsseldorf. Erreichbar sind wir Mo–Fr von 8 bis 18 Uhr.

  • Pflegeheim Eigenanteil Düsseldorf: Kosten und Zuschläge 2026

    Die Pflegeversicherung zahlt im Pflegeheim feste Beträge, den Rest tragen Sie oder Ihre Familie selbst. Dieser Eigenanteil ist für viele die entscheidende Frage, wenn ein Umzug ins Heim im Raum steht. Hier erfahren Sie, woraus die Heimrechnung besteht, was der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI bringt und wo Sie Hilfe bekommen, wenn das Geld nicht reicht. Wer vorher klären möchte, wie lange Betreuung zu Hause tragfähig ist, findet bei uns auch Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf.

    Sie überlegen, ob ein Heimplatz wirklich nötig ist? Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen. Wir besprechen mit Ihnen die Lage, unsere Beratung ist kostenfrei.

    Woraus sich die Heimrechnung zusammensetzt

    Die monatliche Rechnung eines Pflegeheims besteht aus mehreren Teilen. Nur einer davon wird von der Pflegekasse bezuschusst. Nach dem Bundesgesundheitsministerium zahlen Bewohnerinnen und Bewohner selbst:

    • den Teil der pflegebedingten Kosten, den die Pflegeversicherung nicht abdeckt (Eigenanteil),
    • Unterkunft und Verpflegung,
    • Investitionskosten, soweit das Heim sie weitergeben darf,
    • Zusatzleistungen und besondere Komfortangebote.

    Seit 2017 gilt in jedem Heim für die Pflegegrade 2 bis 5 derselbe pflegebedingte Eigenanteil, unabhängig vom Pflegegrad. Die Höhe unterscheidet sich nur von Heim zu Heim. Deshalb lohnt es sich, mehrere Einrichtungen zu vergleichen, statt nur nach dem Pflegegrad zu rechnen.

    Was die Pflegekasse monatlich zahlt

    Für die vollstationäre Pflege zahlt die Pflegekasse nach § 43 SGB XI einen festen Betrag je Pflegegrad: 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es einen Zuschuss von 131 Euro im Monat. Unterkunft und Verpflegung übernimmt die Pflegekasse grundsätzlich nicht. Was Ihnen bei einem höheren Pflegegrad zusteht, lesen Sie in unserem Beitrag zu den Leistungen bei Pflegegrad 4.

    Noch ohne Pflegegrad oder mit dem Gedanken an eine Höherstufung? Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Die Hilfe beim Ausfüllen ist für Sie kostenfrei.

    Leistungszuschlag nach § 43c: Der Eigenanteil sinkt mit der Aufenthaltsdauer

    Seit 2024 erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 zusätzlich einen Leistungszuschlag. Er richtet sich nach der Dauer, in der Sie vollstationäre Leistungen beziehen, und wird auf den pflegebedingten Eigenanteil gerechnet:

    • bis 12 Monate: 15 Prozent,
    • mehr als 12 Monate: 30 Prozent,
    • mehr als 24 Monate: 50 Prozent,
    • mehr als 36 Monate: 75 Prozent.

    Auch Monate, in denen die Leistung nur teilweise bezogen wurde, zählen mit. Der Zuschlag gilt nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Seit dem 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Zuschlag anhand der Angaben des Heims und zahlt ihn direkt an die Einrichtung. Auf Ihrer Rechnung steht dann nur noch der verbleibende Betrag. Ob eine Pflegereform daran etwas ändert, ist offen; den Stand fassen wir in unserem Beitrag zur Pflegereform 2027 zusammen.

    Ein Rechenbeispiel mit Durchschnittswerten aus NRW

    Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat die Eigenanteile zum 1. Januar 2026 für Nordrhein-Westfalen ausgewertet. Es handelt sich um Landesdurchschnitte, nicht um Düsseldorfer Einzelwerte. Im ersten Aufenthaltsjahr ergibt sich:

    • pflegebedingter Eigenanteil vor Zuschlag: 1.916 Euro, nach dem Zuschlag von 287 Euro: 1.629 Euro,
    • Unterkunft und Verpflegung: 1.307 Euro,
    • Investitionskosten: 646 Euro,
    • Gesamtbetrag im Monat: 3.582 Euro.

    Im zweiten Jahr sind es nach dem vdek 3.294 Euro, im dritten 2.911 Euro und ab dem vierten Jahr 2.432 Euro. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Gesamtbetrag im ersten Jahr um 270 Euro, rechnerisch von 3.312 auf 3.582 Euro. Ihr tatsächlicher Betrag kann deutlich abweichen. Maßgeblich ist immer die Preisaufstellung des einzelnen Heims.

    Haben Sie schon ein Angebot eines Heims erhalten? Schicken Sie uns per WhatsApp eine Frage dazu. Wir ordnen die Posten mit Ihnen ein, kostenfrei und unverbindlich.

    Wenn das Einkommen nicht reicht: Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege

    Reichen Rente und Erspartes nicht aus, gibt es in NRW zwei Wege. Beide werden beim Sozialamt beantragt, in Düsseldorf beim Amt für Soziales und Jugend.

    Pflegewohngeld für die Investitionskosten

    Das Pflegewohngeld übernimmt nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW ausschließlich die Investitionskosten, bei Bedürftigkeit ganz oder teilweise. Voraussetzung sind mindestens Pflegegrad 2, ein dauerhafter Heimplatz und ein förderfähiges Heim. Vermögen bleibt bis 10.000 Euro (Ehepaare 15.000 Euro) unberücksichtigt. Das Geld geht direkt an das Heim. Fragen Sie vor dem Einzug, ob die Einrichtung förderfähig ist.

    Hilfe zur Pflege bei größerer Lücke

    Ist die Lücke größer als die Investitionskosten, kommt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Betracht. Die Stadt Düsseldorf beschreibt sie als Leistung, wenn die erforderliche Hilfe nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bezahlt werden kann. Der Antrag lässt sich persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person stellen, telefonisch geht er nicht. Gefragt werden unter anderem Kontoauszüge der letzten drei Monate, Nachweise zu Vermögen und Versicherungen sowie die Bescheide der Pflegekasse.

    Müssen Kinder für die Heimkosten zahlen?

    Diese Sorge bremst viele Familien. Nach § 94 Abs. 1a SGB XII gehen Unterhaltsansprüche gegen Kinder und Eltern nicht auf den Sozialhilfeträger über, es sei denn, das jährliche Gesamteinkommen der unterhaltspflichtigen Person liegt über 100.000 Euro. Beim Pflegewohngeld wird nach der Verbraucherzentrale NRW kein Elternunterhalt geltend gemacht. Ob Ihre Situation darunter fällt, klären Sie am besten früh mit dem Sozialamt.

    Unterlagen für Pflegekasse und Sozialamt zusammenstellen kostet Nerven. Rufen Sie uns vorher an, wir kennen die Abläufe in Düsseldorf und NRW und helfen kostenfrei bei der Vorbereitung.

    Vor der Entscheidung: Rechnung prüfen, Alternativen kennen

    Bitten Sie jedes Heim um eine schriftliche Aufstellung mit allen Posten und lassen Sie sich die Investitionskosten gesondert nennen. Vergleichen Sie Heime nach dem Gesamtbetrag, nicht nur nach dem Pflegesatz. Anlaufstellen für Ihre Fragen finden Sie bei den Pflegestützpunkten in Düsseldorf, einen Überblick zu Anspruch und Ablauf gibt unser Beitrag zur Pflegeberatung nach § 7a.

    Prüfen Sie auch, ob ein Heim die richtige Form ist. Wer noch weitgehend selbstständig lebt, findet bei Betreutem Wohnen in Düsseldorf eine Alternative. Bei Demenz hilft unser Beitrag Demenz: zu Hause oder im Pflegeheim bei der Abwägung. Und wenn Sie den Umzug hinausschieben möchten, finden Sie im Beitrag Ambulant vor stationär Wege, die Pflege zu Hause zu organisieren.

    Möchten Sie wissen, wie viel Entlastung zu Hause möglich ist, bevor Sie sich festlegen? Wir rufen Sie zurück und erklären Ihnen die Möglichkeiten ohne Kosten für Sie.

    Häufige Fragen zu den Heimkosten

    Gilt der Leistungszuschlag auch bei Pflegegrad 1?

    Nein. Nach § 43c SGB XI gilt er für die Pflegegrade 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es im Heim einen Zuschuss von 131 Euro im Monat.

    Gibt es Pflegewohngeld auch bei Kurzzeitpflege?

    Nein. Das Pflegewohngeld setzt nach der Verbraucherzentrale NRW einen dauerhaften Heimplatz voraus, Kurzzeitpflege zählt nicht dazu. Zur Kurzzeitpflege selbst beraten wir Sie gern.

    Wer stellt den Antrag auf Pflegewohngeld?

    Sie stellen ihn beim zuständigen Sozialamt. Das Heim kann ihn für Sie einreichen, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben. Die Einrichtungen helfen in der Regel bei den Unterlagen.

    Wo erfahre ich die Kosten eines bestimmten Heims?

    Fragen Sie das Heim direkt nach einer schriftlichen Aufstellung aller Posten und vergleichen Sie mehrere Häuser. Beim Einordnen der Zahlen helfen wir Ihnen kostenfrei.

    Kann ich länger zu Hause bleiben und Leistungen nutzen?

    Das kommt auf Ihre Situation an. Der Entlastungsbetrag kann zum Beispiel für Betreuung im Alltag eingesetzt werden. Wir beraten Sie dazu kostenfrei.

    Quellen: § 43c SGB XI Leistungszuschlag, § 43 SGB XI vollstationäre Pflege, vdek NRW: Eigenanteile Stand 01/2026, Bundesgesundheitsministerium: Vollstationäre Pflege im Heim, Verbraucherzentrale NRW: Pflegewohngeld, Stadt Düsseldorf: Finanzielle Hilfe zur Pflege, § 94 SGB XII.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

    Wir klären mit Ihnen, was zu Hause möglich ist

    Rufen Sie uns Mo–Fr 8–18 Uhr an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder fordern Sie einen Rückruf an. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen sind kostenfrei.

  • Live-in-Betreuung rechtlich: Anstellung, Entsendung, Risiken

    Die Betreuungskraft zieht ein, kocht, begleitet durch den Tag und ist nachts da. Was nach einer Lösung für die ganze Familie klingt, ist rechtlich eine der heikelsten Konstruktionen der häuslichen Versorgung. Wer unterschreibt, ohne das Modell zu kennen, kann unversehens als Arbeitgeber gelten, Beiträge schulden oder Ärger mit dem Zoll bekommen.

    Dieser Ratgeber ordnet die drei gängigen Modelle ein, nennt die Risiken und zeigt, was Sie vor einer Unterschrift prüfen können. Wir von City Concierge bereiten mit Ihnen Anträge auf Leistungen wie den Entlastungsbetrag vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab.

    Sie überlegen, eine Betreuungskraft ins Haus zu holen? Rufen Sie uns vorher an. Wir klären mit Ihnen, welche Kassenleistungen schon zur Verfügung stehen und bereiten die Anträge mit vor. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

    Warum nicht „die Betreuerin“, sondern ein Vertragsgeflecht entscheidet

    Entscheidend ist, wer Arbeitgeber ist, wer Weisungen gibt und wo Sozialabgaben gezahlt werden. Davon hängen Mindestlohn, Arbeitszeit, Versicherungsschutz und Ihre eigene Haftung ab.

    Die Verbraucherzentrale NRW unterscheidet drei Wege: die direkte Anstellung, die Entsendung und die Beauftragung selbstständiger Kräfte. Eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Person ist nach ihrer Darstellung legal nicht möglich. Zahlen zu den Kosten finden Sie in unserem Beitrag zur 24-Stunden-Pflege in Düsseldorf.

    Direkte Anstellung: Sie werden zum Arbeitgeber

    Bei der Anstellung schließen Sie selbst den Arbeitsvertrag. Das Weisungsrecht liegt bei Ihnen, ebenso die Pflichten: Mindestlohn, Arbeits- und Ruhezeiten, Urlaub, Anmeldung zur Sozialversicherung und Steuern. Laut Europäischem Verbraucherzentrum fällt auch das Risiko eines Arbeitsausfalls auf Sie. Bei Vollzeit sind laut Verbraucherzentrale NRW mindestens 24 Urlaubstage zu gewähren.

