Pflegeheim Eigenanteil Düsseldorf: Kosten und Zuschläge 2026

Verfasst von

in

Die Pflegeversicherung zahlt im Pflegeheim feste Beträge, den Rest tragen Sie oder Ihre Familie selbst. Dieser Eigenanteil ist für viele die entscheidende Frage, wenn ein Umzug ins Heim im Raum steht. Hier erfahren Sie, woraus die Heimrechnung besteht, was der Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI bringt und wo Sie Hilfe bekommen, wenn das Geld nicht reicht. Wer vorher klären möchte, wie lange Betreuung zu Hause tragfähig ist, findet bei uns auch Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf.

Sie überlegen, ob ein Heimplatz wirklich nötig ist? Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen. Wir besprechen mit Ihnen die Lage, unsere Beratung ist kostenfrei.

Woraus sich die Heimrechnung zusammensetzt

Die monatliche Rechnung eines Pflegeheims besteht aus mehreren Teilen. Nur einer davon wird von der Pflegekasse bezuschusst. Nach dem Bundesgesundheitsministerium zahlen Bewohnerinnen und Bewohner selbst:

  • den Teil der pflegebedingten Kosten, den die Pflegeversicherung nicht abdeckt (Eigenanteil),
  • Unterkunft und Verpflegung,
  • Investitionskosten, soweit das Heim sie weitergeben darf,
  • Zusatzleistungen und besondere Komfortangebote.

Seit 2017 gilt in jedem Heim für die Pflegegrade 2 bis 5 derselbe pflegebedingte Eigenanteil, unabhängig vom Pflegegrad. Die Höhe unterscheidet sich nur von Heim zu Heim. Deshalb lohnt es sich, mehrere Einrichtungen zu vergleichen, statt nur nach dem Pflegegrad zu rechnen.

Was die Pflegekasse monatlich zahlt

Für die vollstationäre Pflege zahlt die Pflegekasse nach § 43 SGB XI einen festen Betrag je Pflegegrad: 805 Euro bei Pflegegrad 2, 1.319 Euro bei Pflegegrad 3, 1.855 Euro bei Pflegegrad 4 und 2.096 Euro bei Pflegegrad 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es einen Zuschuss von 131 Euro im Monat. Unterkunft und Verpflegung übernimmt die Pflegekasse grundsätzlich nicht. Was Ihnen bei einem höheren Pflegegrad zusteht, lesen Sie in unserem Beitrag zu den Leistungen bei Pflegegrad 4.

Noch ohne Pflegegrad oder mit dem Gedanken an eine Höherstufung? Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Die Hilfe beim Ausfüllen ist für Sie kostenfrei.

Leistungszuschlag nach § 43c: Der Eigenanteil sinkt mit der Aufenthaltsdauer

Seit 2024 erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 zusätzlich einen Leistungszuschlag. Er richtet sich nach der Dauer, in der Sie vollstationäre Leistungen beziehen, und wird auf den pflegebedingten Eigenanteil gerechnet:

  • bis 12 Monate: 15 Prozent,
  • mehr als 12 Monate: 30 Prozent,
  • mehr als 24 Monate: 50 Prozent,
  • mehr als 36 Monate: 75 Prozent.

Auch Monate, in denen die Leistung nur teilweise bezogen wurde, zählen mit. Der Zuschlag gilt nicht für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Seit dem 1. Juli 2026 berechnet die Pflegekasse den Zuschlag anhand der Angaben des Heims und zahlt ihn direkt an die Einrichtung. Auf Ihrer Rechnung steht dann nur noch der verbleibende Betrag. Ob eine Pflegereform daran etwas ändert, ist offen; den Stand fassen wir in unserem Beitrag zur Pflegereform 2027 zusammen.

Ein Rechenbeispiel mit Durchschnittswerten aus NRW

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) hat die Eigenanteile zum 1. Januar 2026 für Nordrhein-Westfalen ausgewertet. Es handelt sich um Landesdurchschnitte, nicht um Düsseldorfer Einzelwerte. Im ersten Aufenthaltsjahr ergibt sich:

  • pflegebedingter Eigenanteil vor Zuschlag: 1.916 Euro, nach dem Zuschlag von 287 Euro: 1.629 Euro,
  • Unterkunft und Verpflegung: 1.307 Euro,
  • Investitionskosten: 646 Euro,
  • Gesamtbetrag im Monat: 3.582 Euro.

Im zweiten Jahr sind es nach dem vdek 3.294 Euro, im dritten 2.911 Euro und ab dem vierten Jahr 2.432 Euro. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Gesamtbetrag im ersten Jahr um 270 Euro, rechnerisch von 3.312 auf 3.582 Euro. Ihr tatsächlicher Betrag kann deutlich abweichen. Maßgeblich ist immer die Preisaufstellung des einzelnen Heims.

Haben Sie schon ein Angebot eines Heims erhalten? Schicken Sie uns per WhatsApp eine Frage dazu. Wir ordnen die Posten mit Ihnen ein, kostenfrei und unverbindlich.

Wenn das Einkommen nicht reicht: Pflegewohngeld und Hilfe zur Pflege

Reichen Rente und Erspartes nicht aus, gibt es in NRW zwei Wege. Beide werden beim Sozialamt beantragt, in Düsseldorf beim Amt für Soziales und Jugend.

