Der Körper funktioniert, aber der Alltag nicht mehr: Die Wohnung bleibt unaufgeräumt, Mahlzeiten fallen aus, Termine werden aus Angst abgesagt. Genau solche Situationen bewertet die Pflegeversicherung, auch wenn die Ursache keine körperliche Krankheit ist. Wir von City Concierge zeigen Ihnen, wie der Medizinische Dienst psychische Beeinträchtigungen einschätzt und wie Sie den Antrag auf einen Pflegegrad vorbereiten.
Sie überlegen, für sich oder einen Angehörigen einen Pflegegrad zu beantragen? Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag stellen. Wir kennen die Abläufe in Düsseldorf und NRW, und das erste Gespräch ist kostenfrei.
Zählt die Psyche überhaupt für den Pflegegrad?
Ja. Nach § 14 SGB XI sind Menschen pflegebedürftig, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen nicht selbstständig ausgleichen können und deshalb Hilfe brauchen. Das Bundesgesundheitsministerium betont, dass es nicht darauf ankommt, ob die Einschränkung körperlich, geistig oder psychisch bedingt ist.
Zwei Voraussetzungen gelten immer. Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen. Und sie muss so groß sein, dass die Gesamtpunktzahl mindestens 12,5 erreicht. Eine Diagnose allein, ob Depression, Angststörung oder Schizophrenie, führt nicht zu einem Pflegegrad. Entscheidend ist, was im Alltag nicht ohne Hilfe einer anderen Person gelingt.
Sechs Lebensbereiche: Wo die Psyche in die Wertung einfließt
Der Medizinische Dienst prüft sechs Module. Bei psychischen Erkrankungen spielen vier davon eine besondere Rolle:
- Modul 3, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: zum Beispiel nächtliche Unruhe, selbstschädigendes Verhalten, Aggressionen, Ängste, Wahnvorstellungen und Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmung.
- Modul 4, Selbstversorgung: Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen und Trinken. Hier zählt auch, ob jemand dazu angeleitet oder immer wieder aufgefordert werden muss.
- Modul 5, krankheitsbezogene Anforderungen: etwa die zuverlässige Einnahme von Medikamenten und das Wahrnehmen von Arzt- und Therapieterminen.
- Modul 6, Alltagsleben und soziale Kontakte: Tagesstruktur, Schlaf-Wach-Rhythmus, Beschäftigung, Zukunftsplanung und Kontakte außerhalb des engsten Umfelds.
Dazu kommt Modul 2 mit den kognitiven Fähigkeiten, etwa Orientierung, Gedächtnis und Entscheidungen im Alltag. Für jedes Kriterium vergeben die Gutachter in der Regel Werte von 0 bis 3, die dann gewichtet zusammengeführt werden.
Unsicher, in welchen Modulen Ihr Hilfebedarf liegt? Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp. Wir ordnen Ihre Situation mit Ihnen ein und helfen kostenfrei beim Ausfüllen der Antragsunterlagen.
Modul 3 im Detail: Was gezählt wird und was nicht
Modul 3 funktioniert anders als die übrigen Bereiche. Hier wird nicht gefragt, ob jemand etwas kann, sondern wie oft ein Verhalten auftritt, das die Unterstützung durch eine andere Person nötig macht. Die Begutachtungs-Richtlinien nennen unter anderem diese Kriterien:
- motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten und nächtliche Unruhe
- selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
- verbal oder körperlich aggressives Verhalten und Abwehr pflegerischer Maßnahmen
- Wahnvorstellungen und Ängste
- Antriebslosigkeit bei depressiver Stimmungslage
Wichtig ist die Häufigkeit. Nach den Richtlinien bleiben Beeinträchtigungen unberücksichtigt, die nur vorübergehend (voraussichtlich weniger als sechs Monate) oder vereinzelt (seltener als einmal pro Woche) auftreten. Ein einzelner schwerer Tag zählt deshalb wenig, ein Muster über Wochen dagegen deutlich.
