Der Vater lässt den Herd an, die Mutter stürzt nachts im Flur, und plötzlich steht die Frage im Raum: Muss jetzt jemand rund um die Uhr im Haus sein? Für viele Familien ist die 24-Stunden-Pflege die erste Idee, aber nicht die einzige. Dieser Ratgeber zeigt, welche Alternativen es in Düsseldorf gibt und wie Sie herausfinden, was zu Ihrer Situation passt.
Wir von City Concierge begleiten Familien bei der Beantragung und bei der Nutzung des Entlastungsbetrags.
Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag stellen. Wir klären mit Ihnen, welche Leistungen infrage kommen, bereiten die Unterlagen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Die Beratung ist kostenfrei.
Was Sie vor der Entscheidung klären sollten
Rund-um-die-Uhr-Pflege klingt nach Sicherheit. Oft braucht ein Mensch aber gar nicht 24 Stunden Hilfe, sondern Hilfe zu bestimmten Zeiten: morgens beim Aufstehen, mittags beim Essen, abends beim Zubettgehen. Wer das aufschreibt, sieht die echten Lücken. Zu den Kosten einer Betreuung im Haus lesen Sie 24-Stunden-Pflege Kosten in Düsseldorf.
Fragen Sie sich: Wann ist die Person allein? Welche Hilfen sind pflegerisch nötig, welche alltäglich? Wer aus der Familie kann einspringen?
Stundenweise Betreuung: Gesellschaft und Sicherheit im Alltag
Wenn vor allem Ansprache, Aufsicht und praktische Hilfe fehlen, reicht oft eine feste Betreuungskraft für einige Stunden pro Woche. Sie begleitet zum Arzt, geht mit einkaufen, kocht gemeinsam, erinnert an Medikamente nach Plan und ist einfach da. Wie das in der Praxis aussieht, lesen Sie im Beitrag zur Alltagsbegleitung für Senioren und auf unserer Seite zur Seniorenbetreuung in Düsseldorf.
Finanzieren lässt sich das über den Entlastungsbetrag. Er beträgt bis zu 131 € monatlich, steht allen Pflegegraden zu und wird gegen Belege von der Pflegekasse erstattet (§ 45b SGB XI). Nicht verbrauchte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Mehr zur Verwendung finden Sie im Beitrag Betreuung für Senioren: Kosten und Finanzierung.
Wissen Sie noch nicht, an welchen Tagen Hilfe am nötigsten ist? Schreiben Sie uns per WhatsApp, wir sortieren das kostenfrei mit Ihnen.
Ambulanter Pflegedienst plus Betreuung
Gibt es körperliche Pflege, etwa Waschen, Anziehen oder Hilfe auf der Toilette, übernimmt ein ambulanter Pflegedienst diese Aufgaben. Er rechnet als Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse ab. Für Medizinisches wie Wundversorgung oder Spritzen gelten die Vorgaben der behandelnden Ärztin oder des Arztes.
Unsere Rolle ergänzt das: Der Pflegedienst kommt für die pflegerischen Handgriffe, wir sorgen für Betreuung, Begleitung und Haushaltshilfe dazwischen. So entsteht ein Tagesablauf, der aus mehreren Bausteinen besteht, ohne dass jemand dauerhaft im Haus wohnt.
Die Pflegesachleistung beträgt 2026 laut Bundesgesundheitsministerium bei Pflegegrad 2 bis zu 796 €, bei Pflegegrad 3 bis zu 1.497 €, bei Pflegegrad 4 bis zu 1.859 € und bei Pflegegrad 5 bis zu 2.299 € monatlich. Das Pflegegeld liegt bei 347 €, 599 €, 800 € und 990 €. Beides lässt sich mischen: Wird nur ein Teil der Sachleistung genutzt, zahlt die Kasse das Pflegegeld anteilig weiter, und an diese Aufteilung sind Sie sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI). Ein Beispiel finden Sie im Beitrag zur Kombinationsleistung.