    Entsendemodell: Zwei Verträge und eine Bescheinigung

    Beim Entsendemodell besteht der Arbeitsvertrag zwischen der Betreuungskraft und einem ausländischen Unternehmen. Eine deutsche Agentur organisiert meist die Vermittlung, Sie schließen deshalb zwei Verträge. Das Weisungsrecht liegt beim entsendenden Unternehmen. Kurzfristige Änderungen im Alltag müssen Sie dort abstimmen.

    Die Sozialversicherung läuft in diesem Modell im Heimatland weiter. Den Nachweis liefert die A1-Bescheinigung. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist sie höchstens 24 Monate gültig und muss seit dem 1. Januar 2025 online beantragt werden. Fehlt sie, drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie eine Geldstrafe. Zudem werden Verbraucher dann faktisch zum Arbeitgeber, mit allen Folgen. Die Kraft selbst wäre bei Krankheit oder Arbeitsunfall nicht abgesichert.

    Die Verbraucherzentrale nennt drei typische Tricks:

    • Die Kraft sei im Ausland „sozialversicherungspflichtig“ beschäftigt. In Polen gibt es jedoch nur mit Arbeitsvertrag alle Sozialleistungen, oft liegen stattdessen Auftrags- oder Dienstleistungsverträge vor.
    • Die A1-Bescheinigung werde „nachgereicht“. Bei vollständigen Unterlagen wird sie laut Verbraucherzentralen innerhalb von drei Tagen erteilt, das Argument überzeugt also kaum.
    • Statt der A1 wird eine private Reisekrankenversicherung vorgelegt. Das gilt als Hinweis auf eine nicht rechtmäßige Entsendung.

    Ein Vertragsentwurf liegt schon auf dem Tisch und Sie sind unsicher? Lassen Sie sich zurückrufen. Wir sehen mit Ihnen, welche Unterstützung die Pflegekasse beisteuern kann, und prüfen, ob stundenweise Betreuung eine Alternative ist. Unsere Beratung ist kostenfrei.

    Selbstständige Betreuungskraft: Wenn die Selbstständigkeit nur auf dem Papier steht

    Im dritten Modell beauftragen Sie eine Selbstständige direkt, oft über eine Agentur. Sie kümmert sich selbst um Steuern und Versicherungen, Urlaub und Entgeltfortzahlung sind nicht vorgesehen. Die Verbraucherzentrale NRW rät davon sehr eingeschränkt ab, weil dann weder Mindestlohn- noch Arbeitszeitregeln greifen und der Krankenversicherungsschutz häufig lückenhaft ist.

    Das Hauptrisiko heißt Scheinselbstständigkeit. Geben Sie Arbeitszeiten, Ort oder Aufgaben vor, kann ein Arbeitsverhältnis vorliegen. Das Europäische Verbraucherzentrum nennt als Folge die rückwirkende Nachzahlung von Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträgen. Beitragsforderungen verjähren nach vier Jahren, bei erkennbarer Pflicht kommen Säumniszuschläge hinzu. Wer in einem Haushalt lebt und täglich nach den Wünschen der Familie arbeitet, ist selten frei in seiner Zeiteinteilung.

    Arbeitszeit und Mindestlohn: Was Bereitschaft bedeutet

    Für Beschäftigte gilt das Arbeitszeitgesetz. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG), sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt acht Stunden eingehalten werden. Nach dem Ende der Arbeitszeit steht eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu (§ 5 ArbZG). Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde und steigt nach Angaben der Bundesregierung zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.

    Wichtig wurde ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20). Eine bulgarische Betreuerin hatte bei einer über 90-jährigen Frau in Berlin gelebt, vertraglich waren 30 Wochenstunden vereinbart. Das Gericht entschied, dass auch Bereitschaftszeit mit dem vollen Mindestlohn zu vergüten ist, auch bei einer entsandten Kraft. Wie viele Stunden tatsächlich Arbeit, Bereitschaft oder Freizeit waren, musste die Vorinstanz erneut klären.

    Fragen zur Betreuung im Alltag, bevor Sie Verträge prüfen? Schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir bereiten mit Ihnen den Antrag bei der Pflegekasse vor, die Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen ist kostenfrei.

    Wo Schwarzarbeit beginnt und was dann droht

    Schwarzarbeit im Haushalt ist meist unspektakulär: Eine Kraft wird bar bezahlt, ohne Anmeldung und ohne Beiträge. Als Arbeitgeber kann Ihnen dann das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen vorgeworfen werden. § 266a des Strafgesetzbuchs sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa einer rechtzeitigen schriftlichen Mitteilung an die Einzugsstelle, kann das Gericht von Strafe absehen.

    Die Verbraucherzentrale erklärt, dass der Zoll das Beschäftigungsverhältnis so prüft, wie es sich in Deutschland darstellt, nicht den Vertrag im Ausland.

    Prüfliste vor der Unterschrift

    Die Verbraucherzentralen empfehlen mehrere Schritte, die Sie vor dem Einzug erledigen können:

    • Verlangen Sie die A1-Bescheinigung vor Arbeitsbeginn und legen Sie eine Kopie ab.
    • Vereinbaren Sie die Vorlage der A1 schriftlich und machen Sie Zahlungen erst fällig, wenn sie bei Ankunft vorliegt.
    • Gleichen Sie die Daten der Bescheinigung mit den Vertragspartnern ab und achten Sie auf Fälschungen.
    • Klären Sie, welches Unternehmen Arbeitgeber ist und wer das Weisungsrecht ausübt.
    • Halten Sie Arbeitszeiten, freie Tage und Vertretung schriftlich fest.
    • Lassen Sie sich alle Nebenkosten wie Agenturgebühren und Fahrtkosten aufführen.

    Liegt die Bescheinigung nicht vor, rät die Verbraucherzentrale, dem Entsendeunternehmen eine Frist zu setzen, etwa eine Woche. Danach sei aus ihrer Sicht ein außerordentliches Kündigungsrecht gegeben. Eine unabhängige Beratung bietet unter anderem die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.

    Unterlagen sortieren, Fristen im Blick behalten, Kasse anschreiben: Das geht zu zweit leichter. Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, und unsere Hilfe ist kostenfrei.

    Wenn Dauerpräsenz gar nicht nötig ist

    Viele Familien stellen fest, dass sich der Bedarf auf bestimmte Zeiten konzentriert: Vormittag, Mahlzeiten, Begleitung zu Terminen. Je nach Pflegegrad können dafür Pflegegeld, Sachleistungen oder die Kombinationsleistung infrage kommen, die Pflegekasse entscheidet über die Bewilligung. Weitere Wege beschreiben wir in den Alternativen zur 24-Stunden-Pflege und zur stundenweisen Betreuung.

    So begleiten wir Sie in Düsseldorf

    Wir bieten Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf, stundenweise und nach Absprache. Wir unterstützen bei der Beantragung: Wir besprechen mit Ihnen den Bedarf, bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Das Erstgespräch und die Hilfe beim Ausfüllen der Antragsunterlagen sind kostenfrei.

    Möchten Sie wissen, wie viel Betreuung wirklich nötig ist? Fordern Sie einen Rückruf an. Wir besprechen Ihre Situation in Ruhe und zeigen, welche Leistungen infrage kommen.

    Häufige Fragen zur rechtlichen Seite der Live-in-Betreuung

    Ist eine Betreuung rund um die Uhr durch eine Person erlaubt?

    Nach Darstellung der Verbraucherzentrale NRW ist das legal nicht möglich. Es gelten das Arbeitszeitgesetz mit acht Stunden pro Werktag, in Ausnahmen bis zehn Stunden, und elf Stunden Ruhezeit. Auch Bereitschaftszeit zählt nach dem BAG-Urteil als vergütungspflichtige Zeit.

    Was ist die A1-Bescheinigung und warum ist sie wichtig?

    Sie belegt, dass eine entsandte Kraft im Heimatland sozialversichert bleibt. Ohne sie drohen laut Verbraucherzentrale Nachzahlungen und eine Geldstrafe, und die Kraft ist bei Krankheit oder Unfall nicht abgesichert.

    Haftet die Familie, wenn die Agentur Fehler macht?

    Die Verbraucherzentrale warnt, dass Verbraucher faktisch zum Arbeitgeber werden können, wenn eine Entsendung nicht rechtmäßig ist. Vermittlungsagenturen sind nach ihrer Auskunft derzeit nicht gesetzlich verpflichtet, über die A1 zu informieren. Prüfen Sie die Bescheinigung deshalb selbst.

    Wo bekomme ich unabhängige Hilfe?

    Die Verbraucherzentrale NRW und die Pflegeberatung der Pflegekasse beraten unabhängig. Wir unterstützen Sie zusätzlich bei Anträgen und der Abstimmung mit der Kasse, kostenfrei.

    Quellen: Verbraucherzentrale: Betreuung im Entsendemodell, bitte nur mit A1-Bescheinigung, Verbraucherzentrale: A1-Bescheinigung, riskante Tricks, Verbraucherzentrale NRW: Ausländische Betreuungskräfte, wie geht das legal?, Europäisches Verbraucherzentrum: Pflegekräfte aus dem Ausland legal beschäftigen, LTO: BAG 5 AZR 505/20, § 3 ArbZG, § 5 ArbZG, § 266a StGB, Bundesregierung: Mindestlohn.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.

    Gemeinsam eine rechtlich saubere Lösung finden

    Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben oder einen Antrag stellen. Wir bereiten Anträge mit Ihnen vor, stimmen uns mit der Kasse ab und beraten Sie kostenfrei zu Betreuung in Düsseldorf. Erreichbar sind wir Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

  • Nachtbetreuung für Senioren zu Hause in Düsseldorf

    Um drei Uhr nachts steht die Mutter im Flur und sucht ihre Schuhe, der Vater ruft nach dem längst verstorbenen Bruder. Wer das über Wochen erlebt, schläft selbst kaum noch. Dieser Ratgeber zeigt, welche Formen der Nachtbetreuung für Senioren zu Hause in Düsseldorf infrage kommen, was die Pflegekasse zahlt und was Sie vorher klären sollten.

    Als Betreuungsdienst begleiten wir Familien bei der Nutzung des Entlastungsbetrags und bei der Beantragung.

    Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag stellen. Wir besprechen mit Ihnen, welche Leistung für die Nächte infrage kommt, bereiten die Unterlagen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Die Beratung ist kostenfrei.

    Warum die Nacht für Familien so schwer wird

    Bei Demenz gerät oft der Tag-Nacht-Rhythmus durcheinander. Nach Angaben der Alzheimer Forschung Initiative sind bei Demenz häufig die Gehirnregionen betroffen, die die innere Uhr steuern. Typisch sind Müdigkeit am Tag, Wachphasen in der Nacht und abendliche Unruhe. Auslöser können auch Schmerzen, Harndrang, Albträume, Hunger oder bestimmte Medikamente sein.

    Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) beschreibt die Folgen für Angehörige: Wer dauerhaft zu kurz oder unterbrochen schläft, wird gereizt und erschöpft, und das belastet die Beziehung. Halten Schlafprobleme über Wochen an, sollten Sie ärztlichen Rat einholen. Die Umkehr des Tag-Nacht-Rhythmus nennt das ZQP bei Demenz ausdrücklich als besonders belastend.

    Erst die Ursache klären, dann die Nacht organisieren

    Bevor Sie eine Nachtlösung suchen, lohnt ein Blick auf das, was sich ändern lässt. Die Alzheimer Forschung Initiative nennt feste Zeiten für Essen, Bewegung und Zubettgehen, Tageslicht am Morgen, kurze Mittagsruhe von etwa 30 Minuten und einen ruhigen Abend ohne laute Reize. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt bei nächtlichem Umherwandern, Außentüren nachts zu verschließen und Bewegungsmelder einzusetzen. Das ZQP erwähnt Trittmatten, die beim nächtlichen Aufstehen alarmieren.

