Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen Entlastungsbetrag und, ab Pflegegrad 2, Verhinderungspflege zu. Mit unserer Checkliste wissen Sie, was Ihnen zusteht, wie Sie den richtigen Anbieter finden und wie die Abrechnung mit der Pflegekasse läuft. Kostenlos als PDF, zum Ausdrucken.
Das steht in der Checkliste
- Prüfen, was Ihnen zusteht: Pflegegrad, 131 € Entlastungsbetrag im Monat, bis zu 3.539 € Verhinderungspflege im Jahr
- Den richtigen Anbieter wählen: anerkannt nach § 45 SGB XI, Direktabrechnung
- Ablauf bis zur Abrechnung: Leistungsnachweis, Rechnung, Abtretung
- Fristen und typische Fehler, damit nichts verfällt
Checkliste kostenlos herunterladen
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Rechnen Sie nach, was Ihnen zusteht
Wie viel Sie in diesem Jahr noch nutzen können, zeigt unser Entlastungsbetrag-Rechner. Mehr zu den Leistungen: Entlastungsbetrag in Düsseldorf und Verhinderungspflege in Düsseldorf. Auch hilfreich: unsere Checkliste zur Begutachtung.
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.
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Das sollten Sie wissen
- Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich und steht allen Pflegegraden von 1 bis 5 zu.
- Nicht genutzte Beträge können Sie in das Folgejahr übertragen und bis zum 30. Juni nutzen.
- Verhinderungspflege bis zu 3.539 Euro jährlich gibt es ab Pflegegrad 2.
- Beides können Sie für Betreuung und Unterstützung im Alltag einsetzen.
Häufige Fragen
Muss ich in Vorleistung gehen?
Das klären wir vorab im persönlichen Gespräch, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Wie berechne ich meinen Anspruch?
Mit dem Entlastungsbetrag-Rechner sehen Sie in wenigen Klicks, was Ihnen zusteht.
Fragen? Rufen Sie uns an: 0211 8383 23 23.
