Autor: patrick-cc

  • Haushaltshilfe & Pflegeunterstützung in Gerresheim

    Gerresheim gehört zum Stadtbezirk 7 im Osten Düsseldorfs und zählte zuletzt rund 29.600 Einwohner (Ende 2016). Der frühere eigenständige Ort, seit 1909 Teil Düsseldorfs, hat den Charakter einer kleinen Stadt behalten, mit der Basilika St. Margareta und dem Gerricusplatz als Mittelpunkt.

    Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie persönlich.

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    Alltag in Gerresheim: Was Sie wissen sollten

    In Gerresheim liegt das Sana Krankenhaus Gerresheim. Nach einem Aufenthalt dort oder nach einer ambulanten Operation helfen wir zuhause: Putzen, Wäsche, Einkäufe und Mahlzeiten, bis Sie wieder selbst im Alltag zurechtkommen.

    Die Benderstraße ist die Einkaufsstraße des Viertels. Der Bahnhof Gerresheim (S 8, S 28, S 68) und die Stadtbahn U 73 verbinden Sie mit der Innenstadt. Auf Wunsch begleiten wir Sie zu Arztterminen, zur Physiotherapie und zu Behörden.

    Haushaltshilfe in Gerresheim: Wann die Krankenkasse zahlt

    Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Reha, einer ambulanten Operation oder bei einer schweren Erkrankung kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bezahlen. Gesetzlich vorgesehen ist sie vor allem, wenn im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt und niemand anderes den Haushalt weiterführen kann. Viele Kassen bieten sie zusätzlich als Satzungsleistung an, sodass auch Alleinlebende profitieren können. Sie dauert in der Regel bis zu vier Wochen, mit Kind bis zu 26 Wochen.

    Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Hilfe bei der Krankenkasse gestellt werden, und bezahlt werden nur genehmigte Leistungen. Wie der Antrag bei Ihrer Kasse funktioniert, zeigen wir auf unseren Seiten für die TK, die AOK Rheinland/Hamburg, die BARMER, die DAK und weitere Krankenkassen.

    Bei Pflegegrad: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in Gerresheim

    Mit anerkanntem Pflegegrad steht Ihnen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege hinzu, für die ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung steht. Wir sind als Betreuungsdienst nach § 45 SGB XI anerkannt und rechnen die Leistungen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wie viel Ihnen noch zusteht, zeigt der Entlastungsbetrag-Rechner. Mehr dazu auf den Seiten zu Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege.

    Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

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    Welche Leistungen wir in Gerresheim anbieten

    • Haushaltsführung: Reinigung, Wäsche, Bettwäsche wechseln, Geschirr
    • Einkäufe und Besorgungen, auch Apotheke und Getränke
    • Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Planung
    • Begleitung zu Arztterminen, zur Physiotherapie und zu Behörden
    • Betreuung und Gesellschaft im Alltag, Spaziergänge, Gespräche
    • Betreuung von Kindern, wenn Eltern krankheitsbedingt ausfallen

    Wir leisten keine medizinische Pflege. Wir übernehmen den Alltag, damit Sie sich erholen oder Ihre Angehörigen entlastet sind.

    Häufige Fragen

    Wer bezahlt die Haushaltshilfe?

    Bei medizinischem Anlass zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V, sofern sie den Antrag genehmigt. Bei Pflegegrad können Sie zusätzlich den Entlastungsbetrag nutzen.

    Kommen Sie auch in die Gegend um die Benderstraße und den Gerricusplatz?

    Ja, wir sind im gesamten Stadtteil Gerresheim im Einsatz, vom Gerricusplatz über die Benderstraße bis zum Bahnhof.

    Wie schnell können Sie starten?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte, helfen bei Antrag und Terminabsprache und starten, sobald die Genehmigung vorliegt.

    So erreichen Sie uns

    Rufen Sie City Concierge unter 0211 8383 23 23 an oder schreiben Sie an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de. Unser Büro finden Sie an der Gerresheimer Straße 30, 40211 Düsseldorf.

    Mehr zu unseren Leistungen: Haushaltshilfe über die Krankenkasse, Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und alle Düsseldorfer Stadtteile.

    Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

    Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen.

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  • Haushaltshilfe & Pflegeunterstützung in Oberkassel

    Oberkassel liegt linksrheinisch im Stadtbezirk 4 auf einer Halbinsel im Rheinknie und zählte zuletzt rund 19.100 Einwohner (Stand Juni 2023). Das dicht besiedelte Wohnviertel ist von Gründerzeit- und Jugendstilbauten geprägt.

    Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie persönlich.

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    Alltag in Oberkassel: Was Sie wissen sollten

    Hauptachse ist die Luegallee mit ihren Geschäften. Belsenplatz, Belsenpark und die Rheinwiesen liegen nah beieinander. In den Altbauten des Viertels können Treppen, Einkäufe und der Haushalt nach einer Operation oder bei nachlassender Kraft zur Belastung werden. Wir helfen im Alltag und entlasten Angehörige.

    Zwei Brücken verbinden Oberkassel mit dem rechtsrheinischen Stadtgebiet: die Oberkasseler Brücke Richtung Altstadt und die Rheinkniebrücke Richtung Unterbilk. Für Arzttermine auf der anderen Rheinseite begleiten wir Sie auf Wunsch.

    Haushaltshilfe in Oberkassel: Wann die Krankenkasse zahlt

    Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Reha, einer ambulanten Operation oder bei einer schweren Erkrankung kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bezahlen. Gesetzlich vorgesehen ist sie vor allem, wenn im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt und niemand anderes den Haushalt weiterführen kann. Viele Kassen bieten sie zusätzlich als Satzungsleistung an, sodass auch Alleinlebende profitieren können. Sie dauert in der Regel bis zu vier Wochen, mit Kind bis zu 26 Wochen.

    Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Hilfe bei der Krankenkasse gestellt werden, und bezahlt werden nur genehmigte Leistungen. Wie der Antrag bei Ihrer Kasse funktioniert, zeigen wir auf unseren Seiten für die TK, die AOK Rheinland/Hamburg, die BARMER, die DAK und weitere Krankenkassen.

