Herzinsuffizienz: Betreuung, Haushaltshilfe und Pflegegrad

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Das Treppenhaus im Altbau, der Wocheneinkauf, danach Wäsche aufhängen: Bei Herzinsuffizienz kann schon eine dieser Aufgaben so erschöpfen, dass der Rest des Tages ausfällt.

Wir zeigen, wo im Alltag Entlastung sinnvoll ist, wann ein Pflegegrad ein Thema wird und was vor und nach einem Klinikaufenthalt zu organisieren ist. Wenn Sie nach einem Krankenhausaufenthalt Hilfe im Haushalt brauchen, finden Sie die Anträge auf unserer Seite Haushaltshilfe beantragen bei der Krankenkasse.

Unsicher, welche Leistung bei Ihnen oder Ihren Eltern infrage kommt? Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, die Beratung ist kostenfrei.

Wenn der Alltag zur Belastungsprobe wird

Bei Herzinsuffizienz schafft das Herz es nicht mehr, den Körper ausreichend zu versorgen. Ärztinnen und Ärzte ordnen die Belastbarkeit häufig nach der NYHA-Klassifikation ein. Bei NYHA II treten Beschwerden wie Luftnot bei alltäglicher oder mittlerer Anstrengung auf, bei NYHA III schon bei leichter Aktivität, bei NYHA IV in Ruhe. Welche Stufe bei Ihnen vorliegt, sagt Ihnen Ihre Kardiologin oder Ihr Hausarzt.

Im Alltag zeigt sich das oft an Dingen, die früher nebenbei liefen:

  • Einkäufe tragen und Treppen steigen, besonders ohne Aufzug
  • Betten beziehen, Wäsche aufhängen, Staubsaugen
  • Kochen im Stehen und Aufräumen nach dem Essen
  • Wege zu Praxis, Apotheke und Behörden

Wie viel Bewegung für Sie gut ist, legen Sie mit Ihrer Kardiologin oder Ihrem Kardiologen fest. Die Deutsche Herzstiftung rät, die Trainingsstärke vorab ärztlich abzustimmen.

Waage, Trinkmenge, Medikamente: Was wir organisatorisch unterstützen

Medizinisch entscheidet Ihre Praxis. Organisatorisch kann man aber einiges abnehmen. Laut Patientenblatt der Nationalen VersorgungsLeitlinie wiegen sich Betroffene nach einem Klinikaufenthalt wegen akuter Verschlechterung täglich, sonst nach Absprache mit der Praxis, möglichst morgens nach dem Toilettengang und in ähnlicher Kleidung. Das Ergebnis wird sofort notiert. Die Praxis sollte informiert werden, wenn das Gewicht über Nacht um mehr als 1 kg, binnen 3 Tagen um mehr als 2 kg oder binnen einer Woche um mehr als 2,5 kg steigt.

Zur Trinkmenge nennt dieselbe Leitlinien-Information etwa 1,5 Liter am Tag und empfiehlt, die Menge mit der Ärztin oder dem Arzt zu besprechen. Bei starker Wassereinlagerung kann zeitweise weniger nötig sein. Ihre persönliche Vorgabe zählt.

Als Betreuungsdienst helfen wir bei dem, was drumherum anfällt:

  • Wir erinnern an das Wiegen und die Eintragung im Gewichtstagebuch, wenn Sie das möchten
  • Wir sortieren Arztbriefe, Termine und Rezepte in einer Mappe
  • Wir kaufen ein und kochen nach den Ernährungsvorgaben, die Ihnen Ihre Praxis gegeben hat
  • Wir begleiten Sie zu Arzt und Apotheke

Medikamente stellen oder verabreichen wir nicht, das bleibt bei Ihnen, Ihren Angehörigen oder einem ärztlich beauftragten Dienst.

Schreiben Sie uns per WhatsApp, welche Aufgaben im Alltag am meisten Kraft kosten. Wir melden uns Mo bis Fr zwischen 8 und 18 Uhr und besprechen mit Ihnen, was wir übernehmen können.

Wann bei Herzinsuffizienz ein Pflegegrad infrage kommt

Die Diagnose allein begründet keinen Pflegegrad. Nach § 14 SGB XI zählt, ob Sie wegen gesundheitlicher Einschränkungen dauerhaft, voraussichtlich mindestens sechs Monate, auf Hilfe angewiesen sind. Bewertet werden sechs Bereiche, darunter Mobilität, Selbstversorgung und der Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen wie Medikation und Arztbesuchen. Ist die Haushaltsführung ohne Hilfe nicht mehr möglich, fließt das in diese Kriterien ein.

Ein allgemeines Beispiel: Wer zwar selbst essen und sich waschen kann, aber Treppen, Einkauf und Haushalt nicht mehr bewältigt und Arzttermine sowie Medikamentenplan nicht allein organisiert, sollte einen Antrag prüfen lassen. Ob ein Pflegegrad besteht und welcher, entscheidet allein die Pflegekasse nach dem Gutachten des Medizinischen Dienstes. Den Ablauf erklärt unser Ratgeber Pflegegrad beantragen: Ablauf, Fristen, Widerspruch.

Fordern Sie einen Rückruf an, bevor Sie den Antrag auf einen Pflegegrad abschicken. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor, gehen die Unterlagen durch und stimmen uns mit der Pflegekasse ab, das Ausfüllen der Unterlagen ist kostenfrei.

Schwankende Tagesform: So bereiten Sie die Begutachtung vor

Bei Herzinsuffizienz schwankt die Belastbarkeit, auch mit der Wassereinlagerung. Am Begutachtungstag haben Sie vielleicht einen guten Tag, doch der Gutachter sieht nur diesen einen. Halten Sie deshalb vorab fest, wo Sie Hilfe brauchen und wie oft Sie Pausen einlegen müssen.

