Haushaltshilfe bei Schwangerschaft 2026: Anspruch nach § 24h SGB V
Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit – kann den Alltag aber trotzdem spürbar einschränken, etwa bei starker Übelkeit, Kreislaufproblemen oder ärztlich verordneter Schonung. Für genau solche Situationen gibt es die Haushaltshilfe bei Schwangerschaft nach § 24h SGB V. Dieser Beitrag zeigt, wann die Krankenkasse zahlt und wie die Beantragung funktioniert.
Was ist die Haushaltshilfe nach § 24h SGB V?
§ 24h SGB V regelt den Anspruch auf Haushaltshilfe speziell im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Entbindung. Anders als bei § 38 SGB V ist hier keine Krankheit im engeren Sinne Voraussetzung, sondern schwangerschaftsbedingte Beschwerden, die die Weiterführung des Haushalts erschweren oder unmöglich machen.
Wer hat Anspruch?
Anspruch besteht, wenn
- Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können
- eine ärztliche Bescheinigung dies bestätigt
- keine andere im Haushalt lebende Person die Haushaltsführung übernehmen kann
Typische Gründe sind unter anderem verordnete Bettruhe, starke Kreislaufprobleme, Risikoschwangerschaften oder andere ärztlich attestierte Einschränkungen.
Was übernimmt die Haushaltshilfe konkret?
- Einkäufe und Besorgungen, zum Beispiel Arzneimittel
- Zubereitung der Mahlzeiten und Spülen
- Reinigung der Wohnung und Wäschepflege
- Betreuung bereits vorhandener Kinder im Haushalt, sowohl im Kleinkind- als auch im Kindergarten- und Schulalter
Was kostet die Haushaltshilfe für Sie selbst?
Für 2026 gilt bundesweit einheitlich:
- Zuzahlung: 10 Prozent der täglichen Kosten
- Mindestens 5 Euro pro Tag
- Höchstens 10 Euro pro Tag
Haushaltshilfe bei Schwangerschaft beantragen: Schritt für Schritt
- Ärztliche Bescheinigung einholen – Ihr Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin bestätigt die schwangerschaftsbedingte Einschränkung, gegebenenfalls mit Angabe der Schwangerschaftswoche
- Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen
- Anbieter auswählen – professioneller Dienst oder selbstbeschaffte Ersatzkraft
- Leistung in Anspruch nehmen und Zuzahlung leisten
So unterstützt Sie City Concierge Düsseldorf
Wir übernehmen für Sie die Antragstellung und Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse und stellen kurzfristig eine verlässliche Haushaltshilfe in Düsseldorf und Umgebung – damit Sie sich in dieser besonderen Zeit schonen können. Sie erreichen uns unter +49 211 8383 23 23 oder per E-Mail an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe bei Schwangerschaft
Ab wann in der Schwangerschaft kann ich Haushaltshilfe beantragen?
Es gibt keine feste Wochengrenze – entscheidend ist, ab wann die ärztlich bescheinigten Beschwerden die Haushaltsführung einschränken. Das kann bereits im ersten Trimester der Fall sein.
Reicht eine normale Schwangerschaftsbeschwerde wie Übelkeit aus?
Wenn die Beschwerden so stark sind, dass Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bestätigt, dass Sie den Haushalt deshalb nicht mehr führen können, ja. Die Einschätzung liegt im ärztlichen Ermessen.
Was, wenn ich bereits Kinder im Haushalt habe?
Die Haushaltshilfe kann in diesem Fall auch die Betreuung der vorhandenen Kinder mit übernehmen, nicht nur die klassischen Hausarbeiten.
Unterscheidet sich der Antrag von dem nach § 38 SGB V?
Das Grundprinzip ist ähnlich, die Bescheinigung bezieht sich aber gezielt auf schwangerschaftsbedingte Beschwerden statt auf eine Erkrankung.