Ein Sturz in der Küche, Schwindel im Bad, und das Telefon liegt im Wohnzimmer. Wer allein lebt, kennt diese Sorge, und Angehörige in Düsseldorf kennen sie noch besser. Ein Hausnotruf kann hier Sicherheit geben, und die Pflegekasse beteiligt sich unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten. Dieser Ratgeber zeigt, was Sie bekommen, was der Zuschuss abdeckt und wie die Beantragung läuft. Wenn es im Alltag mehr als einen Knopf braucht, unterstützt Sie unsere Alltagsbegleitung in Düsseldorf.
Sie möchten wissen, ob Ihre Pflegekasse den Hausnotruf übernimmt? Rufen Sie uns an, wir sehen uns Ihre Situation kostenfrei mit Ihnen an und bereiten den Antrag vor.
Was ein Hausnotruf im Alltag leistet
Ein Hausnotruf besteht aus einer Basisstation in der Wohnung und einem Funksender, den Sie als Armband oder Halskette tragen. Ein Druck auf den Knopf stellt eine Sprechverbindung zur Notrufzentrale her, die rund um die Uhr besetzt ist. Die Zentrale klärt die Lage und holt Hilfe, etwa Angehörige, einen Pflegedienst oder den Rettungsdienst (Verbraucherzentrale).
Welche Schritte im Ernstfall gelten, legen Sie vorab in einem Hilfeplan fest. Dort stehen Kontaktpersonen und wichtige Angaben, die die Zentrale kennen soll (betanet). Der Sender reicht nach Angaben der Verbraucherzentrale bis etwa 50 Meter, sodass er auch im Garten oder im Hausflur funktioniert.
Der Zuschuss: 27 Euro statt 25,50 Euro
Ein Hausnotruf zählt zu den Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI. Die Pflegekasse zahlt für den Basistarif in der Regel 27 Euro im Monat, seit dem 1. April 2026. Zuvor lag der Basistarif bei 25,50 Euro (Pflegewegweiser NRW). Die Techniker Krankenkasse nennt ebenfalls 27 Euro pro Monat und rechnet direkt mit dem Anbieter ab (TK).
Die AOK nennt keinen festen Betrag, sondern spricht von einer vertraglich vereinbarten monatlichen Pauschale, die Bereitstellung, Miete und Abbau des Geräts umfasst (AOK). Die genaue Höhe hängt also von der Kasse und vom Vertrag mit dem Anbieter ab. Fragen Sie vor der Bestellung nach.
Wer Anspruch hat
Drei Dinge müssen zusammenkommen:
- Es liegt ein Pflegegrad vor, mindestens Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad zahlen Sie den Hausnotruf selbst.
- Sie sind allein oder über große Teile des Tages allein, oder Sie leben mit jemandem zusammen, der im Notfall keinen Hilferuf absetzen kann.
- Wegen Ihrer Erkrankung oder Ihres Pflegezustands muss jederzeit mit einer Notlage gerechnet werden, in der ein normales Telefon nicht hilft.
Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit vom Medizinischen Dienst prüfen lassen (§ 40 SGB XI). Fehlt noch der Pflegegrad, finden Sie den Weg dorthin in unserem Ratgeber zum Pflegegrad beantragen.
Unsicher, ob Ihr Pflegegrad und Ihre Wohnsituation für den Zuschuss ausreichen? Lassen Sie sich zurückrufen, die Beratung ist kostenfrei.
Antrag in vier Schritten
Der Ablauf ist überschaubar, wenn die Unterlagen stimmen.
- Anbieter wählen: Er muss einen Vertrag mit Ihrer Pflegekasse haben. Die AOK verweist dafür auf ihre Hilfsmittelsuche mit Postleitzahl und dem Stichwort Hausnotrufsystem.
- Antrag stellen: Formlos oder mit dem Formular Ihrer Kasse. Bei der AOK kann der Anbieter den Antrag für Sie übernehmen, bei der TK stellen Versicherte ihn selbst.
- Prüfung abwarten: Die Pflegekasse entscheidet, gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Medizinischen Dienst.
- Einbau und Einweisung: Der Anbieter schließt das Gerät an und erklärt Ihnen und einer Kontaktperson die Bedienung.
Die Kasse zahlt ihren Anteil direkt an den Anbieter, Sie müssen nicht in Vorleistung gehen. Gerade weil die Kassen das unterschiedlich handhaben, lohnt sich ein Anruf bei uns, bevor Sie den Antrag selbst stellen: Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und stimmen uns mit Ihrer Pflegekasse ab.
Lieber nicht allein mit Formularen und Kassenvorgaben? Rufen Sie uns vorab an, wir übernehmen die Vorbereitung der Unterlagen und die Abstimmung mit Ihrer Pflegekasse, kostenfrei für Sie.
Was der Zuschuss nicht abdeckt
Gefördert wird die Grundfunktion: Notruf absetzen und Hilfe organisieren. Alles darüber hinaus zahlen Sie selbst:
- Zusatzleistungen wie Schlüsselaufbewahrung, Funkrauchmelder oder Erinnerungsservice (AOK)
- Sturzerkennung oder ein mobiler Notrufknopf; die TK erstattet auch dann nur 27 Euro
- Installationskosten, die anfallen können
- Gegebenenfalls Kosten für Fehlalarme
Die Verbraucherzentrale beziffert den Basistarif je nach Anbieter auf etwa 27 bis 40 Euro im Monat, Zusatzleistungen kosten je nach Umfang weitere 30 bis 50 Euro. Vergleichen Sie mehrere Anbieter und buchen Sie nur, was Sie wirklich brauchen. Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt einen Zuschuss geben, und die Kosten lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen (betanet).
Haben Sie ein Angebot eines Anbieters erhalten und wissen nicht, was davon die Kasse trägt? Schicken Sie uns ein Foto per WhatsApp, wir schauen kostenfrei darauf.
Wo ein Hausnotruf an Grenzen stößt
Ein Hausnotruf hilft nur, wenn der Knopf gedrückt wird. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass er für Menschen mit Demenz weniger geeignet sein kann, weil sie ihn womöglich nicht zuverlässig auslösen. Dann braucht es andere Lösungen, etwa regelmäßige Anwesenheit im Alltag. Wie sich das im Verlauf einer Demenz darstellt, lesen Sie in unserem Beitrag Demenz zu Hause oder im Pflegeheim.
Auch die Technik hat Voraussetzungen. Sie brauchen einen Telefon- oder Internetanschluss und eine Steckdose. Ein Akku überbrückt einen Stromausfall nach Angaben der Verbraucherzentrale etwa 10 bis 20 Stunden. Mobile Notrufuhren mit Ortung oder Sturzerkennung übernimmt die Pflegekasse in der Regel nicht (betanet).
Und: Der Hausnotruf holt Hilfe, er beugt keinem Sturz vor. Was Sie in der Wohnung dafür tun können, steht im Ratgeber zur Sturzprävention für Senioren in Düsseldorf.
Hausnotruf und andere Pflegeleistungen zusammen nutzen
Der Hausnotruf ist ein Baustein, kein Ersatz für Betreuung. Wer mehr Unterstützung braucht, kombiniert ihn mit weiteren Leistungen der Pflegeversicherung. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich steht für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote bereit (§ 45b SGB XI). Das ist etwas anderes als der Hausnotruf-Zuschuss, beide Leistungen laufen nebeneinander. Mehr dazu auf unserer Seite zum Entlastungsbetrag in Düsseldorf.
Technik für die Wohnung, die nicht zum Verbrauch bestimmt ist, gehört je nach Fall in den Bereich der Pflegehilfsmittel oder der Wohnungsanpassung. Einen Überblick geben unsere Beiträge zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch und zur Wohnungsanpassung und ihrem Zuschuss. Wenn ein Hausnotruf allein nicht mehr reicht, zeigt der Beitrag Alternativen zur 24-Stunden-Pflege weitere Möglichkeiten.
Hausnotruf, Entlastungsbetrag und Betreuung lassen sich aufeinander abstimmen. Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen, wir sortieren das gemeinsam mit Ihnen, kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Unabhängige Beratung in Düsseldorf
Bevor Sie sich für einen Anbieter entscheiden, holen Sie sich eine neutrale Einschätzung. Pflegekassen bieten Pflegeberatung an, und in Düsseldorf gibt es zusätzlich städtische Anlaufstellen. Wie die Pflegeberatung abläuft, lesen Sie im Beitrag zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Wir ergänzen das im Alltag: Wir sprechen mit Ihnen durch, welche Hilfe wann Sinn ergibt, und unterstützen Sie bei den Unterlagen für die Pflegekasse.
Häufige Fragen zum Hausnotruf
Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf ganz?
Nein, in der Regel nur den Basistarif, aktuell meist 27 Euro monatlich. Zusatzleistungen, Installation und alles über den Zuschuss hinaus tragen Sie selbst. Wie hoch der Eigenanteil ausfällt, hängt vom Anbieter ab.
Bekomme ich den Zuschuss schon mit Pflegegrad 1?
Ja, ein Pflegegrad ab 1 genügt, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, also vor allem das Alleinsein und die Notwendigkeit. Ohne Pflegegrad gibt es keinen Zuschuss.
Muss ich den Hausnotruf vorab bezahlen?
Nein. Die Pflegekasse rechnet ihren Anteil direkt mit dem Anbieter ab. Sie zahlen nur den Teil, den die Kasse nicht übernimmt.
Kann ich den Anbieter frei wählen?
Nur unter den Anbietern, die einen Vertrag mit Ihrer Pflegekasse haben. Innerhalb dieser Auswahl lohnt sich ein Preisvergleich, auch bei den Zusatzleistungen.
Hilft City Concierge beim Antrag?
Ja. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen sind kostenfrei.
Quellen: Verbraucherzentrale: Hausnotrufsysteme, TK: Hausnotruf-Antrag, AOK: Hausnotruf, Pflegewegweiser NRW: Hausnotruf Kosten 2026, betanet: Hausnotrufsysteme, § 40 SGB XI.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.
Wir begleiten Sie vom Antrag bis zum Alltag
Ob Hausnotruf, Entlastungsbetrag oder Unterstützung im Haushalt: Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen. Die Beratung und die Hilfe bei den Unterlagen sind kostenfrei. Mehr über unsere Alltagsbegleitung für Senioren in Düsseldorf.

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