Die Reha ist bewilligt, in wenigen Tagen geht es los, und zu Hause bleiben Wohnung, Wäsche, Einkäufe und vielleicht Kinder zurück. Viele Betroffene fragen sich erst jetzt, wer das übernimmt. Wir erklären, in welchen Fällen die Krankenkasse oder die Rentenversicherung eine Haushaltshilfe bezahlt, und was Sie tun können, wenn kein Anspruch besteht.
Reha steht an? Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge stellen. Wir prüfen mit Ihnen kostenfrei, welcher Träger zuständig ist, und bereiten die Unterlagen für die Haushaltshilfe vor.
Reha ist nicht gleich Reha: Wer zahlt die Haushaltshilfe?
Die Haushaltshilfe richtet sich nach dem Träger Ihrer Reha. Ist die Krankenkasse Kostenträger, gilt § 38 SGB V. Ist es die Rentenversicherung, gilt § 74 SGB IX. Für Rentner ist oft die Krankenkasse zuständig, weil die Rentenversicherung vor allem Reha für Versicherte vor dem Rentenalter bezahlt, deren Erwerbsfähigkeit gefährdet ist.
Beide Vorschriften sind sich in einem Punkt einig: Die Hilfe ist an Voraussetzungen geknüpft. Sie können Ihren Haushalt wegen der Reha nicht weiterführen, und keine andere Person im Haushalt kann das übernehmen. Das ist die eine Hälfte.
Die entscheidende Hürde: das Kind im Haushalt
Die zweite Hälfte überrascht viele. Sowohl nach § 38 Abs. 1 SGB V als auch nach § 74 SGB IX muss im Haushalt ein Kind leben, das bei Beginn der Haushaltshilfe jünger als zwölf Jahre ist, oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist. Die Deutsche Rentenversicherung nennt dieselben Bedingungen und erwähnt zusätzlich, dass die Behinderung vor dem 18. Geburtstag eingetreten sein muss, bei Ausbildung vor dem 27. Geburtstag.
- Mit Kind unter zwölf: Anspruch möglich, wenn die Reha den Haushalt unmöglich macht und niemand sonst einspringen kann.
- Kind älter als zwölf: Die Rentenversicherung kann auf Antrag stattdessen unvermeidbare Kinderbetreuungskosten bezuschussen. Das Gesetz nennt bis zu 160 Euro je Kind und Monat als Grundbetrag, der angepasst wird.
- Ohne Kind: Ein gesetzlicher Anspruch besteht für die Reha nicht. Die Satzung Ihrer Krankenkasse kann nach § 38 Abs. 2 SGB V weitere Fälle vorsehen. Das prüfen wir gern für Sie.
Wir sagen Ihnen das offen, damit Sie nicht auf einen Antrag hoffen, der ins Leere läuft.
Sie sind unsicher, ob Ihre Kasse eine Satzungsleistung anbietet? Wir klären das kostenfrei für Sie. Fordern Sie einen Rückruf an.
Anschlussheilbehandlung: Wenige Tage, um alles zu regeln
Bei einer Anschlussrehabilitation (AHB) bleibt wenig Zeit. Sie muss nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung spätestens 14 Tage nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beginnen. Die Klinik entscheidet, ob eine AHB nötig ist, und der Sozialdienst hilft beim Antrag. Die Reha dauert in der Regel drei Wochen, sie kann verkürzt oder verlängert werden.
Planen Sie die Haushaltshilfe deshalb schon im Krankenhaus mit. Sprechen Sie den Sozialdienst darauf an, und lesen Sie in unserem Beitrag zum Entlassmanagement in Düsseldorfer Kliniken, was Ihnen bei der Entlassung zusteht. Typische Fälle für eine AHB sind ein künstliches Hüftgelenk oder ein Herzinfarkt.
Antrag auf Haushaltshilfe: So gehen Sie vor
Die Haushaltshilfe müssen Sie zusätzlich zur Reha beantragen. Die Rentenversicherung rät, den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Reha zu stellen, und zwar beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Bei der Krankenkasse gilt dasselbe. Klären Sie die Kostenübernahme vorab, bevor Sie Rechnungen auslösen.
- Klären Sie mit dem Sozialdienst oder der Reha-Beratung, wer Kostenträger ist.
- Stellen Sie den Antrag auf Haushaltshilfe bei diesem Träger, mit Angaben zu Haushalt, Kindern und Personen, die ausfallen.
- Legen Sie Reha-Bewilligung und Entlassunterlagen bei, soweit der Träger sie verlangt.
- Warten Sie die Zusage ab, bevor die Hilfe startet.
Wir übernehmen die Beantragung mit Ihnen: Wir füllen die Unterlagen gemeinsam aus und stimmen uns mit der Kasse ab. Das ist für Sie kostenfrei.
Schicken Sie uns per WhatsApp ein Foto des Reha-Bescheids. Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen für den Antrag noch fehlen, und das kostenfrei.
Zuzahlung, eigene Helfer und Verwandte
Ab 18 Jahren zahlen Sie bei Haushaltshilfe nach § 38 SGB V je Kalendertag eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (Quelle: GKV-Spitzenverband). Die Reha selbst kostet bei einer stationären AHB der Rentenversicherung bis zu 10 Euro pro Tag, für höchstens 14 Tage im Kalenderjahr, Befreiungen sind bei geringem Einkommen möglich.