    Bei Pflegegrad: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in Oberkassel

    Mit anerkanntem Pflegegrad steht Ihnen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege hinzu, für die ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung steht. Wir sind als Betreuungsdienst nach § 45 SGB XI anerkannt und rechnen die Leistungen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wie viel Ihnen noch zusteht, zeigt der Entlastungsbetrag-Rechner. Mehr dazu auf den Seiten zu Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege.

    Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

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    Welche Leistungen wir in Oberkassel anbieten

    • Haushaltsführung: Reinigung, Wäsche, Bettwäsche wechseln, Geschirr
    • Einkäufe und Besorgungen, auch Apotheke und Getränke
    • Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Planung
    • Begleitung zu Arztterminen, zur Physiotherapie und zu Behörden
    • Betreuung und Gesellschaft im Alltag, Spaziergänge, Gespräche
    • Betreuung von Kindern, wenn Eltern krankheitsbedingt ausfallen

    Wir leisten keine medizinische Pflege. Wir übernehmen den Alltag, damit Sie sich erholen oder Ihre Angehörigen entlastet sind.

    Häufige Fragen

    Wer bezahlt die Haushaltshilfe?

    Bei medizinischem Anlass zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V, sofern sie den Antrag genehmigt. Bei Pflegegrad können Sie zusätzlich den Entlastungsbetrag nutzen.

    Kommen Sie auch in die Gegend um die Luegallee und den Belsenplatz?

    Ja, wir sind im gesamten Stadtteil Oberkassel im Einsatz, von der Luegallee über den Belsenplatz bis zu den Rheinwiesen.

    Wie schnell können Sie starten?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte, helfen bei Antrag und Terminabsprache und starten, sobald die Genehmigung vorliegt.

    So erreichen Sie uns

    Rufen Sie City Concierge unter 0211 8383 23 23 an oder schreiben Sie an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de. Unser Büro finden Sie an der Gerresheimer Straße 30, 40211 Düsseldorf.

    Mehr zu unseren Leistungen: Haushaltshilfe über die Krankenkasse, Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und alle Düsseldorfer Stadtteile.

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  • Haushaltshilfe & Pflegeunterstützung in Friedrichstadt

    Friedrichstadt gehört zum Stadtbezirk 3 und zählte zuletzt rund 20.100 Einwohner auf nur 1,1 Quadratkilometern (Stand Juni 2023). Damit ist es der am dichtesten besiedelte Stadtteil Düsseldorfs. Das schachbrettartige Viertel ist von Gründerzeitbauten geprägt.

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    Alltag in Friedrichstadt: Was Sie wissen sollten

    In Friedrichstadt leben überdurchschnittlich viele Menschen in Einpersonenhaushalten. Wer allein lebt und nach einer Operation oder Erkrankung nicht mehr alles schafft, braucht verlässliche Hilfe im Haushalt. Wir übernehmen Reinigung, Wäsche und Einkäufe, bis Sie wieder selbst zurechtkommen.

    Rund um den Fürstenplatz und an der Friedrichstraße ist vieles fußläufig erreichbar. Die S-Bahn-Haltestelle Friedrichstadt, die Straßenbahnlinie 705 und die Buslinie 736 verbinden den Stadtteil mit der Innenstadt. Auf Wunsch begleiten wir Sie zu Arztterminen und Besorgungen.

    Haushaltshilfe in Friedrichstadt: Wann die Krankenkasse zahlt

    Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Reha, einer ambulanten Operation oder bei einer schweren Erkrankung kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bezahlen. Gesetzlich vorgesehen ist sie vor allem, wenn im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt und niemand anderes den Haushalt weiterführen kann. Viele Kassen bieten sie zusätzlich als Satzungsleistung an, sodass auch Alleinlebende profitieren können. Sie dauert in der Regel bis zu vier Wochen, mit Kind bis zu 26 Wochen.

    Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Hilfe bei der Krankenkasse gestellt werden, und bezahlt werden nur genehmigte Leistungen. Wie der Antrag bei Ihrer Kasse funktioniert, zeigen wir auf unseren Seiten für die TK, die AOK Rheinland/Hamburg, die BARMER, die DAK und weitere Krankenkassen.

    Bei Pflegegrad: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in Friedrichstadt

    Mit anerkanntem Pflegegrad steht Ihnen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege hinzu, für die ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung steht. Wir sind als Betreuungsdienst nach § 45 SGB XI anerkannt und rechnen die Leistungen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wie viel Ihnen noch zusteht, zeigt der Entlastungsbetrag-Rechner. Mehr dazu auf den Seiten zu Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege.

    Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

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    Welche Leistungen wir in Friedrichstadt anbieten

    • Haushaltsführung: Reinigung, Wäsche, Bettwäsche wechseln, Geschirr
    • Einkäufe und Besorgungen, auch Apotheke und Getränke
    • Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Planung
    • Begleitung zu Arztterminen, zur Physiotherapie und zu Behörden
    • Betreuung und Gesellschaft im Alltag, Spaziergänge, Gespräche
    • Betreuung von Kindern, wenn Eltern krankheitsbedingt ausfallen

    Wir leisten keine medizinische Pflege. Wir übernehmen den Alltag, damit Sie sich erholen oder Ihre Angehörigen entlastet sind.

    Häufige Fragen

    Wer bezahlt die Haushaltshilfe?

    Bei medizinischem Anlass zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V, sofern sie den Antrag genehmigt. Bei Pflegegrad können Sie zusätzlich den Entlastungsbetrag nutzen.

    Kommen Sie auch in die Gegend um den Fürstenplatz?

    Ja, wir sind im gesamten Stadtteil Friedrichstadt im Einsatz, vom Fürstenplatz bis zur Friedrichstraße.

    Wie schnell können Sie starten?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte, helfen bei Antrag und Terminabsprache und starten, sobald die Genehmigung vorliegt.

    So erreichen Sie uns

    Rufen Sie City Concierge unter 0211 8383 23 23 an oder schreiben Sie an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de. Unser Büro finden Sie an der Gerresheimer Straße 30, 40211 Düsseldorf.

    Mehr zu unseren Leistungen: Haushaltshilfe über die Krankenkasse, Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und alle Düsseldorfer Stadtteile.

