Ihr Vater kann nicht mehr allein aufstehen, braucht beim Essen Unterstützung und darf nachts nicht allein bleiben. Spätestens dann steht die Frage im Raum, wie die Versorgung zu Hause überhaupt noch zu schaffen ist. Pflegegrad 4 bedeutet, dass die Pflegekasse eine sehr hohe Beeinträchtigung anerkannt hat. Dieser Ratgeber zeigt, welche Leistungen 2026 dazugehören und wie Familien in Düsseldorf daraus einen tragfähigen Alltag bauen.
Wir von City Concierge unterstützen Sie bei der Beantragung und bei der Nutzung des Entlastungsbetrags.
Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Wenn ohne fremde Hilfe fast nichts mehr geht
Der Pflegegrad ergibt sich aus Punkten. Pflegegrad 4 gilt bei 70 bis unter 90 Gesamtpunkten und heißt im Gesetz „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten“ (§ 15 SGB XI). Eine Stufe höher liegt Pflegegrad 5 mit mindestens 90 Punkten, eine Stufe darunter Pflegegrad 3. Wie die Punkte entstehen, erklärt unser Beitrag zu Punkten und Modulen.
Diese Leistungen gibt es 2026
Das Bundesgesundheitsministerium nennt für Pflegegrad 4 im Jahr 2026:
- Pflegegeld: 800 € monatlich
- Pflegesachleistungen für einen Pflegedienst: bis zu 1.859 € monatlich
- Entlastungsbetrag: bis zu 131 € monatlich
- Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € jährlich
- Tages- und Nachtpflege: bis zu 2.085 € monatlich
- Vollstationäre Pflege: 2.096 € monatlich als Pauschale für die Pflegeaufwendungen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € monatlich
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds: bis zu 4.180 € je Maßnahme
Diese Töpfe stehen nebeneinander und lassen sich verbinden. Eine Pflegereform für 2027 ist im Gespräch, beschlossen ist sie nicht (aktueller Stand).
Sie sind unsicher, welche dieser Leistungen bei Ihnen schon laufen? Fordern Sie einen Rückruf an, wir sehen kostenfrei mit Ihnen auf Ihre Bescheide.
Zu Hause versorgen: Aus Einzelleistungen wird ein Wochenplan
Bei Pflegegrad 4 reicht selten eine einzelne Person. Ein realistischer Plan verteilt die Aufgaben: Der Pflegedienst übernimmt die Körperpflege am Morgen, die Familie die Nachmittage, eine Alltagsbegleiterin die Stunden dazwischen. Die Tagespflege kann an einzelnen Wochentagen hinzukommen.
Pflegegeld und Sachleistung lassen sich kombinieren. Nutzen Sie die Sachleistung nur teilweise, wird das Pflegegeld um denselben Anteil gekürzt, und an das gewählte Verhältnis sind Sie sechs Monate gebunden (§ 38 SGB XI). Ein Beispiel mit den Werten 2026: Rechnet der Pflegedienst 929,50 € ab, ist das die Hälfte von 1.859 €. Dann bleiben 400 € Pflegegeld. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zur Kombinationsleistung.
Brauchen Sie auch nachts Unterstützung, lohnt der Blick auf die Alternativen zur 24-Stunden-Pflege.
Wollen Sie wissen, wie sich Pflegedienst, Familie und Betreuung in Ihrem Alltag zusammensetzen lassen? Schreiben Sie uns per WhatsApp, die erste Einordnung ist kostenfrei.
Die 131 Euro: Zeit, die Angehörige zurückbekommen
Der Entlastungsbetrag beträgt bis zu 131 € monatlich (§ 45b SGB XI). Er ist zweckgebunden und kann unter anderem für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Bei einem ambulanten Pflegedienst gilt: Ab Pflegegrad 2 sind Leistungen der Selbstversorgung davon ausgenommen. Nicht verbrauchte Beträge können Sie in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen.
Ein denkbares Alltagsbeispiel (kein realer Fall): Eine Ehefrau pflegt ihren Mann mit Pflegegrad 4. Er ist tagsüber unruhig. Eine feste Begleitperson, die zweimal in der Woche für einige Stunden kommt, gibt ihr Zeit für Einkäufe, Arzttermine und Schlaf. Was wir dabei übernehmen, beschreibt unsere Seite zur Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.
Rufen Sie uns an, wir erklären Ihnen, wie Sie die 131 Euro in Düsseldorf einsetzen und abrechnen. Die Hilfe bei den Unterlagen ist kostenfrei.
Eine Pause für die Pflegeperson: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Fällt die pflegende Person aus oder braucht sie eine Auszeit, greift die Verhinderungspflege. Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 €. Die Verhinderungspflege ist auf bis zu acht Wochen je Kalenderjahr möglich, die frühere Wartezeit von sechs Monaten ist entfallen (Bundesgesundheitsministerium).
Das Pflegegeld wird in dieser Zeit für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr zur Hälfte weitergezahlt, bei Pflegegrad 4 sind das 400 € monatlich (§ 38 SGB XI). Eine vorherige Antragstellung ist für die Verhinderungspflege nicht nötig, die Erstattung mit Kostennachweis muss aber bis zum Ablauf des Folgejahres beantragt werden (§ 39 SGB XI). Wie wir die Anfrage begleiten, steht auf unserer Seite zur Verhinderungspflege in Düsseldorf. Wer stattdessen eine Unterbringung in einer Einrichtung plant, findet Hinweise zur Kurzzeitpflege.
