Wenn ein Elternteil nicht mehr allein zurechtkommt, fällt schnell das Wort „Betreuung“. Gemeint sein kann aber sehr Unterschiedliches: ein vom Gericht bestellter rechtlicher Betreuer, ein Bevollmächtigter aus einer Vorsorgevollmacht oder die tägliche Betreuung zu Hause durch einen Betreuungsdienst. Rechtlich sind das drei verschiedene Dinge.
Hier lesen Sie, wann das Betreuungsgericht eingreift und wie der Alltag trotzdem gut organisiert werden kann. Wir von City Concierge in Düsseldorf bereiten mit Ihnen die Anträge für den Entlastungsbetrag vor und stimmen uns mit der Kasse ab.
Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen: Wir klären mit Ihnen, welche Unterstützung im Alltag möglich ist, die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Drei Wörter, drei Aufgaben: wer macht was?
Ein rechtlicher Betreuer vertritt einen Menschen vor dem Gesetz, zum Beispiel gegenüber Ämtern, Banken oder Ärzten. Er wird vom Betreuungsgericht bestellt. Das Gericht legt dabei einzeln fest, für welche Aufgabenbereiche er zuständig ist (§ 1815 BGB). Bestimmte Befugnisse, etwa über die Post des Betreuten zu entscheiden, hat er nur, wenn das Gericht sie ausdrücklich angeordnet hat.
Ein Bevollmächtigter handelt dagegen, weil ihm die betroffene Person selbst eine Vollmacht erteilt hat, solange sie dazu noch in der Lage war. Ein Betreuungsdienst wie unserer begleitet im Alltag: Gesellschaft, Begleitung zu Terminen, Unterstützung im Haushalt. Rechtliche Entscheidungen treffen wir nicht.
Wann das Betreuungsgericht wirklich eingreift
Das Gesetz setzt hohe Hürden. Nach § 1814 BGB bestellt das Gericht einen Betreuer nur für Volljährige, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr rechtlich besorgen können, und zwar wegen einer Krankheit oder Behinderung. Gegen den freien Willen der betroffenen Person darf es keinen Betreuer bestellen.
Außerdem muss die Betreuung erforderlich sein. Sie entfällt, soweit ein gleichermaßen geeigneter Bevollmächtigter die Angelegenheiten erledigen kann oder andere Hilfen ausreichen, zum Beispiel Unterstützung aus sozialrechtlichen Ansprüchen. Beruht die Einschränkung allein auf einer körperlichen Erkrankung, braucht es einen Antrag der betroffenen Person, außer sie kann ihren Willen nicht mehr äußern.
Für den Alltag heißt das: Wer zu Hause Hilfe beim Einkaufen, Kochen oder Waschen braucht, braucht deshalb noch keinen Betreuer. Oft hilft schon ein Pflegegrad mit Entlastungsleistungen. Wie der Antrag abläuft, steht in unserem Ratgeber zum Pflegegrad beantragen.
Sie sind unsicher, ob bei Ihrer Mutter oder Ihrem Vater Pflegeleistungen oder gleich eine gesetzliche Betreuung nötig sind? Lassen Sie sich zurückrufen, wir ordnen die Lage kostenfrei mit Ihnen ein.
Die Vorsorgevollmacht: Vorrang vor dem Gericht
Eine Vorsorgevollmacht ist die wichtigste Möglichkeit, ein Betreuungsverfahren zu vermeiden. Wer sie hat, muss das Gericht unverzüglich informieren, sobald er von einem Betreuungsverfahren erfährt (§ 1820 Abs. 1 BGB). Für Einwilligungen in ärztliche Maßnahmen, Unterbringung und Zwangsmaßnahmen braucht der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht, die diese Punkte ausdrücklich nennt (§ 1820 Abs. 2 BGB).