    • Ärztliche Abklärung von Schmerzen, Infekten und Medikamentenwirkung
    • Feste Tagesstruktur mit Bewegung und Licht am Vormittag
    • Ruhiger Abend, gedämpftes Licht, Orientierungshilfen wie Nachtlicht
    • Technische Hilfen für Sicherheit, etwa Bewegungsmelder oder Trittmatte

    Beruhigende Medikamente gehören in ärztliche Hand: Sie können laut Alzheimer Forschung Initiative Sturzrisiko und Verwirrtheit erhöhen. Der Cochrane-Review zu nicht-medikamentösen Maßnahmen bei Schlafproblemen mit Demenz findet nur begrenzte Hinweise auf Wirkung, etwa bei körperlicher und sozialer Aktivität, und betont die geringe Studienqualität. Erwarten Sie also keine schnellen Wunder, sondern probieren Sie in Ruhe aus.

    Sie wissen nicht, ob die Unruhe vor allem nachts oder auch tagsüber auftritt? Schreiben Sie uns per WhatsApp, wir sortieren das kostenfrei mit Ihnen und zeigen Wege auf.

    Nachtpflege: teilstationär in einer Einrichtung übernachten

    Die Nachtpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 41 SGB XI. Ihr Angehöriger verbringt die Nacht in einer Einrichtung und lebt sonst zu Hause. Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, wenn häusliche Pflege allein nicht ausreicht oder ergänzt werden soll. Die notwendige Beförderung gehört dazu.

    Die Schwierigkeit ist das Angebot. Die Verbraucherzentrale schreibt, Nachtpflege sei selten zu finden. Die Apotheken Umschau nannte für Ende 2021 nur 13 Einrichtungen bundesweit, bei über 4.500 Tagespflegen. Fragen Sie deshalb früh bei der Pflegekasse und beim Pflegestützpunkt nach freien Plätzen in Düsseldorf und der Umgebung. Wie die Tagesvariante abläuft, lesen Sie im Beitrag zur Tagespflege in Düsseldorf.

    Was die Pflegekasse für die Nacht bezahlt

    Die Pflegekasse übernimmt Tages- und Nachtpflege bis zu Höchstbeträgen. Laut Bundesgesundheitsministerium (Leistungsbeträge 2026) sind das monatlich bis zu 721 € bei Pflegegrad 2, 1.357 € bei Pflegegrad 3, 1.685 € bei Pflegegrad 4 und 2.085 € bei Pflegegrad 5. Die Leistung wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet, Sie können also kombinieren.

    Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen Sie grundsätzlich selbst. Übersteigen die Kosten den Höchstbetrag, zahlen Sie die Differenz. Den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich dürfen Sie nach § 45b SGB XI ausdrücklich auch für Tages- oder Nachtpflege einsetzen. Pflegegrad 1 hat nur diesen Betrag, keine Sachleistung für die Einrichtung.

    Wichtig bei Verträgen: Unterschreiben Sie nicht im eigenen Namen, sondern als Bevollmächtigte oder Betreuer. Sonst übernimmt das Sozialamt womöglich später keine Kosten, warnt die Verbraucherzentrale.

    Möchten Sie wissen, welcher Betrag bei Ihrem Pflegegrad für die Nachtpflege zur Verfügung steht? Fordern Sie einen Rückruf an, wir rechnen kostenfrei mit Ihnen durch und unterstützen die Beantragung.

    Eine Nacht für sich: Verhinderungspflege nutzen

    Wenn Sie nur gelegentlich durchschlafen müssen, etwa vor einem wichtigen Termin oder nach vielen schlechten Nächten, kann die Verhinderungspflege helfen. Nach § 39 SGB XI gibt es sie ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr, wenn die Pflegeperson verhindert ist. Eine vorherige Antragstellung ist nicht erforderlich, die Kosten werden mit Nachweis nachträglich erstattet.

    Als Ersatzperson kommen auch Nachbarn oder Bekannte infrage. Die Apotheken Umschau beschreibt, dass sich eine private Nachtbetreuung so vergüten lässt. Der Gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege liegt 2026 bei 3.539 € (Bundesgesundheitsministerium). Bei Verwandten bis zum zweiten Grad gelten niedrigere Grenzen, die Details stehen in unserem Beitrag Verhinderungspflege beantragen.

    Nachts zu Hause: ambulante Dienste, Hausnotruf und Betreuung

    Muss nachts körperlich geholfen werden, etwa beim Lagern oder Toilettengang, ist ein ambulanter Pflegedienst der richtige Ansprechpartner. Dessen Leistungen laufen über die Pflegesachleistung, 2026 bis zu 796 € (Pflegegrad 2), 1.497 € (3), 1.859 € (4) und 2.299 € (5) monatlich. Medizinisches richtet sich nach den Vorgaben der behandelnden Ärztin oder des Arztes.

    Wer allein schläft und stürzen könnte, profitiert vom Hausnotruf mit Zuschuss der Pflegekasse. Er ersetzt keine Anwesenheit, schließt aber Lücken. Mehr Ideen, wie sich Bausteine mischen lassen, finden Sie im Beitrag Alternativen zur 24-Stunden-Pflege.

    Unsere Stärke liegt in der Betreuung und Alltagsbegleitung, besonders tagsüber und am Abend. Das entlastet die Nacht indirekt: Wer tagsüber Bewegung, Struktur und Ansprache hat, hat nach den Empfehlungen der Alzheimer Forschung Initiative bessere Voraussetzungen für die Nacht. Ob und wie wir Sie rund um die Abend- und Nachtstunden unterstützen können, besprechen wir im persönlichen Gespräch. Mehr zum Thema Demenz lesen Sie in unserem Beitrag Demenzbetreuung zu Hause.

    Sie überlegen, Tagesbetreuung, Pflegedienst und Nachtlösung zu verbinden? Rufen Sie uns an. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und helfen kostenfrei beim Ausfüllen der Anträge.

    Wenn die Nächte dauerhaft zu viel werden

    Die Alzheimer Forschung Initiative sagt deutlich: Wenn häusliche Pflege nicht mehr leistbar ist, kann ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung eine Entscheidung für mehr Lebensqualität sein, kein Scheitern. Prüfen Sie diesen Schritt, wenn nachts mehrfach Hilfe nötig ist, Ihr Angehöriger sich beim Wandern gefährdet oder Sie selbst am Limit sind. Eine unabhängige Beratung nach § 7a SGB XI hilft beim Abwägen, mehr dazu im Beitrag zur Pflegeberatung in Düsseldorf.

    Gibt es noch keinen oder einen zu niedrigen Pflegegrad, lohnt sich ein Pflegetagebuch, in dem Sie auch die Nächte festhalten. Wie der Antrag abläuft, steht unter Pflegegrad beantragen.

    Ist Ihnen unklar, ob ein höherer Pflegegrad wegen der Nächte infrage kommt? Lassen Sie sich zurückrufen, wir bereiten den Antrag kostenfrei mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab.

    Häufige Fragen zur Nachtbetreuung von Senioren

    Zahlt die Pflegekasse eine Betreuungskraft, die nachts bei meinem Angehörigen bleibt?

    Die Kasse zahlt Nachtpflege in einer Einrichtung, ambulante Pflegedienste über die Sachleistung und Ersatzpflege über die Verhinderungspflege. Auch der Entlastungsbetrag kann zur Finanzierung beitragen, soweit der Anbieter anerkannt ist.

    Ab welchem Pflegegrad gibt es Nachtpflege?

    Ab Pflegegrad 2 nach § 41 SGB XI. Bei Pflegegrad 1 können Sie nur den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich einsetzen.

    Muss ich Verhinderungspflege vorab beantragen?

    Nach dem Gesetzestext nicht. Sie reichen die Kosten mit Nachweis bis zum Ende des Folgejahres ein. Wir empfehlen trotzdem, vorher bei uns anzurufen, damit nichts schiefgeht.

    Was tun bei plötzlich starker nächtlicher Unruhe?

    Lassen Sie ärztlich klären, ob Schmerzen, Infekte oder Medikamente die Ursache sind. Sprechen Sie ruhig, orientieren Sie Ihren Angehörigen und vermeiden Sie Streit.

    Kann man Nachtpflege mit Pflegegeld kombinieren?

    Ja. Tages- und Nachtpflege wird nach § 41 Abs. 3 SGB XI nicht auf Pflegegeld, Sachleistung oder Kombinationsleistung angerechnet.

    Quellen: § 41 SGB XI, § 45b SGB XI, § 39 SGB XI, BMG: Übersicht Leistungsbeträge 2026, BMG: Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, BMG: Besondere Verhaltensweisen bei Demenz, Verbraucherzentrale: Tages- und Nachtpflege, Alzheimer Forschung Initiative: Demenz und Schlaf, ZQP: Schlaf pflegender Angehöriger, Cochrane: Schlafprobleme bei Demenz, Apotheken Umschau: Pflege über Nacht.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.

    Gemeinsam zu ruhigeren Nächten

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, bevor Sie Anträge stellen. Wir prüfen mit Ihnen, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen, helfen kostenfrei bei den Unterlagen und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Eine Übersicht finden Sie auch auf unserer Seite zur Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf.

  • Demenz zu Hause oder im Pflegeheim: Entscheidungshilfe 2026

    Wenn ein Elternteil oder der Partner an Demenz erkrankt, kommt irgendwann die Frage: Schaffen wir das zu Hause, oder ist ein Pflegeheim der bessere Ort? Darauf gibt es keine Antwort, die für alle gilt. Wichtig ist, dass Sie die Entscheidung nicht erst in einer Krise treffen müssen. Als Betreuungsdienst in Düsseldorf begleiten wir Familien auf diesem Weg und zeigen Ihnen, welche Leistungen es gibt, bevor Sie sich festlegen.

    Sie sind unsicher, ob zu Hause noch möglich ist? Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, und unsere Beratung ist kostenfrei.

    Eine Entscheidung auf Zeit, kein Urteil über Ihre Liebe

    Nach Schätzungen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft lebten Ende 2025 rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz in Deutschland. Viele Familien stehen also vor derselben Frage. Wer sich für ein Heim entscheidet, gibt die Verantwortung nicht ab. Die Alzheimer Gesellschaft weist darauf hin, dass Angehörige sich auch im Heim kümmern können, nur eben ohne das tägliche Pflichtprogramm der Pflege.

    Ebenso gilt: Wer zu Hause pflegt, muss das nicht bis zur Erschöpfung durchhalten. Der Zeitpunkt für einen Umzug ist laut Apotheken Umschau individuell. Maßgeblich ist das Wohlergehen der erkrankten Person, nicht die Meinung von Nachbarn oder Verwandten.

    Woran Sie erkennen, dass die Grenze erreicht ist

    Feste Schwellenwerte gibt es nicht. Es helfen aber Beobachtungen, die Fachstellen nennen:

    • Gefährliche Situationen häufen sich, etwa ein vergessener Herd oder wiederholte Stürze.
    • Die körperliche Pflegebedürftigkeit nimmt zu, oder die Pflege zieht sich schon über viele Jahre.
    • Konflikte in der Familie häufen sich.
    • Bei den Pflegenden zeigen sich Schlafstörungen, Schmerzen oder wiederholte Erkrankungen. Die Alzheimer Gesellschaft nennt sie ausdrücklich als Anzeichen für Überlastung.
    • Sie verlassen die Wohnung kaum noch, weil niemand die Aufsicht übernehmen kann.

    Treffen mehrere Punkte zu, lohnt ein ehrliches Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt und mit einer Pflegeberatung. Mehr zur Belastung finden Sie in unserem Ratgeber Pflegende Angehörige entlasten.

    Schreiben Sie uns kurz, wie Ihr Alltag gerade aussieht. Wir schauen gemeinsam, welche Hilfe zu Hause realistisch ist, und die Beratung ist kostenfrei.

    Was zu Hause möglich ist, wenn Sie Hilfe dazuholen

    Oft liegt die Lösung zwischen „alles allein“ und „Heim“. Die Pflegeversicherung stellt dafür Leistungen bereit. Die Beträge für 2026 (Bundesgesundheitsministerium, Stand Juli 2026):

    • Pflegegeld, Pflegegrad 2 bis 5: 347 €, 599 €, 800 € und 990 € monatlich.
    • Pflegesachleistung für ambulante Pflege, Pflegegrad 2 bis 5: 796 €, 1.497 €, 1.859 € und 2.299 € monatlich.
    • Entlastungsbetrag: bis zu 131 € monatlich, für alle Pflegegrade.
    • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr.