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  • Haushaltshilfe & Pflegeunterstützung in Unterbilk

    Unterbilk liegt zentral im Stadtbezirk 3, nördlich der Bahnlinie, und zählte zuletzt rund 19.000 Einwohner auf 1,58 Quadratkilometern (Stand 2016). Zwischen Medienhafen, Regierungsviertel und Florapark wohnen hier Menschen aller Altersgruppen.

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    Alltag in Unterbilk: Was Sie wissen sollten

    Die Lorettostraße ist der bekannte Treffpunkt des Viertels mit Läden und Gastronomie. Im Alltag zählt aber, dass alles Wichtige nah liegt: Einkauf, Apotheke, Arzt. Wenn Ihnen nach einer Operation oder bei Krankheit die Kraft für den Haushalt fehlt, übernehmen wir Putzen, Wäsche und Einkäufe.

    Unterbilk ist gut angebunden: Die S-Bahnen S 8, S 11 und S 28 halten an den Bahnhöfen Bilk und Völklinger Straße, dazu kommen mehrere Stadtbahn- und Straßenbahnlinien. Die Notfallpraxis Düsseldorf sitzt im Evangelischen Krankenhaus an der Kronenstraße. Nach einem Klinikaufenthalt helfen wir beim Start zuhause.

    Haushaltshilfe in Unterbilk: Wann die Krankenkasse zahlt

    Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Reha, einer ambulanten Operation oder bei einer schweren Erkrankung kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bezahlen. Gesetzlich vorgesehen ist sie vor allem, wenn im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt und niemand anderes den Haushalt weiterführen kann. Viele Kassen bieten sie zusätzlich als Satzungsleistung an, sodass auch Alleinlebende profitieren können. Sie dauert in der Regel bis zu vier Wochen, mit Kind bis zu 26 Wochen.

    Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Hilfe bei der Krankenkasse gestellt werden, und bezahlt werden nur genehmigte Leistungen. Wie der Antrag bei Ihrer Kasse funktioniert, zeigen wir auf unseren Seiten für die TK, die AOK Rheinland/Hamburg, die BARMER, die DAK und weitere Krankenkassen.

    Bei Pflegegrad: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in Unterbilk

    Mit anerkanntem Pflegegrad steht Ihnen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege hinzu, für die ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung steht. Wir sind als Betreuungsdienst nach § 45 SGB XI anerkannt und rechnen die Leistungen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wie viel Ihnen noch zusteht, zeigt der Entlastungsbetrag-Rechner. Mehr dazu auf den Seiten zu Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege.

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    Welche Leistungen wir in Unterbilk anbieten

    • Haushaltsführung: Reinigung, Wäsche, Bettwäsche wechseln, Geschirr
    • Einkäufe und Besorgungen, auch Apotheke und Getränke
    • Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Planung
    • Begleitung zu Arztterminen, zur Physiotherapie und zu Behörden
    • Betreuung und Gesellschaft im Alltag, Spaziergänge, Gespräche
    • Betreuung von Kindern, wenn Eltern krankheitsbedingt ausfallen

    Wir leisten keine medizinische Pflege. Wir übernehmen den Alltag, damit Sie sich erholen oder Ihre Angehörigen entlastet sind.

    Häufige Fragen

    Wer bezahlt die Haushaltshilfe?

    Bei medizinischem Anlass zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V, sofern sie den Antrag genehmigt. Bei Pflegegrad können Sie zusätzlich den Entlastungsbetrag nutzen.

    Kommen Sie auch in die Gegend um die Lorettostraße und den Medienhafen?

    Ja, wir sind im gesamten Stadtteil Unterbilk im Einsatz, von der Lorettostraße über den Florapark bis zum Medienhafen.

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    Rufen Sie City Concierge unter 0211 8383 23 23 an oder schreiben Sie an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de. Unser Büro finden Sie an der Gerresheimer Straße 30, 40211 Düsseldorf.

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  • Haushaltshilfe & Pflegeunterstützung in Oberbilk

    Oberbilk gehört zum Stadtbezirk 3 und zählte zuletzt rund 30.500 Einwohner auf knapp vier Quadratkilometern (Stand 2016). Der frühere Arbeiterstadtteil mit Eisen- und Stahlindustrie ist bis heute dicht besiedelt und vielfältig, rund um den Lessingplatz eher gutbürgerlich.

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    Alltag in Oberbilk: Was Sie wissen sollten

    Mit dem Südpark liegt der mit 70 Hektar größte Park Düsseldorfs in Oberbilk. Eingekauft wird an der Kölner Straße und am Oberbilker Markt. Für Spaziergänge, Erledigungen und Arztwege sind die Wege kurz, und wir begleiten Sie, wenn Sie das nicht mehr allein möchten.

    Die S-Bahn-Haltestelle Oberbilk (S1, S6, S68) und mehrere U-Bahn-Haltestellen wie Oberbilker Markt oder Ellerstraße machen den Stadtteil gut erreichbar. Ob Sie nach einer Operation Hilfe im Haushalt brauchen oder Ihre Angehörigen entlasten möchten: Wir stimmen die Einsatzzeiten mit Ihnen ab.

    Haushaltshilfe in Oberbilk: Wann die Krankenkasse zahlt

    Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Reha, einer ambulanten Operation oder bei einer schweren Erkrankung kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bezahlen. Gesetzlich vorgesehen ist sie vor allem, wenn im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt und niemand anderes den Haushalt weiterführen kann. Viele Kassen bieten sie zusätzlich als Satzungsleistung an, sodass auch Alleinlebende profitieren können. Sie dauert in der Regel bis zu vier Wochen, mit Kind bis zu 26 Wochen.

    Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Hilfe bei der Krankenkasse gestellt werden, und bezahlt werden nur genehmigte Leistungen. Wie der Antrag bei Ihrer Kasse funktioniert, zeigen wir auf unseren Seiten für die TK, die AOK Rheinland/Hamburg, die BARMER, die DAK und weitere Krankenkassen.

