Nachts aufstehen, umlagern, füttern, waschen und tagsüber den Haushalt führen: Wer einen Menschen mit Pflegegrad 5 versorgt, trägt eine Last, die kaum jemand von außen sieht. Der Gesetzgeber spricht von schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Dieser Ratgeber zeigt, welche Leistungen 2026 zustehen und wo Sie als Angehörige spürbar entlastet werden können.
Wir von City Concierge unterstützen Familien in Düsseldorf bei der Beantragung und beim Einsatz des Entlastungsbetrags für Betreuung und Alltagshilfe.
Bevor Sie einen Antrag oder Änderungsantrag stellen: Rufen Sie uns an. Wir bereiten die Unterlagen mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Pflegekasse ab, die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Was Pflegegrad 5 bedeutet
Pflegegrad 5 gilt bei 90 bis 100 Gesamtpunkten und ist im Gesetz mit „schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ beschrieben (§ 15 SGB XI). Auch mit weniger als 90 Punkten ist die Einstufung möglich, wenn eine besondere Bedarfskonstellation vorliegt. Die Kriterien dafür legt der Medizinische Dienst Bund in seinen Richtlinien fest.
Wie die Punkte zustande kommen, erklärt der Beitrag zu Punkten und Modulen. Die Einstufung selbst trifft allein die Pflegekasse auf Grundlage der Begutachtung.
Diese Beträge stehen 2026 bei Pflegegrad 5 bereit
Das Bundesgesundheitsministerium nennt für 2026 folgende Leistungen:
- Pflegegeld bei häuslicher Pflege: 990 € monatlich
- Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst): bis zu 2.299 € monatlich
- Entlastungsbetrag: bis zu 131 € monatlich
- Tages- und Nachtpflege: bis zu 2.085 € monatlich
- Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € monatlich
- Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds: bis zu 4.180 € je Maßnahme
Technische Pflegehilfsmittel, etwa ein Pflegebett, werden grundsätzlich vollständig übernommen; in bestimmten Fällen fällt eine Zuzahlung von höchstens 25 € an. Zu einer Pflegereform 2027 gibt es Diskussionen, beschlossen ist nichts (aktueller Stand).
Nicht sicher, welche dieser Leistungen bei Ihnen schon laufen? Lassen Sie sich zurückrufen, wir gehen kostenfrei mit Ihnen die Bescheide der Pflegekasse durch.
Pflegegeld, Pflegedienst oder beides?
Pflegegeld zahlt die Pflegekasse, wenn Angehörige oder andere Privatpersonen die Pflege übernehmen. Ein ambulanter Pflegedienst rechnet seine Leistungen dagegen direkt als Sachleistung ab. Bei hohem Pflegebedarf nutzen viele Familien beides.
Dann wird das Pflegegeld anteilig gekürzt (§ 38 SGB XI). Ein Beispiel mit den Werten 2026: Der Pflegedienst rechnet 40 Prozent der Sachleistung ab, das sind 919,60 € von 2.299 €. Dann bleiben 60 Prozent des Pflegegelds, also 594 € von 990 €. An das gewählte Verhältnis sind Sie sechs Monate gebunden. Wie sich das im Einzelfall rechnet, beschreibt der Beitrag zur Kombinationsleistung.
Wer Pflegegeld bezieht, muss halbjährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist zusätzlich eine vierteljährliche Beratung möglich. Wird die Pflichtberatung versäumt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen (§ 37 SGB XI).
Zweifel, ob Pflegegeld, Pflegedienst oder eine Mischung zu Ihrer Familie passt? Schreiben Sie uns per WhatsApp, die Einordnung ist kostenfrei.
Wenn Angehörige an ihre Grenze kommen
Bei Pflegegrad 5 fällt Pflege selten nur zu festen Uhrzeiten an. Wer allein pflegt, schläft oft schlecht, verliert Kontakte und vernachlässigt die eigenen Arzttermine. Das ist kein persönliches Versagen, sondern die Folge einer Aufgabe, die für eine Person zu groß werden kann.
Ein denkbares Beispiel (kein realer Fall): Eine Ehefrau pflegt ihren Mann nach einem schweren Schlaganfall. Pflegedienst und Pflegegeld sind eingerichtet, doch die Stunden dazwischen füllt sie allein. Was fehlt, ist jemand, der einfach da ist, während sie einkaufen geht oder durchschläft. Genau an dieser Stelle setzen Betreuung und Alltagsbegleitung an. Medizinische Versorgung bleibt beim Pflegedienst und bei den Vorgaben der behandelnden Ärztin oder des Arztes. Mehr zu diesem Krankheitsbild lesen Sie im Beitrag zur Haushaltshilfe nach Schlaganfall.
Sie tragen die Pflege weitgehend allein? Rufen Sie uns an, wir klären kostenfrei, welche Entlastung die Pflegekasse in Ihrer Lage mitträgt.
Pause einplanen: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es für beide Leistungen einen gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 € je Kalenderjahr. Die Verhinderungspflege kann nun bis zu acht Wochen im Jahr dauern, die sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen (Bundesgesundheitsministerium). Während dieser Zeit läuft die Hälfte des bisherigen Pflegegelds für bis zu acht Wochen weiter (§ 38 SGB XI).
