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Ratgeber

Haushaltshilfe bei Krankheit 2026: Ihr Anspruch nach § 38 SGB V

Von City Concierge Düsseldorf · Veröffentlicht am · 3 Min. Lesezeit

Eine plötzliche schwere Erkrankung wirft nicht nur Sie selbst aus der Bahn, sondern auch den ganz normalen Haushaltsalltag. Für genau diese Situation gibt es die Haushaltshilfe bei Krankheit nach § 38 SGB V, eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Beitrag erklärt, wann sie greift, wie hoch die Kosten für Sie ausfallen und wie die Beantragung in Düsseldorf abläuft.

Was leistet die Haushaltshilfe bei Krankheit?

Wenn Sie Ihren Haushalt wegen einer schweren Erkrankung, einer akuten Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit oder einer stationären beziehungsweise ambulanten Krankenhausbehandlung vorübergehend nicht selbst führen können, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Dazu zählen:

Wer hat Anspruch?

Der Anspruch besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:

Auch chronische Erkrankungen mit akutem Schub können einen Anspruch begründen, wenn eine ärztliche Bescheinigung dies bestätigt.

Wie lange gilt der Anspruch?

Die Haushaltshilfe wird in der Regel für bis zu vier Wochen bewilligt.

Was kostet die Haushaltshilfe für Sie selbst?

Für 2026 gilt bundesweit einheitlich:

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.

Haushaltshilfe bei Krankheit beantragen: Schritt für Schritt

  1. Ärztliche Bescheinigung einholen – bei stationärer Behandlung im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung ist oft keine gesonderte Bescheinigung nötig
  2. Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen – die meisten Kassen bieten ein eigenes Formular an
  3. Anbieter auswählen – professioneller Dienst oder selbstbeschaffte Ersatzkraft
  4. Leistung in Anspruch nehmen und Zuzahlung leisten
  5. Bei Bedarf rechtzeitig eine Verlängerung beantragen

So unterstützt Sie City Concierge Düsseldorf

Wir übernehmen für Sie die Antragstellung und Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse und stellen kurzfristig eine verlässliche Haushaltshilfe in Düsseldorf und Umgebung – damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können. Sie erreichen uns unter +49 211 8383 23 23 oder per E-Mail an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de.

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe bei Krankheit

Zählt auch eine psychische Erkrankung als Grund?

Ja, entscheidend ist nicht die Art der Erkrankung, sondern ob Sie dadurch ärztlich bestätigt Ihren Haushalt vorübergehend nicht mehr selbst führen können.

Was, wenn mein Partner oder meine Partnerin im Haushalt lebt?

Dann besteht in der Regel kein Anspruch, da eine andere Person den Haushalt übernehmen könnte – es sei denn, diese Person ist ebenfalls aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht in der Lage dazu.

Übernimmt die Kasse auch die Kosten für eine selbst organisierte Hilfe?

Ja, auch Verwandte, Nachbarn oder Bekannte können als selbstbeschaffte Ersatzkraft eingesetzt werden. Ein anerkannter Anbieter wie City Concierge Düsseldorf übernimmt zusätzlich die komplette Abrechnung mit der Kasse.

Ist eine Verlängerung über vier Wochen hinaus möglich, wenn kein Kind im Haushalt lebt?

In begründeten Einzelfällen ja – sprechen Sie dafür frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse über den weiteren Krankheitsverlauf.

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