Möchten Sie wissen, wie Pflegedienst und Betreuung bei Ihnen zusammenpassen? Fordern Sie einen Rückruf an, wir besprechen es kostenfrei und bereiten die Beantragung mit Ihnen vor.
Tagespflege: Tagsüber versorgt, abends zu Hause
In der Tagespflege verbringt Ihr Angehöriger den Tag in einer Einrichtung mit Mahlzeiten, Aktivierung und Pflege und schläft zu Hause. Die notwendige Beförderung gehört dazu (§ 41 SGB XI). Das passt, wenn Angehörige berufstätig sind oder tagsüber Unruhe oder Vereinsamung zum Problem werden.
Der Anspruch besteht ab Pflegegrad 2 und wird nicht auf Pflegegeld oder Sachleistung angerechnet. Beides können Sie also zusätzlich nutzen. Die Kasse zahlt 2026 bis zu 721 € (Pflegegrad 2), 1.357 € (Pflegegrad 3), 1.685 € (Pflegegrad 4) und 2.085 € (Pflegegrad 5) im Monat. Eigenanteile, die darüber hinaus anfallen, können Sie mit dem Entlastungsbetrag begleichen.
Eine Hilfe, die Tagespflege gut ergänzt: Wir übernehmen die Zeiten davor und danach, etwa morgens und am Wochenende. Bei Demenz kann dieser Mix besonders entlasten, mehr dazu im Beitrag zur Demenzbetreuung zu Hause.
Hausnotruf: Hilfe auf Knopfdruck
Ein Hausnotruf löst vor allem das Sturzproblem. Per Knopf am Armband oder Halsband ist eine Zentrale erreichbar, die Hilfe organisiert. Bei Pflegegrad kann die Pflegekasse den Hausnotruf als Pflegehilfsmittel bezahlen, wenn die Person ganz oder große Teile des Tages allein ist und mit einem normalen Telefon in einer Notlage keine Hilfe rufen könnte. Die Kasse zahlt dabei eine vertraglich vereinbarte monatliche Pauschale an den Anbieter. Zusatzleistungen wie Schlüsselaufbewahrung zahlen Sie selbst (AOK).
Den Antrag kann der Anbieter für Sie stellen. Er ersetzt keine Betreuung, schließt aber Lücken, in denen niemand da ist.
Rufen Sie uns an, wenn Sie nicht wissen, welches Hilfsmittel oder welche Leistung zuerst beantragt werden sollte. Wir unterstützen die Beantragung, die Beratung ist kostenfrei.
Leistungen kombinieren: Ein Wochenplan als Beispiel
Ein denkbares Modell (frei gewählt, kein realer Fall): Eine 84-jährige Seniorin mit Pflegegrad 3 lebt allein. Der Pflegedienst kommt morgens zum Waschen und Anziehen. Dienstag und Donnerstag besucht sie die Tagespflege. Montag und Freitag kommt eine feste Betreuerin von uns für Einkauf und Mittagessen, am Wochenende springt die Tochter ein. Nachts trägt sie ihren Hausnotruf.
Das Pflegegeld wird dabei anteilig weitergezahlt, der Entlastungsbetrag bezahlt die Betreuung. Brauchen Angehörige eine Pause, hilft die Verhinderungspflege. Seit Juli 2025 gibt es dafür mit der Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € (Bundesgesundheitsministerium). Wie Sie die Anfrage stellen, steht auf unserer Seite zur Verhinderungspflege in Düsseldorf.
Möchten Sie einen solchen Wochenplan für Ihre Familie entwerfen? Wir rufen Sie zurück und gehen die einzelnen Bausteine kostenfrei mit Ihnen durch.
Wann das Pflegeheim die bessere Lösung ist
Es gibt Situationen, in denen häusliche Versorgung an Grenzen kommt: wenn nachts mehrmals Hilfe nötig ist, wenn die pflegende Person selbst erschöpft ist oder wenn Weglaufen, schwere Unruhe oder medizinische Versorgung einen geschützten Rahmen verlangen. Dann ist ein Pflegeheim eine verantwortliche Entscheidung.
