Entlassmanagement im Krankenhaus: Haushaltshilfe früh klären

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Die Entlassung aus dem Krankenhaus kommt oft schneller als gedacht. Am Vormittag heißt es noch „vielleicht übermorgen“, am Nachmittag wird die Abholung organisiert. Zu Hause fehlen dann Einkauf, saubere Wäsche und jemand, der beim Kochen hilft. Wer die Haushaltshilfe erst danach klärt, verliert wertvolle Tage.

Dieser Ratgeber zeigt, was Ihnen das Entlassmanagement der Düsseldorfer Kliniken bietet, wie Sie den Sozialdienst richtig einbinden und was Sie vor der Entlassung erledigen sollten.

Entlassung steht bevor? Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge selbst stellen. Wir bereiten die Haushaltshilfe mit Ihnen vor und stimmen uns mit Ihrer Kasse ab, Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei.

Was das Entlassmanagement der Klinik für Sie regelt

Das Entlassmanagement ist die Planung des Übergangs vom Bett auf Station in den Alltag zu Hause. Das Krankenhaus soll nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums früh erfassen, welche Anschlussversorgung Sie brauchen, und daraus einen Entlassplan erstellen. Geprüft wird auch, ob Medikamente oder eine weitere Krankschreibung nötig sind.

Daran beteiligt sind Ärztinnen, Pflegekräfte und vor allem der Sozialdienst der Klinik. Ihre Angehörigen können auf Wunsch einbezogen werden. Das gilt für alle Häuser, auch für die Kliniken in Düsseldorf. Wie jede Klinik die Abläufe im Detail organisiert, erfahren Sie bei der Aufnahme oder beim Sozialdienst.

Ihr Anspruch nach § 39 Abs. 1a SGB V

Das Entlassmanagement ist Teil der Krankenhausbehandlung. Laut § 39 SGB V sollen dabei alle Leistungen bedacht werden, die nach dem Aufenthalt nötig sind. Genannt werden ausdrücklich auch die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V und Leistungen der Pflegeversicherung. Außerdem haben Versicherte gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf Unterstützung. Kommen Hilfen der Pflegeversicherung in Betracht, arbeiten Kranken- und Pflegekasse zusammen.

Gesetzlich Versicherte haben diesen Anspruch. Privat Versicherte haben nach Angaben der Verbraucherzentrale keinen gesetzlichen Anspruch, die nötigen Informationen müssen aber trotzdem weitergegeben werden.

Die Einwilligung: zwei Fragen, die Folgen haben

Ohne Ihre Zustimmung läuft nichts. Das Entlassmanagement und die Weitergabe Ihrer Daten setzen eine schriftliche oder elektronische Einwilligung voraus. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Formular bekommen Sie meist bei der Aufnahme.

Die Einwilligung hat in der Regel zwei Teile, wie das Informationsblatt des Evangelischen Krankenhauses Düsseldorf zeigt. Der erste betrifft das Entlassmanagement selbst, der zweite die Unterstützung durch Kranken- und Pflegekasse. Beide lassen sich einzeln beantworten. Das Klinikinformationsblatt weist darauf hin: Wer nicht zustimmt, riskiert, dass Anschlussmaßnahmen nicht rechtzeitig beginnen, und spätere Anträge können zu einem späteren Leistungsbeginn führen. Die Einwilligung können Sie jederzeit schriftlich widerrufen.

Unsicher, was Sie unterschreiben sollen? Lassen Sie sich von uns zurückrufen. Wir erklären Ihnen kostenfrei, welche Schritte nach der Einwilligung folgen.

Sozialdienst: der wichtigste Kontakt auf Station

Die Gesundheitsinformation des Bundes rät, früh das Gespräch mit dem Sozialdienst zu suchen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, das schon bei der Aufnahme zu tun. Das Krankenhaus berät und hilft bei Anträgen, Sie können diese aber auch selbst oder durch eine bevollmächtigte Person stellen.

