Haushaltshilfe & Pflegeunterstützung in Heerdt

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Heerdt ist der westlichste Stadtteil Düsseldorfs und gehört zum Stadtbezirk 4. Rund um den Nikolaus-Knopp-Platz liegen die wichtigsten Einkaufsmöglichkeiten, entlang der Rheinallee stehen Villen, sonst überwiegen Mehrfamilienhäuser.

Fragen zu Ihrem Anspruch? Wir beraten Sie persönlich.

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Alltag in Heerdt: Was Sie wissen sollten

Im Stadtteil liegt die Schön Klinik Düsseldorf, die das frühere Dominikus-Krankenhaus betreibt. Nach einem Aufenthalt oder einer ambulanten Operation helfen wir zuhause: Putzen, Wäsche, Einkäufe und Mahlzeiten, bis Sie wieder selbst zurechtkommen.

Die Brüsseler Straße ist die wichtigste Ausfallstraße des Stadtteils nach Westen. Für Wege zu Arzt, Apotheke oder Einkauf am Nikolaus-Knopp-Platz begleiten wir Sie auf Wunsch. Wir stimmen die Einsatzzeiten mit Ihnen ab.

Haushaltshilfe in Heerdt: Wann die Krankenkasse zahlt

Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer Reha, einer ambulanten Operation oder bei einer schweren Erkrankung kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bezahlen. Gesetzlich vorgesehen ist sie vor allem, wenn im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt und niemand anderes den Haushalt weiterführen kann. Viele Kassen bieten sie zusätzlich als Satzungsleistung an, sodass auch Alleinlebende profitieren können. Sie dauert in der Regel bis zu vier Wochen, mit Kind bis zu 26 Wochen.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Hilfe bei der Krankenkasse gestellt werden, und bezahlt werden nur genehmigte Leistungen. Wie der Antrag bei Ihrer Kasse funktioniert, zeigen wir auf unseren Seiten für die TK, die AOK Rheinland/Hamburg, die BARMER, die DAK und weitere Krankenkassen.

Bei Pflegegrad: Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege in Heerdt

Mit anerkanntem Pflegegrad steht Ihnen ab Pflegegrad 1 der Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat zu. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden. Ab Pflegegrad 2 kommt die Verhinderungspflege hinzu, für die ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung steht. Wir sind als Betreuungsdienst nach § 45 SGB XI anerkannt und rechnen die Leistungen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Wie viel Ihnen noch zusteht, zeigt der Entlastungsbetrag-Rechner. Mehr dazu auf den Seiten zu Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und Verhinderungspflege.

Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.

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Welche Leistungen wir in Heerdt anbieten

  • Haushaltsführung: Reinigung, Wäsche, Bettwäsche wechseln, Geschirr
  • Einkäufe und Besorgungen, auch Apotheke und Getränke
  • Zubereitung von Mahlzeiten und Hilfe bei der Planung
  • Begleitung zu Arztterminen, zur Physiotherapie und zu Behörden
  • Betreuung und Gesellschaft im Alltag, Spaziergänge, Gespräche
  • Betreuung von Kindern, wenn Eltern krankheitsbedingt ausfallen

Wir leisten keine medizinische Pflege. Wir übernehmen den Alltag, damit Sie sich erholen oder Ihre Angehörigen entlastet sind.

Häufige Fragen

Wer bezahlt die Haushaltshilfe?

Bei medizinischem Anlass zahlt die Krankenkasse nach § 38 SGB V, sofern sie den Antrag genehmigt. Bei Pflegegrad können Sie zusätzlich den Entlastungsbetrag nutzen.

Kommen Sie auch in die Gegend um den Nikolaus-Knopp-Platz?

Ja, wir sind im gesamten Stadtteil Heerdt im Einsatz, vom Nikolaus-Knopp-Platz bis zur Rheinallee.

Wie schnell können Sie starten?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir klären mit Ihnen die nächsten Schritte, helfen bei Antrag und Terminabsprache und starten, sobald die Genehmigung vorliegt.

So erreichen Sie uns

Rufen Sie City Concierge unter 0211 8383 23 23 an oder schreiben Sie an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de. Unser Büro finden Sie an der Gerresheimer Straße 30, 40211 Düsseldorf.

Mehr zu unseren Leistungen: Haushaltshilfe über die Krankenkasse, Entlastungsbetrag und Alltagsbegleitung und alle Düsseldorfer Stadtteile.

Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.

Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen.

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