    Den Entlastungsbetrag können Sie zum Beispiel für stundenweise Betreuung und Alltagsbegleitung einsetzen. Wie das bei Demenz im Alltag aussieht, lesen Sie in unserem Beitrag Demenz-Betreuung zu Hause in Düsseldorf. Wie der Pflegegrad bei Demenz beantragt wird, erklärt dieser Ratgeber.

    Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Die Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen ist für Sie kostenfrei.

    Brücken zwischen Wohnung und Heim

    Zwischen den beiden Polen gibt es Formen, die den Umzug aufschieben oder besser vorbereiten können.

    Tagespflege

    Die Tagespflege betreut Menschen tagsüber mit Aktivitäten und Mahlzeiten, abends sind sie wieder zu Hause. Die Pflegeversicherung zahlt dafür 2026 je nach Pflegegrad 721 € bis 2.085 € monatlich (Pflegegrad 2 bis 5). Details zu Düsseldorf finden Sie unter Tagespflege in Düsseldorf.

    Kurzzeitpflege und Probeaufenthalt

    Die Kurzzeitpflege überbrückt bis zu acht Wochen im Jahr, etwa bei Krankheit der Pflegeperson oder wenn Sie eine Pause brauchen. Die Alzheimer Gesellschaft empfiehlt, dass die Einrichtung auf Demenz eingestellt ist, weil ein Ortswechsel für Erkrankte besonders belastend sein kann. So lernen Sie ein Haus auch kennen, ohne sich festzulegen. Mehr dazu in Kurzzeitpflege 2026 beantragen.

    Wohngruppen und Pflege-WG

    Ambulant betreute Wohngemeinschaften und Hausgemeinschaften für Menschen mit Demenz sind eine weitere Möglichkeit. Jeder hat dort ein eigenes Zimmer, dazu gibt es Gemeinschaftsräume und eine Präsenzkraft. Auch betreutes Wohnen kann in frühen Phasen passen.

    Sie möchten Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege nutzen, wissen aber nicht, wie? Wir klären mit Ihnen die Unterlagen und stimmen uns mit der Pflegekasse ab, kostenfrei und vor Ihrer eigenen Antragstellung.

    Wenn das Heim die richtige Wahl ist: Kosten im Überblick

    Die Pflegekasse beteiligt sich 2026 an der vollstationären Pflege mit 805 € (Pflegegrad 2), 1.319 € (Pflegegrad 3), 1.855 € (Pflegegrad 4) und 2.096 € (Pflegegrad 5) im Monat. Der Eigenanteil für die Pflege ist in einem Heim für alle Pflegegrade 2 bis 5 gleich. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten kommen noch dazu.

    Entlastung bringt der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI auf den pflegebedingten Eigenanteil. Er beträgt 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent nach mehr als 12 Monaten, 50 Prozent nach mehr als 24 Monaten und 75 Prozent nach mehr als 36 Monaten. Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege einspringen. Wie sich die Heimkosten zusammensetzen, steht in unserem Beitrag Pflegeheim-Eigenanteil in Düsseldorf.

    Sie wollen die Kosten zu Hause und im Heim vergleichen? Schicken Sie uns die Eckdaten, wir sortieren mit Ihnen, welche Leistungen die Kasse trägt. Das Gespräch ist kostenfrei.

    Praktische Schritte, bevor es eilig wird

    1. Pflegeberatung nutzen. Nach § 7a SGB XI haben Sie Anspruch auf individuelle Beratung, auch während ein Antrag läuft, und auf Wunsch unter Einbeziehung von Angehörigen. Mehr dazu unter Pflegeberatung nach § 7a.
    2. Einrichtungen frühzeitig ansehen. Wartelisten können lang sein, empfiehlt der Sozialratgeber Betanet.
    3. Vollmachten klären, solange die erkrankte Person noch entscheiden kann. Siehe Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
    4. Entlastung ausprobieren, bevor die Kraft aufgebraucht ist.

    Ein Hinweis zur Rechtslage: Eine Unterbringung mit Freiheitsentziehung ist nach § 1831 BGB nur unter engen Voraussetzungen zulässig und braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Ein Heimumzug gegen den Willen der erkrankten Person ist also kein Familienbeschluss, sondern ein rechtlich geregelter Vorgang.

    Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen. Wir ordnen die Unterlagen mit Ihnen, begleiten die Abstimmung mit der Kasse und beraten kostenfrei.

    Häufige Fragen

    Ab welchem Pflegegrad ist ein Pflegeheim möglich?

    Der Zuschuss der Pflegekasse für die vollstationäre Pflege gilt ab Pflegegrad 2. Den Pflegegrad stellt die Pflegekasse nach einer Begutachtung fest. Wie Sie sich darauf vorbereiten, lesen Sie in unserem Beitrag zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst.

    Kann ein Mensch mit Demenz in der gewohnten Wohnung bleiben?

    Oft ja, wenn Aufsicht, Tagesstruktur und Entlastung der Angehörigen gesichert sind. Das hängt vom Krankheitsverlauf und von der Sicherheit in der Wohnung ab. Hausärztin und Pflegeberatung können das im Einzelfall einschätzen.

    Können wir erst ein Heim ausprobieren?

    Ja, über die Kurzzeitpflege oder einen Probeaufenthalt von einigen Stunden oder Tagen. Das ist eine Möglichkeit, die Einrichtung kennenzulernen. Die Kosten der Kurzzeitpflege laufen über den Gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €.

    Übernimmt City Concierge die Pflege?

    Wir leisten Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe, aber keine medizinische Pflege. Für alles Medizinische gelten die Vorgaben von Ärztin, Arzt oder Klinik. Wir unterstützen Sie dabei, die richtige Kombination aus Hilfen zusammenzustellen.

    Quellen: BMG: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Stand 07/2026), AOK: Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung, § 43c SGB XI, § 7a SGB XI, § 1831 BGB, Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Infoblatt Entlastung, Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Häufigkeit von Demenzerkrankungen, Apotheken Umschau: Pflege zuhause nicht mehr möglich, Betanet: Demenz, stationäre Pflege.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Verhinderungspflege.

    Gemeinsam entscheiden, ohne Zeitdruck

    Ob Sie die Pflege zu Hause stärken oder sich auf einen Heimplatz vorbereiten: Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge selbst stellen. Wir unterstützen die Beantragung, stimmen uns mit der Kasse ab, und Beratung sowie Hilfe bei den Unterlagen sind kostenfrei. Mehr zum Entlastungsbetrag in Düsseldorf. Erreichbar Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr.

  • Einsamkeit im Alter: Folgen, Hilfen und Betreuung in Düsseldorf

    Das Telefon klingelt selten, der Tag besteht aus Radio, Fenster und Fernseher. Einsamkeit im Alter beginnt oft leise, nach dem Tod des Partners, nach einem Sturz oder wenn die Freunde wegziehen. Hier erfahren Sie, was Einsamkeit mit der Gesundheit macht, welche Anlaufstellen es gibt und wie sich regelmäßige Gesellschaft über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse finanzieren lässt.

    Sie machen sich Sorgen um sich selbst oder um Ihre Mutter, Ihren Vater? Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag stellen. Wir sortieren mit Ihnen die Möglichkeiten, das Gespräch ist kostenfrei.

    Allein sein ist nicht dasselbe wie einsam sein

    Das Bundesfamilienministerium misst Einsamkeit über das eigene Empfinden: Als einsamkeitsbelastet gilt, wer sich häufiger als „manchmal“ einsam fühlt. Wer gern allein lebt, ist also nicht automatisch betroffen. Umgekehrt kann man auch mit Familie in der Wohnung einsam sein.

    Zahlen aus dem Deutschen Alterssurvey 2020 zeigen: Knapp 14 Prozent der 46- bis 90-Jährigen waren einsam. In Pflegeheimen liegt der Anteil laut Ministerium bei etwa 35 Prozent, in Privathaushalten bei rund 10 Prozent. Der Alterssurvey des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) von 2017 und 2023 ergab außerdem, dass Einsamkeit im hohen Alter nicht stärker ausgeprägt war als im mittleren. Stärker wirkte das Einkommen: Wer armutsgefährdet ist, fühlt sich im Schnitt einsamer. Einsamkeit ist also keine Altersfolge, die man hinnehmen muss.

    Wenn Einsamkeit auf Körper und Seele durchschlägt

    Das Familienministerium hält fest, dass sich Einsamkeit negativ auf die körperliche und psychische Gesundheit auswirkt. Das Deutsche Ärzteblatt nennt für chronische Einsamkeit nach Angaben der WHO ein höheres Risiko für vorzeitige Sterblichkeit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Angststörungen, Depressionen und Demenz. Die AOK beschreibt, wer sich lange einsam fühle, bewege sich weniger und schlafe schlechter. Dauerstress lasse zudem den Blutdruck steigen. Für sozial isolierte, einsame oder allein lebende Menschen nennt sie ein um bis zu einem Drittel erhöhtes Sterblichkeitsrisiko.

    Das heißt nicht, dass jeder einsame Mensch krank wird. Es heißt aber: Gesellschaft ist kein Luxus, sondern Teil der Vorsorge. Halten Niedergeschlagenheit, Schlafstörungen oder Rückzug über längere Zeit an, sprechen Sie Ihre Hausärztin an. Mehr zur Rolle von Depressionen im Alltag lesen Sie in unserem Ratgeber zu Depression, Haushaltshilfe und Betreuung.

    Brauchen Sie Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrads oder des Entlastungsbetrags? Wir stellen die Unterlagen mit Ihnen zusammen und stimmen uns mit der Kasse ab, kostenfrei und vor Ihrem eigenen Antrag.

    Erste Anlaufstellen, die kein Pflegegrad voraussetzen

    Bevor Betreuung ins Spiel kommt, helfen niedrigschwellige Angebote:

    • Das Silbernetz richtet sich an Menschen ab 60. Es ist täglich von 8 bis 22 Uhr unter 0800 4 70 80 90 erreichbar, anonym, vertraulich und kostenfrei.
    • Die AOK nennt Mehrgenerationenhäuser als offene Begegnungsstätten mit Treffs, Sport, Kultur und Beratung, bundesweit etwa 530.
    • Außerdem gibt es Seniorentreffs, Gruppenangebote und Programme, bei denen Freiwillige ältere Menschen regelmäßig anrufen.

    Welche Treffpunkte, Zentren und Beratungsstellen in Ihrem Stadtteil bestehen, erfahren Sie bei der städtischen Seniorenberatung. Wir haben dazu Seniorenberatung und Seniorenzentren in Düsseldorf zusammengefasst.

    Unsicher, welcher Treffpunkt zu Ihnen oder Ihren Eltern passt? Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp. Wir beraten Sie kostenfrei und nennen die nächsten Schritte.

    Wenn der Weg zum Treffpunkt zu weit geworden ist

    Ein Angebot um die Ecke nützt wenig, wenn Treppen, unsichere Beine oder Hörprobleme den Weg dorthin versperren. Wer im Stimmengewirr nichts versteht, bleibt irgendwann lieber zu Hause. Wie sich Hörverlust im Alltag auswirkt, beschreiben wir im Ratgeber zu Schwerhörigkeit und Alltagshilfe.

    Hier setzt Betreuung zu Hause an. Eine feste Person kommt vorbei, hört zu, geht mit Ihnen spazieren oder begleitet Sie zum Markt. Für Strecken, die allein nicht mehr gehen, lohnt der Blick auf Fahrdienste für Senioren. Sicherheit in den Stunden dazwischen kann ein Hausnotruf mit Zuschuss der Pflegekasse geben.

    Gesellschaft, die die Pflegekasse mitträgt

    Ab Pflegegrad 1 haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege Anspruch auf den Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat, zusammen bis zu 1.572 Euro im Jahr. So steht es in § 45b SGB XI und beim Bundesgesundheitsministerium. Verwenden dürfen Sie ihn unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Das Ministerium nennt dort ausdrücklich Betreuungsangebote wie Einzelbetreuung sowie Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter.

