Die meisten Menschen möchten in der eigenen Wohnung bleiben, auch wenn der Alltag schwerer wird. Das Gesetz stützt diesen Wunsch: Die häusliche Pflege hat Vorrang. Doch wie wird daraus ein Alltag, der trägt? Hier lesen Sie, welche Bausteine es in Düsseldorf gibt und wie Sie sie zu einem Netzwerk verbinden.
Wir von City Concierge helfen bei der Beantragung der Leistungen, zum Beispiel beim Entlastungsbetrag.
Bevor Sie bei der Pflegekasse etwas beantragen, rufen Sie uns an. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, und unsere Beratung ist für Sie kostenfrei.
Was das Gesetz mit dem Vorrang der häuslichen Pflege meint
§ 3 SGB XI sagt: Die Pflegeversicherung soll mit ihren Leistungen vorrangig die häusliche Pflege und die Pflegebereitschaft der Angehörigen und Nachbarn unterstützen. Die Betroffenen sollen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege haben außerdem Vorrang vor der vollstationären Pflege im Heim.
Das ist keine Pflicht, zu Hause zu bleiben. § 2 SGB XI gibt Pflegebedürftigen das Recht, unter Diensten und Einrichtungen zu wählen, und ihre angemessenen Wünsche sollen berücksichtigt werden, soweit das Leistungsrecht es zulässt. Der Vorrang ist ein Grundsatz für die Leistungen der Kasse, kein Zwang für Familien.
Zur Einordnung: Ende 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig, rund vier von fünf wurden zu Hause versorgt (Statistisches Bundesamt).
Pflegegeld, Pflegedienst oder beides?
Die Grundentscheidung betrifft die Frage, wer pflegt. Übernehmen Angehörige die Pflege selbst, zahlt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 Pflegegeld. Kommt ein ambulanter Pflegedienst mit Versorgungsvertrag, rechnet er die Pflegesachleistung direkt mit der Kasse ab. Sie umfasst körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfen im Haushalt (§ 36 SGB XI).
Die Beträge für 2026 nennt das Bundesgesundheitsministerium pro Monat:
- Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld oder bis zu 796 € Sachleistung
- Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld oder bis zu 1.497 € Sachleistung
- Pflegegrad 4: 800 € Pflegegeld oder bis zu 1.859 € Sachleistung
- Pflegegrad 5: 990 € Pflegegeld oder bis zu 2.299 € Sachleistung
In vielen Familien trägt beides zusammen. Wie sich der Anteil rechnet, erklärt unser Beitrag zur Kombinationsleistung.
Sie wissen nicht, ob für Ihre Situation Pflegegeld, Pflegedienst oder eine Mischung besser passt? Fordern Sie einen Rückruf an, wir sortieren das kostenfrei mit Ihnen.
Wer in einem guten Netzwerk welche Aufgabe hat
Häusliche Pflege klappt selten durch eine einzelne Person. Tragfähig wird sie, wenn jede Aufgabe einen klaren Zuständigen hat:
- Angehörige und Nachbarn: Nähe, Organisation, Arztbesuche, Gespräche
- Hausärztin oder Hausarzt: medizinische Fragen und Verordnungen
- Ambulanter Pflegedienst: körperbezogene Pflege und, was die Ärztin verordnet
- Betreuung und Haushaltshilfe: Gesellschaft, Begleitung, Einkauf, Wäsche und Alltag, dafür sind wir da
- Pflegeberatung: Überblick über Leistungen und Ansprechpartner
Wir erbringen keine medizinische Pflege. Was Ihre Ärztin oder der Pflegedienst vorgibt, gilt, und wir ergänzen den Alltag darum herum.
Der Alltag zwischen den Pflegeeinsätzen
Ein Pflegedienst kommt für bestimmte Handgriffe zu festen Zeiten. Den Rest des Tages füllen oft Angehörige: Mittagessen, Spaziergang, Einkauf, Termine, Gespräche. Gerade das zehrt auf Dauer.
Hier setzt der Entlastungsbetrag an. Er beträgt bis zu 131 € im Monat, ab Pflegegrad 1. Er ist zweckgebunden und kann unter anderem für Tagespflege, Kurzzeitpflege und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Ambulante Pflegedienste kann er in den Pflegegraden 2 bis 5 nicht für Leistungen der Selbstversorgung bezahlen (§ 45b SGB XI). Die Erstattung erfolgt gegen Belege.
Wie unsere Alltagsbegleitung aussieht, lesen Sie auf der Leistungsseite. Reichen einzelne Stunden statt Rund-um-die-Uhr-Hilfe, finden Sie Beispiele im Beitrag stundenweise Betreuung statt 24 Stunden.
Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp, welche Stunden im Tagesablauf bei Ihnen am schwersten sind. Wir geben Ihnen kostenfrei eine erste Einschätzung, wie sich das abdecken lässt.
Pausen für Pflegende fest einplanen
Wer zu Hause pflegt, braucht freie Tage. Dafür gibt es die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Beide teilen sich einen gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 € für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr (Bundesgesundheitsministerium, 2026). Wie Sie das beantragen, steht in unserem Beitrag zur Verhinderungspflege.
Für regelmäßige freie Tage kommt die Tagespflege in Betracht. Sie ist teilstationär und hat nach § 3 SGB XI Vorrang vor dem Heim. Für 2026 nennt das Ministerium dafür bis zu 721 € (Pflegegrad 2) bis 2.085 € (Pflegegrad 5) monatlich, der Entlastungsbetrag kommt zusätzlich in Betracht.