Hilfreich sind auch das Gewichtstagebuch, aktuelle Arztbriefe, der Medikationsplan und Klinikberichte. Eine Anleitung bietet unser Pflegetagebuch für die Begutachtung, weitere Tipps stehen im Beitrag Pflegegrad-Begutachtung vorbereiten.

Klinikaufenthalt: Haushalt und Entlassung vorab klären

Bei einer akuten Verschlechterung entscheiden Ärztinnen und Ärzte über die Aufnahme. Nach Angaben der Herzstiftung gehören deutliche Gewichtszunahme, Flüssigkeit im Brustkorb und Atemnot zu den Anzeichen einer Verschlechterung. Bei starker Atemnot oder Beschwerden in Ruhe gilt der Notruf 112.

Wenn Sie vorbereitet sind, wird die Zeit im Krankenhaus ruhiger:

  • Wer versorgt Post, Wohnung und Haustiere?
  • Wer bringt Medikationsplan und Arztbriefe mit?
  • Wer kauft nach der Entlassung ein und kocht?

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Entlassmanagement. Laut Verbraucherzentrale NRW ist der Sozialdienst der Klinik Hauptansprechpartner, zu den Unterlagen zählen Entlassplan, Entlassbrief und Medikationsplan. Sprechen Sie ihn früh an, möglichst schon bei der Aufnahme. Mehr zu den Abläufen lesen Sie im Beitrag Haushaltshilfe nach dem Krankenhausaufenthalt.

Rufen Sie uns an, sobald ein Klinikaufenthalt absehbar ist oder die Entlassung ansteht. Wir klären mit Ihnen, welche Unterlagen die Kasse braucht, unterstützen bei der Beantragung und stimmen uns mit der Kasse ab, die Beratung ist kostenfrei.

Haushaltshilfe der Krankenkasse oder Entlastungsbetrag?

Welcher Weg passt, hängt von Ihrer Situation ab. Nach § 38 Abs. 1 SGB V besteht der Anspruch auf Haushaltshilfe bei Krankenhausbehandlung, wenn im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes, auf Hilfe angewiesenes Kind lebt. Wegen schwerer Krankheit oder akuter Verschlimmerung gibt es sie bis zu vier Wochen, allerdings nur ohne Pflegegrad 2 bis 5. Bei Kindern verlängert sich der Zeitraum auf bis zu 26 Wochen. Kann eine andere Person im Haushalt ihn weiterführen, besteht nach Absatz 3 kein Anspruch.

Zusätzlich kann die Satzung Ihrer Krankenkasse nach § 38 Abs. 2 SGB V weitere Fälle vorsehen. Wie weit das geht, unterscheidet sich je nach Kasse. Eine Übersicht für den Herz-Bereich finden Sie auch im Beitrag Haushaltshilfe nach Herzinfarkt oder Herz-OP.

Mit Pflegegrad können Sie außerdem den Entlastungsbetrag nutzen. Er beträgt nach § 45b SGB XI bis zu 131 Euro im Monat und ist zweckgebunden, unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI. Mehr dazu auf unserer Seite zum Entlastungsbetrag in Düsseldorf. Eine mögliche Reform ab 2027 ist noch nicht beschlossen, Hinweise stehen im Beitrag Pflegereform 2027.

Sie möchten wissen, ob Krankenkasse oder Pflegekasse bei Ihnen zuständig ist? Lassen Sie sich zurückrufen, wir prüfen das mit Ihnen und unterstützen bei den Antragsunterlagen, kostenfrei und vor dem Einreichen.

Häufige Fragen zu Herzinsuffizienz und Betreuung

Bekomme ich bei Herzinsuffizienz automatisch einen Pflegegrad?

Nein. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig Sie Ihren Alltag bewältigen. Der Medizinische Dienst begutachtet das, die Pflegekasse entscheidet. Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung des Antrags.

Übernehmen Sie das Wiegen und die Medikamente?

Wir können an das tägliche Wiegen erinnern und Werte ins Tagebuch eintragen lassen. Medikamente stellen oder verabreichen wir nicht, und medizinische Entscheidungen bleiben bei Ihrer Praxis.

Kann ich Hilfe im Haushalt auch ohne Pflegegrad bekommen?

Je nach Situation ja, etwa über die Haushaltshilfe der Krankenkasse nach § 38 SGB V oder deren Satzungsleistungen. Dafür braucht es meist einen Antrag vor Beginn der Hilfe. Rufen Sie uns vorher an, die Beratung ist kostenfrei.

Wie schnell sollte ich mich nach der Klinikentlassung melden?

Am besten schon vor der Entlassung, denn der Sozialdienst der Klinik koordiniert die Weiterversorgung. Je früher Sie uns einbinden, desto eher steht die Hilfe zu Hause.

Gilt der Entlastungsbetrag auch für Betreuung zu Hause?

Er kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Ob unser Angebot bei Ihnen passt, klären wir im persönlichen Gespräch, Details finden Sie auf der Seite zur Alltagsbegleitung in Düsseldorf.

Quellen: NVL Patientenblatt: Regelmäßige Gewichtskontrolle, NVL Patientenblatt: Ernährungstipps, Gesundheit.gv.at: NYHA-Klassifikation, Deutsche Herzstiftung: Stark mit schwachem Herz, § 38 SGB V, § 14 SGB XI, § 45b SGB XI, Verbraucherzentrale NRW: Entlassmanagement.

Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag.

Gemeinsam den Antrag vorbereiten

Rufen Sie uns an, bevor Sie Ihren Antrag stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, übernehmen die Beantragung mit Ihnen und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei, die Kosten für unsere Leistungen besprechen wir im persönlichen Gespräch. Mehr zu Haushaltshilfe in Düsseldorf.

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