Rechnen Sie dabei ehrlich. Laut vdek-Auswertung lag der durchschnittliche Eigenanteil im ersten Aufenthaltsjahr in NRW zum 1. Januar 2026 bei 3.582 € im Monat. Die Pflegekasse zahlt 2026 je nach Pflegegrad zusätzlich 805 € bis 2.096 € Pauschale (Bundesgesundheitsministerium). Für die Entscheidung hilft eine unabhängige Pflegeberatung, auf die Sie nach § 7a SGB XI Anspruch haben, wenn Sie Leistungen erhalten oder beantragt haben. Auf Wunsch kommt die Beratung auch zu Ihnen nach Hause.
Checkliste: Welche Lösung passt zu Ihnen?
Gehen Sie diese Punkte gemeinsam durch:
- Allein zu Hause nur zeitweise, sonst geht es gut: stundenweise Betreuung und Hausnotruf
- Körperliche Pflege nötig, aber der Tag ist sonst gut machbar: Pflegedienst plus Betreuung
- Tagsüber niemand da, abends und nachts schon: Tagespflege, ergänzt um Betreuung
- Nachts mehrfach Hilfe nötig oder Selbstgefährdung: Betreuung im Haus oder Pflegeheim prüfen
- Angehörige am Limit: Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege frühzeitig einplanen
Wer sich unsicher ist, startet mit der Pflegeberatung und mit einem Pflegetagebuch. Fehlt noch der Pflegegrad, beschreibt der Beitrag zum Pflegegrad beantragen den Weg. Unser Rat: Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW.
Schicken Sie uns Ihre Checkliste oder einfach eine Frage per WhatsApp. Wir antworten kostenfrei und sagen Ihnen, welche Unterlagen Sie für den Antrag brauchen.
Häufige Fragen zu den Alternativen
Welche Alternative zur 24-Stunden-Pflege ist am wirtschaftlichsten?
Das hängt vom Bedarf ab. Reicht Betreuung für einige Stunden, lässt sich vieles über Entlastungsbetrag und Pflegegeld abdecken. Bei hohem Bedarf wird eine Kombination aus Pflegedienst, Tagespflege und Betreuung geplant.
Zahlt die Pflegekasse die Tagespflege zusätzlich zum Pflegegeld?
Ja. Ab Pflegegrad 2 besteht der Anspruch auf Tagespflege zusätzlich, ohne Anrechnung auf Pflegegeld oder Sachleistung (§ 41 SGB XI). Der Entlastungsbetrag kann für Eigenanteile genutzt werden.
Kann ich Pflegedienst und Betreuung von City Concierge gleichzeitig nutzen?
Ja. Der Pflegedienst übernimmt Pflege und Medizinisches nach ärztlicher Vorgabe, wir übernehmen Betreuung, Begleitung und Haushaltshilfe. Beide Leistungen werden über verschiedene Töpfe der Pflegekasse finanziert.
Wer zahlt den Hausnotruf?
Mit Pflegegrad kann die Pflegekasse eine vertraglich vereinbarte Monatspauschale an den Anbieter zahlen, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Zusatzleistungen tragen Sie selbst.
Wo bekomme ich unabhängige Beratung?
Bei der Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse nach § 7a SGB XI, auf Wunsch zu Hause. Zusätzlich beraten wir Sie kostenfrei zu Betreuung und Antrag.
Quellen: BMG: Übersicht Leistungsbeträge 2026, § 41 SGB XI, § 45b SGB XI, § 38 SGB XI, § 7a SGB XI, AOK: Hausnotruf, vdek NRW: Eigenanteile Pflegeheim 2026.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.
Die passende Lösung finden: Wir beraten Sie in Düsseldorf
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie den Antrag stellen. Wir bereiten ihn mit Ihnen vor, stimmen uns mit der Kasse ab und zeigen, wie sich Betreuung, Entlastungsbetrag und weitere Leistungen kombinieren lassen. Unsere Beratung und die Hilfe bei den Unterlagen sind kostenfrei. Erreichbar Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr. Mehr dazu auf unserer Seite zur Haushaltshilfe.