    Gemeint ist keine medizinische Pflege, sondern Zeit mit einem Menschen. Im Alltag bedeutet das zum Beispiel:

    • ein fester Nachmittag pro Woche mit Gespräch, Kaffee und Spielen
    • gemeinsame Spaziergänge, Besuche auf dem Friedhof oder im Café
    • Vorlesen, Fotos ansehen, Erinnerungen teilen
    • Begleitung zu Terminen, Veranstaltungen oder zur Seniorengruppe

    Ein denkbares Beispiel (kein realer Fall): Eine verwitwete Seniorin mit Pflegegrad 2 verlässt kaum noch die Wohnung. Ein fester Besuchstermin pro Woche gibt ihrer Woche eine Struktur. Was Sie nicht verbrauchen, verfällt nicht sofort. Das Ministerium erklärt, dass Reste in die folgenden Monate und aus dem Kalenderjahr bis zum Ende des folgenden Halbjahres übertragen werden. Die Regeln dazu finden Sie im Beitrag Entlastungsbetrag ansparen und Verfall.

    Wir erklären Ihnen am Telefon, wie Sie den Entlastungsbetrag für regelmäßige Besuche einsetzen und welche Belege die Pflegekasse braucht. Beratung und Hilfe bei den Unterlagen sind kostenfrei.

    Pflegegrad und Einsamkeit: Was die Begutachtung prüft

    Einsamkeit allein begründet keinen Pflegegrad. Nach § 14 SGB XI kommt es darauf an, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Bewertet werden sechs Bereiche, darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Entscheidend ist nicht, ob Sie sich allein fühlen, sondern ob Sie wegen gesundheitlicher Einschränkungen Hilfe brauchen.

    Wenn Sie Zweifel haben, ob ein Antrag Aussicht hat, lassen Sie das vorab klären. Den Ablauf haben wir im Ratgeber Pflegegrad beantragen beschrieben. Auf den Termin bereiten Sie sich mit dem Pflegetagebuch für die Begutachtung vor. Die Entscheidung über den Pflegegrad trifft die Pflegekasse. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab.

    Wenn Sie als Tochter oder Sohn weit weg wohnen

    Viele Angehörige telefonieren täglich und fühlen sich trotzdem schuldig, weil sie nicht vor Ort sein können. Eine verlässliche Besuchsperson nimmt Ihnen nicht den Platz in der Familie, sie ergänzt ihn. Sie erfahren, wie der Tag verlaufen ist, und Ihre Eltern haben jemanden, der vorbeikommt. Mehr Ideen finden Sie in Pflegende Angehörige entlasten.

    Auch die Tagespflege kann aus dem Entlastungsbetrag erstattet werden, § 45b SGB XI nennt sie ausdrücklich. Wie das in Düsseldorf abläuft, lesen Sie unter Tagespflege in Düsseldorf. Bei Gedächtnisproblemen hilft der Ratgeber zur Demenzbetreuung zu Hause.

    Möchten Sie, dass jemand in Ihrer Nähe den Kontakt hält? Fordern Sie einen Rückruf an. Wir besprechen mit Ihnen, wie Betreuung in Düsseldorf organisiert wird. Das Gespräch ist kostenfrei.

    Häufige Fragen zu Einsamkeit und Betreuung

    Kann ich den Entlastungsbetrag für Besuche und Gespräche nutzen?

    Ja, wenn die Leistung von einem anerkannten Angebot zur Unterstützung im Alltag erbracht wird. Betreuungsangebote und Alltagsbegleitung zählen laut Bundesgesundheitsministerium dazu. Die Erstattung läuft über Belege bei der Pflegekasse. Wir erklären Ihnen, welche Nachweise nötig sind.

    Habe ich ohne Pflegegrad Anspruch auf Betreuung über die Pflegekasse?

    Der Entlastungsbetrag setzt Pflegebedürftigkeit voraus, also mindestens Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad können Sie Angebote wie das Silbernetz und kommunale Treffpunkte nutzen. Haben Sie Einschränkungen im Alltag, prüfen wir mit Ihnen, ob ein Antrag sinnvoll ist.

    Meine Mutter lehnt Hilfe ab. Was kann ich tun?

    Drängen hilft selten. Schlagen Sie einen unverbindlichen Kennenlerntermin vor, bei dem nichts entschieden wird. Wir kommen gern zu einem ersten Gespräch und passen den Rhythmus an, den sich Ihre Mutter vorstellen kann.

    Wann sollte ich mit der Hausärztin sprechen?

    Wenn Niedergeschlagenheit, Schlafprobleme oder Rückzug länger anhalten. Die Ärztin klärt, ob dahinter eine behandlungsbedürftige Erkrankung steckt, und legt fest, was zu tun ist. Betreuung ersetzt keine ärztliche Behandlung, kann sie aber im Alltag begleiten.

    Was kostet die Beratung bei Ihnen?

    Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Antragsunterlagen sind kostenfrei. Zu den Leistungen unseres Betreuungsdienstes sprechen wir mit Ihnen persönlich, mehr dazu unter Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf.

    Quellen: BMBFSFJ: Wissen zu Einsamkeit, DZA Aktuell 03/2025: Einsamkeit, Deutsches Ärzteblatt: Einsamkeit, AOK: Folgen von Einsamkeit im Alter, Silbernetz, BMG: Entlastungsbetrag, § 45a SGB XI, § 45b SGB XI, § 14 SGB XI.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.

    Gesellschaft muss kein Zufall sein

    Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Wir sind Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Die Beratung ist kostenfrei.

  • Entlassmanagement im Krankenhaus: Haushaltshilfe früh klären

    Die Entlassung aus dem Krankenhaus kommt oft schneller als gedacht. Am Vormittag heißt es noch „vielleicht übermorgen“, am Nachmittag wird die Abholung organisiert. Zu Hause fehlen dann Einkauf, saubere Wäsche und jemand, der beim Kochen hilft. Wer die Haushaltshilfe erst danach klärt, verliert wertvolle Tage.

    Dieser Ratgeber zeigt, was Ihnen das Entlassmanagement der Düsseldorfer Kliniken bietet, wie Sie den Sozialdienst richtig einbinden und was Sie vor der Entlassung erledigen sollten.

    Entlassung steht bevor? Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge selbst stellen. Wir bereiten die Haushaltshilfe mit Ihnen vor und stimmen uns mit Ihrer Kasse ab, Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei.

    Was das Entlassmanagement der Klinik für Sie regelt

    Das Entlassmanagement ist die Planung des Übergangs vom Bett auf Station in den Alltag zu Hause. Das Krankenhaus soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums früh erfassen, welche Anschlussversorgung Sie brauchen, und daraus einen Entlassplan erstellen. Geprüft wird auch, ob Medikamente oder eine weitere Krankschreibung nötig sind.

    Daran beteiligt sind Ärztinnen, Pflegekräfte und vor allem der Sozialdienst der Klinik. Ihre Angehörigen können auf Wunsch einbezogen werden. Das gilt für alle Häuser, auch für die Kliniken in Düsseldorf. Wie jede Klinik die Abläufe im Detail organisiert, erfahren Sie bei der Aufnahme oder beim Sozialdienst.

    Ihr Anspruch nach § 39 Abs. 1a SGB V

    Das Entlassmanagement ist Teil der Krankenhausbehandlung. Laut § 39 SGB V sollen dabei alle Leistungen bedacht werden, die nach dem Aufenthalt nötig sind. Genannt werden ausdrücklich auch die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V und Leistungen der Pflegeversicherung. Außerdem haben Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf Unterstützung. Kommen Hilfen der Pflegeversicherung in Betracht, arbeiten Kranken- und Pflegekasse zusammen.

    Gesetzlich Versicherte haben diesen Anspruch. Privat Versicherte haben nach Angaben der Verbraucherzentrale keinen gesetzlichen Anspruch, die nötigen Informationen müssen aber trotzdem weitergegeben werden.

    Die Einwilligung: zwei Fragen, die Folgen haben

    Ohne Ihre Zustimmung läuft nichts. Das Entlassmanagement und die Weitergabe Ihrer Daten setzen eine schriftliche oder elektronische Einwilligung voraus. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Formular bekommen Sie meist bei der Aufnahme.

    Die Einwilligung hat in der Regel zwei Teile, wie das Informationsblatt des Evangelischen Krankenhauses Düsseldorf zeigt. Der erste betrifft das Entlassmanagement selbst, der zweite die Unterstützung durch Kranken- und Pflegekasse. Beide lassen sich einzeln beantworten. Das Klinikinformationsblatt weist darauf hin: Wer nicht zustimmt, riskiert, dass Anschlussmaßnahmen nicht rechtzeitig beginnen, und spätere Anträge können zu einem späteren Leistungsbeginn führen. Die Einwilligung können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.

    Unsicher, was Sie unterschreiben sollen? Lassen Sie sich von uns zurückrufen. Wir erklären Ihnen kostenfrei, welche Schritte nach der Einwilligung folgen.

    Sozialdienst: der wichtigste Kontakt auf Station

    Die Gesundheitsinformation des Bundes rät, früh das Gespräch mit dem Sozialdienst zu suchen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, das schon bei der Aufnahme zu tun. Das Krankenhaus berät und hilft bei Anträgen, Sie können diese aber auch selbst oder durch eine bevollmächtigte Person stellen.

    Fragen Sie konkret nach:

    • Wer ist Ihre feste Ansprechperson im Sozialdienst und wie ist sie erreichbar?
    • Wann ist die Entlassung voraussichtlich und wer erfährt davon zuerst?
    • Wurde die Krankenkasse informiert, soweit Sie eingewilligt haben?
    • Welche Bescheinigungen stellt die Klinik aus, zum Beispiel für die Haushaltshilfe?

    Wenn Sie die Fragen nicht allein klären möchten, helfen auch städtische Beratungsstellen. Mehr dazu lesen Sie bei unserer Pflegeberatung in Düsseldorf.

    Checkliste: Das sollte vor dem Entlassungstag geklärt sein

    Die Gesundheitsinformation des Bundes nennt als Punkte, die vor der Entlassung geklärt werden sollten, unter anderem Anschlussbehandlung oder Reha, Transport nach Hause, Hilfsmittel, Krankschreibung, Medikamente, Kontrolltermine, Hausarzttermin und Alltagshilfe. Für Ihre Planung bietet sich diese Reihenfolge an:

    • Arztbrief und Medikationsplan: Am Entlassungstag gibt es den vorläufigen Arztbrief, der endgültige kommt per Post.
    • Rezepte und Verordnungen: Das Krankenhaus darf bestimmte Leistungen nur für bis zu 7 Tage nach der Entlassung verordnen, darunter Hilfsmittel, Heilmittel und häusliche Krankenpflege. Danach übernimmt die Hausarztpraxis.
    • Krankschreibung: Auch sie gilt vom Krankenhaus aus höchstens 7 Tage, dann folgt die Bescheinigung der niedergelassenen Praxis.
    • Heimweg und Wohnung: Wer holt Sie ab, ist die Wohnung barrierearm genug, ist etwas Essbares im Haus?
    • Haushalt: Antrag auf Haushaltshilfe vorbereiten und die ärztliche Bescheinigung anfordern.
    • Pflege: Bei absehbarem Pflegebedarf Pflegekasse und Pflegeberatung einschalten.
    • Telefonnummern notieren: Klinik, Sozialdienst, Hausarzt, Kasse.

    Schicken Sie uns die Checkliste per WhatsApp mit Ihren offenen Punkten. Wir sagen Ihnen kostenfrei, was wir davon für Sie vorbereiten können.

    Haushaltshilfe: Der Antrag gehört in die Zeit vor der Entlassung

    Nach § 38 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn sie den Haushalt wegen einer Krankenhausbehandlung nicht weiterführen können. Bei schwerer Krankheit oder nach einem Klinikaufenthalt gilt dies laut Gesetzestext für höchstens 4 Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein hilfebedürftiges behindertes Kind im Haushalt, sind es höchstens 26 Wochen. Wer einen Pflegegrad 2 bis 5 hat, erhält diese Haushaltshilfe nicht, dann greifen die Leistungen der Pflegeversicherung. Auch wenn eine andere Person im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann, besteht kein Anspruch.

    Der Antrag geht an die Krankenkasse, dazu gehört eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit. Der Sozialdienst unterstützt dabei. Deshalb sollten Sie die Bescheinigung noch auf Station anfordern, nicht erst zu Hause. Welche Kasse welche Unterlagen verlangt, zeigen unsere Seiten zum Haushaltshilfe-Antrag bei der Krankenkasse. Die Details nach einem Klinikaufenthalt beschreibt außerdem der Ratgeber Haushaltshilfe nach dem Krankenhausaufenthalt.