Auch ein Bevollmächtigter bleibt nicht ohne Kontrolle. Kann der Vollmachtgeber seine Rechte nicht mehr selbst wahrnehmen und gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass der Bevollmächtigte nicht in seinem Sinne handelt, bestellt das Gericht einen Kontrollbetreuer (§ 1820 Abs. 3 BGB).
Damit das Gericht von der Vollmacht erfährt, kann sie im Zentralen Vorsorgeregister eingetragen werden. Alle Betreuungsgerichte können es abfragen, seit dem 1. Januar 2023 auch behandelnde Ärzte. Was Sie bei Vollmacht und Patientenverfügung beachten sollten, lesen Sie im Ratgeber Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in der Pflege.
Ehepartner: die Notvertretung ist nur ein Provisorium
Ehegatten dürfen einander in Gesundheitsfragen vertreten, wenn einer wegen Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht selbst entscheiden kann (§ 1358 BGB). Der Arzt muss die Voraussetzungen schriftlich bestätigen, und der vertretende Partner versichert schriftlich, dass er das Recht bisher nicht genutzt hat.
Das Recht endet spätestens sechs Monate nach dem vom Arzt festgestellten Zeitpunkt. Es gilt nicht bei getrennt lebenden Ehegatten, bei Widerspruch des Betroffenen oder wenn eine Vollmacht für diese Angelegenheiten besteht. Und sobald ein Betreuer mit passendem Aufgabenkreis bestellt ist, darf es nicht mehr ausgeübt werden. Bei einer langfristigen Erkrankung wie Demenz ersetzt es daher keine Vorsorgevollmacht, siehe auch Demenz: zu Hause bleiben oder ins Pflegeheim?
Schreiben Sie uns kurz, wie die Situation zu Hause aussieht. Wir zeigen Ihnen kostenfrei, welche Hilfe im Alltag sofort möglich ist, während rechtliche Fragen geklärt werden.
So läuft das Betreuungsverfahren ab
Das Verfahren beginnt mit einer Anregung beim Betreuungsgericht, die formlos möglich ist. Angehörige, Nachbarn, Behörden oder die betroffene Person selbst können sie stellen. Danach geht das Gericht in der Regel so vor:
- Es fragt, ob eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorliegt, und führt ein persönliches Gespräch mit der betroffenen Person, gegebenenfalls in ihrer häuslichen Umgebung.
- Es bestellt einen Verfahrenspfleger, wenn die Person ihre Rechte sonst nicht wahrnehmen kann.
- Es holt ein Sachverständigengutachten ein. Hat die Person die Betreuung selbst angeregt, kann in manchen Fällen ein ärztliches Attest genügen.
- Es hört nahestehende Personen an, wenn die Person es wünscht oder ihren Willen nicht mehr äußern kann.
Bei der Betreuerauswahl zählen zuerst die Wünsche der betroffenen Person, etwa aus einer Betreuungsverfügung. Fehlen sie, kommt eine Person mit familiärer Bindung in Betracht, dann ein ehrenamtlicher Betreuer über einen Betreuungsverein und zuletzt ein Berufsbetreuer. Die Betreuungsbehörde der Stadt Düsseldorf erstellt dazu Stellungnahmen für das Amtsgericht.
Ohne Änderungsantrag prüft das Gericht spätestens nach sieben Jahren, ob die Betreuung noch nötig ist, bei einer Betreuung gegen den natürlichen Willen schon nach zwei Jahren.
Kostenlose Beratung in Düsseldorf vor dem ersten Schritt
Die Betreuungsbehörde für Erwachsene der Stadt Düsseldorf berät kostenlos zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, rechtlicher Betreuung und Patientenverfügung, ein Termin ist erforderlich. Ebenso berät der Betreuungsverein Düsseldorf (Sozialdienst katholischer Frauen und Männer) kostenlos, auch Hausbesuche sind möglich.
