Wenn eine Erkrankung nicht mehr heilbar ist, stellen sich viele Fragen auf einmal: Wer hilft zu Hause? Was bezahlt die Kasse? Und wann kommt ein Hospiz infrage? In Düsseldorf gibt es dafür ein dichtes Netz an Angeboten, das aber nicht jeder kennt. Dieser Ratgeber ordnet die Begriffe und zeigt, was Betreuung zu Hause am Lebensende leisten kann.
Wir von City Concierge sind Ihr Betreuungsdienst in Düsseldorf und begleiten den Alltag. Medizinische Versorgung übernehmen die Ärztinnen, Ärzte und Palliativteams.
Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen? Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen. Wir sortieren mit Ihnen die nächsten Schritte, unsere Beratung ist kostenfrei.
Palliativ und Hospiz: Was ist der Unterschied?
Palliativversorgung lindert Beschwerden wie Schmerzen, Atemnot oder Übelkeit, wenn eine Krankheit nicht mehr heilbar ist. Sie kann über Monate oder Jahre laufen und beginnt nicht erst in den letzten Tagen. Hospizarbeit meint die Begleitung am Lebensende, von Menschen und ihren Angehörigen.
Die Angebote bauen aufeinander auf, schließen sich aber nicht aus. Stiftung Warentest unterscheidet vier Bausteine: spezialisierte ambulante Palliativversorgung zu Hause, ambulanter Hospizdienst, stationäres Hospiz und Palliativstation in der Klinik.
Das Düsseldorfer Netz im Überblick
Das Düsseldorfer Hospiz- und Palliativforum, ein Netzwerk von Fachleuten und Einrichtungen, beschreibt in seiner Broschüre (4. Auflage, Juli 2026) folgende Angebote für Erwachsene:
- neun ambulante Hospizdienste mit geschulten Ehrenamtlichen,
- vier Palliativstationen in Düsseldorfer Kliniken,
- drei Anbieter spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV),
- 35 Betten in stationären Hospizen für Erwachsene, dazu ein Kinder- und Jugendhospiz mit 10 Plätzen,
- eine zentrale Beratungsstelle zur Palliativversorgung und eine städtische Koordinierungsstelle.
Die aktuellen Kontaktdaten finden Sie in der Broschüre des Forums. Fragen Sie uns gern, wir helfen Ihnen beim Einordnen.
Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp, was gerade ansteht. Wir antworten werktags und sagen Ihnen, welche Stelle für Ihre Situation passt, kostenfrei.
Ambulanter Hospizdienst: Ehrenamtliche an Ihrer Seite
Ambulante Hospizdienste schicken geschulte Ehrenamtliche zu schwer kranken Menschen. Sie hören zu, bleiben am Bett sitzen und entlasten die Familie für ein paar Stunden. Die Krankenkassen fördern diese Dienste nach § 39a Abs. 2 SGB V. Für Sie ist die Begleitung kostenlos.
Der Dienst führt zuerst ein Gespräch und wählt dann eine passende Person aus. Die Begleitung gibt es zu Hause, im Pflegeheim, in der Klinik oder im Hospiz. Ansprechen können Sie den Dienst vor Ort.
SAPV: Wenn die Beschwerden zu Hause besonders aufwendig werden
SAPV steht für spezialisierte ambulante Palliativversorgung (§ 37b SGB V). Anspruch haben gesetzlich Versicherte mit einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung und einem besonders aufwendigen Versorgungsbedarf. Ein Team aus Palliativärztinnen und Pflegefachkräften kommt dann ins Haus und stimmt sich mit Hausarzt und Pflegediensten ab.
Verordnen darf jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt, mit Formular 63. Die Krankenkasse muss die Verordnung genehmigen, danach nimmt das Team Kontakt auf (Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung). Sprechen Sie Ihre Hausärztin oder die Klinik frühzeitig an, bevor Beschwerden eskalieren.
Stationäres Hospiz: Voraussetzungen und Kosten
Ein stationäres Hospiz kommt in Betracht, wenn eine Erkrankung fortschreitet, die Lebenserwartung nach ärztlicher Einschätzung bei Tagen, Wochen oder wenigen Monaten liegt und eine Versorgung zu Hause nicht gelingt. Eine Krankenhausbehandlung darf nicht erforderlich sein. So beschreibt es der GKV-Spitzenverband.
Zur Finanzierung gilt nach § 39a Abs. 1 SGB V: Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, abzüglich der Leistungen der Pflegeversicherung. Die übrigen 5 Prozent deckt das Hospiz über Spenden. Versicherte zahlen für den Aufenthalt keinen Eigenanteil. Die Kasse muss zustimmen, dafür ist eine ärztliche Bescheinigung nötig, die nach Angaben von Stiftung Warentest alle vier bis sechs Wochen erneuert wird. Tragen Sie sich bei mehreren Hospizen auf die Warteliste ein.
Brauchen Sie Hilfe bei den Unterlagen für die Kasse? Wir bereiten Anträge mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Beratung und Ausfüllhilfe sind für Sie kostenfrei.