    Bei Pflegegrad: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in Oberbilk

    Mit anerkanntem Pflegegrad steht Ihnen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege hinzu, für die ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung steht. Wir sind als Betreuungsdienst nach § 45 SGB XI anerkannt und rechnen die Leistungen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wie viel Ihnen noch zusteht, zeigt der Entlastungsbetrag-Rechner. Mehr dazu auf den Seiten zu Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege.

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    Welche Leistungen wir in Oberbilk anbieten

    • Haushaltsführung: Reinigung, Wäsche, Bettwäsche wechseln, Geschirr
    • Einkäufe und Besorgungen, auch Apotheke und Getränke
    • Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Planung
    • Begleitung zu Arztterminen, zur Physiotherapie und zu Behörden
    • Betreuung und Gesellschaft im Alltag, Spaziergänge, Gespräche
    • Betreuung von Kindern, wenn Eltern krankheitsbedingt ausfallen

    Wir leisten keine medizinische Pflege. Wir übernehmen den Alltag, damit Sie sich erholen oder Ihre Angehörigen entlastet sind.

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    Wer bezahlt die Haushaltshilfe?

    Bei medizinischem Anlass zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V, sofern sie den Antrag genehmigt. Bei Pflegegrad können Sie zusätzlich den Entlastungsbetrag nutzen.

    Kommen Sie auch rund um den Lessingplatz und den Südpark?

    Ja, wir sind im gesamten Stadtteil Oberbilk im Einsatz, vom Lessingplatz über den Oberbilker Markt bis zum Südpark.

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    Rufen Sie City Concierge unter 0211 8383 23 23 an oder schreiben Sie an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de. Unser Büro finden Sie an der Gerresheimer Straße 30, 40211 Düsseldorf.

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  • Haushaltshilfe & Pflegeunterstützung in Bilk

    Bilk gehört zum Stadtbezirk 3 und ist mit rund 41.400 Einwohnern (Stand Juni 2023) der größte Stadtteil Düsseldorfs. Der Norden ist dicht mit Geschäften und Betrieben bebaut, der Süden lockerer mit mehreren Grünflächen, etwa dem Botanischen Garten und dem Südfriedhof.

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    Alltag in Bilk: Was Sie wissen sollten

    Im Südosten von Bilk liegen der Universitätscampus und das Universitätsklinikum Düsseldorf. Wer nach einem Klinikaufenthalt nach Hause kommt, braucht oft zuerst Hilfe im Haushalt: Putzen, Einkaufen, Wäsche. Dafür sind wir da, bis Sie wieder selbst im Alltag zurechtkommen.

    Bilk ist gut angebunden: Die Stadtbahnen U 73 und U 79 fahren zur Universität, der Metrobus M3 durch den Stadtteil, und am Aachener Platz findet seit 1976 der Flohmarkt statt. Wege zu Arzt, Apotheke und Einkauf lassen sich dadurch gut planen. Auf Wunsch begleiten wir Sie.

    Haushaltshilfe in Bilk: Wann die Krankenkasse zahlt

    Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Reha, einer ambulanten Operation oder bei einer schweren Erkrankung kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bezahlen. Gesetzlich vorgesehen ist sie vor allem, wenn im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt und niemand anderes den Haushalt weiterführen kann. Viele Kassen bieten sie zusätzlich als Satzungsleistung an, sodass auch Alleinlebende profitieren können. Sie dauert in der Regel bis zu vier Wochen, mit Kind bis zu 26 Wochen.

    Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Hilfe bei der Krankenkasse gestellt werden, und bezahlt werden nur genehmigte Leistungen. Wie der Antrag bei Ihrer Kasse funktioniert, zeigen wir auf unseren Seiten für die TK, die AOK Rheinland/Hamburg, die BARMER, die DAK und weitere Krankenkassen.

    Bei Pflegegrad: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in Bilk

    Mit anerkanntem Pflegegrad steht Ihnen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege hinzu, für die ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung steht. Wir sind als Betreuungsdienst nach § 45 SGB XI anerkannt und rechnen die Leistungen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wie viel Ihnen noch zusteht, zeigt der Entlastungsbetrag-Rechner. Mehr dazu auf den Seiten zu Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege.

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    • Haushaltsführung: Reinigung, Wäsche, Bettwäsche wechseln, Geschirr
    • Einkäufe und Besorgungen, auch Apotheke und Getränke
    • Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Planung
    • Begleitung zu Arztterminen, zur Physiotherapie und zu Behörden
    • Betreuung und Gesellschaft im Alltag, Spaziergänge, Gespräche
    • Betreuung von Kindern, wenn Eltern krankheitsbedingt ausfallen

    Wir leisten keine medizinische Pflege. Wir übernehmen den Alltag, damit Sie sich erholen oder Ihre Angehörigen entlastet sind.

    Häufige Fragen

    Wer bezahlt die Haushaltshilfe?

    Bei medizinischem Anlass zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V, sofern sie den Antrag genehmigt. Bei Pflegegrad können Sie zusätzlich den Entlastungsbetrag nutzen.

    Kommen Sie auch in die Gegend um den Aachener Platz?

    Ja, wir sind im gesamten Stadtteil Bilk im Einsatz, vom Aachener Platz über die Düsseldorf Arcaden bis zum Südfriedhof und zum Universitätsklinikum.

    Wie schnell können Sie starten?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte, helfen bei Antrag und Terminabsprache und starten, sobald die Genehmigung vorliegt.

    So erreichen Sie uns

    Rufen Sie City Concierge unter 0211 8383 23 23 an oder schreiben Sie an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de. Unser Büro finden Sie an der Gerresheimer Straße 30, 40211 Düsseldorf.

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  • Pflegereform 2027 in Düsseldorf: Was wird aus dem Entlastungsbetrag?

    Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Besonders aufmerksam lesen sollten ihn alle, die den Entlastungsbetrag nutzen: Er soll nach den Plänen durch ein neues Sozialraumbudget ersetzt werden. Wir ordnen ein, was bisher feststeht, was noch offen ist und was für Sie heute gilt.