Haben Kasse oder Rentenversicherung keine Hilfe zur Hand, können Sie sich selbst jemanden suchen. Die Kosten werden dann in angemessener Höhe erstattet. Bei Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad gibt es keine Erstattung der Hilfe selbst, nur Fahrkosten und Verdienstausfall können unter Umständen ersetzt werden. Die Rentenversicherung übernimmt bei selbst beschaffter Hilfe nur notwendige Stunden, höchstens acht pro Tag.
Ohne Kind, mit Pflegegrad: Was dann hilft
Viele Reha-Patienten sind älter und haben kein Kind mehr im Haushalt. Dann lohnt der Blick auf die Pflegeversicherung. Bei Pflegegrad bleibt das Pflegegeld nach § 34 SGB XI bei einer stationären Reha in den ersten acht Wochen erhalten. Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat nach § 45b SGB XI kann für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Wie das in Düsseldorf funktioniert, lesen Sie auf unserer Seite zum Entlastungsbetrag.
Ob ein Pflegegrad infrage kommt, erfahren Sie in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen. Wichtig: Haushaltshilfe wegen schwerer Krankheit nach § 38 SGB V gibt es nur, soweit kein Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt. Mit Pflegegrad greifen die Leistungen der Pflegekasse.
Sie haben einen Pflegegrad und gehen in die Reha? Rufen Sie uns an. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Entlastungsbetrag einsetzen, und unterstützen Sie kostenfrei bei den Anträgen.
Was wir in der Zeit Ihrer Abwesenheit leisten
Wir bieten Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe, keine Behandlungspflege. Medizinische Vorgaben der Reha-Klinik oder Ihrer Ärztin bleiben dabei maßgeblich. Wo ein Anspruch besteht, rechnen wir direkt mit der Kasse ab.
- Wohnung vor der Abreise vorbereiten, damit nach der Rückkehr alles erreichbar ist
- Einkäufe und Wäsche, wenn Familienmitglieder im Haushalt versorgt werden müssen
- Begleitung zu Arztterminen und Besorgungen nach der Rückkehr
- Entlastung im Haushalt in den ersten Wochen, wenn Sie noch Schonung brauchen
Für Familien mit kleinen Kindern lohnt zusätzlich ein Blick auf Kinderbetreuung bei Krankheit und Operation. Geht es um eine Kur für Eltern und Kinder, hilft unser Beitrag zur Mutter-Kind-Kur.
Möchten Sie wissen, wie eine Haushaltshilfe für Ihre Reha-Wochen in Düsseldorf konkret aussehen kann? Wir beraten kostenfrei und im persönlichen Gespräch. Fordern Sie einfach einen Rückruf an.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe in der Reha
Zahlt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, wenn ich allein lebe und in die Reha gehe?
Nach dem Gesetz setzt die Haushaltshilfe bei Reha ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes, hilfebedürftiges Kind im Haushalt voraus. Ohne Kind kommt vor allem eine Satzungsleistung Ihrer Kasse in Betracht. Fragen Sie uns, wir prüfen das für Sie.
Wann muss ich die Haushaltshilfe beantragen?
Rechtzeitig vor Beginn der Reha, so die Deutsche Rentenversicherung. Bei einer Anschlussheilbehandlung bleiben nur etwa 14 Tage bis zum Start, daher sollten Sie schon im Krankenhaus mit dem Antrag beginnen. Wir unterstützen Sie dabei.
Wer kümmert sich um meine Kinder, während ich in der Reha bin?
Das kann eine Haushaltshilfe sein, die Hilfe wählen Sie frei. Alternativ kann die Rentenversicherung die Mitnahme des Kindes in die Reha-Einrichtung oder eine andere Unterbringung übernehmen, wenn Betreuung sonst nicht möglich ist und der Reha-Erfolg nicht gefährdet wird.
Bekomme ich mein Pflegegeld während der Reha weiter?
Ja, bei stationärer Reha wird das Pflegegeld nach § 34 SGB XI in den ersten acht Wochen weitergezahlt. Für die Zeit danach fragen Sie bitte vor der Abreise Ihre Pflegekasse.
Kann ich die Reha-Entscheidung anfechten, wenn der Träger ablehnt?
Lehnt ein Träger die Reha ab, lohnt sich in vielen Fällen ein Widerspruch. Ist ein Träger unzuständig, muss er den Antrag weiterleiten. Sprechen Sie uns an, wir erklären Ihnen die nächsten Schritte kostenfrei.
Quellen: § 38 SGB V (lxgesetze.de), § 74 SGB IX (gesetze-im-internet.de), Deutsche Rentenversicherung: Haushaltshilfe bei Reha, Deutsche Rentenversicherung: Anschlussrehabilitation, GKV-Spitzenverband: Haushaltshilfe, § 34 SGB XI, § 45b SGB XI, Betanet: Antrag medizinische Rehabilitation.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag.
Wir kümmern uns um den Haushalt, während Sie sich erholen
Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir bereiten die Unterlagen für die Haushaltshilfe über die Krankenkasse mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Beratung und Hilfe beim Ausfüllen sind für Sie kostenfrei. Erreichbar Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr.

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