Haushaltshilfe bei Krankheit 2026: Ihr Anspruch nach § 38 SGB V
Eine plötzliche schwere Erkrankung wirft nicht nur Sie selbst aus der Bahn, sondern auch den ganz normalen Haushaltsalltag. Für genau diese Situation gibt es die Haushaltshilfe bei Krankheit nach § 38 SGB V, eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Beitrag erklärt, wann sie greift, wie hoch die Kosten für Sie ausfallen und wie die Beantragung in Düsseldorf abläuft.
Was leistet die Haushaltshilfe bei Krankheit?
Wenn Sie Ihren Haushalt wegen einer schweren Erkrankung, einer akuten Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit oder einer stationären beziehungsweise ambulanten Krankenhausbehandlung vorübergehend nicht selbst führen können, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe. Dazu zählen:
- Einkaufen und Besorgungen, zum Beispiel Arzneimittel
- Kochen und Zubereitung der Mahlzeiten
- Reinigung der Wohnung
- Wäschepflege
- Betreuung und Beaufsichtigung von Kindern im Haushalt
Wer hat Anspruch?
Der Anspruch besteht, wenn folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sind:
- Sie haben den Haushalt vor der Erkrankung selbst geführt
- Sie sind wegen einer schweren Krankheit oder deren akuter Verschlimmerung vorübergehend nicht dazu in der Lage
- Keine andere im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen
- Es liegt noch kein Pflegegrad 2 bis 5 vor
Auch chronische Erkrankungen mit akutem Schub können einen Anspruch begründen, wenn eine ärztliche Bescheinigung dies bestätigt.
Wie lange gilt der Anspruch?
Die Haushaltshilfe wird in der Regel für bis zu vier Wochen bewilligt.
- Lebt im Haushalt ein jüngeres Kind, kann sich der Anspruch automatisch verlängern (die genaue Altersgrenze variiert je nach Krankenkasse, häufig gilt das vollendete 14. Lebensjahr)
- Bei besonders langwierigen Krankheitsverläufen sind im Einzelfall weitere Verlängerungen möglich
Was kostet die Haushaltshilfe für Sie selbst?
Für 2026 gilt bundesweit einheitlich:
- Zuzahlung: 10 Prozent der täglichen Kosten
- Mindestens 5 Euro pro Tag
- Höchstens 10 Euro pro Tag
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit.
Haushaltshilfe bei Krankheit beantragen: Schritt für Schritt
- Ärztliche Bescheinigung einholen – bei stationärer Behandlung im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung ist oft keine gesonderte Bescheinigung nötig
- Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen – die meisten Kassen bieten ein eigenes Formular an
- Anbieter auswählen – professioneller Dienst oder selbstbeschaffte Ersatzkraft
- Leistung in Anspruch nehmen und Zuzahlung leisten
- Bei Bedarf rechtzeitig eine Verlängerung beantragen
So unterstützt Sie City Concierge Düsseldorf
Wir übernehmen für Sie die Antragstellung und Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse und stellen kurzfristig eine verlässliche Haushaltshilfe in Düsseldorf und Umgebung – damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können. Sie erreichen uns unter +49 211 8383 23 23 oder per E-Mail an anfrage@city-concierge-duesseldorf.de.
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe bei Krankheit
Zählt auch eine psychische Erkrankung als Grund?
Ja, entscheidend ist nicht die Art der Erkrankung, sondern ob Sie dadurch ärztlich bestätigt Ihren Haushalt vorübergehend nicht mehr selbst führen können.
Was, wenn mein Partner oder meine Partnerin im Haushalt lebt?
Dann besteht in der Regel kein Anspruch, da eine andere Person den Haushalt übernehmen könnte – es sei denn, diese Person ist ebenfalls aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht in der Lage dazu.
Übernimmt die Kasse auch die Kosten für eine selbst organisierte Hilfe?
Ja, auch Verwandte, Nachbarn oder Bekannte können als selbstbeschaffte Ersatzkraft eingesetzt werden. Ein anerkannter Anbieter wie City Concierge Düsseldorf übernimmt zusätzlich die komplette Abrechnung mit der Kasse.
Ist eine Verlängerung über vier Wochen hinaus möglich, wenn kein Kind im Haushalt lebt?
In begründeten Einzelfällen ja – sprechen Sie dafür frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse über den weiteren Krankheitsverlauf.