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    Das Wichtigste in Kürze

    • Das Kabinett hat das Pflegeneuordnungsgesetz am 30. September 2026 beschlossen. Es ist ein Entwurf, Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten.
    • Ab Pflegegrad 2 soll ein Sozialraumbudget den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen. Für Pflegebedürftige bis 25 Jahre sind bis zu 300 Euro im Monat vorgesehen.
    • Pflegegeld und Sachleistungen sollen in den Pflegegraden 2 bis 5 steigen, die Beträge nennt das Ministerium bisher nicht.
    • Heute gilt unverändert der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat. Es lohnt sich, ihn weiter zu nutzen.

    Was das Kabinett beschlossen hat

    Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz will die Bundesregierung die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und die Leistungen neu ordnen. Wie dringend das ist, haben wir bereits in unserem Beitrag zum Defizit der Pflegekassen beschrieben. Nach der Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums sind unter anderem diese Punkte vorgesehen:

    • Der Beitragszuschlag für Kinderlose steigt zum 1. Januar 2027 um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent.
    • Ab 1. Januar 2028 soll es einen Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für mitversicherte Ehegatten und Lebenspartner geben, mit Ausnahmen, zum Beispiel für häuslich Pflegende und Eltern behinderter Kinder.
    • Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge jährlich an die Kerninflationsrate angepasst werden.
    • Die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger übernimmt die Pflegeversicherung weiterhin vollständig.

    Vom Entlastungsbetrag zum Sozialraumbudget

    Für viele Familien in Düsseldorf ist der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI die wichtigste Leistung im Alltag: Er finanziert zum Beispiel Alltagsbegleitung, Hilfe im Haushalt oder Betreuung durch einen anerkannten Dienst. Nach dem Entwurf soll er ab Pflegegrad 2 durch ein Sozialraumbudget abgelöst werden. Für Pflegebedürftige bis 25 Jahre nennt das Ministerium bis zu 300 Euro monatlich, also 3.600 Euro im Jahr. Zur Höhe für Erwachsene macht die Pressemitteilung keine Angabe. Einzelne Medienberichte nennen Beträge, wir übernehmen sie hier erst, wenn sie in den offiziellen Unterlagen bestätigt sind.

    Neu soll außerdem ein Überbrückungsbudget kommen. Es soll Notdienste in der ambulanten Pflege und die vollstationäre Kurzzeitpflege finanzieren, ab 2028 sollen zusätzlich Akut-Kurzzeitpflegeplätze entstehen. Wie genau sich das auf die Verhinderungspflege auswirkt, lässt sich aus den bisher veröffentlichten Angaben nicht ablesen.

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    Begutachtung und Pflegegrad: Was sich ändern soll

    Auch die Begutachtung steht im Entwurf. Der Grundsatz „Reha vor Pflege“ soll konsequenter geprüft werden, und die Begutachtung für die Pflegegrade 1 bis 3 soll zielgenauer werden. Ein wissenschaftlicher Beirat soll das Verfahren laufend begleiten. Wer bereits einen Pflegegrad hat, genießt laut Ministerium Bestandsschutz. Neu ist außerdem ein Check-up 60+ als Vorsorgeangebot. Wie sich Ihr Termin gut vorbereiten lässt, lesen Sie in unserem Beitrag zur Begutachtung des Pflegegrads.

    Was heute für Sie gilt

    Der Entwurf ist noch kein Gesetz. Bis eine Neuregelung in Kraft tritt, gelten die bisherigen Regeln: Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat steht Ihnen bei Pflegegrad 1 bis 5 in der häuslichen Pflege zu, und die Verhinderungspflege bleibt ab Pflegegrad 2 nutzbar. Nicht abgerufene Beträge verfallen nach den geltenden Regeln, deshalb lohnt es sich, den Anspruch regelmäßig zu nutzen, etwa für Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung. Wir beobachten das Gesetzgebungsverfahren und aktualisieren diesen Beitrag, sobald es verlässliche Details gibt.

    So unterstützt Sie City Concierge Düsseldorf

    Als anerkannter Betreuungsdienst nach § 45 SGB XI übernehmen wir die Betreuung bei Ihnen zu Hause und kümmern uns um Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse. Fordern Sie über unser Kontaktformular einen Rückruf an oder erreichen Sie uns unter +49 211 8383 23 23. Eine individuelle Rechts- oder Leistungsberatung ersetzt das nicht, für verbindliche Auskünfte ist Ihre Pflegekasse zuständig.

    Häufige Fragen zur Pflegereform 2027

    Ist der Entlastungsbetrag schon abgeschafft?

    Nein. Das Kabinett hat nur einen Gesetzentwurf beschlossen. Erst nach den Beratungen in Bundestag und Bundesrat und dem Inkrafttreten ändert sich die Rechtslage. Bis dahin gilt der Entlastungsbetrag wie bisher.

    Verliere ich meinen Pflegegrad durch die Reform?

    Nach den Angaben des Ministeriums genießen bereits eingestufte Personen Bestandsschutz. Neue Begutachtungen sollen genauer prüfen, ob eine Rehabilitation den Pflegebedarf senken kann.

    Was soll ich jetzt tun?

    Nutzen Sie Ihre aktuellen Ansprüche und stellen Sie Anträge rechtzeitig. Bei Fragen helfen wir Ihnen gern, den passenden Weg mit Ihrer Pflegekasse zu klären.

    Quellen: Bundesgesundheitsministerium: Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz (30.09.2026) · beck-aktuell: Kabinett beschließt Pflegereform (30.09.2026)

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung bei Pflegegrad und Verhinderungspflege in Düsseldorf.

    Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

    Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.

  • Pflegegrad-Widerspruch: Frist, Begründung und Erfolgsaussichten

    Das Wichtigste in Kürze

    • Gegen den Bescheid der Pflegekasse können Sie innerhalb von einem Monat nach Erhalt schriftlich Widerspruch einlegen.
    • Die Begründung können Sie nachreichen. Entscheidend ist, dass sie sachlich und konkret beschreibt, wo das Gutachten nicht zu Ihrem Alltag passt.
    • Mit guter Vorbereitung und fachkundiger Unterstützung verbessern sich Ihre Erfolgsaussichten deutlich.

    Wann lohnt sich ein Widerspruch?

