Der Vater vergisst den Herd und steht nachts unsicher auf: Schnell fragt die Familie, ob jemand rund um die Uhr im Haus sein muss. Was eine solche Rund-um-die-Uhr-Betreuung kostet, hängt stark vom Modell ab. Dieser Ratgeber ordnet die Preisspannen ein, zeigt, was die Pflegekasse beisteuert, und nennt Wege für den Fall, dass nicht ständig jemand da sein muss.
Wir von City Concierge unterstützen Familien in Düsseldorf bei der Beantragung von Leistungen, zum Beispiel beim Entlastungsbetrag.
Noch bevor Sie sich für ein Modell entscheiden: Rufen Sie uns an. Wir sehen mit Ihnen, welche Kassenleistungen schon möglich sind, und bereiten die Anträge vor. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Was „24-Stunden-Pflege“ in der Praxis bedeutet
Der Begriff meint meist eine Betreuungskraft, die im Haushalt der pflegebedürftigen Person wohnt. Sie kocht, hilft im Haushalt, begleitet durch den Tag und ist nachts erreichbar. Eine einzelne Person kann aber rechtlich nicht 24 Stunden am Tag arbeiten. Die Verbraucherzentrale NRW schreibt dazu, eine 24-Stunden-Betreuung durch nur eine Person sei nicht legal möglich. Es gilt deutsches Arbeitsrecht: im Durchschnitt höchstens 8 Stunden werktäglich und höchstens 48 Stunden pro Woche.
Auch Bereitschaftszeit zählt. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24.06.2021 (Az. 5 AZR 505/20) ist sie Arbeitszeit und muss mindestens mit dem Mindestlohn vergütet werden, etwa wenn nachts jemand zur Toilette begleitet werden muss. Eine gebuchte Kraft ist also zeitweise anwesend, nicht durchgehend im Dienst. Medizinische Pflege wie Verbandswechsel oder Spritzen bleibt Pflegefachkräften vorbehalten.
Drei Modelle, drei Kostenarten
Die Verbraucherzentrale NRW unterscheidet drei Wege:
- Direkte Anstellung: Sie sind selbst Arbeitgeber, zahlen mindestens den Mindestlohn sowie Sozialversicherungs- und Berufsgenossenschaftsbeiträge.
- Entsendung: Ein ausländisches Unternehmen schickt eine Mitarbeiterin in Ihren Haushalt. Meist hilft eine deutsche Vermittlungsagentur bei der Organisation. Sie schließen zwei Verträge, einen mit dem Entsendeunternehmen und einen mit der Agentur.
- Selbstständige Kräfte: Hier besteht ein Graubereich zur Scheinselbstständigkeit. Arbeitszeit- und Mindestlohnregeln greifen oft nicht, auch der Krankenversicherungsschutz ist häufig lückenhaft.
Welches Modell passt, hängt davon ab, wie viel Verantwortung Sie übernehmen wollen. Wege bei leichterem Hilfebedarf beschreibt der Beitrag Alternativen zur 24-Stunden-Pflege.
Sie überlegen, welches Modell zu Ihrer Familie passt? Fordern Sie einen Rückruf an, wir ordnen Ihre Situation kostenfrei ein.
Was kostet Rund-um-die-Uhr-Betreuung im Monat?
Die Verbraucherzentrale NRW nennt für die direkte Anstellung mindestens rund 2.800 € im Monat, zuzüglich Telefon, Internet und Fahrten. Bei der Entsendung liegt die Spanne bei etwa 2.800 bis 3.500 € monatlich, häufig kommen Vermittlungsgebühren hinzu. Der Pflegewegweiser NRW gibt für Entsendekräfte 2.500 bis über 3.500 € im Monat an. Entscheidend sind Erfahrung und Deutschkenntnisse der Kraft.