Wir sind die Ansprechpartner für den Alltag und bereiten mit Ihnen Anträge bei der Pflegekasse vor. Unterstützung zu Hause beschreibt unsere Seite zur Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf.
Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag auf Entlastungsleistungen selbst stellen: Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und helfen Ihnen kostenfrei bei den Unterlagen.
Was ein Betreuungsdienst im Alltag leistet, während das Recht geregelt wird
Ob ein Betreuungsverfahren läuft, eine Vollmacht vorliegt oder noch gar nichts geregelt ist: Der Alltag geht weiter. Mit Pflegegrad können Sie den Entlastungsbetrag für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen. Dazu zählen Begleitung, Gespräche und Hilfe im Haushalt. Unsere Haushaltshilfe und die Alltagsbegleitung rechnen wir direkt mit der Kasse ab, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
Für Angehörige gilt: Betreuer und Bevollmächtigte entscheiden, wir übernehmen die tägliche Unterstützung. Bei der Beantragung der Leistungen sprechen wir mit Ihnen die Unterlagen durch und stimmen uns mit der Kasse ab. Mehr zum Unterschied zwischen beiden Angeboten steht im Beitrag Betreuung und Haushaltshilfe in Düsseldorf.
Möchten Sie wissen, wie eine feste Betreuung zu Hause bei Ihnen aussehen könnte? Fordern Sie einen Rückruf an, die Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen sind kostenfrei.
Häufige Fragen zur rechtlichen Betreuung
Verliert man mit einer rechtlichen Betreuung die Entscheidungsfreiheit?
Nein, nicht automatisch. Das Gericht legt die Aufgabenbereiche einzeln fest (§ 1815 BGB) und darf einen Betreuer nicht gegen den freien Willen der betroffenen Person bestellen (§ 1814 BGB).
Reicht eine Vorsorgevollmacht, um ein Betreuungsverfahren zu vermeiden?
Meist ja, sofern sie wirksam ist und der Bevollmächtigte die Angelegenheiten gleichermaßen geeignet besorgen kann (§ 1814 Abs. 3 BGB). Gibt es Hinweise auf Missbrauch, kann das Gericht einen Kontrollbetreuer bestellen.
Wer kann eine Betreuung anregen?
Jeder, etwa Angehörige, Nachbarn, Behörden oder die betroffene Person selbst. Es genügt ein formloses Schreiben an das Betreuungsgericht. Allein bei körperlicher Erkrankung ist ein Antrag der betroffenen Person nötig, außer sie kann ihren Willen nicht mehr äußern.
Kann man mit einem rechtlichen Betreuer trotzdem zu Hause bleiben?
Die rechtliche Vertretung bestimmt nicht automatisch den Wohnort. Freiheitsentziehende Unterbringung darf ein Betreuer nur entscheiden, wenn das Gericht sie ausdrücklich angeordnet hat (§ 1815 Abs. 2 BGB). Hilfe zu Hause lässt sich unabhängig davon über die Pflegekasse beantragen.
Übernimmt City Concierge die rechtliche Betreuung?
Nein. Wir sind für den Alltag da. Bei der Beantragung der Kassenleistungen helfen wir Ihnen kostenfrei, rechtliche Vertretung bleibt Aufgabe von Bevollmächtigten oder gerichtlich bestellten Betreuern.
Quellen: § 1814 BGB, § 1815 BGB, § 1820 BGB, § 1358 BGB, Zentrales Vorsorgeregister, betanet Rechtliche Betreuung, Verfahren und Ablauf, Betreuungsbehörde Stadt Düsseldorf (Pflegewegweiser NRW), Betreuungsverein Düsseldorf (Pflegewegweiser NRW).
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag.
Wir entlasten Sie im Alltag, während Sie Rechtliches klären
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über WhatsApp. Wir bereiten mit Ihnen den Antrag vor, stimmen uns mit der Kasse ab und organisieren die Betreuung zu Hause. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen sind für Sie kostenfrei, erreichbar Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

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