Das Bett frisch beziehen, die Einkäufe in den dritten Stock tragen, danach noch kochen: Mit COPD kann schon eine dieser Aufgaben so viel Luft kosten, dass für den Rest des Tages nichts mehr übrig bleibt. Viele machen trotzdem alles allein, weil sie niemanden belasten möchten.
Dabei gibt es Wege, den Alltag zu entlasten, über die Pflegekasse und in bestimmten Fällen über die Krankenkasse. Wir erklären, wie das bei COPD zusammenspielt.
Sie wissen nicht, ob bei Ihnen ein Pflegegrad oder eine Haushaltshilfe infrage kommt? Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag stellen. Wir übernehmen die Beantragung mit Ihnen und stimmen uns mit der Kasse ab, die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Wo bei COPD die Luft im Alltag verloren geht
COPD bedeutet, dass die Atemwege dauerhaft verengt sind. Die Techniker Krankenkasse rät Betroffenen, Aufgaben langsamer oder im Sitzen zu erledigen, die Kraft einzuteilen und regelmäßige Ruhezeiten einzuplanen.
Viel Luft kosten typischerweise Tätigkeiten, bei denen Sie sich bücken, strecken oder etwas tragen:
- Betten beziehen, Wäsche aufhängen und Staubsaugen
- Einkäufe tragen und Treppen steigen, vor allem ohne Aufzug
- Duschen und Ankleiden, wenn Sie dabei die Arme lange heben
- Kochen im Stehen, dazu Dampf und Gerüche
Wer diese Aufgaben abgibt, spart Atem für das, was ihm wichtig ist.
Was wir im Haushalt und im Alltag für Sie übernehmen
Viele suchen zuerst einen Pflegedienst. Als Betreuungsdienst übernehmen wir die Aufgaben, die im Alltag am meisten Luft kosten: Wäsche, Bettwäsche, Einkaufen, Kochen und die Wohnung in Ordnung halten. Dazu kommt Alltagsbegleitung, etwa zum Arzttermin oder zur Apotheke. Therapie und Medikamente richten sich weiter nach den Vorgaben Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.
Wir arbeiten in Ihrem Tempo und passen die Aufgaben an Ihre Tagesform an. Mehr dazu auf unserer Seite zur Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf.
Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp, welche Aufgaben bei Ihnen am meisten Atem kosten. Wir melden uns Mo bis Fr zwischen 8 und 18 Uhr bei Ihnen.
Pflegegrad bei COPD: Entscheidend ist die Selbstständigkeit
Eine Diagnose allein begründet keinen Pflegegrad. Nach § 14 SGB XI kommt es darauf an, ob Sie wegen gesundheitlicher Einschränkungen in Ihrer Selbstständigkeit auf Hilfe angewiesen sind, und zwar voraussichtlich für mindestens sechs Monate. Bei COPD ist das die Frage, wie weit Sie Ihren Alltag ohne fremde Hilfe bewältigen.
Der Medizinische Dienst bewertet dafür sechs Bereiche, unter anderem Mobilität, Selbstversorgung und den Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen. Haushaltsführung und außerhäusliche Aktivitäten fließen dagegen nicht in die Punktzahl ein, sie dienen nach § 14 Abs. 3 SGB XI der Beratung und Versorgungsplanung. Aus den Einzelwerten entsteht eine Gesamtpunktzahl:
- Pflegegrad 1: ab 12,5 bis unter 27 Punkte
- Pflegegrad 2: ab 27 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: ab 47,5 bis unter 70 Punkte, höhere Grade beginnen bei 70 Punkten
Ob und welcher Pflegegrad vorliegt, entscheidet allein die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens. Wie das Verfahren abläuft, lesen Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen: Ablauf, Fristen, Widerspruch.
Fordern Sie einen Rückruf an, wenn Sie den Pflegegrad beantragen möchten. Wir übernehmen mit Ihnen die Beantragung, gehen die Unterlagen durch und helfen beim Ausfüllen, kostenfrei und bevor Sie etwas einreichen.
Begutachtung bei schwankender Atemnot vorbereiten
Bei COPD schwankt die Tagesform. Am Termin des Medizinischen Dienstes haben Sie vielleicht einen guten Tag, die Gutachter sehen aber nur diesen einen. Halten Sie den Alltag deshalb vorab fest.
Notieren Sie zwei Wochen lang, bei welchen Tätigkeiten Sie Hilfe brauchen, wie oft Sie Pausen einlegen müssen und was an schlechten Tagen nicht mehr geht. Halten Sie außerdem Arztbriefe, Medikamentenplan und Berichte aus Klinik oder Rehabilitation bereit. Eine Anleitung finden Sie bei unserem Pflegetagebuch für die Begutachtung und im Beitrag Pflegegrad-Begutachtung vorbereiten.
Schildern Sie im Gespräch die schlechten Tage genauso offen wie die guten.
Wir helfen Ihnen, das Pflegetagebuch sinnvoll zu führen und die Unterlagen zu sortieren. Rufen Sie uns vor dem Begutachtungstermin an, die Unterstützung bei den Antragsunterlagen ist kostenfrei.
Akute Verschlechterung und Klinik: Was vorher geregelt sein sollte
Eine Exazerbation ist eine akute Verschlechterung der COPD. Sie tritt laut der Patienteninformation der Nationalen VersorgungsLeitlinie vor allem in fortgeschrittenen Stadien und bevorzugt im Winter auf, häufigste Ursache sind Infekte. Warnzeichen sind zunehmende Atemnot, mehr Husten, verfärbter Auswurf und Fieber. Bestehen sie länger als 24 Stunden, sollten Sie ärztlichen Rat einholen. Bei einer sehr plötzlichen, heftigen Verschlechterung gilt der Notruf 112. Die DAK nennt außerdem starke Schläfrigkeit oder Verwirrtheit als Grund, sofort den Rettungsdienst zu rufen.