Pflegewohngeld für die Investitionskosten

Das Pflegewohngeld übernimmt nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW ausschließlich die Investitionskosten, bei Bedürftigkeit ganz oder teilweise. Voraussetzung sind mindestens Pflegegrad 2, ein dauerhafter Heimplatz und ein förderfähiges Heim. Vermögen bleibt bis 10.000 Euro (Ehepaare 15.000 Euro) unberücksichtigt. Das Geld geht direkt an das Heim. Fragen Sie vor dem Einzug, ob die Einrichtung förderfähig ist.

Hilfe zur Pflege bei größerer Lücke

Ist die Lücke größer als die Investitionskosten, kommt Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII in Betracht. Die Stadt Düsseldorf beschreibt sie als Leistung, wenn die erforderliche Hilfe nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bezahlt werden kann. Der Antrag lässt sich persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person stellen, telefonisch geht er nicht. Gefragt werden unter anderem Kontoauszüge der letzten drei Monate, Nachweise zu Vermögen und Versicherungen sowie die Bescheide der Pflegekasse.

Müssen Kinder für die Heimkosten zahlen?

Diese Sorge bremst viele Familien. Nach § 94 Abs. 1a SGB XII gehen Unterhaltsansprüche gegen Kinder und Eltern nicht auf den Sozialhilfeträger über, es sei denn, das jährliche Gesamteinkommen der unterhaltspflichtigen Person liegt über 100.000 Euro. Beim Pflegewohngeld wird nach der Verbraucherzentrale NRW kein Elternunterhalt geltend gemacht. Ob Ihre Situation darunter fällt, klären Sie am besten früh mit dem Sozialamt.

Unterlagen für Pflegekasse und Sozialamt zusammenstellen kostet Nerven. Rufen Sie uns vorher an, wir kennen die Abläufe in Düsseldorf und NRW und helfen kostenfrei bei der Vorbereitung.

Vor der Entscheidung: Rechnung prüfen, Alternativen kennen

Bitten Sie jedes Heim um eine schriftliche Aufstellung mit allen Posten und lassen Sie sich die Investitionskosten gesondert nennen. Vergleichen Sie Heime nach dem Gesamtbetrag, nicht nur nach dem Pflegesatz. Anlaufstellen für Ihre Fragen finden Sie bei den Pflegestützpunkten in Düsseldorf, einen Überblick zu Anspruch und Ablauf gibt unser Beitrag zur Pflegeberatung nach § 7a.

Prüfen Sie auch, ob ein Heim die richtige Form ist. Wer noch weitgehend selbstständig lebt, findet bei Betreutem Wohnen in Düsseldorf eine Alternative. Bei Demenz hilft unser Beitrag Demenz: zu Hause oder im Pflegeheim bei der Abwägung. Und wenn Sie den Umzug hinausschieben möchten, finden Sie im Beitrag Ambulant vor stationär Wege, die Pflege zu Hause zu organisieren.

Möchten Sie wissen, wie viel Entlastung zu Hause möglich ist, bevor Sie sich festlegen? Wir rufen Sie zurück und erklären Ihnen die Möglichkeiten ohne Kosten für Sie.

Häufige Fragen zu den Heimkosten

Gilt der Leistungszuschlag auch bei Pflegegrad 1?

Nein. Nach § 43c SGB XI gilt er für die Pflegegrade 2 bis 5. Bei Pflegegrad 1 gibt es im Heim einen Zuschuss von 131 Euro im Monat.

Gibt es Pflegewohngeld auch bei Kurzzeitpflege?

Nein. Das Pflegewohngeld setzt nach der Verbraucherzentrale NRW einen dauerhaften Heimplatz voraus, Kurzzeitpflege zählt nicht dazu. Zur Kurzzeitpflege selbst beraten wir Sie gern.

Wer stellt den Antrag auf Pflegewohngeld?

Sie stellen ihn beim zuständigen Sozialamt. Das Heim kann ihn für Sie einreichen, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben. Die Einrichtungen helfen in der Regel bei den Unterlagen.

Wo erfahre ich die Kosten eines bestimmten Heims?

Fragen Sie das Heim direkt nach einer schriftlichen Aufstellung aller Posten und vergleichen Sie mehrere Häuser. Beim Einordnen der Zahlen helfen wir Ihnen kostenfrei.

Kann ich länger zu Hause bleiben und Leistungen nutzen?

Das kommt auf Ihre Situation an. Der Entlastungsbetrag kann zum Beispiel für Betreuung im Alltag eingesetzt werden. Wir beraten Sie dazu kostenfrei.

Quellen: § 43c SGB XI Leistungszuschlag, § 43 SGB XI vollstationäre Pflege, vdek NRW: Eigenanteile Stand 01/2026, Bundesgesundheitsministerium: Vollstationäre Pflege im Heim, Verbraucherzentrale NRW: Pflegewohngeld, Stadt Düsseldorf: Finanzielle Hilfe zur Pflege, § 94 SGB XII.

Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.

Wir klären mit Ihnen, was zu Hause möglich ist

Rufen Sie uns Mo–Fr 8–18 Uhr an, schreiben Sie uns per WhatsApp oder fordern Sie einen Rückruf an. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen sind kostenfrei.

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert