← City Concierge Düsseldorf
Ratgeber

Haushaltshilfe nach einem Unfall 2026: Ihr Anspruch nach § 38 SGB V

Von City Concierge Düsseldorf · Veröffentlicht am · 4 Min. Lesezeit

Ein Sturz im Haushalt, ein Verkehrsunfall, eine schwere Sportverletzung – nach einem Unfall steht plötzlich nicht nur die eigene Beweglichkeit auf dem Prüfstand, sondern auch der komplette Haushalt. Auch hierfür greift die Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Dieser Beitrag erklärt, was nach einem Unfall zu tun ist und wie Sie die Kosten über Ihre Krankenkasse abrechnen.

Was leistet die Haushaltshilfe nach einem Unfall?

Können Sie Ihren Haushalt nach einem Unfall – etwa nach einer Operation, einem Knochenbruch oder einer schweren Verletzung – vorübergehend nicht mehr selbst führen, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Dazu zählen:

Wer hat Anspruch?

Der Anspruch besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:

Auch eine aus medizinischen Gründen erforderliche Begleitung, etwa bei stationärer Mitaufnahme nach einem Unfall, kann einen Anspruch auslösen.

Handelt es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall?

Bei einem Arbeitsunfall oder einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist unter Umständen nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) zuständig. Klären Sie im Zweifel frühzeitig, welcher Kostenträger für Ihren konkreten Fall zuständig ist – wir unterstützen Sie dabei.

Wie lange gilt der Anspruch?

Die Haushaltshilfe wird in der Regel für bis zu vier Wochen bewilligt.

Was kostet die Haushaltshilfe für Sie selbst?

Für 2026 gilt bundesweit einheitlich:

Bei einem als Arbeitsunfall anerkannten Ereignis über die Berufsgenossenschaft kann die Zuzahlungsregelung abweichen.

Haushaltshilfe nach einem Unfall beantragen: Schritt für Schritt

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen – bei stationärer Behandlung im Krankenhaus ist oft keine gesonderte Bescheinigung nötig
  2. Zuständigen Kostenträger klären – Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft
  3. Antrag stellen – die meisten Kassen bieten ein eigenes Formular an
  4. Anbieter auswählen – professioneller Dienst oder selbstbeschaffte Ersatzkraft
  5. Leistung in Anspruch nehmen und Zuzahlung leisten

So unterstützt Sie City Concierge Düsseldorf

Wir klären für Sie, welcher Kostenträger zuständig ist, übernehmen die Antragstellung und stellen kurzfristig eine verlässliche Haushaltshilfe in Düsseldorf und Umgebung – damit Sie sich in der Genesungsphase nach Ihrem Unfall nicht auch noch um Papierkram kümmern müssen. Sie erreichen uns unter +49 211 8383 23 23 oder per E-Mail an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe nach einem Unfall

Was, wenn der Unfall in der Freizeit passiert ist?

Dann ist in der Regel Ihre gesetzliche Krankenkasse zuständig, nicht die Berufsgenossenschaft, und der Anspruch richtet sich nach § 38 SGB V wie bei jeder anderen schweren Erkrankung.

Brauche ich nach einem Unfall eine spezielle Bescheinigung?

Es genügt eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie wegen der Unfallfolgen Ihren Haushalt vorübergehend nicht führen können. Bei stationärer Behandlung reicht oft der Krankenhausaufenthalt als Nachweis.

Übernimmt die Kasse auch die Kosten für eine selbst organisierte Hilfe?

Ja, auch Verwandte, Nachbarn oder Bekannte können als selbstbeschaffte Ersatzkraft eingesetzt werden. Ein anerkannter Anbieter wie City Concierge Düsseldorf übernimmt zusätzlich die komplette Abrechnung mit dem zuständigen Kostenträger.

Was, wenn ich nach vier Wochen noch nicht wieder fit bin?

Dann sollten Sie frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse über eine Verlängerung sprechen, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben oder die Heilung sich verzögert.

Fragen zu Ihrer Situation?

Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich.

Kostenloses Erstgespräch anfragen