    Ein Widerspruch kommt in Betracht, wenn die Pflegekasse einen Pflegegrad ablehnt oder niedriger festlegt, als es Ihrem tatsächlichen Hilfebedarf entspricht. Häufige Gründe sind ein Gutachten, in dem Einschränkungen nicht oder zu gering erfasst wurden, ein Termin an einem besonders guten Tag oder fehlende Arztberichte. Lesen Sie das Gutachten in Ruhe und vergleichen Sie es mit Ihrem Alltag: Stimmen die beschriebenen Fähigkeiten mit dem überein, was Sie wirklich erleben?

    Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie persönlich.

    Frist und Form

    • Frist: Einen Monat nach Erhalt des Bescheids. Fehlt im Bescheid der Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.
    • Form: Schriftlich, am besten per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich gegen Empfangsbestätigung. Telefon oder einfache E-Mail genügen nicht.
    • Vollmacht: Reicht eine andere Person den Widerspruch ein, braucht sie eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis.

    Legen Sie zunächst fristwahrend Widerspruch ein und kündigen Sie die Begründung an, wenn Sie mehr Zeit brauchen. Die Begründung kann später nachgereicht werden, sollte aber innerhalb einer von der Pflegekasse gesetzten Frist eingehen.

    Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

    Die Begründung: worauf es ankommt

    Eine gute Begründung beschreibt konkret und nachvollziehbar, wobei Sie im Alltag Hilfe brauchen, wie oft und wie lange. Sie bezieht sich auf die Bereiche, die der Medizinische Dienst bewertet, also Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Alltagsgestaltung. Hilfreich sind:

    • ein Pflegetagebuch über mehrere Tage oder Wochen,
    • aktuelle Arztberichte, Entlassbriefe und Medikamentenplan,
    • konkrete Beispiele, etwa Stürze, nächtliche Unruhe, Hilfe beim Toilettengang oder beim Anziehen,
    • eine Stellungnahme zur Pflegesituation von Angehörigen oder Dienstleistern, die den Alltag kennen.

    Wie sind die Erfolgsaussichten?

    Verlässliche pauschale Zahlen gibt es nicht, denn jede Situation ist anders. Entscheidend ist, ob sich der Hilfebedarf im Alltag nachvollziehbar belegen lässt. Wer das Gutachten sorgfältig prüft, die Einschränkungen konkret beschreibt und Befunde beifügt, steht in der Regel besser da als mit einem allgemein gehaltenen Schreiben. Eine fachkundige Begleitung kann dabei helfen, die richtigen Punkte zu finden und sachlich zu formulieren. Das erhöht die Chance, dass Ihr Widerspruch Erfolg hat. Wir kennen den Umgang mit den Gutachtern des Medizinischen Dienstes und wissen, welche Argumente zählen. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist der Weg zum Sozialgericht offen, in der Regel ohne Gerichtskosten, solange Sie sich nicht anwaltlich vertreten lassen.

    Wie wir Sie unterstützen

    Wir lesen das Gutachten gemeinsam mit Ihnen, bereiten die Begründung vor und schreiben auf Wunsch eine Stellungnahme zu Ihrer Pflegesituation mit medizinischem Sachverstand. Bei einer Wiederbegutachtung sind wir persönlich dabei. Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes leisten wir nicht. Für den rechtlichen Teil nennen wir Ihnen auf Wunsch Sozialverbände oder Fachanwälte für Sozialrecht. Mehr zum Angebot: Begutachtung begleiten in Düsseldorf.

    Häufige Fragen

    Kostet der Widerspruch etwas?

    Der Widerspruch selbst ist für Sie gebührenfrei. Wenn Sie Unterstützung durch einen Dienstleister möchten, besprechen wir den Preis vorab im persönlichen Gespräch.

    Widerspruch oder neuer Antrag?

    Bei Fehlern im Gutachten ist der Widerspruch der richtige Weg, solange die Frist läuft. Hat sich Ihre Situation seit der Begutachtung verschlechtert, kommt zusätzlich ein neuer Antrag in Betracht. Das sollten Sie im Einzelfall abwägen.

    Wie lange dauert das Verfahren?

    Das hängt von der Pflegekasse und dem Einzelfall ab. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach dem Bearbeitungsstand, wenn Sie länger nichts hören.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag nutzen und Verhinderungspflege.

    Quellen: gesund.bund.de: Vorgehen gegen den Bescheid der Pflegekasse, Verbraucherzentrale: Pflegegrad abgelehnt, so wehren Sie sich, Medizinischer Dienst Nordrhein: Pflegebegutachtung.

    Kostenlos zum Download: Unsere Checkliste für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (PDF).

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  • Pflegegrad-Begutachtung vorbereiten: Ablauf, Tipps und Begleitung in Düsseldorf

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der Medizinische Dienst prüft bei einem Hausbesuch oder Telefontermin, wie selbstständig Sie Ihren Alltag meistern. Daraus ergibt sich der Pflegegrad 1 bis 5.
    • Gute Vorbereitung hilft: ein Pflegetagebuch, vorhandene Arztberichte und eine Vertrauensperson am Termin.
    • Mit fachkundiger Begleitung erhöht sich die Chance, dass Ihr Hilfebedarf vollständig erfasst wird und Sie den Pflegegrad erhalten, der Ihrer Situation entspricht.

    Wie läuft die Begutachtung ab?

    Nach Ihrem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst. In Düsseldorf ist das der Medizinische Dienst Nordrhein. Die Begutachtung findet in der Regel als Hausbesuch statt, manchmal auch als Telefoninterview. Die Gutachterin oder der Gutachter weist sich auf Wunsch mit einem Dienstausweis aus. Je nach Situation können Sie auch einen anderen Termin vereinbaren, wenn der vorgeschlagene nicht passt.

    Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie persönlich.

    Bewertet wird nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig Sie im Alltag sind. Dafür gibt es sechs Bereiche: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Aus den Einzelbewertungen entsteht eine Gesamtpunktzahl, die den Pflegegrad bestimmt. Die Selbstversorgung, also zum Beispiel Waschen, Anziehen und Essen, wiegt dabei am stärksten.

