Betreuung und Haushaltshilfe Düsseldorf: Unterschiede und Kosten

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Betreuung und Haushaltshilfe klingen ähnlich, werden aber von verschiedenen Kassen bezahlt und folgen unterschiedlichen Regeln. Wer die Unterschiede kennt, nutzt beide Leistungen gezielt und lässt kein Geld verfallen. Hier lesen Sie, wann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zahlt, wann die Pflegekasse die Betreuung übernimmt und wie Sie beides in Düsseldorf kombinieren.

Welche Leistung passt zu Ihnen? Wir beraten Sie persönlich.

Haushaltshilfe: Leistung der Krankenkasse

Die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V zahlt die Krankenkasse, wenn Sie den Haushalt wegen Krankenhausbehandlung, Reha, häuslicher Krankenpflege oder einer schweren Erkrankung vorübergehend nicht weiterführen können und niemand im Haushalt einspringen kann. Der gesetzliche Anspruch gilt vor allem bei einem Kind unter 12 Jahren oder einem behinderten Kind im Haushalt. Viele Kassen bieten die Leistung in ihrer Satzung auch Alleinlebenden an. Ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.

Die Haushaltshilfe wird in der Regel für bis zu vier Wochen bewilligt, bei einem Kind unter 12 Jahren für bis zu 26 Wochen. Der Eigenanteil beträgt zehn Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Zu den Aufgaben gehören Kochen, Reinigung, Wäsche, Einkauf und die Versorgung der Kinder.

Betreuung: Leistung der Pflegekasse

Die Betreuung zu Hause wird mit Pflegegrad über die Pflegekasse bezahlt. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat (§ 45b SGB XI) gilt für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote. Ab Pflegegrad 2 kommt der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro (§ 39 SGB XI) hinzu. Betreuung bedeutet Gesellschaft, Begleitung, Beschäftigung und Hilfe im Alltag, auch im Haushalt.

Die Unterschiede auf einen Blick

  • Kostenträger: Haushaltshilfe zahlt die Krankenkasse, Betreuung die Pflegekasse.
  • Voraussetzung: Haushaltshilfe setzt eine Erkrankung oder Behandlung voraus, Betreuung einen Pflegegrad.
  • Dauer: Haushaltshilfe ist zeitlich begrenzt, Betreuung kann dauerhaft laufen, solange das Budget reicht.
  • Inhalt: Haushaltshilfe führt den Haushalt weiter, Betreuung schenkt Zeit und Begleitung.
  • Antrag: Haushaltshilfe muss vorab bei der Kasse beantragt werden, beim Entlastungsbetrag genügt in der Regel die Abtretung an den Anbieter.

Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung für Sie.

Wann Sie beides kombinieren

Nach einem Krankenhausaufenthalt mit Pflegegrad ist die Kombination oft sinnvoll: Zunächst übernimmt die Haushaltshilfe der Krankenkasse die Hausarbeit, anschließend läuft die Betreuung über den Entlastungsbetrag weiter. So bleibt der Entlastungsbetrag für die Zeit nach der Genesung erhalten. Beides kann ein und derselbe Dienst übernehmen, mit derselben Ansprechperson.

Kein Reinigungsdienst: Was wir nicht anbieten

Wir sind ein Betreuungsdienst und kein Pflegedienst. Wir leisten keine Körperpflege und keine medizinische Versorgung. Wir sind auch kein Reinigungsdienst, den man ohne Kassenbezug für eine Putzstunde bucht. Unsere Haushaltshilfe wird über die Kranken- oder Pflegekasse abgerechnet.

So beantragen Sie die Haushaltshilfe

  1. Ärztliches Attest einholen: Welche Tätigkeiten sind Ihnen untersagt, und wie lange?
  2. Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, am besten vor Beginn der Hilfe.
  3. Anbieter mit Kassenvertrag wählen. Wir unterstützen bei Antrag und Abrechnung.

Alle Details und die Formulare finden Sie auf unserer Seite Haushaltshilfe beantragen, außerdem für die TK, BARMER, DAK, AOK Rheinland/Hamburg und weitere Krankenkassen.

Ein Beispiel: erst Haushaltshilfe, dann Betreuung

Frau K., 79, Pflegegrad 2, kommt nach einer Hüft-OP aus dem Krankenhaus. Die Krankenkasse bewilligt die Haushaltshilfe für die ersten Wochen, in denen sie sich schonen muss. Danach läuft die Betreuung über den Entlastungsbetrag weiter, mit denselben festen Ansprechpersonen. Das Beispiel ist frei gewählt und zeigt, wie sich beide Leistungen ergänzen.

Was Sie vorab klären sollten

Fragen Sie bei der Krankenkasse nach der Satzungsleistung, prüfen Sie Ihren Pflegegrad und lassen Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen. Beantragen Sie die Haushaltshilfe vor Beginn der Leistung, denn bezahlt werden nur genehmigte Leistungen. Wir begleiten Sie bei diesen Schritten und stimmen uns mit Ihrer Kasse ab.

Was beide Leistungen gemeinsam haben

Sowohl bei der Haushaltshilfe der Krankenkasse als auch bei der Betreuung über die Pflegekasse gilt: Die Leistung muss von einem geeigneten Anbieter erbracht werden, und die Kosten werden erst nach Genehmigung beziehungsweise nach den Regeln der Kasse erstattet. Für beide empfiehlt sich ein Anbieter, der den Kontakt zur Kasse übernimmt. Das spart Ihnen Zeit und Nerven in einer Phase, in der Sie ohnehin genug zu tun haben.

Wann Sie sich beraten lassen sollten

Am besten schon vor der Entlassung aus dem Krankenhaus oder vor einer geplanten Operation. Dann ist der Antrag rechtzeitig gestellt, und die Hilfe kann starten, wenn Sie sie brauchen. Rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen ehrlich, welche Leistung für Ihre Situation infrage kommt.

Häufige Missverständnisse

  • „Haushaltshilfe gibt es nur mit Pflegegrad.“ Nein, die Haushaltshilfe der Krankenkasse setzt eine Erkrankung oder Behandlung voraus, keinen Pflegegrad.
  • „Der Entlastungsbetrag ist Geld, das ich mir auszahlen lassen kann.“ Nein, er ist zweckgebunden für anerkannte Angebote.
  • „Beides zugleich geht nicht.“ Doch, die Leistungen stammen von verschiedenen Kassen und können sich ergänzen.

Wenn Sie unsicher sind, welche Regel für Ihre Kasse gilt, rufen Sie uns an. Wir kennen die Abläufe und sagen Ihnen, was zu tun ist.

Häufige Fragen

Kann ich Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag gleichzeitig nutzen?

Ja, wenn die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind. Es handelt sich um getrennte Leistungen verschiedener Kassen. Wir stimmen beides mit Ihnen ab.

Wer zahlt, wenn ich privat versichert bin?

Private Krankenversicherungen erstatten Haushaltshilfe nach ihrem Tarif. Prüfen Sie Ihre Bedingungen. Der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung steht Ihnen mit Pflegegrad ebenfalls zu.

Quellen: § 38 SGB V, § 45b SGB XI, § 39 SGB XI, vdek NRW zur Haushaltshilfe.

Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe über die Krankenkasse und Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung bei Pflegegrad.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.

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