Verhinderungspflege bedeutet, dass jemand die Pflege zu Hause übernimmt, während Sie ausfallen oder verreisen. Kurzzeitpflege ist ein befristeter Aufenthalt in einer Einrichtung, etwa nach einem Klinikaufenthalt. Die Abläufe finden Sie in unseren Beiträgen zum Antrag auf Verhinderungspflege und zur Kurzzeitpflege. Für die Verhinderungspflege zu Hause können Sie auch bei uns anfragen.
Sie möchten eine Auszeit planen, wissen aber nicht, wie? Wir rufen Sie zurück und gehen die Anfrage kostenfrei mit Ihnen durch.
Entlastung im Wochenablauf: Tagespflege und 131 Euro
Die Tages- und Nachtpflege steht ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und kann neben Pflegegeld oder Sachleistung genutzt werden, ohne dass diese Ansprüche dafür gekürzt werden (§ 41 SGB XI). Bei Pflegegrad 5 sind bis zu 2.085 € monatlich vorgesehen. Ob eine Tagespflege für Ihren Angehörigen in Frage kommt, hängt von Transportfähigkeit und Tagesform ab.
Zusätzlich gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € monatlich (§ 45b SGB XI). Er wird gegen Belege erstattet, unter anderem für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht genutzte Beträge können in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden. Ein Anspruch entsteht, ohne dass vorher ein Antrag nötig ist. Wie wir konkret entlasten, steht auf der Seite zur Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung.
Wie lässt sich der Entlastungsbetrag in Düsseldorf sinnvoll einsetzen? Schreiben Sie uns, wir erklären die Abrechnung und helfen kostenfrei bei den Unterlagen.
Absicherung für pflegende Angehörige
Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig pflegt, kann Rentenversicherungsbeiträge erhalten. Voraussetzung sind laut Deutscher Rentenversicherung wenigstens zehn Stunden Pflege pro Woche, verteilt auf zwei oder mehr Tage, und daneben höchstens 30 Stunden Erwerbsarbeit pro Woche. Die Pflegekasse zahlt die Beiträge, Grundlage ist ein Fragebogen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson. Bei Pflegegrad 5 beträgt der Höchstbetrag der Beiträge laut Bundesgesundheitsministerium bis zu 735,63 € monatlich.
Die Pflegekasse prüft anhand dieses Fragebogens den Anspruch. Fragen Sie dort am besten aktiv danach.
Antrag und Höherstufung: erst anrufen, dann einreichen
Verschlechtert sich der Zustand, können Sie bei der Pflegekasse eine neue Begutachtung anregen. Ein Pflegetagebuch macht den tatsächlichen Hilfebedarf sichtbar, wie wir im Leitfaden zum Pflegetagebuch zeigen. Den Weg zur nächsten Stufe erklärt der Beitrag zur Höherstufung, war der Bescheid zu niedrig, hilft der Beitrag zum Widerspruch.
Unser Rat: Rufen Sie uns an, bevor Sie einen Antrag selbst stellen. Wir kennen die Abläufe der Kassen in Düsseldorf und NRW, bereiten die Beantragung mit Ihnen vor und stimmen uns mit der Kasse ab. Unsere Beratung und die Hilfe beim Ausfüllen sind kostenfrei.
Ein Anruf genügt: Wir sortieren mit Ihnen Antrag, Gutachtertermin und Unterlagen, bevor Sie etwas einreichen. Für Sie kostenfrei.
Häufige Fragen zu Pflegegrad 5
Wie hoch ist das Pflegegeld bei Pflegegrad 5?
Das Bundesgesundheitsministerium nennt für 2026 einen Betrag von 990 € monatlich. Es wird bei häuslicher Pflege durch Angehörige gezahlt und kann mit der Sachleistung kombiniert werden.
Bis zu welcher Höhe übernimmt die Kasse bei Pflegegrad 5 den Pflegedienst?
Bis zu 2.299 € monatlich als Pflegesachleistung. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Bei teilweiser Nutzung wird das Pflegegeld anteilig weitergezahlt.
Wer prüft, ob Pflegegrad 5 vorliegt?
Der Medizinische Dienst begutachtet die Selbständigkeit und ermittelt die Punkte nach den gesetzlichen Kriterien. Die Entscheidung trifft die Pflegekasse per Bescheid.
Kann ich Verhinderungspflege und Entlastungsbetrag zusammen nutzen?
Ja, es sind getrennte Leistungen. Der Jahresbetrag von 3.539 € und die 131 € monatlich stehen nebeneinander, jeweils mit eigenen Nachweisen.
Übernimmt City Concierge die medizinische Pflege?
Wir leisten Betreuung, Alltagsbegleitung und Haushaltshilfe. Für medizinische Versorgung gelten die Vorgaben der Ärztin oder des Arztes und eines ambulanten Pflegedienstes, den wir im Alltag ergänzen.
Quellen: BMG: Übersicht Leistungsbeträge 2026, § 15 SGB XI, § 37 SGB XI, § 38 SGB XI, § 41 SGB XI, § 45b SGB XI, BMG: Änderungen zum 1. Juli 2025, Deutsche Rentenversicherung: Rente und Pflege.
Mehr zu unseren Leistungen von City Concierge, Ihrem Betreuungsdienst in Düsseldorf: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege.
Pflegegrad 5: Wir entlasten Sie in Düsseldorf
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie den Antrag stellen. Wir bereiten ihn mit Ihnen vor, klären offene Fragen mit der Pflegekasse und zeigen, wie Sie Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege nutzen. Unsere Beratung und die Hilfe bei den Unterlagen sind kostenfrei. Erreichbar Mo bis Fr von 8 bis 18 Uhr.

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