    Wir unterstützen Sie bei der Beantragung: Wir sammeln mit Ihnen die Unterlagen, füllen den Antrag gemeinsam aus und stimmen uns mit Ihrer Krankenkasse ab. Über die Genehmigung entscheidet allein die Kasse. Unsere Hilfe bei den Antragsunterlagen ist für Sie kostenfrei.

    Noch auf Station? Rufen Sie uns an, bevor Sie den Haushaltshilfe-Antrag abgeben. Wir kennen die Abläufe der Kassen in NRW und helfen kostenfrei beim Ausfüllen.

    Wenn mehr nötig ist: Pflegegrad, Kurzzeitpflege und Reha

    Manchmal reicht Haushaltshilfe nicht aus. Bei voraussichtlich längerem Pflegebedarf sollten Sie zeitnah den Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen. Laut Gesundheitsinformation des Bundes ist bei dringendem Bedarf, etwa wenn die Versorgung nach der Entlassung nicht gesichert ist, ein Eilantrag möglich. Die Bearbeitung dauert dann 5 statt 25 Arbeitstage. Wie das Verfahren sonst abläuft, steht in unserem Ratgeber zum Pflegegrad beantragen. Wer wegen einer Krebserkrankung im Krankenhaus war, findet Hinweise unter Pflegegrad bei Krebs.

    Ist die Rückkehr in die eigene Wohnung noch nicht möglich, kann Kurzzeitpflege eine Brücke sein. Sie ist bis zu 8 Wochen im Jahr möglich, der Leistungsbetrag liegt laut Verbraucherzentrale in der Regel bei bis zu 3.539 Euro. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen die Betroffenen selbst. Alles zur Antragstellung finden Sie im Beitrag Kurzzeitpflege beantragen. Folgt eine Anschlussheilbehandlung, sollte sie nach der Gesundheitsinformation des Bundes möglichst innerhalb von 2 Wochen nach der Entlassung beginnen. Wie wir Sie danach zu Hause unterstützen, lesen Sie bei Haushaltshilfe nach der Reha.

    Wer Pflegegeld bezieht, sollte die Pflegekasse über den Aufenthalt informieren. Das Pflegegeld ruht ab dem 29. Tag im Krankenhaus bis zur Rückkehr nach Hause.

    Bei Pflegegrad oder Kurzzeitpflege ist die Reihenfolge der Anträge wichtig. Lassen Sie sich zurückrufen, wir besprechen sie kostenfrei mit Ihnen und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor.

    Häufige Fragen zur Klinikentlassung

    Muss ich dem Entlassmanagement zustimmen?

    Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Ohne Zustimmung darf die Klinik aber keine Daten an Kasse oder Hausarzt weitergeben. Das kann dazu führen, dass Maßnahmen nach der Entlassung später beginnen.

    Kann ich die Haushaltshilfe schon im Krankenhaus beantragen?

    Ja, das ist sinnvoll. Der Antrag geht an die Krankenkasse, die ärztliche Bescheinigung erhalten Sie von der Klinik. Der Sozialdienst unterstützt dabei, und wir helfen Ihnen gern kostenfrei bei den Unterlagen.

    Was passiert, wenn niemand zu Hause ist, der mich versorgt?

    Dann sprechen Sie das offen beim Sozialdienst an. Je nach Lage kommen Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege oder ein Pflegegrad in Betracht. Welche Leistung passt, entscheiden Ärztinnen, Kasse und Pflegekasse.

    Wie lange verordnet das Krankenhaus noch Leistungen?

    Für bis zu 7 Tage nach der Entlassung, etwa Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege. Danach stellt Ihre Hausarztpraxis die Verordnungen aus.

    Kann ich Angehörige in die Planung einbeziehen?

    Ja, auf Ihren Wunsch werden Angehörige oder Bezugspersonen in Informationen und Beratungen einbezogen. Bei Bedarf kann auch eine bevollmächtigte Person Anträge stellen.

    Quellen: § 39 SGB V, Krankenhausbehandlung, § 38 SGB V, Haushaltshilfe, Bundesgesundheitsministerium: Entlassmanagement, Verbraucherzentrale: Krankenhaus, was kommt danach, gesund.bund.de: Entlassung aus dem Krankenhaus, EVK Düsseldorf: Information zum Entlassmanagement.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag.

    Wir helfen vor und nach der Entlassung

    Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge abgeben. Wir bereiten Haushaltshilfe oder Entlastungsleistungen mit Ihnen vor, stimmen uns mit Ihrer Kasse ab und begleiten Sie im Alltag in Düsseldorf. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei. Mehr dazu auf unserer Seite zur Haushaltshilfe in Düsseldorf.

  • Betreutes Wohnen in Düsseldorf: Leistungen, Kosten, Verträge

    Eine eigene Wohnung ohne Treppen, dazu jemand, der sich kümmert, wenn etwas ist: Das klingt nach der idealen Lösung, wenn der Alltag zu Hause schwerer wird. Doch hinter dem Namen „Betreutes Wohnen“ steckt weniger, als viele erwarten. Dieser Ratgeber zeigt, was die Grundleistungen sind, was extra kostet, worauf Sie im Vertrag achten und wo der Unterschied zum Heim liegt.

    Wir von City Concierge unterstützen Menschen in Düsseldorf bei der Beantragung von Kassenleistungen, etwa beim Entlastungsbetrag.

    Noch vor dem Umzug lohnt ein Anruf bei uns. Wir klären mit Ihnen, welche Leistungen der Pflegekasse in Frage kommen, und bereiten die Anträge vor. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.

    Was der Name verspricht und was er rechtlich bedeutet

    Nach der Verbraucherzentrale NRW sind „Betreutes Wohnen“ und „Service-Wohnen“ nicht gesetzlich geschützt. Es gibt keine verbindlichen Mindestleistungen. Üblich ist eine Mietwohnung mit zubuchbaren Serviceangeboten, möglich ist auch Eigentum. Gesund.bund.de, das Portal des Bundesgesundheitsministeriums, formuliert es deutlich: Entgegen der Bezeichnung erhält man im Betreuten Wohnen keine umfassende Versorgung und Betreuung.

    Zwei Anlagen mit demselben Namen können sich daher stark unterscheiden. Fragen Sie deshalb nie nur „Ist das Betreutes Wohnen?“, sondern „Was genau ist im Vertrag enthalten?“.

    Grundleistungen: Das zahlen Sie jeden Monat

    Die Grundleistungen werden meist als monatliche Pauschale berechnet. Sie fällt auch dann an, wenn Sie kaum etwas davon nutzen. Üblich sind laut Verbraucherzentrale NRW und gesund.bund.de:

    • eine feste Ansprechperson, die Hilfen organisiert, aber selbst nicht pflegt; die Verbraucherzentrale nennt Sprechzeiten von mindestens einmal pro Woche und eine Vertretung bei Urlaub und Krankheit als Orientierung
    • ein Hausnotruf, dessen Zentrale möglichst rund um die Uhr besetzt ist
    • Gebäudemanagement für Gemeinschaftsflächen, Winterdienst und Müllbereitstellung; Arbeiten in Ihrer Wohnung sind meist nicht enthalten

    Für diese Pauschale nennt die Verbraucherzentrale NRW meist 100 bis 150 € monatlich. In Residenzen mit sehr umfassendem Angebot können es mehrere hundert Euro sein. Die Miete liegt laut derselben Quelle oft etwa 10 % über der ortsüblichen Nettokaltmiete, dazu kommen Nebenkosten. Konkrete Düsseldorfer Preise einzelner Anlagen nennen wir hier nicht, weil sie je Haus sehr verschieden sind.

    Sie haben ein Angebot vorliegen und wissen nicht, was davon die Pflegekasse tragen könnte? Fordern Sie einen Rückruf an, wir sehen es uns kostenfrei mit Ihnen an.

    Wahlleistungen: Hilfe nach Bedarf, aber extra

    Alles, was über die Grundleistungen hinausgeht, ist freiwillig und wird einzeln bezahlt. Beispiele sind Haushaltshilfe, Wäscheservice, Essen auf Rädern, ein ambulanter Pflegedienst, Fuß- und Haarpflege. Meist laufen diese Leistungen über getrennte Verträge, die Sie unabhängig kündigen können.

    Wichtig für die Planung: Die Pflegekasse zahlt weder Miete noch Servicepauschale. Bei einem Pflegegrad kann sie aber ambulante Pflegeleistungen mitfinanzieren und unter Umständen die Kosten für den Hausnotruf übernehmen (Verbraucherzentrale NRW). Wenn Sie in Ihrer Wohnung betreut werden, ist der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich (§ 45b SGB XI) ein möglicher Baustein, etwa für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Wie das in Ihrer Wohnform konkret aussieht, klären wir gern mit Ihnen und Ihrer Pflegekasse. Mehr zur Alltagshilfe finden Sie auf unserer Seite zur Alltagsbegleitung.

    Einzelne Bausteine haben eigene Ratgeber: Hausnotruf und Zuschuss der Pflegekasse sowie Essen auf Rädern in Düsseldorf.

    Den Vertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben

    Meist gibt es zwei Verträge: den Mietvertrag und den Dienst- oder Betreuungsvertrag. Beide sind in der Regel gekoppelt, der Dienstvertrag lässt sich also nicht ohne den Mietvertrag kündigen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass der Bundesgerichtshof diese Kopplung 2006 für zulässig erklärt hat. Umso genauer sollten Sie lesen. Diese Punkte nennen die Verbraucherzentralen:

    • Mietvertrag unbefristet, Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen
    • Wohnung genau beschrieben, mit Größe, Ausstattung und Appartementnummer
    • Barrierefreiheit nach der einschlägigen Norm schriftlich zugesichert, denn Begriffe wie „altersgerecht“ oder „seniorengerecht“ sind nicht definiert
    • Kosten aufgeschlüsselt nach Miete, Nebenkosten, Pauschalen und verbrauchsabhängigen Posten
    • Leistungen der Grundpauschale nach Umfang und Häufigkeit benannt, ohne Wörter wie „regelmäßig“ oder „angemessen“
    • Preise der Wahlleistungen und deren Abrechnung festgehalten

    Kündigungsfristen und Preisanpassungen stehen oft im Kleingedruckten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, kürzere Kündigungsfristen für Mieter zu vereinbaren, etwa für den Fall eines Heimumzugs. Ein Kündigungsrecht des Vermieters allein wegen Pflegebedürftigkeit kann laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nicht wirksam vereinbart werden.

    Zweifel an einzelnen Klauseln? Schicken Sie uns per WhatsApp, was Sie über Leistungen und Pflegekasse wissen möchten. Wir helfen kostenfrei bei den Antragsunterlagen.

    Betreutes Wohnen oder Pflegeheim: Wo die Grenze verläuft

    Im Betreuten Wohnen leben Sie in Ihrer eigenen Wohnung, die Versorgung ist begrenzt. Im Pflegeheim ist die Versorgung umfassender, dafür wird dort ein täglicher Pflegesatz berechnet statt einzelner Leistungen. Beim ambulanten Pflegedienst im Betreuten Wohnen wird dagegen nach Leistungskomplexen abgerechnet, häufigere Einsätze kosten mehr (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz).

    Die Verbraucherzentrale NRW stuft das Betreute Wohnen als weniger geeignet ein bei schwerer Pflegebedürftigkeit oder fortgeschrittener Demenz. Manche Einrichtungen, etwa Seniorenresidenzen oder Wohnstifte, nennen sich „Betreutes Wohnen“, sind aber faktisch ein Pflegeheim und oft teurer als gewöhnliche Heime. Wer abwägt, findet Zahlen im Beitrag zum Eigenanteil im Pflegeheim, bei Demenz hilft Zuhause oder Pflegeheim.

    Manche Anlagen sind an eine Pflegeeinrichtung angegliedert, dann ist ein späterer Wechsel auf die Pflegestation möglich (gesund.bund.de). Fragen Sie vor Vertragsabschluss, ob und unter welchen Bedingungen das gilt.