Auch das Gewicht ist besonders: Modul 2 und Modul 3 werden zusammengefasst. In die Gesamtwertung geht nur der höhere der beiden gewichteten Werte ein, mit 15 Prozent.
Selbstversorgung und Tagesstruktur: Wo der Großteil der Punkte liegt
Die Selbstversorgung zählt mit 40 Prozent am stärksten, die krankheitsbezogenen Anforderungen mit 20 Prozent, das Alltagsleben mit 15 Prozent (§ 15 SGB XI). Bei psychischen Erkrankungen liegt der Hilfebedarf hier selten in den Handgriffen selbst. Es geht um Anstoß und Aufsicht.
Die Richtlinien beschreiben das so: Wer einen Anstoß der Pflegeperson braucht, gegebenenfalls auch mehrfach, gilt als überwiegend selbstständig. Bewertet wird dabei unter der Annahme, dass die Person die Handlung ausführen möchte. Denkbar sind zum Beispiel diese Alltagssituationen:
- Jemand duscht nur, wenn eine Angehörige ihn mehrfach erinnert und begleitet.
- Medikamente werden nur genommen, wenn jemand täglich nachfragt.
- Der Tag verläuft ohne Struktur, Schlaf- und Wachzeiten sind verschoben.
- Arzttermine werden aus Angst abgesagt, wenn niemand mitgeht.
Solche Alltagsbeispiele sind für das Gutachten wertvoll, aber nicht leicht in Worte zu fassen. Rufen Sie uns an, wir sortieren sie mit Ihnen und bereiten den Antrag mit Ihnen vor. Unsere Beratung ist kostenfrei.
Von den Punkten zum Pflegegrad: Was herauskommt
Aus allen Modulen ergibt sich eine Gesamtpunktzahl von 0 bis 100. Nach § 15 SGB XI und den Angaben des Bundesgesundheitsministeriums gilt:
- Pflegegrad 1: ab 12,5 bis unter 27 Punkte
- Pflegegrad 2: ab 27 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: ab 47,5 bis unter 70 Punkte
- Pflegegrad 4: ab 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegrad 5: ab 90 bis 100 Punkte
Unter 12,5 Punkten liegt keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vor. Wie sich die Punkte im Einzelnen berechnen, lesen Sie in unserem Beitrag zu den Pflegegrad-Punkten und Modulen. Die Gutachter und die Pflegekasse entscheiden im Einzelfall; wir können das Ergebnis nicht vorhersagen.
Das Gutachten: So bereiten Sie den Besuch vor
Psychische Erkrankungen schwanken. Am Tag des Besuchs wirken Betroffene oft gefasster, als sie es sonst sind. Deshalb hilft es, wenn eine vertraute Person dabei ist und typische Wochen schildern kann, nicht nur den Termin.
Hilfreich sind aktuelle Arztberichte, eine Medikamentenliste und ein Pflegetagebuch über ein bis zwei Wochen. Notieren Sie darin, wie oft Anleitung, Erinnerung oder Begleitung nötig war. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie auf unserer Seite zum Pflegetagebuch für die Begutachtung und im Ratgeber Begutachtung vorbereiten.
Sie möchten beim Begutachtungstermin nicht allein sein? Fordern Sie einen Rückruf an. Wir besprechen mit Ihnen, welche Unterlagen sinnvoll sind, und stimmen uns, wo gewünscht, mit der Pflegekasse ab. Das ist für Sie kostenfrei.
Was ein Pflegegrad im Alltag bringt
Schon mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen bis zu 131 Euro monatlich als Entlastungsbetrag zur Verfügung. Das gilt in allen Pflegegraden. Ab Pflegegrad 2 kommt Pflegegeld hinzu, das für 2026 bei 347 Euro monatlich beginnt (Pflegegrad 2) und bei 990 Euro im Pflegegrad 5 endet.
