Sie sind bei Ihrer Krankenkasse versichert und brauchen wegen Krankheit, Operation oder Krankenhausaufenthalt Hilfe im Haushalt? Dann ist der Antrag auf Haushaltshilfe ganz einfach. City Concierge, Ihr Betreuungsdienst in Düsseldorf, ist Vertragspartner dieser Kasse und rechnet direkt mit ihr ab.
In 3 Schritten zur Haushaltshilfe
- Formular herunterladen
- Ausfüllen und von der Ärztin oder dem Arzt bestätigen lassen (Vorlage im Formular)
- Abschicken: online oder per Post bei Ihrer Krankenkasse einreichen
Sie wissen nicht weiter oder möchten es nicht allein machen? Rufen Sie uns an, wir helfen beim Ausfüllen: 0211 8383 23 23.
Was kostet es Sie?
Sie zahlen nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind befreit.
Mehr dazu: Haushaltshilfe in Düsseldorf · Anträge aller Krankenkassen
Hinweis: Wir sind Vertragspartner nach § 132 SGB V für Versicherte mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen. Der Antrag ist eine Vorlage von City Concierge und kein offizielles Formular der Krankenkasse. Reichen Sie ihn vor Beginn der Haushaltshilfe ein. Die Haushaltshilfe muss von der Kasse genehmigt werden.
Wann zahlt Ihre Krankenkasse die Haushaltshilfe?
Die gesetzliche Grundlage ist § 38 SGB V. Danach übernimmt die Krankenkasse eine Haushaltshilfe, wenn Sie den Haushalt wegen einer Krankenhausbehandlung, einer ambulanten Operation, einer Reha-Maßnahme oder einer schweren Erkrankung vorübergehend nicht weiterführen können. Als gesetzliche Voraussetzung gilt, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein Kind mit Behinderung lebt, das auf Hilfe angewiesen ist, und keine andere Person im Haushalt die Aufgaben übernehmen kann.
Darüber hinaus sehen viele Krankenkassen in ihrer Satzung Haushaltshilfe auch ohne Kind im Haushalt vor. Dauer und Umfang unterscheiden sich von Kasse zu Kasse. Wir klären für Sie, was bei Ihrer Kasse in Ihrem Fall möglich ist.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- den ausgefüllten Antrag auf Haushaltshilfe (Vorlage oben)
- eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie den Haushalt nicht selbst führen können
- Angaben zu den Personen im Haushalt, insbesondere zu Kindern
- bei Krankenhaus oder Reha: den Zeitraum des Aufenthalts
Typische Fehler beim Antrag
- Zu spät beantragt: Reichen Sie den Antrag vor Beginn der Haushaltshilfe ein, am besten schon vor einer geplanten Operation.
- Ärztliche Bestätigung fehlt: Ohne Bescheinigung kann die Kasse nicht entscheiden.
- Angehörige im Haushalt nicht angegeben: Die Kasse prüft, ob jemand anderes den Haushalt führen kann. Schildern Sie deshalb genau, wer wann verfügbar ist.
- Zu kurzer Zeitraum: Rechnen Sie Genesungszeit nach dem Krankenhaus ein.
Antrag abgelehnt: was jetzt?
Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Rufen Sie uns an, wir helfen bei der Begründung. Mehr zur Pflegekasse lesen Sie unter Entlastungsbetrag in Düsseldorf.
Häufige Fragen
Wie schnell kann die Haushaltshilfe starten?
Sobald die Kasse zugestimmt hat. In dringenden Fällen sprechen wir mit Ihnen den Start ab, rufen Sie dazu einfach an: 0211 8383 23 23.
Kann ich die Haushaltshilfe auch nach einer ambulanten Operation bekommen?
Ja, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist, dass Sie den Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können. Die ärztliche Bescheinigung ist dafür der wichtigste Nachweis.
Was ist, wenn ich einen Pflegegrad habe?
Dann kommen zusätzlich Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege der Pflegekasse infrage. Berechnen Sie Ihren Anspruch mit dem Entlastungsbetrag-Rechner.
Auch in Ihrem Stadtteil sind wir für Sie da: Übersicht aller Düsseldorfer Stadtteile.
Haben Sie Fragen? Wir sind für Sie da.
Rufen Sie uns an (Mo–Fr 8–18 Uhr), schreiben Sie uns per WhatsApp oder lassen Sie sich zurückrufen. Wir klären gemeinsam mit Ihnen, welche Leistung Ihrer Kasse für Sie infrage kommt, und übernehmen die Abstimmung mit der Kasse.