Ob eine Klinikaufnahme nötig ist, entscheiden Ärztinnen und Ärzte. Praktisch hilft es, vorher zu klären:
- Wer versorgt in dieser Zeit Haustiere, Post und Wohnung?
- Wer bringt Notfallmedikamente, Behandlungsplan und COPD-Pass in die Klinik?
- Wer sorgt nach der Entlassung für Einkauf, Essen und Wäsche?
Mehr zur Zeit nach der Entlassung im Ratgeber Haushaltshilfe nach dem Krankenhausaufenthalt.
Lassen Sie uns gemeinsam einen Plan für den Fall einer Klinikeinweisung festlegen. Rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen, die Beratung dazu ist kostenfrei.
Haushaltshilfe der Krankenkasse oder Entlastungsbetrag: Was bei COPD greift
Hier unterscheidet das Gesetz genau. Nach § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V besteht der Anspruch auf Haushaltshilfe bei schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung, soweit keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt, längstens für vier Wochen. Lebt im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren, verlängert sich das auf bis zu 26 Wochen. Der Anspruch besteht außerdem nur, soweit keine im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung übernehmen kann. Einzelne Kassen können in ihrer Satzung weitere Fälle vorsehen.
Das bedeutet für Sie:
- Ohne Pflegegrad 2 bis 5 kann die Krankenkasse nach einer akuten Verschlechterung Haushaltshilfe genehmigen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die Genehmigung holen Sie vorher ein.
- Mit Pflegegrad 2 bis 5 greift dieser Weg nicht mehr, dann kommt vor allem die Pflegekasse ins Spiel.
Die Pflegekasse zahlt bei jedem Pflegegrad, also auch bei Pflegegrad 1, den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat. Laut TK erstattet sie damit Rechnungen anerkannter Angebote, etwa Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung. Nicht genutzte Beträge können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Ob sich daran ab 2027 etwas ändert, lesen Sie in unserem Beitrag zur Pflegereform 2027, beschlossen ist bisher nichts.
Wie Sie den Betrag nutzen, steht im Ratgeber Entlastungsbetrag richtig nutzen in Düsseldorf. Die Hilfe der Krankenkasse beschreibt unsere Seite Haushaltshilfe in Düsseldorf.
Welcher Weg bei Ihnen passt, hängt von Pflegegrad, Haushalt und Kasse ab. Rufen Sie uns an, wir klären das in einem Gespräch und bereiten den Antrag mit Ihnen vor, kostenfrei.
So läuft die Antragstellung mit uns
Im ersten Gespräch klären wir Pflegegrad, Klinikaufenthalt, Haushalt und Krankenkasse. Danach tragen wir die Unterlagen zusammen und füllen die Anträge gemeinsam aus. Für die Haushaltshilfe der Krankenkasse brauchen Sie in der Regel eine ärztliche Bescheinigung, die Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ausstellt. Die Formulare finden Sie unter Haushaltshilfe beantragen bei der Krankenkasse.
Wir stimmen uns mit der Kasse ab und bleiben Ihr Ansprechpartner. Wer Pflegegeld bezieht (Pflegegrad 2: 347 Euro im Monat, laut § 37 SGB XI), muss halbjährlich einen Beratungseinsatz abrufen. Pflegende Angehörige entlasten wir über die Verhinderungspflege.
Häufige Fragen zu COPD, Pflegegrad und Haushaltshilfe
Bekomme ich bei COPD automatisch einen Pflegegrad?
Nein. Die Diagnose allein reicht nicht, entscheidend ist, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Der Medizinische Dienst prüft das in sechs Bereichen und die Pflegekasse entscheidet. Wir helfen Ihnen, den Antrag gut vorzubereiten.
Zählt es, wenn ich Treppen und Haushalt nur mit Pausen schaffe?
Ja, die Haushaltsführung fließt nach § 14 SGB XI in die Bewertung ein. Beschreiben Sie im Gespräch genau, wie oft Sie Pausen brauchen oder Hilfe in Anspruch nehmen. Ein Pflegetagebuch kann dabei helfen.
Kann ich Haushaltshilfe nach einem Klinikaufenthalt wegen COPD bekommen?
Das hängt von Pflegegrad, Haushalt und Satzung der Kasse ab. Ohne Pflegegrad 2 bis 5 kann die Kasse bis zu vier Wochen bewilligen, mit Pflegegrad entfällt dieser Weg. Fragen Sie uns vor dem Antrag, wir prüfen das gemeinsam mit Ihnen.
Wofür kann ich den Entlastungsbetrag bei COPD nutzen?
Für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe, Einkaufen und Begleitung zu Arztterminen. Die Kasse erstattet gegen Rechnung. Wie die Abrechnung läuft, erklären wir Ihnen, mehr auf der Seite Entlastungsbetrag in Düsseldorf.
Was tun bei einer plötzlichen Verschlechterung?
Folgen Sie dem Notfallplan, den Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprochen haben. Bei sehr plötzlicher, heftiger Atemnot rufen Sie die 112. Für die Zeit danach organisieren wir Hilfe im Haushalt.
Quellen: TK: Was kann helfen, mit einer COPD umzugehen, Patienteninformation COPD-Exazerbation (NVL), DAK: Exazerbation bei COPD, § 38 SGB V, § 14 SGB XI, § 37 SGB XI, AOK: Pflegebegutachtung, TK: Entlastungsbetrag.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag.
Wir entlasten Sie im Alltag, bevor die Luft ausgeht
Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe bei den Unterlagen sind kostenfrei. Wir sind Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr erreichbar. Weitere Informationen zu unserer Hilfe finden Sie unter Kontakt.