    Warum der Termin so oft zu niedrigen Einstufungen führt

    Viele Betroffene möchten sich nicht als hilfsbedürftig zeigen. Am Tag des Besuchs wird die Wohnung aufgeräumt, man steht mit Anstrengung auf und beantwortet Fragen mit „Das geht schon“. Der Gutachter sieht dann einen guten Tag und nicht den Alltag. Hinzu kommt, dass Angehörige in der Aufregung wichtige Beispiele vergessen, etwa nächtliche Unruhe, Stürze oder Hilfe beim Toilettengang.

    Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

    So bereiten Sie die Begutachtung vor

    1. Pflegetagebuch führen: Halten Sie ein bis zwei Wochen lang fest, wobei Sie Hilfe brauchen, wie lange es dauert und wie oft es vorkommt. Unser Pflegetagebuch mit Checkliste hilft dabei.
    2. Unterlagen sammeln: Arztberichte, Entlassbriefe, Medikamentenplan, Hilfsmittel und bisherige Bescheide.
    3. Vertrauensperson einladen: Eine Person, die den Alltag kennt, sollte am Termin dabei sein und ergänzen dürfen.
    4. Typische Alltagssituationen vorbereiten: Schildern Sie die schwierigen Momente ehrlich, auch wenn sie nicht jeden Tag vorkommen.
    5. Nichts beschönigen, nichts übertreiben: Der Gutachter erkennt Widersprüche. Sachlich und konkret zu sein überzeugt am meisten.

    Was bringt eine Begleitung durch einen Dienstleister?

    Wer die Begutachtung regelmäßig erlebt, weiß, welche Fragen kommen und welche Informationen für die Einstufung zählen. Wir gehen mit Ihnen den Alltag vorab durch, helfen beim Pflegetagebuch und sind auf Wunsch beim Termin dabei, vor Ort oder am Telefon. So stellen wir sicher, dass nichts Wesentliches fehlt und die Einschätzung nach den Vorgaben der Begutachtungs-Richtlinien erfolgt. Das erhöht die Chance auf einen höheren Pflegegrad und mehr Pflegegeld. Wir kennen den Umgang mit den Gutachtern des Medizinischen Dienstes und wissen, worauf es ankommt. Mehr dazu finden Sie auf unserer Seite zur Begleitung der Begutachtung in Düsseldorf.

    Häufige Fragen

    Darf ich zum Termin jemanden mitbringen?

    Ja. Angehörige, Betreuer oder andere Vertrauenspersonen dürfen dabei sein, und ihre Einschätzung fließt in das Gutachten ein. Anträge für andere Personen dürfen Sie nur mit Vollmacht stellen.

    Wie wird der Pflegegrad berechnet?

    Der Medizinische Dienst vergibt Punkte in den sechs Bereichen. Die gewichtete Gesamtpunktzahl legt fest, ob Pflegegrad 1 bis 5 vorliegt. Welche Punktzahl für welchen Grad nötig ist, regelt das Gesetz.

    Was tun, wenn der Pflegegrad zu niedrig ausfällt?

    Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Mehr dazu in unserem Beitrag Pflegegrad-Widerspruch: Frist, Begründung und Erfolgsaussichten.

    Kostet die Begleitung etwas?

    Der Preis hängt vom Umfang ab und wird im persönlichen Gespräch besprochen.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag nutzen und Verhinderungspflege.

    Quellen: Medizinischer Dienst Nordrhein: Pflegebegutachtung, gesund.bund.de: Vorgehen gegen den Bescheid der Pflegekasse, Medizinischer Dienst Bund: Pflegebegutachtung.

    Kostenlos zum Download: Unsere Checkliste für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (PDF).

    Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

    Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.

  • Haushaltshilfe nach Herzinfarkt und Herz-OP: Anspruch, Dauer und Antrag

    Nach einem Herzinfarkt, einer Bypass-Operation, einem Herzklappenersatz oder dem Einsetzen eines Herzschrittmachers steht der Haushalt nicht still, Sie selbst sollen sich aber schonen. Genau dafür gibt es die Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V. Hier lesen Sie, wann sie bezahlt wird, wie lange sie dauert und wie Sie den Antrag in Düsseldorf stellen.

    Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie persönlich.

    Welche Herz-Eingriffe sind häufig?

    Zu den häufigsten Anlässen zählen der Herzinfarkt mit Stent oder Bypass, die Bypass-Operation (Umgehung verengter Herzkranzgefäße), der Ersatz einer Herzklappe, das Einsetzen eines Herzschrittmachers und die Behandlung einer Herzinsuffizienz. Bei Operationen am offenen Herzen wird das Brustbein durchtrennt. Nach einer Operation am Herzen gibt es klare Schonregeln, die auch den Haushalt betreffen.

    Ein Beispiel aus einer Patienteninformation der Herzchirurgie des Universitätsklinikums Münster: Das Brustbein braucht mindestens acht Wochen, um zusammenzuwachsen. In dieser Zeit sollen Sie keine Lasten über 5 Kilogramm heben und die Arme nicht über die Schulterhöhe führen. Für Autofahren und Radfahren wird in den ersten acht Wochen ebenfalls abgeraten. Welche Regeln für Sie gelten, legt Ihre Klinik fest, bitte halten Sie sich an diese Vorgaben.

    Anspruch auf Haushaltshilfe nach Herzinfarkt oder Herz-OP

    Die Krankenkasse bezahlt eine Haushaltshilfe, wenn Sie den Haushalt wegen Krankenhausbehandlung, Reha, häuslicher Krankenpflege oder einer schweren Krankheit nicht weiterführen können und keine andere Person im Haushalt das übernehmen kann. Nach dem Gesetz gilt das vor allem, wenn ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt. Viele Krankenkassen bieten die Leistung in ihrer Satzung zusätzlich auch Alleinlebenden und Paaren ohne Kinder an. Fragen Sie deshalb bei Ihrer Kasse nach, auch wenn Sie keine Kinder haben.

    Nach einem Herzinfarkt oder einer Herz-OP ist der Anspruch in der Praxis häufig gut begründbar: Der Krankenhausaufenthalt, die anschließende Reha und die Schonzeit zu Hause fallen zusammen. Wichtig ist ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass Sie bestimmte Tätigkeiten (Heben, Putzen, Einkaufen) nicht ausführen dürfen. Ihr Klinikarzt oder der Sozialdienst der Klinik hilft dabei.