    Bleiben statt umziehen: Wohnung anpassen und Hilfe holen

    Manchmal ist die Alternative zum Umzug einfacher. Für Umbauten in der bisherigen Wohnung zahlt die Pflegekasse laut Verbraucherzentrale NRW bis zu 4.180 € pro Maßnahme, ab Pflegegrad 1. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, sonst kann der Zuschuss abgelehnt werden. Mehr dazu im Ratgeber zur Wohnungsanpassung.

    Auch Betreuung zu Hause lässt sich stundenweise organisieren. Als Alternative zur Rund-um-die-Uhr-Lösung zeigt der Beitrag Alternativen zur 24-Stunden-Pflege mehrere Wege.

    Sie überlegen, ob Umzug oder Hilfe in der jetzigen Wohnung besser passt? Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag stellen. Wir bereiten ihn mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab, kostenfrei für Sie.

    Wer in Düsseldorf zusätzlich berät und mitzahlt

    Bei geringem Einkommen kann laut gesund.bund.de Wohngeld in Frage kommen. Öffentlich geförderte Wohnungen haben oft niedrigere Mieten und erfordern einen Wohnberechtigungsschein. Das Sozialamt kann unter Umständen Miete und Grundleistungen ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Kosten angemessen sind. Klären Sie das vor dem Umzug.

    Für eine neutrale Einordnung vor Ort bieten sich die Beratungsstellen der Stadt an, siehe Seniorenberatung und Seniorenzentren in Düsseldorf. Die gesetzliche Pflegeberatung nach § 7a hilft zusätzlich bei Pflegegrad und Leistungen. Und wer lieber zu Hause bleibt, findet im Beitrag Ambulant vor stationär Hintergründe.

    Möchten Sie Ihre Möglichkeiten in Ruhe durchsprechen, bevor Sie sich bei Sozialamt oder Pflegekasse melden? Wir rufen Sie zurück, kostenfrei und unverbindlich.

    Häufige Fragen zum Betreuten Wohnen

    Zahlt die Pflegekasse Miete oder Servicepauschale?

    Nein. Laut Verbraucherzentrale NRW übernimmt die Pflegekasse weder Miete noch Service im Betreuten Wohnen. Bei Pflegegrad kann sie ambulante Pflege mitfinanzieren und unter Umständen den Hausnotruf. Auch Zuschüsse für die Wohnungsanpassung sind möglich.

    Was passiert, wenn ich später mehr Pflege brauche?

    Dann ist ein ambulanter Pflegedienst mit eigenem schriftlichen Vertrag der übliche Weg. Reicht das nicht mehr, muss geprüft werden, ob ein Pflegeheim nötig ist. Fragen Sie schon vor dem Einzug, wie die Anlage damit umgeht.

    Kann ich die Servicepauschale abbestellen?

    In der Regel nicht. Der Dienstvertrag ist üblicherweise an den Mietvertrag gekoppelt, die Pauschale wird auch ohne Nutzung fällig. Wahlleistungen sind dagegen meist getrennt kündbar. Prüfen Sie das im Vertragstext.

    Ist „Betreutes Wohnen“ dasselbe wie „Service-Wohnen“?

    Beide Begriffe sind nicht gesetzlich geschützt und werden oft gleich verwendet. Entscheidend ist, welche Leistungen im Vertrag stehen, nicht, wie die Anlage heißt.

    Hilft City Concierge bei den Anträgen?

    Ja. Wir bereiten Anträge an die Pflegekasse mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Antragsunterlagen sind für Sie kostenfrei.

    Quellen: Verbraucherzentrale NRW: Betreutes Wohnen, gesund.bund.de: Betreutes Wohnen, Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Betreutes Wohnen (09/2024), Verbraucherzentrale NRW: Wohnungsanpassung, § 45b SGB XI.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.

    Wir begleiten Sie bei der Entscheidung

    Ob Sie umziehen oder zu Hause bleiben: Rufen Sie uns an, bevor Sie Verträge unterschreiben oder Anträge stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und beraten Sie kostenfrei.

  • Stundenweise Betreuung für Senioren: Wochenplan statt 24 Stunden

    Die Mutter vergisst Termine, der Vater kocht kaum noch, und in der Familie fällt der Satz: „Dann muss wohl jemand rund um die Uhr da sein.“ Das ist verständlich, aber oft nicht nötig. Häufig reichen feste Zeitfenster in der Woche, in denen jemand Verlässliches kommt. Wir zeigen, wie ein Wochenplan aussehen kann und was er im Vergleich zur 24-Stunden-Betreuung kostet.

    Bei City Concierge in Düsseldorf bereiten wir die Beantragung mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab.

    Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag stellen. Wir besprechen kostenfrei, wie viele Stunden bei Ihnen sinnvoll sind, und helfen kostenfrei bei den Unterlagen.

    Erst die Lücken zählen, dann die Stunden planen

    Nehmen Sie ein Blatt Papier und teilen Sie einen gewöhnlichen Tag in Abschnitte: Aufstehen, Frühstück, Vormittag, Mittagessen, Nachmittag, Abend, Nacht. Markieren Sie nur die Abschnitte, in denen etwas schiefgeht oder schiefgehen könnte. Meist sind das zwei bis vier, nicht vierundzwanzig.

    • Mahlzeiten werden vergessen oder nicht mehr zubereitet.
    • Wege außer Haus (Arzt, Einkauf, Apotheke) gelingen nicht mehr allein.
    • Die Wohnung braucht regelmäßig Hilfe, damit Stolperfallen und Verderbliches nicht liegen bleiben.
    • Der Tag ist lang und leer, Gespräche fehlen.

    Alles, was zu Ihrer Liste passt, kann Betreuung abdecken: Gesellschaft, Aufsicht, Begleitung und Hilfe im Haushalt. Das Gesetz nennt bei den anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag ausdrücklich Betreuung und allgemeine Beaufsichtigung sowie Unterstützung bei der Haushaltsführung (§ 45a SGB XI). Wie so ein Alltag aussieht, steht auch im Beitrag Alternativen zur 24-Stunden-Pflege.

    Schicken Sie uns per WhatsApp Ihre Liste der schwierigen Tageszeiten. Wir sortieren sie kostenfrei mit Ihnen zu einem ersten Wochenplan.

    Drei denkbare Wochenpläne im Vergleich

    Die folgenden Zuschnitte sind denkbare Beispiele, keine realen Fälle. Welche Stunden bei Ihnen passen, klären wir im persönlichen Gespräch.

    Modell 1: Die Anker-Besuche

    Dreimal pro Woche zwei Stunden, jeweils um die Mittagszeit. Die Betreuungskraft kocht mit, erinnert an die vom Arzt verordneten Medikamente und räumt auf. Das passt, wenn jemand vor allem beim Essen und im Haushalt Unterstützung braucht.

    Modell 2: Der strukturierte Alltag

    Täglich ein bis zwei Stunden am Vormittag, dazu ein längerer Termin pro Woche für Einkauf oder Arztbesuch. Das gibt dem Tag Takt und passt zum Beispiel bei beginnender Vergesslichkeit.

    Modell 3: Mix mit Tagespflege

    An zwei Tagen besucht Ihr Angehöriger die Tagespflege, an den übrigen kommt stundenweise Betreuung. Zur Tagespflege lesen Sie mehr im Beitrag Tagespflege in Düsseldorf.

    Welches Modell passt zu Ihrem Alltag? Fordern Sie einen Rückruf an, wir rechnen die Stunden kostenfrei mit Ihnen durch.

    Was Rund-um-die-Uhr im Vergleich kostet

    Die Verbraucherzentrale NRW nennt für eine Vollzeit-Betreuungskraft im Entsendemodell etwa 2.800 bis 3.500 € im Monat, bei direkter Anstellung mindestens 2.800 € (Stand 13.08.2026). Vermittlungsgebühren kommen oft hinzu. Hochgerechnet sind das mindestens 33.600 € im Jahr. Zudem darf eine einzelne Person nicht rund um die Uhr arbeiten: Werktags sind durchschnittlich höchstens 8 Stunden am Tag und 48 Stunden pro Woche zulässig, deshalb rät die Verbraucherzentrale zu einem „Pflegemix“ aus mehreren Personen. Mehr dazu im Beitrag 24-Stunden-Pflege Kosten in Düsseldorf.

    Stundenweise Betreuung kostet nur, was tatsächlich gebraucht wird. Unseren Stundensatz nennen wir Ihnen im persönlichen Gespräch. Rechnen Sie dann einfach: Stunden pro Woche mal Stundensatz mal Wochen im Monat.

    Welche Beträge Ihnen 2026 zur Verfügung stehen

    Das Bundesgesundheitsministerium nennt für 2026 folgende Leistungen, die Sie für stundenweise Betreuung einsetzen können:

    • Entlastungsbetrag: bis zu 131 € im Monat, also 1.572 € im Jahr, ab Pflegegrad 1. Nicht verbrauchte Beträge gehen in das folgende Kalenderhalbjahr über (§ 45b SGB XI).
    • Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € im Jahr, ab Pflegegrad 2 (§ 42a SGB XI).
    • Pflegegeld: 347 € (Pflegegrad 2), 599 € (3), 800 € (4), 990 € (5) im Monat.

    Bei Pflegegrad 2 kommen rechnerisch 1.572 € plus 3.539 €, also 5.111 € im Jahr zusammen, wenn beide Töpfe voll genutzt werden können. Das Pflegegeld bleibt davon getrennt. Es wird bei stundenweiser Verhinderungspflege laut AOK in voller Höhe weitergezahlt, solange die Ersatzpflege nicht mehr als 8 Stunden am Tag dauert. Voraussetzung ist, dass eine private Pflegeperson bei der Kasse als Hauptpflegeperson geführt wird. Details zum Ablauf finden Sie im Beitrag Verhinderungspflege beantragen. Mehr zum Entlastungsbetrag auf unserer Seite Entlastungsbetrag in Düsseldorf.

    Welcher Topf bei Ihnen greift, hängt vom Pflegegrad und von der Familiensituation ab. Rufen Sie uns vor dem Antrag an, wir bereiten ihn kostenfrei mit Ihnen vor.

    Wann Stunden nicht mehr reichen

    Stundenweise Betreuung ist keine Antwort auf jede Lage. Wenn jemand nachts nicht allein bleiben kann, ständig beaufsichtigt werden muss oder regelmäßig körperliche Pflege braucht, sollte das Gesamtkonzept neu geprüft werden. Körperpflege und medizinische Versorgung übernehmen Pflegedienste, nach den Vorgaben der behandelnden Ärztin oder des Arztes. Wir ergänzen das mit Betreuung, Begleitung und Haushaltshilfe dazwischen.

    Auch Nächte lassen sich teilweise abdecken, siehe Nachtbetreuung für Senioren zu Hause. Wenn der Pflegegrad noch fehlt oder nicht mehr passt, lohnt ein Blick in Pflegegrad beantragen: Ablauf und Fristen.

    Unsicher, ob Stunden reichen? Lassen Sie sich zurückrufen. Wir schauen kostenfrei auf Ihren Alltag und nennen, welche Bausteine sich kombinieren lassen.

    So starten wir mit Ihnen

    Zuerst sprechen wir mit Ihnen über den Alltag und den Pflegegrad. Dann klären wir, welche Beträge für Sie infrage kommen, und bereiten die Antragsunterlagen mit Ihnen vor. Die Abstimmung mit der Pflegekasse übernehmen wir gemeinsam mit Ihnen. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei. Danach legen wir Wochentage und Uhrzeiten fest und passen den Plan an, wenn sich der Bedarf ändert. Wie das bei Senioren aussieht, lesen Sie auch unter Betreuung für Senioren: Kosten und Finanzierung.

    Häufige Fragen zur stundenweisen Betreuung

    Wie viele Stunden pro Woche sind sinnvoll?

    Das hängt von den schwierigen Tageszeiten ab. Für viele Haushalte genügen mehrere kurze Besuche zu festen Zeiten. Wir legen den Umfang im persönlichen Gespräch fest und passen ihn später an.

    Zahlt die Pflegekasse stundenweise Betreuung?

    Die Kasse erstattet Betreuung über den Entlastungsbetrag, wenn sie von einem nach Landesrecht anerkannten Angebot erbracht wird (§ 45b SGB XI). Ab Pflegegrad 2 kann zusätzlich Verhinderungspflege in Frage kommen.

