Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen City Concierge Düsseldorf (Patrick Prusiak, Gerresheimer Straße 30, 40211 Düsseldorf) – nachfolgend "City Concierge" – und den Kundinnen und Kunden über die Erbringung von Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI sowie Unterstützungsleistungen im Krankheitsfall nach SGB V. Leistungen können auch zugunsten Dritter beauftragt werden, etwa durch Angehörige, Betreuer oder Bevollmächtigte.
§2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch ein kostenloses Erstgespräch und die anschließende schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) bestätigte Beauftragung zustande. Im Erstgespräch werden der individuelle Unterstützungsbedarf, der Leistungsumfang sowie die Kostenübernahme durch die zuständige Pflege- oder Krankenkasse geklärt.
§3 Leistungsumfang
City Concierge erbringt je nach Vereinbarung insbesondere:
- Entlastungs- und Verhinderungspflege nach §45 SGB XI,
- Unterstützungsleistungen im Krankheitsfall nach SGB V,
- Alltagsbegleitung und Betreuung im gewohnten Wohnumfeld.
Art, Umfang und zeitlicher Rahmen der Leistung ergeben sich aus der individuellen Leistungsvereinbarung. Änderungen des Bedarfs sind rechtzeitig, möglichst mit einer Vorlauffrist von 48 Stunden, mitzuteilen.
§4 Vergütung und Kostenübernahme
Die Vergütung richtet sich nach den mit den jeweiligen Pflege- und Krankenkassen vereinbarten Sätzen. Soweit ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht und diese von der zuständigen Kasse bewilligt wird, rechnet City Concierge im Rahmen der bestehenden Kassenzulassung direkt mit der Kasse ab. Ein etwaiger, nicht von der Kasse übernommener Eigenanteil wird dem Kunden vorab mitgeteilt. Besteht keine oder keine vollständige Kostenübernahme, gilt die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung.
§5 Terminabsagen und Ausfälle
Termine sollten möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterreichbarkeit vor Ort kann City Concierge die vereinbarte Leistung anteilig in Rechnung stellen, soweit dies nicht durch die Kostenübernahme der Kasse gedeckt ist.
§6 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit oder für den vereinbarten Betreuungszeitraum geschlossen. Er kann von beiden Seiten mit einer Frist von 24 Stunden in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere bei Wegfall der Kostenübernahme oder bei erheblicher Pflichtverletzung, bleibt unberührt.
§7 Mitwirkungspflichten
Der Kunde bzw. die auftraggebende Person verpflichtet sich, City Concierge über relevante Änderungen der Pflege-, Gesundheits- oder Versorgungssituation sowie über den Status der Kostenübernahme zeitnah zu informieren, damit die Betreuung sicher und bedarfsgerecht erfolgen kann.
§8 Schweigepflicht und Datenschutz
City Concierge und seine Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen der Betreuung bekannt gewordenen persönlichen und gesundheitsbezogenen Informationen verpflichtet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Vorgaben der DSGVO, bei Gesundheitsdaten insbesondere nach Art. 9 DSGVO.
§9 Haftung
City Concierge haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) begrenzt und der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
§10 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.