Der Pflegedienst kommt morgens zum Waschen und Anziehen, doch für Gespräche, Spaziergänge oder den Einkauf bleibt keine Zeit. Wer Pflegegrad 2 bis 5 hat, kann über die Pflegesachleistung einen Pflegedienst bezahlen lassen, ohne selbst Rechnungen vorzustrecken. Dieser Ratgeber zeigt, wie hoch der Betrag 2026 ist, wofür er gilt und wo der Entlastungsbetrag ansetzt.
Wir von City Concierge in Düsseldorf unterstützen Sie bei der Beantragung und bei der Nutzung des Entlastungsbetrags für Betreuung und Haushaltshilfe.
Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag stellen. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab, die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Was die Pflegesachleistung ist
Die Pflegesachleistung steht in § 36 SGB XI. Anspruch haben Versicherte der Pflegegrade 2 bis 5, die zu Hause gepflegt werden. Sie umfasst körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Erbracht wird sie von Pflegekräften, die bei der Pflegekasse oder bei ambulanten Pflegediensten mit Versorgungsvertrag angestellt sind.
Sie bekommen dabei kein Geld auf Ihr Konto. Es handelt sich um einen monatlichen Höchstbetrag in Euro, den der Pflegedienst für seine Leistungen bei der Pflegekasse abrechnet. Wie viele Stunden das sind, hängt vom Preis des jeweiligen Dienstes ab.
Die Höhe 2026 je Pflegegrad
Das Bundesgesundheitsministerium nennt für 2026 diese monatlichen Höchstbeträge:
- Pflegegrad 2: bis zu 796 €
- Pflegegrad 3: bis zu 1.497 €
- Pflegegrad 4: bis zu 1.859 €
- Pflegegrad 5: bis zu 2.299 €
In Pflegegrad 1 gibt es keine Pflegesachleistung. Dort steht Ihnen der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich zur Verfügung, mit dem auch Leistungen eines Pflegedienstes mitfinanziert werden können. Eine Übersicht aller Beträge je Stufe finden Sie in unseren Beiträgen zu Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3.
Unsicher, ob Ihr Pflegegrad und Ihr Pflegebedarf zu den Beträgen passen? Lassen Sie sich zurückrufen, wir sehen mit Ihnen die Unterlagen durch, kostenfrei und ohne Verpflichtung.
Wie die Abrechnung läuft
Bei der Pflegesachleistung rechnet der ambulante Pflegedienst direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie schließen den Pflegevertrag mit dem Dienst, bekommen aber keine Rechnung zum Vorstrecken, solange der Höchstbetrag reicht. Was darüber hinausgeht, zahlen Sie selbst.
Beim Entlastungsbetrag gilt dagegen das Kostenerstattungsprinzip: Sie zahlen zunächst und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein. Viele Anbieter rechnen auch direkt ab, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterschreiben. Prüfen Sie Ihr Budget in diesem Fall regelmäßig, damit keine Überraschung entsteht.
Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag im Vergleich
Beide Leistungen laufen nebeneinander, sie ersetzen sich nicht. Die Unterschiede im Alltag:
- Die Pflegesachleistung bezahlt körperbezogene Pflege wie Waschen, Anziehen oder Lagern durch einen Pflegedienst.
- Der Entlastungsbetrag deckt anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, zum Beispiel Betreuung, Begleitung und Haushaltshilfe. Körperbezogene Pflege ist in den Pflegegraden 2 bis 5 davon ausgeschlossen.
- Die Sachleistung gilt monatlich, der Entlastungsbetrag kann angespart werden: Nicht genutzte Beträge bleiben im Kalenderjahr verfügbar, Reste vom Jahresende können bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden.
So bleibt die Pflege beim Pflegedienst, und wir übernehmen die Stunden, in denen jemand zuhören, begleiten oder den Haushalt mitführen soll. Mehr zu unserem Angebot lesen Sie bei Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.
Schreiben Sie uns kurz, welche Hilfe im Alltag bei Ihnen oder Ihren Eltern noch fehlt. Wir antworten per WhatsApp und klären mit Ihnen, was über den Entlastungsbetrag möglich ist, kostenfrei.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Rechenbeispiel (frei gewählt, kein realer Fall): Eine Seniorin hat Pflegegrad 3. Morgens kommt ein Pflegedienst zum Duschen und Anziehen. Er rechnet im Monat 900 € mit der Pflegekasse ab, der Höchstbetrag von 1.497 € ist damit nicht ausgeschöpft. Für Einkauf, Spaziergang und die Hilfe im Haushalt fehlt der Familie dennoch jemand. Hier setzt der Entlastungsbetrag an, den die Familie zusätzlich nutzen kann, mehr dazu im Beitrag zum Entlastungsbetrag 2026.
Das Beispiel zeigt: Die Pflegesachleistung ist ein Deckel, kein Pflichtbetrag. Wer ihn nicht ausschöpft, hat mehrere Möglichkeiten, die wir im nächsten Abschnitt zeigen.
