Ihr Vater ist seit dem Sturz im Frühjahr auf Hilfe angewiesen, Sie fahren dreimal pro Woche nach Bilk, kochen, waschen, begleiten ihn zum Arzt. Irgendwann fragt jemand: „Bekommen Sie dafür eigentlich Pflegegeld?“ Dieser Ratgeber beantwortet, wer Anspruch hat, wie hoch das Pflegegeld 2026 ist und was Sie dabei beachten müssen.
Wir von City Concierge unterstützen Familien in Düsseldorf bei der Beantragung und beim Einsatz des Entlastungsbetrags, der zum Pflegegeld hinzukommt.
Rufen Sie uns an, bevor Sie den Antrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, bereiten den Antrag mit Ihnen vor, und die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Für wen Pflegegeld gedacht ist
Pflegegeld bekommen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder anderen Ehrenamtlichen gepflegt werden. Die häusliche Pflege muss dabei gesichert sein (Bundesgesundheitsministerium). Das Gesetz formuliert es so: Sie stellen die erforderliche körperliche Pflege, Betreuung und hauswirtschaftliche Versorgung in geeigneter Weise selbst sicher (§ 37 SGB XI).
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Dort steht lediglich der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung.
Wichtig zu wissen: Das Geld geht an die pflegebedürftige Person, nicht an die Pflegenden. Sie kann frei darüber verfügen und gibt es üblicherweise als Anerkennung an die Pflegenden weiter.
So hoch ist das Pflegegeld 2026
Die Beträge stehen in der Leistungsübersicht des Bundesministeriums für Gesundheit (Stand 04.11.2025) und im Gesetz:
- Pflegegrad 2: 347 € monatlich
- Pflegegrad 3: 599 € monatlich
- Pflegegrad 4: 800 € monatlich
- Pflegegrad 5: 990 € monatlich
Für den Teilmonat, etwa im Monat des Pflegebeginns, wird das Pflegegeld anteilig gezahlt, das Gesetz rechnet dabei mit 30 Tagen je Monat. Stirbt die pflegebedürftige Person, wird das Pflegegeld noch bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt (§ 37 SGB XI). Eine Pflegereform zum Jahr 2027 ist im Gespräch, beschlossen ist sie nicht (aktueller Stand).
Sie sind unsicher, ob der Pflegegrad Ihres Angehörigen schon richtig eingestuft ist? Fordern Sie einen Rückruf an, wir sortieren die Unterlagen kostenfrei mit Ihnen.
Pflegegeld beantragen: Schritt für Schritt
Leistungen der Pflegeversicherung gibt es nur auf Antrag. Gewährt werden sie ab Antragstellung, frühestens ab Vorliegen der Voraussetzungen. Wer den Antrag erst in einem späteren Monat stellt, bekommt die Leistungen ab dem Beginn des Antragsmonats (§ 33 SGB XI). Jeder Monat Warten kann also Geld kosten.
So gehen Sie vor:
- Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen, die zur Krankenkasse gehört.
- Den Gutachtertermin des Medizinischen Dienstes vorbereiten, am besten mit einem Pflegetagebuch.
- Den Bescheid der Pflegekasse abwarten und prüfen.
- Im Antrag oder danach angeben, dass Sie Pflegegeld statt Pflegedienst wünschen.
Die Pflegekasse muss ihre Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang schriftlich mitteilen (§ 18c SGB XI). Den genauen Ablauf mit Fristen und Widerspruch beschreiben wir im Beitrag zum Pflegegrad beantragen.
Ein Anruf genügt: Wir bereiten den Antrag mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Unsere Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen ist kostenfrei.
Der Beratungsbesuch, den viele vergessen
Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen (§ 37 Abs. 3 SGB XI). Das gilt für die Pflegegrade 2 bis 5. Bei Pflegegrad 4 und 5 dürfen Sie die Beratung auch vierteljährlich in Anspruch nehmen, bei Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf einen Besuch pro Halbjahr.
