Eine Operation steht an oder Sie sind schwer erkrankt, und die Kinder müssen trotzdem versorgt werden. Wenn Großeltern und Freunde nicht einspringen können, übernimmt City Concierge Düsseldorf die Betreuung: Kita- und Schulabholung, Mahlzeiten, Hausaufgaben und auf Wunsch den Haushalt. Abgerechnet wird über Ihre Krankenkasse (§ 38 SGB V) oder, mit Pflegegrad, über die Pflegekasse.
Für wen ist das gedacht?
- Eltern vor einer Operation oder einem Klinikaufenthalt
- Akut oder chronisch erkrankte Eltern, die ihre Kinder vorübergehend nicht betreuen können
- Alleinerziehende ohne Angehörige in der Nähe
Wir kümmern uns um Antrag, ärztliche Bescheinigung und Abstimmung mit der Kasse. Mehr im Ratgeber: Kinderbetreuung bei Krankheit und Operation.
So läuft die Kinderbetreuung über die Krankenkasse
- Sie sprechen uns an, am besten schon vor der Operation.
- Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bescheinigt, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht führen können.
- Sie stellen den Antrag bei Ihrer Krankenkasse, mit unserem Formular.
- Nach der Zusage der Kasse beginnt unser Einsatz bei Ihnen zu Hause.
Möchten Sie wissen, was Ihnen zusteht? Wir klären Antrag und Abrechnung mit Ihrer Kasse für Sie.
Wie lange zahlt die Kasse?
Nach § 38 SGB V grundsätzlich bis zu vier Wochen. Lebt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes, hilfebedürftiges Kind im Haushalt, sind bis zu 26 Wochen möglich. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind befreit. Den Antrag müssen Sie vor Beginn der Hilfe stellen.
Was wir für Ihre Kinder übernehmen
- Abholung von Kita und Schule
- Mahlzeiten, Hausaufgaben und Spielzeit
- Haushalt und Wäsche, damit der Alltag weiterläuft
- Begleitung zu Terminen
Speziell nach Eingriffen: Knie-OP, Hüft-OP, Schulter-OP und Chemotherapie.
Häufige Fragen
Wer kümmert sich um meine Kinder, wenn ich ins Krankenhaus muss?
Wenn Großeltern und Freunde nicht einspringen können, übernehmen wir Betreuung und Haushalt, abgerechnet über die Krankenkasse nach § 38 SGB V.
Zahlt die Krankenkasse die Kinderbetreuung?
Die Kasse zahlt eine Haushaltshilfe, die die Versorgung der Kinder einschließt, wenn Sie den Haushalt wegen Krankenhaus, Reha oder schwerer Krankheit nicht führen können. Wir klären Antrag und Bescheinigung mit Ihnen.
Gilt das auch für Alleinerziehende?
Ja, gerade dann ist der Anspruch häufig gegeben, weil niemand sonst im Haushalt einspringen kann. Mehr dazu in unserem Ratgeber Haushaltshilfe für Alleinerziehende.
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.
Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.
Kostenlos für Sie: Mit dem Entlastungsbetrag-Rechner sehen Sie in einer Minute, wie viel Ihnen noch zusteht. Dazu die Checkliste zum Entlastungsbetrag und zur Verhinderungspflege als PDF.