Wenn der Wunsch lautet: bis zuletzt zu Hause
Viele Menschen möchten in der vertrauten Wohnung bleiben. Das gelingt meist, wenn mehrere Hände zusammenarbeiten: Hausarzt, Pflegedienst, bei Bedarf ein SAPV-Team, Hospizdienst und die Familie. Dazwischen liegt der Alltag, der gestemmt werden muss.
Hier kommen wir ins Spiel. Wir helfen bei Einkauf und Mahlzeiten, begleiten durch den Tag, leisten Gesellschaft und entlasten Angehörige, damit diese einmal durchschlafen oder Termine wahrnehmen können. Pflegerische und medizinische Maßnahmen bleiben bei den Fachdiensten. Wie sich Familien zwischendurch erholen können, lesen Sie im Beitrag Pflegende Angehörige entlasten.
Ein denkbares Beispiel (kein realer Fall): Ein Ehemann pflegt seine schwer kranke Frau. Der Hospizdienst kommt zweimal pro Woche, das Palliativteam steht bei Krisen bereit. Wir übernehmen an den übrigen Tagen die Vormittage mit Frühstück, Wäsche und Gesellschaft, sodass er Luft holt.
Möchten Sie die Betreuung zu Hause für die kommenden Wochen planen? Fordern Sie einen Rückruf an. Das Erstgespräch ist kostenfrei.
Pflegegrad und Pflegekasse: Was jetzt zählt
Wer häuslich gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, kann den Entlastungsbetrag nutzen: bis zu 131 Euro im Monat nach § 45b SGB XI, zum Beispiel für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Wie Sie ihn einsetzen, erklärt unsere Seite zum Entlastungsbetrag. Welche Leistungen mit hohem Pflegegrad möglich sind, steht im Beitrag zu Pflegegrad 5.
Ist noch kein Pflegegrad festgestellt, lohnt der Antrag schnell. Befindet sich jemand im Hospiz oder wird ambulant palliativ versorgt, kann die Begutachtung nach § 18a Abs. 5 SGB XI verkürzt ablaufen, laut Gesetz soll sie spätestens am fünften Arbeitstag nach Antragseingang erfolgen, und regionale Vereinbarungen können das weiter verkürzen. Der Ablauf des Antrags steht im Beitrag Pflegegrad beantragen. Nennen Sie der Kasse die palliative Versorgung ausdrücklich im Antrag.
Für Angehörige, die kurzfristig freinehmen müssen, ist das Pflegeunterstützungsgeld ein Thema. Eine Pflegeberatung klärt, was im Einzelfall passt, mehr dazu bei der Pflegeberatung nach § 7a.
Rufen Sie uns an, bevor Sie den Pflegegradantrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, helfen kostenfrei beim Ausfüllen und stimmen uns mit der Pflegekasse ab.
Vorsorge und Gespräche, die Sicherheit geben
Viele Familien fühlen sich entlastet, wenn Wünsche früh festgehalten sind: Wo soll die Versorgung stattfinden, welche Behandlungen sind gewünscht, wer entscheidet im Notfall? Dafür dienen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Eine Übersicht bietet unser Beitrag Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Das Düsseldorfer Forum nennt zudem Beratung zur Vorausplanung, Seelsorge und Trauerbegleitung.
Zu einzelnen Erkrankungen finden Sie vertiefende Texte, etwa zu Lungenkrebs und zur Betreuung bei ALS.
Sie möchten erst einmal nur etwas fragen? Eine kurze WhatsApp genügt. Wir melden uns innerhalb unserer Erreichbarkeit Mo bis Fr, 8 bis 18 Uhr, die Beratung ist kostenfrei.
Häufige Fragen zu Hospiz und Palliativversorgung
Muss ich für einen Hospizplatz selbst zahlen?
Nein, einen Eigenanteil gibt es für Versicherte nicht. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, den Rest decken die Hospize über Spenden. Privatversicherte klären die Übernahme mit ihrer Versicherung.
Ist ein Hospiz nur für die allerletzten Tage da?
Nicht zwingend. Voraussetzung ist eine Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten. Nach Angaben von Stiftung Warentest beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer etwa 28 Tage.
Kann ich Hospizdienst und SAPV gleichzeitig nutzen?
Ja, die Angebote ergänzen sich. Der Hospizdienst begleitet menschlich, das SAPV-Team lindert Beschwerden medizinisch. Beides lässt sich mit Betreuung im Alltag verbinden.
Wer entscheidet, ob SAPV nötig ist?
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet SAPV und begründet den Bedarf, die Krankenkasse genehmigt. Fragen Sie bei Atemnot, starken Schmerzen oder häufigen Krisen früh nach.
Was kann ein Betreuungsdienst am Lebensende tun?
Wir unterstützen im Alltag, leisten Gesellschaft und entlasten Angehörige. Pflege und Medizin übernehmen Fachdienste, wir stimmen uns auf Wunsch mit der Familie ab.
Quellen: GKV-Spitzenverband: Stationäre Hospizversorgung, § 39a SGB V, KBV: SAPV, Stiftung Warentest: Palliativmedizin, Düsseldorfer Hospiz- und Palliativforum, Broschüre 2026, § 18a SGB XI, § 45b SGB XI.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.
Wir sind für Sie und Ihre Familie da
Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen. Wir unterstützen die Beantragung von Pflegegrad und Entlastungsbetrag, bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Ausfüllhilfe sind kostenfrei.

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