Durchführen dürfen den Besuch zugelassene Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen oder von der Pflegekasse beauftragte Pflegefachkräfte. Auf Wunsch kann bis einschließlich 31. März 2027 jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden. Der erste Besuch muss in der Wohnung erfolgen.
Rufen Pflegebedürftige den Besuch nicht ab, muss die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen, im Wiederholungsfall sogar entziehen (§ 37 Abs. 6 SGB XI). Tragen Sie sich den Termin daher fest in den Kalender ein.
Sie haben den Beratungstermin im Blick, wollen aber vorher kurz etwas klären? Schreiben Sie uns per WhatsApp, die erste Einordnung ist kostenfrei.
Pflegegeld und Pflegedienst: Wie beides zusammenspielt
Pflegegeld und Pflegesachleistung lassen sich kombinieren (Bundesgesundheitsministerium). Kommt etwa dreimal pro Woche ein Pflegedienst für die Körperpflege, Ihre Tochter übernimmt aber Einkauf und Abendessen, wird das Pflegegeld anteilig gezahlt. Wie die Rechnung aussieht, zeigt der Beitrag zur Kombinationsleistung. Welche Beträge der Pflegedienst abrechnen darf, steht im Beitrag zur Pflegesachleistung 2026.
Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat läuft unabhängig davon. Mit ihm können Sie Betreuung, Begleitung und Hilfe im Haushalt bezahlen, ohne das Pflegegeld anzutasten.
Pflegegeld bei Krankenhaus, Reha und Verhinderungspflege
Kommt Ihre Mutter nach einem Sturz ins Krankenhaus, ruht der Anspruch auf häusliche Pflegeleistungen. Das Pflegegeld wird aber in den ersten acht Wochen einer vollstationären Krankenhausbehandlung oder eines Aufenthalts in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung weitergezahlt (§ 34 SGB XI). Danach ruht der Anspruch.
Anders bei der Auszeit der Pflegeperson: Während Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege läuft die Hälfte des bisherigen Pflegegeldes bis zu acht Wochen je Kalenderjahr weiter (§ 37 SGB XI). Die Einzelheiten zur Anfrage finden Sie auf unserer Seite zur Verhinderungspflege in Düsseldorf.
Steht ein Klinikaufenthalt oder eine Auszeit für Sie an? Wir rufen Sie zurück und besprechen kostenfrei, was bei Pflegegeld und Entlastung zu beachten ist.
Häufige Fragen zum Pflegegeld
Ab welchem Pflegegrad gibt es Pflegegeld?
Ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 wird kein Pflegegeld gezahlt. Dort steht der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich zur Verfügung.
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Für 2026 nennt das Bundesgesundheitsministerium 347 €, 599 €, 800 € und 990 € für die Pflegegrade 2 bis 5. Ob und wann spätere Änderungen kommen, ist offen. Eine Pflegereform für 2027 ist nicht beschlossen.
An wen wird das Pflegegeld ausgezahlt?
Die Pflegekasse überweist das Geld an die pflegebedürftige Person, die frei darüber verfügen kann. Üblicherweise gibt sie es als Anerkennung an die Pflegenden weiter. Der regelmäßige Beratungsbesuch bleibt dabei Voraussetzung.
Was passiert, wenn ich den Beratungsbesuch versäume?
Die Pflegekasse muss das Pflegegeld dann angemessen kürzen und bei Wiederholung entziehen. Planen Sie den Termin deshalb rechtzeitig ein.
Hilft City Concierge bei der Pflege selbst?
Wir übernehmen Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe, keine Behandlungspflege. Für medizinische Fragen gelten die Vorgaben von Ärztin oder Arzt. Was wir leisten, lesen Sie bei der Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.
Quellen: BMG: Leistungsansprüche 2026, BMG: Pflegegeld, § 37 SGB XI, § 34 SGB XI, § 33 SGB XI, § 18c SGB XI.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege.
Pflegegeld beantragen: Wir begleiten Sie in Düsseldorf
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie den Antrag stellen. Wir bereiten die Beantragung mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen der Unterlagen sind kostenfrei. Erreichbar Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr.

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