Möchten Sie jetzt klären, wann eine Auszeit für Sie möglich ist? Wir rufen Sie zurück und planen sie kostenfrei mit Ihnen durch.
Pflegeheim oder zu Hause: Eine Entscheidung mit Zeit
Viele Familien fragen sich, ob Pflegegrad 4 automatisch das Heim bedeutet. Das tut er nicht. Das Gesetz gibt der häuslichen Pflege Vorrang, und Tages- und Kurzzeitpflege gehen der vollstationären Pflege vor (§ 3 SGB XI). Ob die Versorgung zu Hause gelingt, hängt von Bedarf, Wohnung und Belastbarkeit der Familie ab.
Für den Fall eines Heimplatzes zahlt die Pflegekasse bei Pflegegrad 4 pauschal 2.096 € monatlich. Zusätzlich gibt es einen Leistungszuschlag auf den pflegebedingten Eigenanteil, der mit der Dauer steigt: 15 Prozent im ersten Jahr, 30 Prozent danach, 50 Prozent ab dem dritten Jahr und 75 Prozent ab dem vierten Jahr (§ 43c SGB XI). Die Gesamtkosten hängen von der Einrichtung ab.
Entscheiden Sie nicht unter Zeitdruck. Eine Probephase mit Kurzzeitpflege oder Tagespflege zeigt oft, was sich bewährt.
Stehen Sie vor der Frage Heim oder zu Hause? Schreiben Sie uns, wir sortieren mit Ihnen die Möglichkeiten. Das Gespräch ist für Sie kostenfrei.
Rente, Beratungsbesuch, Wohnung: Was Familien oft übersehen
- Rentenversicherung: Wer einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 pflegt, kann Rentenversicherungsbeiträge erhalten. Voraussetzung sind mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche an mindestens zwei Tagen und höchstens 30 Stunden Erwerbstätigkeit (§ 44 SGB XI). Das Bundesgesundheitsministerium nennt für 2026 bis zu 514,94 € monatlich.
- Beratungsbesuch: Wer Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr eine Beratung zu Hause abrufen. Bei Pflegegrad 4 ist auch ein vierteljährlicher Besuch möglich (§ 37 SGB XI). Wird die Pflicht versäumt, kann das Pflegegeld gekürzt werden.
- Wohnumfeld: Für Umbauten wie ein barrierefreies Bad gibt es bis zu 4.180 € je Maßnahme.
Antrag, Begutachtung und Höherstufung
Den Pflegegrad beantragen Sie bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse. Danach folgt die Begutachtung zu Hause. Ein Pflegetagebuch hilft, den tatsächlichen Hilfebedarf zu belegen, wie unser Leitfaden zum Pflegetagebuch zeigt.
Verschlechtert sich der Zustand weiter, kommt vielleicht Pflegegrad 5 in Betracht. Die Schritte dafür finden Sie im Beitrag zur Höherstufung.
Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei.
Ein Anruf genügt: Wir ordnen mit Ihnen Antrag, Gutachtertermin und Unterlagen, bevor etwas bei der Kasse eingeht.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 4
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 4?
2026 beträgt es 800 € monatlich. Es wird gezahlt, wenn Angehörige oder andere Privatpersonen die Pflege übernehmen. Bei teilweiser Nutzung eines Pflegedienstes wird es anteilig gekürzt.
Welche Sachleistung steht bei Pflegegrad 4 monatlich zu?
Bis zu 1.859 € monatlich als Pflegesachleistung. Der Pflegedienst rechnet den Betrag direkt mit der Pflegekasse ab.
Kann ich den Entlastungsbetrag zusätzlich nutzen?
Ja. Die bis zu 131 € monatlich kommen zu Pflegegeld und Sachleistung hinzu. Sie können für anerkannte Angebote wie Betreuung und Alltagshilfe eingesetzt werden.
Muss mein Angehöriger bei Pflegegrad 4 ins Pflegeheim?
Nein. Die Pflegeversicherung unterstützt vorrangig die häusliche Pflege. Ob sie gelingt, hängt von Bedarf und Unterstützung im Alltag ab, die Entscheidung treffen Sie gemeinsam mit Ärztin oder Arzt und Pflegekasse.
Übernimmt City Concierge auch medizinische Pflege?
Wir übernehmen Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe. Für medizinische Versorgung gelten die Vorgaben von Ärztin oder Arzt und eines Pflegedienstes. Lassen Sie sich zur Abstimmung kostenfrei zurückrufen.
Quellen: BMG: Übersicht Leistungsbeträge 2026, § 15 SGB XI, § 3 SGB XI, § 37 SGB XI, § 38 SGB XI, § 39 SGB XI, § 43c SGB XI, § 44 SGB XI, § 45b SGB XI, BMG: Änderungen zum 1. Juli 2025.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege.
Pflegegrad 4 gut organisieren: Wir helfen Ihnen in Düsseldorf
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie den Antrag stellen. Wir bereiten ihn mit Ihnen vor, stimmen uns mit der Pflegekasse ab und zeigen, wie Sie Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege nutzen. Unsere Beratung und die Hilfe bei den Unterlagen sind kostenfrei. Erreichbar Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr.

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