Die Betreuungskraft zieht ein, kocht, begleitet durch den Tag und ist nachts da. Was nach einer Lösung für die ganze Familie klingt, ist rechtlich eine der heikelsten Konstruktionen der häuslichen Versorgung. Wer unterschreibt, ohne das Modell zu kennen, kann unversehens als Arbeitgeber gelten, Beiträge schulden oder Ärger mit dem Zoll bekommen.
Dieser Ratgeber ordnet die drei gängigen Modelle ein, nennt die Risiken und zeigt, was Sie vor einer Unterschrift prüfen können. Wir von City Concierge bereiten mit Ihnen Anträge auf Leistungen wie den Entlastungsbetrag vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab.
Sie überlegen, eine Betreuungskraft ins Haus zu holen? Rufen Sie uns vorher an. Wir klären mit Ihnen, welche Kassenleistungen schon zur Verfügung stehen und bereiten die Anträge mit vor. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Warum nicht „die Betreuerin“, sondern ein Vertragsgeflecht entscheidet
Entscheidend ist, wer Arbeitgeber ist, wer Weisungen gibt und wo Sozialabgaben gezahlt werden. Davon hängen Mindestlohn, Arbeitszeit, Versicherungsschutz und Ihre eigene Haftung ab.
Die Verbraucherzentrale NRW unterscheidet drei Wege: die direkte Anstellung, die Entsendung und die Beauftragung selbstständiger Kräfte. Eine Betreuung rund um die Uhr durch eine einzige Person ist nach ihrer Darstellung legal nicht möglich. Zahlen zu den Kosten finden Sie in unserem Beitrag zur 24-Stunden-Pflege in Düsseldorf.
Direkte Anstellung: Sie werden zum Arbeitgeber
Bei der Anstellung schließen Sie selbst den Arbeitsvertrag. Das Weisungsrecht liegt bei Ihnen, ebenso die Pflichten: Mindestlohn, Arbeits- und Ruhezeiten, Urlaub, Anmeldung zur Sozialversicherung und Steuern. Laut Europäischem Verbraucherzentrum fällt auch das Risiko eines Arbeitsausfalls auf Sie. Bei Vollzeit sind laut Verbraucherzentrale NRW mindestens 24 Urlaubstage zu gewähren.
Entsendemodell: Zwei Verträge und eine Bescheinigung
Beim Entsendemodell besteht der Arbeitsvertrag zwischen der Betreuungskraft und einem ausländischen Unternehmen. Eine deutsche Agentur organisiert meist die Vermittlung, Sie schließen deshalb zwei Verträge. Das Weisungsrecht liegt beim entsendenden Unternehmen. Kurzfristige Änderungen im Alltag müssen Sie dort abstimmen.
Die Sozialversicherung läuft in diesem Modell im Heimatland weiter. Den Nachweis liefert die A1-Bescheinigung. Nach Angaben der Verbraucherzentrale ist sie höchstens 24 Monate gültig und muss seit dem 1. Januar 2025 online beantragt werden. Fehlt sie, drohen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie eine Geldstrafe. Zudem werden Verbraucher dann faktisch zum Arbeitgeber, mit allen Folgen. Die Kraft selbst wäre bei Krankheit oder Arbeitsunfall nicht abgesichert.
Die Verbraucherzentrale nennt drei typische Tricks:
- Die Kraft sei im Ausland „sozialversicherungspflichtig“ beschäftigt. In Polen gibt es jedoch nur mit Arbeitsvertrag alle Sozialleistungen, oft liegen stattdessen Auftrags- oder Dienstleistungsverträge vor.
- Die A1-Bescheinigung werde „nachgereicht“. Bei vollständigen Unterlagen wird sie laut Verbraucherzentralen innerhalb von drei Tagen erteilt, das Argument überzeugt also kaum.
- Statt der A1 wird eine private Reisekrankenversicherung vorgelegt. Das gilt als Hinweis auf eine nicht rechtmäßige Entsendung.
