Viele Angehörige in Düsseldorf wollen vor dem Antrag wissen: Welchen Pflegegrad könnte es werden? Eine einfache Formel mit Stunden oder Diagnosen gibt es nicht. Der Medizinische Dienst vergibt Punkte in sechs Lebensbereichen, gewichtet sie und rechnet sie zu einer Gesamtzahl zusammen. Wie das funktioniert, zeigt dieser Ratgeber Schritt für Schritt, mit einem durchgerechneten Beispiel.
Wenn Sie den Antrag bei der Pflegekasse vorbereiten, begleiten wir Sie dabei. Wir übernehmen die Beantragung mit Ihnen, und unsere Beratung ist für Sie kostenfrei.
Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW und sortieren die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen.
So entsteht aus Alltagshilfe eine Punktzahl
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist, wer wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen auf Hilfe anderer angewiesen ist, voraussichtlich mindestens sechs Monate lang (§ 14 SGB XI). Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern die Selbständigkeit im Alltag. Die Gutachterin oder der Gutachter prüft deshalb, was Sie noch allein schaffen und wobei Sie Unterstützung brauchen.
Jeder Bereich wird einzeln bewertet, die Ergebnisse werden gewichtet und ergeben am Ende höchstens 100 Gesamtpunkte (§ 15 SGB XI). Erst diese Zahl bestimmt den Pflegegrad.
Die sechs Module und ihr Gewicht
Das Begutachtungsinstrument gliedert sich in diese Module. Die Prozentwerte zeigen, wie stark ein Modul in die Gesamtpunkte eingeht:
- Modul 1, Mobilität: 10 Prozent. Dazu zählen Positionswechsel im Bett, Gehen in der Wohnung und Treppensteigen.
- Modul 2, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: zusammen mit Modul 3 15 Prozent. Hier geht es um Orientierung, Gedächtnis und Verständnis.
- Modul 3, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: zusammen mit Modul 2 15 Prozent. Gemeint sind etwa Unruhe, Ängste oder Abwehr von Hilfe.
- Modul 4, Selbstversorgung: 40 Prozent. Waschen, Anziehen, Essen und Trinken, Toilettengang.
- Modul 5, Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: 20 Prozent. Medikamente, Verbände, Arzttermine, Diäten.
- Modul 6, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: 15 Prozent. Tagesablauf, Schlaf, Planung, Kontakte.
Die Selbstversorgung wiegt also am schwersten. Wer vor allem beim Waschen und Anziehen Hilfe braucht, kommt schneller auf hohe Punkte als jemand, dessen Hauptproblem die Treppe ist. Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung werden vom Medizinischen Dienst zwar beschrieben, fließen aber nicht in die Punktzahl ein.
Sie sind unsicher, in welchen Bereichen Ihr Angehöriger Hilfe braucht? Wir hören zu, ordnen Ihre Schilderung mit Ihnen und beraten Sie kostenfrei.
Warum die Module 2 und 3 nur einmal zählen
Das ist die wichtigste Besonderheit der Rechnung: Von den Modulen 2 und 3 wird nur das Modul mit der höheren gewichteten Punktzahl gewertet (§ 15 SGB XI). Das Gesetz legt damit fest, dass Gedächtnisprobleme und Verhaltensauffälligkeiten sich nicht doppelt auswirken. Beide Module zusammen können höchstens 15 Punkte beitragen.
Bei Menschen mit beginnender Demenz kann deshalb ein Bereich schwach, der andere stark ausgeprägt sein. Gerechnet wird trotzdem nur mit dem höheren Wert. Mehr zur Betreuung bei Demenz finden Sie in unserem Ratgeber zur Demenzbetreuung zu Hause in Düsseldorf.
Von den Einzelpunkten zu den gewichteten Punkten
Innerhalb jedes Moduls bewertet die Gutachterin viele Einzelkriterien, laut Verbraucherzentrale insgesamt 64. Je stärker die Beeinträchtigung, desto mehr Punkte. Die Summe landet in einem von fünf Schweregraden, von 0 (keine) bis 4 (schwerste Beeinträchtigung). Jedem Schweregrad ordnet Anlage 2 zum SGB XI feste gewichtete Punkte zu:
- Mobilität: 0 / 2,5 / 5 / 7,5 / 10
- Module 2 und 3 gemeinsam: 0 / 3,75 / 7,5 / 11,25 / 15
- Selbstversorgung: 0 / 10 / 20 / 30 / 40
- Krankheitsbedingte Anforderungen: 0 / 5 / 10 / 15 / 20
- Alltagsleben und soziale Kontakte: 0 / 3,75 / 7,5 / 11,25 / 15
Die Reihenfolge entspricht den Schweregraden 0 bis 4. Sie sehen: Beim höchsten Schweregrad erreicht jedes Modul genau sein Gewicht, bei der Selbstversorgung also 40 Punkte.
Ab wie vielen Punkten gilt welcher Pflegegrad?
Die Gesamtpunkte werden nach § 15 SGB XI so zugeordnet:
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte (geringe Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte (erhebliche Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte (schwere Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte (schwerste Beeinträchtigung)
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung)
Unter 12,5 Punkten wird kein Pflegegrad festgestellt. Außerdem kann bei besonderen Bedarfskonstellationen aus pflegefachlichen Gründen Pflegegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn die Gesamtpunkte unter 90 liegen.
Schreiben Sie uns per WhatsApp, wenn Sie Fragen zum Antrag haben. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab, kostenfrei für Sie.