Mehr Ideen für die Entlastung der Familie finden Sie im Beitrag pflegende Angehörige entlasten.
Die Wohnung pflegetauglich machen
Ob zu Hause gepflegt werden kann, hängt auch an der Wohnung. Für Umbauten wie eine bodengleiche Dusche gibt die Pflegekasse laut Ministerium bis zu 4.180 € je Maßnahme, bis zu 16.720 €, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe oder Bettschutz werden bis zu 42 € im Monat übernommen. Mehr dazu im Beitrag zur Wohnungsanpassung. Ein Hausnotruf kann zusätzlich Sicherheit geben, wenn jemand viel allein ist.
Anträge für Umbau, Hilfsmittel und Entlastungsbetrag laufen oft parallel. Rufen Sie uns an, wir bereiten sie mit Ihnen vor, stimmen uns mit der Kasse ab, und das Ausfüllen ist kostenfrei.
Ein denkbares Beispiel für eine Woche (kein realer Fall)
Angenommen, eine Seniorin mit Pflegegrad 3 lebt allein, die Tochter wohnt in der Nähe. Morgens kommt der Pflegedienst zur Körperpflege. Zweimal in der Woche begleitet eine Betreuungskraft zum Einkauf und kocht mit ihr. An einem Tag besucht sie die Tagespflege. Die Tochter übernimmt Arzttermine und das Wochenende. Aus mehreren kleinen Bausteinen entsteht ein Alltag, der die Tochter nicht überfordert.
Wann es Zeit ist, auch über das Heim nachzudenken
Häusliche Pflege hat Grenzen. Wenn Nachtaufsicht nötig ist, Stürze häufiger werden oder Angehörige am Limit sind, lohnt ein ehrlicher Blick. Wird ein Heimplatz erwogen, vergleichen Sie vorher die Kosten: Die Pflegekasse zahlt für 2026 einen Pauschalbetrag von 805 € (Pflegegrad 2) bis 2.096 € (Pflegegrad 5), dazu kommen Leistungszuschläge auf den Eigenanteil, der Rest ist privat zu tragen. Rechenbeispiele und Hilfen finden Sie in unserem Beitrag zum Eigenanteil im Pflegeheim.
Bei Demenz stellt sich die Frage besonders. Dazu lesen Sie mehr unter Demenz zu Hause oder im Pflegeheim.
Sie stehen vor der Entscheidung zu Hause oder Heim und möchten alle Optionen kennen? Wir rufen Sie zurück und sprechen kostenfrei mit Ihnen durch, was zu Hause noch möglich ist.
So starten Sie in vier Schritten
- Pflegegrad beantragen, falls noch nicht geschehen. Mehr im Beitrag zum Pflegegrad beantragen.
- Pflegeberatung nutzen. Wer Pflegeleistungen bezieht oder beantragt hat, hat Anspruch auf persönliche Beratung, auf Wunsch zu Hause, und auf einen individuellen Versorgungsplan (§ 7a SGB XI). Die Pflegeberatung in Düsseldorf stellen wir ausführlich vor.
- Bedarf notieren: Welche Stunden sind schwierig, was fällt an? Ein Pflegetagebuch hilft dabei.
- Leistungen beantragen und Dienste auswählen. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Kasse ab, bei uns bereiten wir die Beantragung mit Ihnen vor.
Wird jemand aus dem Krankenhaus entlassen, beginnt die Planung früher, siehe Entlassmanagement.
Häufige Fragen zur Pflege zu Hause
Muss ich zu Hause pflegen, wenn das Gesetz die häusliche Pflege bevorzugt?
Nein. Der Vorrang richtet sich an die Pflegeversicherung und ihre Leistungen. Pflegebedürftige können unter Diensten und Einrichtungen wählen, ihre angemessenen Wünsche sollen berücksichtigt werden (§ 2 SGB XI).
Bekomme ich Leistungen, wenn ich nur einen Pflegedienst nutze?
Ab Pflegegrad 2 ja, als Pflegesachleistung bis zum Höchstbetrag Ihres Pflegegrades. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Darüber hinausgehende Kosten tragen Sie selbst.
Kann ich den Entlastungsbetrag für Betreuung nutzen?
Ja, für nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Sie reichen die Belege bei der Pflegekasse ein. Bei Fragen zum Ablauf helfen wir kostenfrei.
Was ändert sich mit der Pflegereform?
Eine Reform ab 2027 ist nicht beschlossen. Den Stand fassen wir im Beitrag zur Pflegereform 2027 zusammen.
Hilft City Concierge bei den Anträgen?
Ja. Wir bereiten die Beantragung mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei. Eine Übersicht bietet die Seite zur Haushaltshilfe.
Quellen: § 3 SGB XI Vorrang der häuslichen Pflege, § 2 SGB XI Selbstbestimmung, § 36 SGB XI Pflegesachleistung, § 45b SGB XI Entlastungsbetrag, § 7a SGB XI Pflegeberatung, BMG: Übersicht Leistungsbeträge 2026, Statistisches Bundesamt: Pflege.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.
Pflege zu Hause organisieren: Wir helfen in Düsseldorf
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie Anträge bei der Pflegekasse stellen. Wir bereiten sie mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe bei den Unterlagen sind kostenfrei. Erreichbar Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr.

Schreibe einen Kommentar