Den Entlastungsbetrag können Sie für anerkannte Unterstützung im Alltag einsetzen, etwa für Begleitung, Gespräche, gemeinsames Kochen oder Haushaltshilfe. Mehr dazu auf unserer Seite zum Entlastungsbetrag in Düsseldorf. Zur geplanten Pflegereform 2027 gibt es noch keine Beschlüsse, den Stand fassen wir hier zusammen.
Haben Sie bereits einen Pflegegrad und wissen nicht, wie Sie den Entlastungsbetrag nutzen? Rufen Sie uns an. Wir erklären die Abrechnung mit der Pflegekasse und unterstützen Sie bei der Beantragung, kostenfrei.
Regelmäßige Begleitung statt Dauerbelastung für Angehörige
Wer einen psychisch erkrankten Menschen unterstützt, trägt oft jahrelang allein: erinnern, begleiten, auffangen. Eine feste Ansprechperson für Alltag und Haushalt kann Familien spürbar entlasten. Im Rahmen unserer Alltagsbegleitung in Düsseldorf begleiten wir zu Terminen, zum Einkauf oder zum Spaziergang und schaffen Struktur im Tag.
Wir leisten Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe. Behandlung und Therapie bleiben bei Ihren Ärztinnen, Ärzten und Therapeuten; halten Sie sich an deren Vorgaben. In einer akuten Krise rufen Sie bitte die 112. Wie unsere Unterstützung bei Depressionen aussehen kann, lesen Sie im Beitrag Depression: Haushaltshilfe und Betreuung.
Häufige Fragen zu Pflegegrad und psychischer Erkrankung
Bekomme ich bei Depression, Angststörung oder Schizophrenie automatisch einen Pflegegrad?
Nein. Maßgeblich ist nicht die Diagnose, sondern der Hilfebedarf im Alltag. Der Medizinische Dienst bewertet sechs Module, und die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen.
Wird bei psychischen Erkrankungen nur Modul 3 gewertet?
Nein. Modul 3 ist zentral, aber auch Selbstversorgung, krankheitsbezogene Anforderungen und Alltagsleben fließen ein. Modul 2 und 3 werden dabei zusammengefasst, es zählt der höhere gewichtete Wert.
Reicht es, wenn ich nur an schlechten Tagen Hilfe brauche?
Beeinträchtigungen, die seltener als einmal pro Woche auftreten, bleiben nach den Begutachtungs-Richtlinien unberücksichtigt. Zählt ein Muster über Wochen, wird es bewertet. Ein Pflegetagebuch hilft, dieses Muster sichtbar zu machen.
Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird oder der Pflegegrad zu niedrig ist?
Sie können Widerspruch einlegen. Welche Frist gilt und wie Sie begründen, erklären wir im Ratgeber Pflegegrad-Widerspruch.
Was kostet Ihre Hilfe beim Antrag?
Beratung und Hilfe beim Ausfüllen der Antragsunterlagen sind kostenfrei. Zu den Konditionen unserer Betreuungsleistungen informieren wir Sie im persönlichen Gespräch.
Ob für Sie selbst oder für einen Angehörigen: Melden Sie sich bei uns, bevor Sie den Antrag stellen. Welche Leistungen danach in Frage kommen, besprechen wir mit Ihnen auf unserer Seite zur Haushaltshilfe in Düsseldorf oder direkt am Telefon. Wir sind Mo–Fr von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Quellen: § 14 SGB XI Pflegebedürftigkeit, § 15 SGB XI Pflegegrade, Bundesgesundheitsministerium: Pflegebedürftigkeit, Begutachtungs-Richtlinien Pflegebedürftigkeit (Medizinischer Dienst Bund), Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge 2026.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.
Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns, bevor Sie den Pflegegrad beantragen. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor, stimmen uns mit der Kasse ab und beraten Sie kostenfrei. Erreichbar Mo–Fr 8–18 Uhr, Tel. 0211 8383 23 23.

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