Dazu kommen laut Pflegewegweiser NRW weitere Posten:
- Reisekosten: 80 bis 180 € (einmalig, vom Haushalt getragen)
- Internet und Telefon: 20 bis 35 € monatlich
- Agenturgebühr: 0 bis 1.400 € im Jahr
- Unterkunft und Verpflegung: stellt der Haushalt
Beim Mindestlohn lohnt sich das Nachrechnen. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 € brutto je Stunde, ab 2027 sind 14,60 € vorgesehen (Bundesregierung). Bei 40 Wochenstunden ergibt das rechnerisch rund 2.400 € brutto im Monat, bei der Höchstgrenze von 48 Stunden rund 2.890 €. Das sind eigene Rechenbeispiele ohne Arbeitgeberanteile. Sehr niedrige Angebote sollten Sie kritisch prüfen.
Worauf Sie im Vertrag achten sollten
Beim Entsendemodell sind Sie nicht Arbeitgeber, sondern Kunde des ausländischen Unternehmens. Wünsche zu Aufgaben und Zeiten müssen deshalb vorab vertraglich festgehalten werden. Lassen Sie sich die Bescheinigung A1 zeigen, sie belegt, dass die Kraft im Heimatland sozialversichert bleibt. Der Pflegewegweiser NRW rät, darauf auch dann zu bestehen, wenn eine Agentur sie nicht gern herausgibt.
Prüfen Sie außerdem Arbeits- und Ruhezeiten, Urlaub, Bereitschaft, Kündigungsfristen und die Vertretung bei Krankheit der Kraft. Ein verbindliches Gütesiegel gibt es nicht. Es gibt nur einen freiwilligen Standard, und Kontrollen fehlen (Pflegewegweiser NRW). Vergleichen Sie darum mehrere Angebote und fragen Sie nach Referenzen.
Sie haben einen Vertragsentwurf oder ein Angebot erhalten und sind unsicher? Schicken Sie uns eine Nachricht per WhatsApp, wir schauen kostenfrei mit auf die Leistungen der Pflegekasse.
Welche Zuschüsse helfen bei den Kosten?
Die Pflegekasse bezahlt keine 24-Stunden-Kraft, sie beteiligt sich aber an der Pflege zu Hause. Das Bundesgesundheitsministerium nennt für 2026 diese Beträge:
- Pflegegeld monatlich: Pflegegrad 2 347 €, Pflegegrad 3 599 €, Pflegegrad 4 800 €, Pflegegrad 5 990 €
- Entlastungsbetrag: bis zu 131 € monatlich (bis zu 1.572 € jährlich)
- Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € je Kalenderjahr
Das Pflegegeld zahlt die Kasse an die pflegebedürftige Person, sie kann es frei verwenden, auch für eine Betreuungskraft (Verbraucherzentrale). Die Pflegesachleistung, also bis zu 796 € bei Pflegegrad 2 bis 2.299 € bei Pflegegrad 5, rechnet die Kasse dagegen direkt mit ambulanten Pflegediensten ab. Wie sich Pflegegeld und Sachleistung mischen lassen, steht im Beitrag zur Kombinationsleistung. Was Ihnen bei höherem Pflegegrad zusteht, lesen Sie unter Pflegegrad 4.
Ein Rechenbeispiel: Bei Pflegegrad 3 zahlt die Kasse 599 € Pflegegeld. Bei Gesamtkosten von 3.000 € im Monat bliebe ein Eigenanteil von rund 2.400 €. Steuerlich können nach § 35a Abs. 2 EStG 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 € im Jahr, geltend gemacht werden. Voraussetzung sind eine Rechnung und unbare Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers sowie eine legale Beschäftigung.
Haben Sie Pflegegeld schon beantragt, oder fehlt noch der Pflegegrad? Rufen Sie uns vorher an. Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab, die Hilfe beim Ausfüllen ist kostenfrei.
Wann stundenweise Betreuung reicht
Nicht jede Familie braucht jemanden im Haus. Wer mit Pflegegrad 2 allein lebt, tagsüber gut zurechtkommt, aber beim Einkaufen und bei Arztterminen unsicher wird, braucht oft keine Rundumpflege. Dann reicht eine feste Begleiterin an zwei Vormittagen pro Woche. Das lässt sich oft aus dem Entlastungsbetrag finanzieren.
Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Die Pflegekasse erstattet Ausgaben für Entlastungsangebote, zum Beispiel hauswirtschaftliche Hilfe durch ein landesrechtlich anerkanntes Angebot (Verbraucherzentrale). Unsere Betreuung in diesem Rahmen finden Sie auf der Seite zur Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung. Wie die Abrechnung stundenweiser Hilfe abläuft, erklärt der Beitrag Betreuung zu Hause in Düsseldorf. Preise nennen wir im persönlichen Gespräch.
Kombinieren statt Dauerpräsenz: der Pflegemix
Ein NRW-Beratungsstandpunkt zu ausländischen Betreuungskräften empfiehlt statt Einzelkraft rund um die Uhr einen Pflegemix. Die Betreuungskraft übernimmt Haushalt, Begleitung und Beaufsichtigung, Angehörige die persönliche Pflege, ein ambulanter Pflegedienst die Behandlungspflege. Tagespflege und Kurzzeitpflege fangen Ausfälle, Urlaub und Krankheit auf.
Wenn die pflegende Tochter selbst eine Auszeit braucht, hilft die Verhinderungspflege. Wie Sie sie anfragen, steht auf unserer Seite Verhinderungspflege in Düsseldorf. Wichtig: Wird der gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für eine Betreuungskraft eingesetzt, fehlt er später für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege.
Möchten Sie wissen, wie ein Pflegemix für Ihre Familie aussehen könnte? Wir rufen Sie zurück und besprechen die Möglichkeiten kostenfrei.
So unterstützen wir Sie in Düsseldorf
Wir begleiten Sie bei den Schritten davor und daneben: Wir klären mit Ihnen, welche Leistungen infrage kommen, bereiten die Anträge vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Entscheiden darf allein die Kasse. Für die Begutachtung helfen wir bei Unterlagen wie dem Pflegetagebuch. Mehr zum Antrag steht im Beitrag Pflegegeld 2026.
Unser Rat: Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Antragsunterlagen sind kostenfrei.
Häufige Fragen zu den Kosten
Zahlt die Pflegekasse die 24-Stunden-Pflege?
Nein, nicht vollständig. Die Kasse zahlt je nach Pflegegrad Pflegegeld (2026 zwischen 347 und 990 € monatlich), den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € und den Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Den Rest tragen Sie selbst, bei geringem Einkommen kann das Sozialamt eine Kostenübernahme prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen Anstellung und Entsendung?
Bei der Anstellung sind Sie selbst Arbeitgeber und führen Sozialabgaben ab. Bei der Entsendung beschäftigt ein ausländisches Unternehmen die Kraft, Sie sind nur Kunde. Dafür sollten Sie die Bescheinigung A1 verlangen.
Kann eine Betreuungskraft wirklich rund um die Uhr arbeiten?
Nein. Es gelten Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten, und Bereitschaftszeit zählt als Arbeitszeit. Klären Sie im Vertrag genau, wann die Kraft frei hat und wer sie vertritt.
Kann ich Kosten für eine Betreuungskraft von der Steuer absetzen?
Möglich ist eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 € jährlich (§ 35a EStG). Sie setzt eine legale Beschäftigung, eine Rechnung und Überweisung voraus. Fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberatung.
Quellen: Verbraucherzentrale NRW: Ausländische Betreuungskräfte, Pflegewegweiser NRW: Entsendemodell, Beratungsstandpunkt Ausländische Betreuungskräfte (NRW, 01/2023), BMG: Pflegeleistungen zum Nachschlagen (Stand 07/2026), Verbraucherzentrale: Pflegegeld, Pflegesachleistung und Co, Bundesregierung: Mindestlohn 2026, § 35a EStG.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung und Entlastungsbetrag.
Wir helfen Ihnen beim Antrag, bevor Sie sich festlegen
Rufen Sie uns an, bevor Sie Anträge selbst stellen oder einen Vertrag unterschreiben. Wir bereiten Ihre Unterlagen mit Ihnen vor, stimmen uns mit der Kasse ab und beraten Sie kostenfrei, auch zu stundenweiser Alltagsbegleitung. Erreichbar sind wir Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

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