    Geht das auch ohne Pflegegrad?

    Ohne Pflegegrad gibt es keinen Entlastungsbetrag. Dann ist Betreuung privat zu zahlen. Ob ein Pflegegrad beantragt werden sollte, klären wir kostenfrei im Gespräch.

    Wie schnell kann es losgehen?

    Sobald Pflegegrad und Beträge geklärt sind, planen wir die ersten Termine. Rufen Sie uns Mo bis Fr zwischen 8 und 18 Uhr an.

    Quellen: Verbraucherzentrale NRW: Ausländische Betreuungskräfte, BMG: Übersicht Leistungsbeträge 2026, § 45a SGB XI, § 45b SGB XI, § 42a SGB XI, § 39 SGB XI, AOK: Verhinderungspflege.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.

    Stunden statt Rund-um-die-Uhr: Wir planen mit Ihnen

    Sagen Sie uns, wann der Tag schwierig wird. Wir erstellen mit Ihnen einen Wochenplan, bereiten die Beantragung vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe bei den Antragsunterlagen sind kostenfrei. Mehr zu unserem Angebot finden Sie unter Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf.

  • Pflegegrad bei Demenz beantragen: Ablauf und Begutachtung

    Die Vergesslichkeit nimmt zu, der Herd bleibt an, und nachts ist Ihre Mutter oder Ihr Vater plötzlich wach und sucht nach der Wohnungstür. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob die Pflegekasse helfen kann. Wir von City Concierge erklären, wie Sie einen Pflegegrad bei Demenz beantragen, was der Medizinische Dienst bei der Begutachtung prüft und welche Unterstützung Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf danach bieten kann.

    Sie möchten einen Pflegegrad für einen Angehörigen mit Demenz beantragen? Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen. Wir bereiten ihn mit Ihnen vor, und das Gespräch ist für Sie kostenfrei.

    Die Diagnose öffnet keine Tür, der Alltag schon

    Die Diagnose Demenz oder Alzheimer bringt nicht automatisch einen Pflegegrad. Der Medizinische Dienst stellt fest, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag gestalten kann und wobei er Hilfe braucht, nicht welche Diagnose vorliegt.

    Nach § 14 SGB XI müssen die Beeinträchtigungen voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Dazu zählen ausdrücklich kognitive Einbußen wie Orientierung, Erinnern und Entscheidungen treffen.

    Antrag stellen: Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt zunächst

    Der Antrag geht an die Pflegekasse, die zur Krankenkasse gehört. Laut Gesundheitsportal des Bundes reicht zunächst eine formlose Mitteilung per Telefon oder E-Mail. Notieren Sie das Datum, denn die Leistungen werden ab Antragstellung gewährt (§ 33 SGB XI). Wird der Antrag später als im Monat des Eintritts der Pflegebedürftigkeit gestellt, gelten die Leistungen ab Beginn des Antragsmonats.

    Warten Sie daher nicht auf den perfekten Zeitpunkt. Wie die Beantragung insgesamt abläuft, lesen Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen: Ablauf, Fristen, Widerspruch.

    Rufen Sie uns an, bevor Sie die Pflegekasse kontaktieren. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, helfen kostenfrei beim Ausfüllen und stimmen uns mit der Kasse ab.

    Was bei Demenz in der Begutachtung zählt: Modul 2 und Modul 3

    Die Begutachtung prüft sechs Bereiche. Bei Demenz sind zwei besonders wichtig.

    Modul 2, kognitive und kommunikative Fähigkeiten. Hier wird nicht gefragt, wie selbstständig jemand ist, sondern wie weit eine Fähigkeit noch vorhanden ist. Der Medizinische Dienst nennt unter anderem:

    • Erkennen von Personen aus dem näheren Umfeld
    • örtliche und zeitliche Orientierung
    • Erinnern an wesentliche Ereignisse
    • Steuern mehrschrittiger Alltagshandlungen, etwa Kaffee kochen
    • Entscheidungen im Alltag treffen und Risiken erkennen
    • Verstehen von Aufforderungen und Beteiligen an einem Gespräch

    Modul 3, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Entscheidend ist, wie oft eine Pflegeperson eingreifen muss, von nie oder sehr selten bis täglich. Beispiele sind nächtliche Unruhe, Umherwandern, Abwehr von Pflege, Ängste, Wahnvorstellungen oder verbale Aggression.

    Wichtig für die Rechnung: Von Modul 2 und Modul 3 zählt nur der höhere gewichtete Wert, nicht die Summe (§ 15 SGB XI). Beide zusammen gehen mit 15 Prozent in die Gesamtwertung ein. Selbstversorgung hat 40 Prozent Gewicht, schildern Sie deshalb auch Waschen, Anziehen und Essen genau. Mehr dazu in unserem Beitrag zu Punkten und Modulen bei der Pflegegrad-Berechnung.

    Ein denkbares Beispiel: Das Gleiche, anders beobachtet

    Ein denkbares Beispiel (kein realer Fall): Ein älterer Herr zieht sich morgens allein an. Auf Nachfrage sagt er der Gutachterin, er komme gut zurecht. Seine Tochter weiß aber, dass er Hemd und Pullover in falscher Reihenfolge anzieht und zweimal pro Woche im Winter ohne Jacke das Haus verlassen will. Nachts steht er mehrfach auf, und sie muss ihn beruhigen.

    Genau solche Beobachtungen sind für die Begutachtung relevant. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft behandelt in ihrem Leitfaden zur Pflegeversicherung ausdrücklich, ob falsch angezogene Kleidung mit nötiger Anleitung zählt. Betroffene schätzen ihre Fähigkeiten häufig besser ein, als sie sind. Die Verbraucherzentrale rät daher, dass eine Pflegeperson den Verlust realistisch schildert, notfalls in einem Vier-Augen-Gespräch.

    Haben Sie Beobachtungen wie diese schon notiert? Schicken Sie uns eine kurze Nachricht per WhatsApp. Wir ordnen sie mit Ihnen den Modulen zu und bereiten den Antrag kostenfrei vor.

    Der Besuch des Medizinischen Dienstes: Ablauf und Dauer

    Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst, der einen Termin vorschlägt. Die Begutachtung dauert laut Medizinischem Dienst bis zu eine Stunde und wird von Pflegefachkräften oder Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. Sie findet in der Regel als persönliches Gespräch statt, im Wohnbereich, in manchen Fällen auch telefonisch oder per Video.

    Bei Demenz sollte unbedingt die Person dabei sein, die den Alltag am besten kennt. Das Gesundheitsportal des Bundes nennt das bei Demenz ausdrücklich wichtig. Gibt es einen rechtlichen Betreuer, informieren Sie ihn über den Termin. Schildern Sie ehrlich und ohne Beschönigung, auch wenn die betroffene Person daneben sitzt. Mehr dazu in unserem Ratgeber Begutachtung vorbereiten.

    Der Termin des Medizinischen Dienstes steht an? Wir besprechen mit Ihnen vorab, worauf es ankommt. Rufen Sie an oder fordern Sie einen Rückruf an, die Beratung ist kostenfrei.

    Unterlagen und Pflegetagebuch: Was Sie bereitlegen

    Der Medizinische Dienst bittet um Unterlagen, soweit vorhanden:

    • Berichte von Hausarzt oder Fachärzten
    • Entlassbericht aus dem Krankenhaus, falls vorhanden
    • aktueller Medikationsplan
    • Dokumentation eines Pflegedienstes, falls einer kommt
    • eigene Notizen zu Verhalten, Nächten und Hilfebedarf

    Ein Pflegetagebuch macht den Hilfebedarf sichtbar, auch bei kleinen Handgriffen. Wie Sie es führen, erklärt unsere Seite zum Pflegetagebuch für die Begutachtung. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft stellt außerdem einen Selbsteinschätzungsbogen bereit, der zur Orientierung dient und dem Gutachter in Kopie gegeben werden kann.

    Wie lange dauert es und was kommt danach?

    Die Pflegekasse muss schriftlich innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden (§ 18c SGB XI). Überschreitet sie die Frist ohne eigenen Hinderungsgrund, zahlt sie für jede angefangene Woche der Verzögerung 70 Euro. Das Gutachten erhalten Sie mit dem Bescheid zugesandt.

    Fällt das Ergebnis niedriger aus als erwartet, haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Prüfen Sie, ob Beobachtungen im Gutachten fehlen. Wie das geht, steht in Pflegegrad Widerspruch: Frist und Begründung. Wie Ängste und Unruhe in Modul 3 gewertet werden, lesen Sie auch in Pflegegrad bei psychischer Erkrankung.

    Liegt der Bescheid vor und Sie sind unsicher, ob er passt? Rufen Sie uns an. Wir sehen mit Ihnen die Unterlagen durch und besprechen die nächsten Schritte, kostenfrei.

    Mit Pflegegrad: Was sich im Alltag verbessern kann

    Wer zu Hause gepflegt wird, hat nach § 45b SGB XI Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Er ist zweckgebunden, zum Beispiel für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Mehr dazu auf unserer Seite zum Entlastungsbetrag in Düsseldorf.

    Bei Demenz zählt verlässliche Begleitung: gemeinsames Frühstück, Spaziergänge, Einkauf, Struktur im Tag. Wie das aussehen kann, beschreibt Demenz Betreuung zu Hause in Düsseldorf. Zu Beratungsstellen und Gruppen siehe Demenz Anlaufstellen in Düsseldorf, zur Frage Heim oder zu Hause Demenz: zu Hause oder im Pflegeheim.

    Möchten Sie wissen, wie eine stundenweise Begleitung für Ihren Angehörigen aussehen könnte? Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp, die Beratung dazu ist kostenfrei.

    Häufige Fragen zum Pflegegrad bei Demenz

    Bekomme ich bei Demenz automatisch einen Pflegegrad?

    Nein. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die Selbstständigkeit im Alltag. Der Medizinische Dienst bewertet sechs Bereiche und vergibt Punkte. Ab 12,5 Gesamtpunkten besteht Pflegegrad 1, ab 27 Punkten Pflegegrad 2.

    Kann ich den Antrag für meine Mutter oder meinen Vater stellen?

    Angehörige begleiten das Verfahren häufig, und zunächst genügt eine formlose Mitteilung an die Pflegekasse. Welche Unterlagen oder Vollmachten im Einzelfall nötig sind, klären wir gern mit Ihnen. Rufen Sie uns dazu an.

    Was ist, wenn die betroffene Person beim Besuch alles gut kann?

    Das kommt bei Demenz vor, denn Betroffene schätzen sich oft besser ein, als es ist. Eine vertraute Begleitperson schildert die Lage ehrlich, Ihre Notizen und das Pflegetagebuch helfen bei der Einordnung.

    Zahlt die Pflegekasse sofort nach dem Antrag?

    Leistungen werden ab Antragstellung gewährt, sobald die Voraussetzungen vorliegen. Die Entscheidung über den Pflegegrad fällt innerhalb von 25 Arbeitstagen.

    Was kostet Ihre Hilfe beim Antrag?

    Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Antragsunterlagen sind für Sie kostenfrei. Preise für eine spätere Betreuung nennen wir im persönlichen Gespräch.

    Quellen: § 14 SGB XI Pflegebedürftigkeit, § 15 SGB XI Pflegegrade, § 18c SGB XI Fristen, § 33 SGB XI Antrag und Leistungsbeginn, § 45b SGB XI Entlastungsbetrag, Gesundheitsportal des Bundes: Pflegebegutachtung, Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Selbsteinschätzungsbogen, Medizinischer Dienst: Informationen zur Begutachtung, Medizinischer Dienst: Module 2 und 3, Verbraucherzentrale NRW: Begutachtung vorbereiten, Deutsche Alzheimer Gesellschaft: Leitfaden 2026.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.

    Den Antrag nicht allein stellen

    Sie müssen den Antrag nicht allein stellen. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, bevor Sie sich an die Pflegekasse wenden. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor, helfen kostenfrei beim Ausfüllen und stimmen uns mit der Kasse ab. Mo bis Fr, 8 bis 18 Uhr. Für die Zeit danach finden Sie unsere Leistungen unter Entlastungsbetrag in Düsseldorf.