Ein Vertragsentwurf liegt schon auf dem Tisch und Sie sind unsicher? Lassen Sie sich zurückrufen. Wir sehen mit Ihnen, welche Unterstützung die Pflegekasse beisteuern kann, und prüfen, ob stundenweise Betreuung eine Alternative ist. Unsere Beratung ist kostenfrei.
Selbstständige Betreuungskraft: Wenn die Selbstständigkeit nur auf dem Papier steht
Im dritten Modell beauftragen Sie eine Selbstständige direkt, oft über eine Agentur. Sie kümmert sich selbst um Steuern und Versicherungen, Urlaub und Entgeltfortzahlung sind nicht vorgesehen. Die Verbraucherzentrale NRW rät davon sehr eingeschränkt ab, weil dann weder Mindestlohn- noch Arbeitszeitregeln greifen und der Krankenversicherungsschutz häufig lückenhaft ist.
Das Hauptrisiko heißt Scheinselbstständigkeit. Geben Sie Arbeitszeiten, Ort oder Aufgaben vor, kann ein Arbeitsverhältnis vorliegen. Das Europäische Verbraucherzentrum nennt als Folge die rückwirkende Nachzahlung von Mindestlohn und Sozialversicherungsbeiträgen. Beitragsforderungen verjähren nach vier Jahren, bei erkennbarer Pflicht kommen Säumniszuschläge hinzu. Wer in einem Haushalt lebt und täglich nach den Wünschen der Familie arbeitet, ist selten frei in seiner Zeiteinteilung.
Arbeitszeit und Mindestlohn: Was Bereitschaft bedeutet
Für Beschäftigte gilt das Arbeitszeitgesetz. Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten (§ 3 ArbZG), sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn im Durchschnitt acht Stunden eingehalten werden. Nach dem Ende der Arbeitszeit steht eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu (§ 5 ArbZG). Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde und steigt nach Angaben der Bundesregierung zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Wichtig wurde ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20). Eine bulgarische Betreuerin hatte bei einer über 90-jährigen Frau in Berlin gelebt, vertraglich waren 30 Wochenstunden vereinbart. Das Gericht entschied, dass auch Bereitschaftszeit mit dem vollen Mindestlohn zu vergüten ist, auch bei einer entsandten Kraft. Wie viele Stunden tatsächlich Arbeit, Bereitschaft oder Freizeit waren, musste die Vorinstanz erneut klären.
Fragen zur Betreuung im Alltag, bevor Sie Verträge prüfen? Schreiben Sie uns per WhatsApp. Wir bereiten mit Ihnen den Antrag bei der Pflegekasse vor, die Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen ist kostenfrei.
Wo Schwarzarbeit beginnt und was dann droht
Schwarzarbeit im Haushalt ist meist unspektakulär: Eine Kraft wird bar bezahlt, ohne Anmeldung und ohne Beiträge. Als Arbeitgeber kann Ihnen dann das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen vorgeworfen werden. § 266a des Strafgesetzbuchs sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Unter bestimmten Voraussetzungen, etwa einer rechtzeitigen schriftlichen Mitteilung an die Einzugsstelle, kann das Gericht von Strafe absehen.
Die Verbraucherzentrale erklärt, dass der Zoll das Beschäftigungsverhältnis so prüft, wie es sich in Deutschland darstellt, nicht den Vertrag im Ausland.
Prüfliste vor der Unterschrift
Die Verbraucherzentralen empfehlen mehrere Schritte, die Sie vor dem Einzug erledigen können:
- Verlangen Sie die A1-Bescheinigung vor Arbeitsbeginn und legen Sie eine Kopie ab.
- Vereinbaren Sie die Vorlage der A1 schriftlich und machen Sie Zahlungen erst fällig, wenn sie bei Ankunft vorliegt.
- Gleichen Sie die Daten der Bescheinigung mit den Vertragspartnern ab und achten Sie auf Fälschungen.
- Klären Sie, welches Unternehmen Arbeitgeber ist und wer das Weisungsrecht ausübt.
- Halten Sie Arbeitszeiten, freie Tage und Vertretung schriftlich fest.