Ein Rechenbeispiel aus Düsseldorf-Gerresheim
Eine 81-jährige Seniorin lebt allein. Ihr Rheuma erschwert das Treppensteigen, sie vergisst gelegentlich Termine, und beim Duschen und Anziehen braucht sie regelmäßig Hilfe. Das Beispiel ist frei konstruiert und soll nur die Rechnung zeigen. Angenommen, der Medizinische Dienst kommt zu diesem Ergebnis:
- Mobilität, erhebliche Beeinträchtigung: 5 Punkte
- Modul 2, erhebliche Beeinträchtigung: 7,5 Punkte. Modul 3, geringe Beeinträchtigung: 3,75 Punkte. Es zählt nur der höhere Wert: 7,5 Punkte
- Selbstversorgung, erhebliche Beeinträchtigung: 20 Punkte
- Krankheitsbedingte Anforderungen, geringe Beeinträchtigung: 5 Punkte
- Alltagsleben, erhebliche Beeinträchtigung: 7,5 Punkte
Summe: 5 + 7,5 + 20 + 5 + 7,5 = 45 Gesamtpunkte. Das ergibt Pflegegrad 2, denn Pflegegrad 3 beginnt erst bei 47,5. Würde das Modul zu krankheitsbedingten Anforderungen als erheblich eingestuft, etwa weil sie täglich Medikamente und Verbände braucht, wären es 10 statt 5 Punkte, zusammen 50 und damit Pflegegrad 3. Schon eine Stufe in einem einzigen Modul kann also den Ausschlag geben. Deshalb zählt eine vollständige, ehrliche Schilderung des Alltags.
Rufen Sie uns an, bevor der Begutachtungstermin feststeht. Wir gehen mit Ihnen durch, welche Angaben der Medizinische Dienst braucht, und das Gespräch ist kostenfrei.
Selbsttest: So schätzen Sie die Lage vorab ein
Ein verlässlicher Rechner ersetzt die Begutachtung nicht, denn die Einzelkriterien bewertet allein der Medizinische Dienst. Als Orientierung hilft Ihnen aber ein einfacher Rundgang durch die sechs Module. Fragen Sie sich zu jedem Bereich: Was klappt allein, was nur mit Anleitung, was gar nicht? Notieren Sie dazu konkrete Situationen der letzten Wochen, etwa wie oft nachts Hilfe nötig war.
Am besten halten Sie das in einem Pflegetagebuch fest. Wie das geht, erklären wir im Ratgeber zum Pflegetagebuch für die Begutachtung. Ihre Notizen zeigen später, ob Sie in jedem Modul Ihren tatsächlichen Alltag geschildert haben. Eine Prognose für Ihren Fall lässt sich daraus nicht ableiten, die Entscheidung trifft die Pflegekasse auf Grundlage des Gutachtens.
Begutachtung und Bescheid: Was als Nächstes passiert
Das Gespräch mit dem Medizinischen Dienst kann bis zu eine Stunde dauern und findet meist zu Hause statt, möglich sind auch Telefon oder Video. Bringen Sie Arztberichte, Entlassbriefe und den Medikationsplan mit, und bitten Sie die Person dazuzukommen, die den Alltag am besten kennt. Tipps zum Ablauf lesen Sie in unserem Ratgeber zur Vorbereitung auf die Begutachtung.
Passt das Ergebnis nicht zu Ihrer Situation, können Sie Widerspruch einlegen, die Fristen und Gründe finden Sie im Beitrag Pflegegrad Widerspruch. Und wenn sich der Zustand später verschlechtert, lohnt sich ein Blick auf die Höherstufung.
Sie möchten den Antrag nicht allein stellen? Fordern Sie einen Rückruf an. Wir unterstützen Sie bei Antrag und Abstimmung mit der Kasse, kostenfrei für Sie.
Häufige Fragen zur Berechnung des Pflegegrads
Kann ich meinen Pflegegrad selbst berechnen?
Sie können sich anhand der Module orientieren, die verbindliche Punktzahl ermittelt aber der Medizinische Dienst. Online-Rechner liefern deshalb nur eine grobe Einschätzung. Das Ergebnis Ihrer Begutachtung kann davon abweichen.
Zählen Hausarbeit und Einkaufen für die Punkte?
Haushaltsführung und außerhäusliche Aktivitäten werden vom Medizinischen Dienst beschrieben, aber nicht in Punkte umgerechnet. Wenn Sie Hilfe im Haushalt brauchen, ist sie dennoch wichtig für die Versorgungsplanung. Hierbei können wir Sie im Alltag unterstützen.
Was bedeutet eine besondere Bedarfskonstellation?
Das Gesetz erlaubt es, Pflegebedürftige aus pflegefachlichen Gründen in Pflegegrad 5 einzuordnen, auch wenn sie unter 90 Punkten liegen. Voraussetzung ist ein außergewöhnlich hoher Hilfebedarf. Die Einzelheiten regeln Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund.
Wie lange muss die Hilfe nötig sein?
Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate bestehen (§ 14 SGB XI). Kürzere Krankheitsphasen begründen keinen Pflegegrad. Nach einer Operation kann stattdessen eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse infrage kommen.
Hilft City Concierge bei der Antragstellung?
Ja. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor, helfen beim Ausfüllen der Unterlagen und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei.
Quellen: § 15 SGB XI, Anlage 2 zu § 15 SGB XI, § 14 SGB XI, Medizinischer Dienst: Pflegebegutachtung, Verbraucherzentrale Niedersachsen: Pflegegrade.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Pflegetagebuch für die Begutachtung und Entlastungsbetrag.
Wir begleiten Sie von der Punktzahl bis zum Antrag
Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. City Concierge unterstützt Sie in Düsseldorf bei der Beantragung und mit Hilfe im Alltag, und die Beratung ist kostenfrei. Erreichbar sind wir Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Schreibe einen Kommentar