Die Treppe wird zum Hindernis, die Badewanne zur Gefahr, und die Wohnungstür ist zu schmal für den Rollator. Wer zu Hause bleiben möchte, braucht dann oft einen Umbau. Die Pflegekasse kann sich daran beteiligen: mit einem Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme. Entscheidend ist die Reihenfolge, denn der Antrag muss vor dem ersten Handwerkertermin gestellt werden. Bei der Beantragung unterstützt Sie City Concierge, Ihr Betreuungsdienst in Düsseldorf.
Bevor Sie einen Handwerker beauftragen: Rufen Sie uns an. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen die Pflegekasse für Ihren Umbau braucht, und unterstützen Sie bei der Antragstellung, kostenfrei.
Was die Pflegekasse unter Wohnumfeldverbesserung versteht
Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI. Danach kann die Pflegekasse Maßnahmen bezuschussen, die das Wohnumfeld verbessern, wenn dadurch die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert wird oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Es geht also nicht um Schönheitsreparaturen, sondern um Umbauten mit einem klaren Bezug zur Pflegesituation.
Die Verbraucherzentrale NRW nennt als Beispiele das Verbreitern von Türen, Handläufe an der Treppe, eine bodengleiche Dusche und einen Treppenlift. Der Anspruch beginnt bereits mit Pflegegrad 1. Wie sich ein Pflegegrad beantragen lässt, lesen Sie in unserem Ratgeber zum Pflegegrad beantragen.
4.180 € je Maßnahme: Was das konkret heißt
Das Bundesgesundheitsministerium nennt in seiner Übersicht (Stand Juli 2026) bis zu 4.180 € je Maßnahme für die Pflegegrade 1 bis 5, gezahlt auf Antrag als Zuschuss. Wichtig ist, was als „eine Maßnahme“ zählt: Laut Verbraucherzentrale NRW gehört alles, was für die aktuelle Pflegesituation nötig ist, zu einem Vorhaben. Ein Bad-Umbau mit Dusche, Haltegriffen und angepasster Tür wird also in der Regel gemeinsam betrachtet, nicht Teil für Teil.
Wohnen mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, gilt der Betrag je Person. Insgesamt sind höchstens 16.720 € je Maßnahme möglich. Die Kosten über dem Zuschuss tragen Sie selbst.
Sie wissen nicht, ob Ihr Vorhaben als eine oder mehrere Maßnahmen gilt? Fordern Sie einen Rückruf an. Wir sortieren das gemeinsam mit Ihnen vor, kostenfrei und vor dem Antrag.
Antrag vor dem Umbau: So gehen Sie vor
Die wichtigste Regel steht bei der Verbraucherzentrale NRW ausdrücklich: Wenden Sie sich an die Pflegekasse, bevor die Arbeiten beginnen, und warten Sie die schriftliche Bewilligung ab. Wer zuerst bezahlt und danach die Rechnung einreicht, riskiert, dass der Zuschuss abgelehnt wird. Die Reihenfolge:
- Bedarf klären: Was macht den Alltag unsicher oder die Pflege schwer?
- Mindestens einen Kostenvoranschlag einer Fachfirma einholen, manche Kassen verlangen mehrere.
- Antrag mit Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse einreichen.
- Schriftliche Bewilligung abwarten.
- Umbau ausführen lassen und die Rechnung einreichen, danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit vom Medizinischen Dienst oder einer Pflegefachperson prüfen lassen. Auch das Gutachten zur Pflegebedürftigkeit kann solche Maßnahmen empfehlen. Wie Sie sich darauf vorbereiten, steht in unserem Beitrag zur Begutachtung für den Pflegegrad.
Schicken Sie uns per WhatsApp ein Foto vom Antragsformular Ihrer Kasse. Wir sehen es durch und sagen Ihnen, was noch fehlt, kostenfrei.
Treppenlift, Dusche, Türen: Wann welcher Umbau passt
Ob ein Umbau anerkannt wird, hängt vom Einzelfall ab. Zur Orientierung, was Betroffene und Angehörige häufig prüfen:
- Treppenlift, wenn Stufen im Haus nicht mehr sicher zu bewältigen sind.
- Bodengleiche Dusche statt Badewanne, wenn der Einstieg nicht mehr gelingt oder Pflegende beim Waschen helfen müssen.
- Türverbreiterung, wenn Rollator oder Rollstuhl nicht durchpassen.
- Handläufe und feste Haltegriffe in Flur, Treppenhaus und Bad.
Ein denkbares Beispiel (kein realer Fall): Eine ältere Dame wird zunehmend unsicher auf den Beinen, das Bad hat nur eine hohe Wannenkante. Die Familie holt einen Kostenvoranschlag für eine bodengleiche Dusche ein und stellt den Antrag, bevor der Handwerker kommt. Wenn Stürze Sie schon beschäftigen, hilft auch unser Beitrag zu Sturz und Gangunsicherheit.