Wenn die Sachleistung nicht ausgeschöpft wird
Bleibt Geld übrig, haben Sie zwei Wege.
Erstens die Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Nutzen Sie die Sachleistung nur teilweise, erhalten Sie zusätzlich anteiliges Pflegegeld. Werden 50 Prozent der Sachleistung genutzt, sinkt das Pflegegeld um 50 Prozent. In Pflegegrad 3 wären das 748,50 € Sachleistung und 299,50 € Pflegegeld. Die Entscheidung über das Verhältnis bindet Sie sechs Monate. Wie das genau funktioniert, erklärt unser Beitrag zur Kombinationsleistung. Die Beträge des Pflegegelds stehen im Beitrag zum Pflegegeld 2026.
Zweitens die Umwandlung nach § 45a Abs. 4 SGB XI. Bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbetrags können pro Monat für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden, sofern Sie diesen Betrag im selben Monat nicht für den Pflegedienst nutzen. Gegen Belege erstattet die Kasse die Kosten. Bei Pflegegrad 3 wären das bis zu 598,80 € im Monat, bei Pflegegrad 2 bis zu 318,40 €. Der Anspruch besteht neben dem Entlastungsbetrag.
Sie möchten die Umwandlung nutzen und wissen nicht, wie Sie den Antrag formulieren? Wir helfen Ihnen kostenfrei beim Ausfüllen und sprechen die Schritte mit Ihrer Pflegekasse ab.
Welche Dienste Sie nutzen können
Für die Pflegesachleistung brauchen Sie einen ambulanten Pflegedienst, der einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen hat. In Düsseldorf haben Sie die Wahl zwischen mehreren Anbietern. Fragen Sie nach Einsatzzeiten, Kosten je Leistungskomplex und danach, ob der Dienst direkt mit Ihrer Kasse abrechnet.
Für den Entlastungsbetrag und die Umwandlung muss das Angebot nach Landesrecht anerkannt sein. Dazu gehören etwa Alltagsbegleiter, Betreuungsgruppen und Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen. Auch eine Haushaltshilfe lässt sich darüber finanzieren, mehr dazu finden Sie unter Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag.
Sie vergleichen gerade Dienste für Ihre Eltern? Wir erklären Ihnen kostenfrei, welche Aufgaben beim Pflegedienst liegen und welche wir übernehmen können, und rufen Sie gern zurück.
So kommen Sie zur Leistung
Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad. Wie die Beantragung abläuft, welche Fristen gelten und was bei Ablehnung hilft, lesen Sie im Beitrag Pflegegrad beantragen 2026. Vor der Begutachtung lohnt sich ein Pflegetagebuch.
Hat der Pflegegrad Bestand, wählen Sie einen Pflegedienst und schließen den Vertrag. Bei Fragen zur Abrechnung ist Ihre Pflegekasse der richtige Ansprechpartner. Ob und wie sich die Leistungen ab 2027 ändern, ist offen, den aktuellen Stand zeigt unser Beitrag zur Pflegereform 2027.
Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, bereiten alles mit Ihnen vor und beraten Sie kostenfrei.
Häufige Fragen zur Pflegesachleistung
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegesachleistung?
Ab Pflegegrad 2. In Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegesachleistung, es gibt aber den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat.
Muss ich die Rechnung des Pflegedienstes vorstrecken?
Nein. Der ambulante Pflegedienst rechnet die Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse ab. Nur was über Ihren Höchstbetrag hinausgeht, tragen Sie selbst.
Kann ich Pflegesachleistung und Pflegegeld zugleich bekommen?
Ja, als Kombinationsleistung nach § 38 SGB XI. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz gekürzt, zu dem Sie die Sachleistung nutzen. Das gewählte Verhältnis gilt für sechs Monate.
Darf ich Sachleistung für Betreuung oder Haushaltshilfe verwenden?
Die Pflegesachleistung umfasst auch Betreuungsmaßnahmen und Hilfen bei der Haushaltsführung, wenn der Pflegedienst sie anbietet. Zusätzlich können bis zu 40 Prozent des Betrags in anerkannte Angebote im Alltag umgewandelt werden.
Wo bekomme ich Hilfe beim Antrag?
Bei Ihrer Pflegekasse und bei uns. Wir bereiten die Antragsunterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab, die Hilfe beim Ausfüllen ist für Sie kostenfrei.
Quellen: BMG: Leistungsansprüche 2026 im Kurzüberblick, § 36 SGB XI, § 38 SGB XI, § 45a SGB XI, Verbraucherzentrale: Entlastungsleistungen, Diakonie: FAQ Pflege zu Hause.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.
Wir helfen Ihnen in Düsseldorf beim nächsten Schritt
Ob Pflegedienst, Entlastungsbetrag oder beides: Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen. Wir sind Mo–Fr von 8 bis 18 Uhr für Sie da und erklären Ihnen kostenfrei, was zu Ihrer Situation passt. Alles zur Betreuung zu Hause finden Sie auch bei Haushaltshilfe in Düsseldorf.

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