- Lassen Sie sich alle Nebenkosten wie Agenturgebühren und Fahrtkosten aufführen.
Liegt die Bescheinigung nicht vor, rät die Verbraucherzentrale, dem Entsendeunternehmen eine Frist zu setzen, etwa eine Woche. Danach sei aus ihrer Sicht ein außerordentliches Kündigungsrecht gegeben. Eine unabhängige Beratung bietet unter anderem die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI.
Unterlagen sortieren, Fristen im Blick behalten, Kasse anschreiben: Das geht zu zweit leichter. Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, und unsere Hilfe ist kostenfrei.
Wenn Dauerpräsenz gar nicht nötig ist
Viele Familien stellen fest, dass sich der Bedarf auf bestimmte Zeiten konzentriert: Vormittag, Mahlzeiten, Begleitung zu Terminen. Je nach Pflegegrad können dafür Pflegegeld, Sachleistungen oder die Kombinationsleistung infrage kommen, die Pflegekasse entscheidet über die Bewilligung. Weitere Wege beschreiben wir in den Alternativen zur 24-Stunden-Pflege und zur stundenweisen Betreuung.
So begleiten wir Sie in Düsseldorf
Wir bieten Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung in Düsseldorf, stundenweise und nach Absprache. Wir unterstützen bei der Beantragung: Wir besprechen mit Ihnen den Bedarf, bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Das Erstgespräch und die Hilfe beim Ausfüllen der Antragsunterlagen sind kostenfrei.
Möchten Sie wissen, wie viel Betreuung wirklich nötig ist? Fordern Sie einen Rückruf an. Wir besprechen Ihre Situation in Ruhe und zeigen, welche Leistungen infrage kommen.
Häufige Fragen zur rechtlichen Seite der Live-in-Betreuung
Ist eine Betreuung rund um die Uhr durch eine Person erlaubt?
Nach Darstellung der Verbraucherzentrale NRW ist das legal nicht möglich. Es gelten das Arbeitszeitgesetz mit acht Stunden pro Werktag, in Ausnahmen bis zehn Stunden, und elf Stunden Ruhezeit. Auch Bereitschaftszeit zählt nach dem BAG-Urteil als vergütungspflichtige Zeit.
Was ist die A1-Bescheinigung und warum ist sie wichtig?
Sie belegt, dass eine entsandte Kraft im Heimatland sozialversichert bleibt. Ohne sie drohen laut Verbraucherzentrale Nachzahlungen und eine Geldstrafe, und die Kraft ist bei Krankheit oder Unfall nicht abgesichert.
Haftet die Familie, wenn die Agentur Fehler macht?
Die Verbraucherzentrale warnt, dass Verbraucher faktisch zum Arbeitgeber werden können, wenn eine Entsendung nicht rechtmäßig ist. Vermittlungsagenturen sind nach ihrer Auskunft derzeit nicht gesetzlich verpflichtet, über die A1 zu informieren. Prüfen Sie die Bescheinigung deshalb selbst.
Wo bekomme ich unabhängige Hilfe?
Die Verbraucherzentrale NRW und die Pflegeberatung der Pflegekasse beraten unabhängig. Wir unterstützen Sie zusätzlich bei Anträgen und der Abstimmung mit der Kasse, kostenfrei.
Quellen: Verbraucherzentrale: Betreuung im Entsendemodell, bitte nur mit A1-Bescheinigung, Verbraucherzentrale: A1-Bescheinigung, riskante Tricks, Verbraucherzentrale NRW: Ausländische Betreuungskräfte, wie geht das legal?, Europäisches Verbraucherzentrum: Pflegekräfte aus dem Ausland legal beschäftigen, LTO: BAG 5 AZR 505/20, § 3 ArbZG, § 5 ArbZG, § 266a StGB, Bundesregierung: Mindestlohn.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.
Gemeinsam eine rechtlich saubere Lösung finden
Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben oder einen Antrag stellen. Wir bereiten Anträge mit Ihnen vor, stimmen uns mit der Kasse ab und beraten Sie kostenfrei zu Betreuung in Düsseldorf. Erreichbar sind wir Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

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