Fragen Sie konkret nach:

  • Wer ist Ihre feste Ansprechperson im Sozialdienst und wie ist sie erreichbar?
  • Wann ist die Entlassung voraussichtlich und wer erfährt davon zuerst?
  • Wurde die Krankenkasse informiert, soweit Sie eingewilligt haben?
  • Welche Bescheinigungen stellt die Klinik aus, zum Beispiel für die Haushaltshilfe?

Wenn Sie die Fragen nicht allein klären möchten, helfen auch städtische Beratungsstellen. Mehr dazu lesen Sie bei unserer Pflegeberatung in Düsseldorf.

Checkliste: Das sollte vor dem Entlassungstag geklärt sein

Die Gesundheitsinformation des Bundes nennt als Punkte, die vor der Entlassung geklärt werden sollten, unter anderem Anschlussbehandlung oder Reha, Transport nach Hause, Hilfsmittel, Krankschreibung, Medikamente, Kontrolltermine, Hausarzttermin und Alltagshilfe. Für Ihre Planung bietet sich diese Reihenfolge an:

  • Arztbrief und Medikationsplan: Am Entlassungstag gibt es den vorläufigen Arztbrief, der endgültige kommt per Post.
  • Rezepte und Verordnungen: Das Krankenhaus darf bestimmte Leistungen nur für bis zu 7 Tage nach der Entlassung verordnen, darunter Hilfsmittel, Heilmittel und häusliche Krankenpflege. Danach übernimmt die Hausarztpraxis.
  • Krankschreibung: Auch sie gilt vom Krankenhaus aus höchstens 7 Tage, dann folgt die Bescheinigung der niedergelassenen Praxis.
  • Heimweg und Wohnung: Wer holt Sie ab, ist die Wohnung barrierearm genug, ist etwas Essbares im Haus?
  • Haushalt: Antrag auf Haushaltshilfe vorbereiten und die ärztliche Bescheinigung anfordern.
  • Pflege: Bei absehbarem Pflegebedarf Pflegekasse und Pflegeberatung einschalten.
  • Telefonnummern notieren: Klinik, Sozialdienst, Hausarzt, Kasse.

Schicken Sie uns die Checkliste per WhatsApp mit Ihren offenen Punkten. Wir sagen Ihnen kostenfrei, was wir davon für Sie vorbereiten können.

Haushaltshilfe: Der Antrag gehört in die Zeit vor der Entlassung

Nach § 38 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Haushaltshilfe, wenn sie den Haushalt wegen einer Krankenhausbehandlung nicht weiterführen können. Bei schwerer Krankheit oder nach einem Klinikaufenthalt gilt dies laut Gesetzestext für höchstens 4 Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein hilfebedürftiges behindertes Kind im Haushalt, sind es höchstens 26 Wochen. Wer einen Pflegegrad 2 bis 5 hat, erhält diese Haushaltshilfe nicht, dann greifen die Leistungen der Pflegeversicherung. Auch wenn eine andere Person im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann, besteht kein Anspruch.

Der Antrag geht an die Krankenkasse, dazu gehört eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit. Der Sozialdienst unterstützt dabei. Deshalb sollten Sie die Bescheinigung noch auf Station anfordern, nicht erst zu Hause. Welche Kasse welche Unterlagen verlangt, zeigen unsere Seiten zum Haushaltshilfe-Antrag bei der Krankenkasse. Die Details nach einem Klinikaufenthalt beschreibt außerdem der Ratgeber Haushaltshilfe nach dem Krankenhausaufenthalt.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung: Wir sammeln mit Ihnen die Unterlagen, füllen den Antrag gemeinsam aus und stimmen uns mit Ihrer Krankenkasse ab. Über die Genehmigung entscheidet allein die Kasse. Unsere Hilfe bei den Antragsunterlagen ist für Sie kostenfrei.

Noch auf Station? Rufen Sie uns an, bevor Sie den Haushaltshilfe-Antrag abgeben. Wir kennen die Abläufe der Kassen in NRW und helfen kostenfrei beim Ausfüllen.

