Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen: Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, braucht diese Dinge laufend, und die Kosten summieren sich. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 42 Euro im Monat, doch viele Familien wissen nicht, wie der Antrag läuft und worauf sie bei Lieferanten achten sollten.
Dieser Ratgeber erklärt, wer Anspruch hat, was dazugehört und welche zwei Wege es gibt. Als Betreuungsdienst in Düsseldorf begleiten wir Familien täglich bei Entlastungsleistungen und genau diesen Alltagsfragen.
Sie möchten den Antrag nicht allein stellen? Rufen Sie uns vorab an: Wir gehen Unterlagen und Ablauf mit Ihnen durch, die Beratung ist kostenfrei.
Was die Pflegekasse für Handschuhe, Bettschutz und Desinfektion zahlt
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind Produkte, die nach einmaliger Nutzung weggeworfen werden und der Hygiene sowie dem Schutz der pflegenden Person dienen. Nach § 40 Abs. 2 SGB XI sind die Aufwendungen der Pflegekassen dafür auf 42 Euro pro Monat begrenzt. Die Leistung kann auch als Kostenerstattung erbracht werden. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst.
Zu den erstattungsfähigen Produkten zählen nach Angaben der AOK und der Verbraucherzentrale unter anderem:
- saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Einmalhandschuhe und Fingerlinge
- Mundschutz und FFP2-Masken
- Schutzschürzen und Einmallätzchen
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Nicht dazu gehören laut DAK Wundantiseptika, Pflaster und Verbandmaterial, Körperpflegeprodukte sowie Wasch- und Reinigungsmittel. Eine Zuzahlung nennen BMG und AOK für diese Verbrauchsprodukte nicht; der Eigenanteil von zehn Prozent (höchstens 25 Euro) betrifft technische Pflegehilfsmittel.
Wer Anspruch hat: Pflegegrad 1 reicht
Anspruch besteht ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass die pflegebedürftige Person zu Hause gepflegt wird. Das gilt laut Verbraucherzentrale auch im Betreuten Wohnen oder in einer Wohngemeinschaft. Ein Rezept vom Arzt ist nicht nötig. Im stationären Pflegeheim und im Krankenhaus gibt es den Anspruch nicht, dort stellt die Einrichtung die Produkte bereit.
Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, steht zuerst dieser Antrag an. Wie das abläuft, lesen Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen: Ablauf, Fristen, Widerspruch.
Unsicher, ob in Ihrem Fall ein Anspruch besteht? Wir klären das gemeinsam mit Ihnen in einem kostenfreien Gespräch und bereiten den Antrag mit vor.
Selbst einkaufen oder Lieferanten beauftragen
Es gibt zwei Wege, und Sie können sich frei entscheiden.
Weg 1: Selbst kaufen. Sie besorgen die Produkte etwa in der Drogerie und reichen die Quittungen bei der Pflegekasse ein. Erstattet wird bis 42 Euro im Monat. Der Antrag ist formlos möglich und muss von der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person unterschrieben sein.
Weg 2: Vertragslieferant. Eine Apotheke oder ein Sanitätshaus mit Versorgungsvertrag Ihrer Pflegekasse liefert monatlich und rechnet direkt mit der Kasse ab. Der Anbieter muss Sie vorher beraten und den Beratungsnachweis zusammen mit dem Antrag einreichen. Die Genehmigung gilt für einen längeren Zeitraum, Sie müssen also nicht jeden Monat neu beantragen.
Welcher Weg passt, hängt vom Alltag ab. Wer ohnehin regelmäßig einkauft, spart sich mit Weg 1 den Lieferanten. Wer wenig Zeit hat, schätzt die Lieferung nach Hause.
Der Antrag Schritt für Schritt
- Bedarf klären: Welche Produkte brauchen Sie tatsächlich, und in welcher Menge?
- Weg wählen: Selbstkauf mit Erstattung oder Vertragslieferant.
- Antrag stellen: Die AOK nennt als Angaben Name, Geburtsdatum und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person sowie Art und Umfang der Produkte. Eine Empfehlung einer Pflegefachkraft kann beigefügt werden und sollte nicht älter als zwei Wochen sein.
- Entscheidung abwarten: Nach Angaben des BMG entscheidet die Kasse in der Regel innerhalb von drei Wochen, bei Beteiligung einer Pflegefachperson oder des Medizinischen Dienstes innerhalb von fünf Wochen.
Bei Vertragslieferanten übernimmt oft der Anbieter die Antragstellung. Prüfen Sie dennoch, was bestellt wird, und lassen Sie sich nichts aufdrängen.
Schicken Sie uns per WhatsApp ein Foto Ihres Pflegegradbescheids. Wir sagen Ihnen, welche Angaben die Kasse für den Antrag braucht, kostenfrei und unverbindlich.
Was nicht unter die 42 Euro fällt: Inkontinenzvorlagen und Pflegedienst
Zwei Punkte verwechseln Familien häufig. Erstens: Inkontinenzprodukte wie Vorlagen oder Netzhosen zahlt laut AOK nicht die Pflege-, sondern die Krankenversicherung, und zwar mit ärztlicher Verordnung. Mehr dazu im Ratgeber Inkontinenz im Alltag.
Zweitens: Die Produkte sind für die private Pflege zu Hause gedacht. Nutzt ein ambulanter Pflegedienst Handschuhe oder Schürzen, sind sie laut DAK bereits in dessen Vergütung enthalten. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass die Produkte nicht zur Weitergabe an den Pflegedienst bestimmt sind.
Vorsicht bei Anrufen und fertigen Pflegeboxen
Die Verbraucherzentrale warnt vor ungebetenen Anrufen und Hausbesuchen von Anbietern. In Einzelfällen kamen Boxen ohne Bestellung an, und Anträge wurden ohne Wissen der Betroffenen gestellt. Die Verträge des GKV-Spitzenverbands (seit 1. Juli 2024) sehen deshalb vor:
- Der Kontakt muss vom Versicherten ausgehen.
- Feste Boxen mit vorgegebenen Kombinationen sind unzulässig; der Bedarf wird individuell zusammengestellt.
- Vor dem Antrag ist eine Beratung durch geschulte Fachkräfte Pflicht.
Geben Sie am Telefon keine Gesundheits-, Pflegegrad- oder Versicherungsdaten heraus. Unterschreiben Sie bei unerwünschten Lieferungen nichts, widerrufen Sie schriftlich und informieren Sie Ihre Pflegekasse. Der Anbieter muss außerdem Vertragspartner Ihrer Kasse sein.
Es kam eine Box, die Sie nicht bestellt haben, oder ein Anruf, der Sie verunsichert? Melden Sie sich bei uns. Wir prüfen mit Ihnen die Unterlagen und stimmen uns bei Bedarf mit der Kasse ab, kostenfrei.
Die 42 Euro im Zusammenspiel mit anderen Leistungen
Die 42 Euro sind eine eigene Leistung der Pflegeversicherung für Verbrauchsprodukte. Wie Pflegegeld funktioniert, erklärt unser Beitrag Pflegegeld 2026: Höhe und Antrag. Technische Pflegehilfsmittel wie der Hausnotruf folgen anderen Regeln, siehe Hausnotruf und Zuschuss der Pflegekasse.
Ebenfalls getrennt davon läuft der Entlastungsbetrag, mit dem Sie zum Beispiel stundenweise Betreuung oder Hilfe im Haushalt finanzieren können. Unsere Seite zum Entlastungsbetrag zeigt, wie das in Düsseldorf funktioniert. Mehr über Alltagsunterstützung finden Sie auf der Seite Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.
Möchten Sie alle Leistungen auf einmal im Blick behalten? Lassen Sie sich zurückrufen, wir sortieren mit Ihnen, was beantragt werden kann, und unterstützen Sie dabei kostenfrei.
Häufige Fragen zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch
Muss ich die 42 Euro jeden Monat neu beantragen?
Nein. Laut Verbraucherzentrale gilt die Genehmigung für einen längeren Zeitraum. Beim Vertragslieferanten erfolgt dann monatlich die Lieferung. Prüfen Sie von Zeit zu Zeit, ob die gelieferten Produkte noch zum Bedarf passen.
Brauche ich ein Rezept?
Nein, für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel ist laut Verbraucherzentrale und AOK kein Rezept nötig. Eine Empfehlung einer Pflegefachkraft kann den Antrag unterstützen.
Kann ich den Lieferanten wechseln?
Sie können laut DAK unter den Vertragslieferanten Ihrer Kasse frei wählen. Wie der Wechsel im Einzelnen abläuft, erfragen Sie bei Ihrer Pflegekasse.
Was passiert, wenn die Produkte mehr als 42 Euro kosten?
Die Pflegekasse übernimmt maximal 42 Euro im Monat. Den Mehrbetrag tragen Sie selbst. Eine zusammengestellte Lieferung sollte deshalb zum tatsächlichen Bedarf passen.
Hilft City Concierge bei dem Antrag?
Ja. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und den Unterlagen, bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Ausfüllhilfe sind kostenfrei.
Quellen: § 40 SGB XI, BMG: Pflegehilfsmittel (Stand 14.09.2026), Verbraucherzentrale: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, AOK: Pflegehilfsmittel, DAK: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, GKV-Spitzenverband: Pflegehilfsmittel.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.
Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen
Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und begleiten Sie von der Auswahl des Lieferanten bis zur Abstimmung mit der Pflegekasse. Wenn Sie im Alltag mehr Entlastung suchen, erreichen Sie uns Mo–Fr von 8 bis 18 Uhr oder über die Kontaktseite.

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