    Wie lange gibt es Haushaltshilfe nach Herzinfarkt oder Herz-OP?

    Die Haushaltshilfe wird in der Regel für bis zu vier Wochen bewilligt, bei einem Kind unter 12 Jahren oder einem behinderten Kind für bis zu 26 Wochen. Eine Verlängerung ist bei medizinischer Notwendigkeit möglich, sie muss aber begründet und bei der Kasse beantragt werden. Als Eigenanteil fallen zehn Prozent der Kosten an, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Bis zum 18. Geburtstag entfällt die Zuzahlung.

    Haushaltshilfe während und nach der Reha

    Nach einem Herzinfarkt oder einer Herz-OP schließt sich meist eine Anschlussheilbehandlung (AHB) an. Eine kardiologische Reha dauert in der Regel drei Wochen und muss laut Mediclin spätestens zwei Wochen nach der Entlassung aus der Akutklinik beginnen. Sie kann ambulant oder stationär stattfinden. Auch während der Reha kann eine Haushaltshilfe sinnvoll sein, etwa wenn Kinder zu Hause versorgt werden müssen. Danach beginnt die Phase zu Hause, in der Sie sich weiter schonen sollen. Dann ist Hilfe bei schweren Arbeiten besonders wertvoll.

    Haushaltshilfe bei TK, AOK, BARMER und DAK

    Die Antragsverfahren unterscheiden sich im Detail, die Grundregeln sind gleich. Auf unseren Seiten finden Sie den Ablauf und unser Antragsformular für die TK, AOK Rheinland/Hamburg, BARMER und DAK. Auch für die KKH und weitere Krankenkassen gibt es eine Anleitung.

    Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

    Antrag auf Haushaltshilfe: So gehen Sie vor

    • Sprechen Sie vor der Entlassung mit dem Sozialdienst der Klinik. Er kennt die Verfahren und die Kasse.
    • Lassen Sie sich ein ärztliches Attest ausstellen: Welche Tätigkeiten dürfen Sie nicht ausführen, und für wie lange?
    • Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse, am besten vor Beginn der Hilfe. Bezahlt werden nur genehmigte Leistungen.
    • Wählen Sie einen Betreuungsdienst mit Kassenvertrag. Wir unterstützen Sie bei Antrag und Abrechnung.

    Auf unserer Übersichtsseite Haushaltshilfe beantragen finden Sie die Antragsformulare der Krankenkassen mit unseren Anbieterdaten.

    Was darf ich nach der Herz-OP nicht machen?

    • Keine schweren Lasten heben (laut Klinikinformation etwa nicht mehr als 5 Kilogramm), also keine vollen Einkaufstaschen, Wäschekörbe oder Getränkekisten.
    • Die Arme nicht über Schulterhöhe führen, also kein Fensterputzen und kein Aufhängen von Wäsche über Kopf.
    • Staubsaugen, Bodenwischen, Bettenbeziehen und Bücken sind belastend und sollten zunächst andere übernehmen.
    • Nicht ohne Freigabe Auto oder Fahrrad fahren, laut Klinikinformation in den ersten acht Wochen nicht.
    • Ruhe-, Bewegungs- und Medikamentenpläne der Klinik oder Reha einhalten.

    Das alles sind allgemeine Hinweise. Maßgeblich sind die Vorgaben Ihrer Klinik und Ihres Kardiologen.

    Mit Pflegegrad: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege

    Wenn nach dem Herzinfarkt oder bei einer Herzinsuffizienz dauerhaft Hilfe nötig bleibt, kann ein Pflegegrad beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Selbstständigkeit voraussichtlich mindestens sechs Monate eingeschränkt ist. Mit Pflegegrad 1 bis 5 steht Ihnen der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Ab Pflegegrad 2 gibt es zusätzlich einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro. Mehr dazu lesen Sie auf unseren Seiten zu Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege.

    Was ein Betreuungsdienst nach der Herz-OP übernimmt

    • Reinigung der Wohnung, Wäsche und Bettwäsche
    • Einkäufe und Besorgungen, auch Apotheke
    • Mahlzeiten zubereiten, auf Wunsch herzgesund mit den Vorgaben der Klinik
    • Begleitung zu Kontrollterminen, Kardiologen und zur Reha-Nachsorge
    • Gesellschaft, Gespräche und Spaziergänge in der Erholungsphase
    • Betreuung der Kinder, wenn der Haushalt sonst nicht läuft

    Wir leisten keine medizinische Pflege. Wir entlasten Sie im Alltag, damit Sie sich schonen können.

    Häufige Fragen

    Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach dem Herzinfarkt, wenn ich keine Kinder habe?

    Das hängt von Ihrer Kasse ab. Der gesetzliche Anspruch bezieht sich vor allem auf Haushalte mit Kindern. Viele Krankenkassen bieten über ihre Satzung auch Hilfe für Alleinlebende an. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach der Satzungsleistung.

    Wie schnell kann die Hilfe starten?

    Sobald Ihre Kasse den Antrag genehmigt hat. Bitten Sie den Sozialdienst der Klinik, den Antrag schon vor der Entlassung zu stellen. Rufen Sie uns an, wir stimmen den Start mit Ihnen ab.

    Was kostet mich die Haushaltshilfe?

    Bei Genehmigung übernimmt die Kasse die Kosten, Sie zahlen zehn Prozent als Eigenanteil, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Bis zum 18. Geburtstag entfällt die Zuzahlung.

    Wer hilft, wenn ich privat versichert bin?

    Private Krankenversicherungen erstatten Haushaltshilfe nach ihrem Tarif. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach. Mit Pflegegrad steht Ihnen zusätzlich der Entlastungsbetrag zu.

    Quellen: § 38 SGB V, vdek NRW zur Haushaltshilfe, UKM Münster: Verhalten nach Herzoperationen, Mediclin: Kardiologische Reha.

    Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe über die Krankenkasse und Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung bei Pflegegrad.

    Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

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