Mietwohnung: Wann der Vermieter gefragt werden muss
In einer Mietwohnung brauchen Sie in der Regel die Zustimmung des Vermieters. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW können Mieter nach § 554a BGB einen barrierefreien Umbau verlangen, wenn eine pflegebedürftige oder behinderte Person ihn braucht. Sie sollten den Plan mit dem Vermieter besprechen und die Notwendigkeit erklären, etwa mit Pflegegrad-Bescheid oder ärztlicher Bescheinigung. Der Vermieter kann ablehnen, wenn sein Interesse am unveränderten Zustand überwiegt, zum Beispiel bei großen Eingriffen in die Bausubstanz. Die Umbaukosten tragen Mieter selbst, und beim Auszug muss der frühere Zustand wiederhergestellt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Mietwohnung und Pflegekasse zugleich abstimmen? Wir ordnen mit Ihnen die Unterlagen für beide Seiten und stimmen uns im Antragsverfahren mit der Kasse ab. Rufen Sie uns an, die Beratung ist kostenfrei.
Zweiter Zuschuss und weitere Fördertöpfe
Ein weiterer Zuschuss ist nur möglich, wenn sich die Pflegesituation seit dem letzten Antrag verändert hat. Die Verbraucherzentrale NRW nennt als Beispiel eine verschlechterte Beweglichkeit, durch die erstmals ein Treppenlift nötig wird.
Darüber hinaus nennt sie weitere Möglichkeiten: den KfW-Kredit „Altersgerecht umbauen“, den KfW-Investitionszuschuss zur Barrierereduzierung (nur, solange Mittel verfügbar sind, und nur vor Projektbeginn beantragen), Landesprogramme in NRW sowie Eingliederungshilfe, die vom Einkommen abhängt. Welche Programme aktuell offen sind, sollten Sie vor dem Antrag direkt bei den Stellen prüfen.
Mehrere Förderstellen, ein Umbau: Lassen Sie sich zurückrufen. Wir helfen Ihnen kostenfrei, die Reihenfolge der Anträge zu planen.
Beratung vor Ort in Düsseldorf
Für die Planung gibt es in Düsseldorf eine kostenlose Wohnberatung, die laut Pflegewegweiser NRW zu Wohnen im Alter, bei Behinderung und Pflegebedürftigkeit berät, auch direkt in Ihrer Wohnung, und zu Wohnraumanpassung. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich. Die Wohnberatung schaut sich Ihre Wohnung an, wir helfen bei den Antragsunterlagen und der Abstimmung mit der Kasse.
Für den Alltag während und nach dem Umbau gibt es weitere Bausteine: Technische Hilfen wie ein Hausnotruf sind eine eigene Leistung, mehr dazu unter Hausnotruf und Pflegekasse. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erklärt unser Beitrag Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Begleitung und Unterstützung im Haushalt finden Sie bei unserer Alltagsbegleitung in Düsseldorf.
Fragen zu Antrag oder Ablauf? Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp, wir melden uns Mo bis Fr zwischen 8 und 18 Uhr. Die Beratung ist kostenfrei.
Häufige Fragen zum Zuschuss für den Umbau
Gibt es den Zuschuss auch bei Pflegegrad 1?
Ja. Laut Verbraucherzentrale NRW besteht der Anspruch bereits ab Pflegegrad 1. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert.
Zahlt die Kasse, wenn der Umbau schon fertig ist?
Das ist riskant. Wer zuerst bezahlt und danach die Rechnung einreicht, bekommt laut Verbraucherzentrale NRW unter Umständen keinen Zuschuss. Stellen Sie den Antrag deshalb immer vorab und warten Sie die schriftliche Bewilligung ab.
Was, wenn der Umbau mehr als 4.180 € kostet?
Der Zuschuss ist nach § 40 Abs. 4 SGB XI auf 4.180 € je Maßnahme begrenzt. Den Rest zahlen Sie selbst, außer Sie finden zusätzliche Förderungen, zum Beispiel über KfW oder Landesprogramme.
Kann ich nach einem Treppenlift später noch einmal einen Zuschuss bekommen?
Nur, wenn sich die Pflegesituation inzwischen verändert hat. Einen neuen Antrag stellen Sie dann wieder vorab bei der Pflegekasse.
Hilft City Concierge beim Antrag?
Ja. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Die Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen sind für Sie kostenfrei. Wie Sie parallel Ihre Leistungen nutzen, zeigt die Seite zum Entlastungsbetrag in Düsseldorf.
Quellen: § 40 SGB XI (gesetze-im-internet.de), BMG: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Stand 07/2026), Verbraucherzentrale NRW: Wohnungsanpassung (Stand 04/2026), Pflegewegweiser NRW: Wohnberatung Düsseldorf, betanet: Wohnumfeldverbesserung.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.
Erst anrufen, dann umbauen
Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen oder einen Handwerker beauftragen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, helfen kostenfrei bei den Unterlagen und stimmen uns mit der Kasse ab. Mehr zur Beratung bei Pflegegrad: Pflegeberatung nach § 7a.

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