Wenn mehr nötig ist: Pflegegrad, Kurzzeitpflege und Reha

Manchmal reicht Haushaltshilfe nicht aus. Bei voraussichtlich längerem Pflegebedarf sollten Sie zeitnah den Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen. Laut Gesundheitsinformation des Bundes ist bei dringendem Bedarf, etwa wenn die Versorgung nach der Entlassung nicht gesichert ist, ein Eilantrag möglich. Die Bearbeitung dauert dann 5 statt 25 Arbeitstage. Wie das Verfahren sonst abläuft, steht in unserem Ratgeber zum Pflegegrad beantragen. Wer wegen einer Krebserkrankung im Krankenhaus war, findet Hinweise unter Pflegegrad bei Krebs.

Ist die Rückkehr in die eigene Wohnung noch nicht möglich, kann Kurzzeitpflege eine Brücke sein. Sie ist bis zu 8 Wochen im Jahr möglich, der Leistungsbetrag liegt laut Verbraucherzentrale in der Regel bei bis zu 3.539 Euro. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten tragen die Betroffenen selbst. Alles zur Antragstellung finden Sie im Beitrag Kurzzeitpflege beantragen. Folgt eine Anschlussheilbehandlung, sollte sie nach der Gesundheitsinformation des Bundes möglichst innerhalb von 2 Wochen nach der Entlassung beginnen. Wie wir Sie danach zu Hause unterstützen, lesen Sie bei Haushaltshilfe nach der Reha.

Wer Pflegegeld bezieht, sollte die Pflegekasse über den Aufenthalt informieren. Das Pflegegeld ruht ab dem 29. Tag im Krankenhaus bis zur Rückkehr nach Hause.

Bei Pflegegrad oder Kurzzeitpflege ist die Reihenfolge der Anträge wichtig. Lassen Sie sich zurückrufen, wir besprechen sie kostenfrei mit Ihnen und bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor.

Häufige Fragen zur Klinikentlassung

Muss ich dem Entlassmanagement zustimmen?

Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Ohne Zustimmung darf die Klinik aber keine Daten an Kasse oder Hausarzt weitergeben. Das kann dazu führen, dass Maßnahmen nach der Entlassung später beginnen.

Kann ich die Haushaltshilfe schon im Krankenhaus beantragen?

Ja, das ist sinnvoll. Der Antrag geht an die Krankenkasse, die ärztliche Bescheinigung erhalten Sie von der Klinik. Der Sozialdienst unterstützt dabei, und wir helfen Ihnen gern kostenfrei bei den Unterlagen.

Was passiert, wenn niemand zu Hause ist, der mich versorgt?

Dann sprechen Sie das offen beim Sozialdienst an. Je nach Lage kommen Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege, Kurzzeitpflege oder ein Pflegegrad in Betracht. Welche Leistung passt, entscheiden Ärztinnen, Kasse und Pflegekasse.

Wie lange verordnet das Krankenhaus noch Leistungen?

Für bis zu 7 Tage nach der Entlassung, etwa Heil- und Hilfsmittel oder häusliche Krankenpflege. Danach stellt Ihre Hausarztpraxis die Verordnungen aus.

Kann ich Angehörige in die Planung einbeziehen?

Ja, auf Ihren Wunsch werden Angehörige oder Bezugspersonen in Informationen und Beratungen einbezogen. Bei Bedarf kann auch eine bevollmächtigte Person Anträge stellen.

Quellen: § 39 SGB V, Krankenhausbehandlung, § 38 SGB V, Haushaltshilfe, Bundesgesundheitsministerium: Entlassmanagement, Verbraucherzentrale: Krankenhaus, was kommt danach, gesund.bund.de: Entlassung aus dem Krankenhaus, EVK Düsseldorf: Information zum Entlassmanagement.

Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag.

Wir helfen vor und nach der Entlassung

Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge abgeben. Wir bereiten Haushaltshilfe oder Entlastungsleistungen mit Ihnen vor, stimmen uns mit Ihrer Kasse ab und begleiten Sie im Alltag in Düsseldorf. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei. Mehr dazu auf unserer Seite zur Haushaltshilfe in Düsseldorf.

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