Welche Leistungen sind mit Pflegegrad kostenlos möglich? | Düsseldorf

Welche Leistungen sind mit Pflegegrad kostenlos möglich? – Über

Viele Menschen mit Pflegegrad wissen nicht, auf wie viele kostenlose Unterstützungsleistungen sie Anspruch haben. In Düsseldorf stehen Pflegebedürftigen und Angehörigen verschiedene Leistungen zur Verfügung, die vollständig über die Pflegekasse finanziert werden – darunter der 131 € Entlastungsbetrag (§45 SGB XI) und 40 % der Pflegesachleistung (§36 SGB XI).
Dieser Artikel erklärt, welche Leistungen kostenlos sind und wie sie genutzt werden können.

Entlastungsbetrag von 131 € monatlich (§45 SGB XI)

Der Entlastungsbetrag beträgt seit der Anpassung 131 € pro Monat und steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Damit können Betreuungs- und Entlastungsleistungen finanziert werden – ohne private Kosten. Auch nicht genutzte Beträge können unter bestimmten Bedingungen in Folgemonate übertragen werden.

Mit dem Entlastungsbetrag finanzierbar:

  • Haushaltsunterstützung
  • Aufräumen, Einkaufen, Wäsche
  • Spaziergänge & soziale Kontakte
  • Gespräche, Betreuung, Aktivierung
  • Begleitung zu Ärzten & Behörden
  • Entlastung der Angehörigen
  • Unterstützung bei Struktur & Orientierung

Wichtig:
Die Abrechnung erfolgt direkt über einen anerkannten Anbieter – wie City Concierge Düsseldorf.

40 % der Pflegesachleistung für Betreuung nutzbar (§36 SGB XI)

Viele Menschen mit Pflegegrad wissen nicht, dass sie zusätzlich zum Entlastungsbetrag von 131 € auch 40 % der Pflegesachleistung für Betreuung und Alltagsunterstützung einsetzen können. Diese Beträge sind erheblich und werden in Düsseldorf häufig nicht ausgeschöpft – obwohl sie vollständig über die Pflegekasse finanziert werden.

Die gesetzlichen Sachleistungen (2025) betragen:

  • Pflegegrad 2: 796 € → 318,40 € nutzbar für Betreuung
  • Pflegegrad 3: 1.497 € → 598,80 € nutzbar für Betreuung
  • Pflegegrad 4: 1.859 € → 743,60 € nutzbar für Betreuung
  • Pflegegrad 5: 2.299 € → 919,60 € nutzbar für Betreuung

Diese Mittel können zusätzlich zu den 131 € monatlich eingesetzt werden und ermöglichen damit deutlich umfangreichere Betreuungsleistungen – ohne private Kosten.

Viele Familien in Düsseldorf nutzen die 40-%-Regelung nicht, weil sie kaum bekannt ist. Tatsächlich können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5 jeden Monat über 400–1.000 € an zusätzlicher Betreuung erhalten, wenn sie keinen ambulanten Pflegedienst für körperbezogene Pflege beauftragen.
Diese Beträge können vollständig für Betreuungs-, Aktivierungs- und Entlastungsleistungen nach §45 SGB XI eingesetzt werden – inklusive Haushaltshilfe, Begleitung, Strukturierung des Alltags und Entlastung der Angehörigen.

Was bedeutet das konkret für Düsseldorf?

Für Menschen mit Pflegegrad bedeutet das:

  • PG 2: 131 € + 318,40 € = 449,40 € monatliche Betreuung
  • PG 3: 131 € + 598,80 € = 729,80 € monatliche Betreuung
  • PG 4: 131 € + 743,60 € = 874,60 € monatliche Betreuung
  • PG 5: 131 € + 919,60 € = 1.050,60 € monatliche Betreuung

Das ist eine erhebliche Unterstützung – und finanziert viele Stunden professionelle Betreuung im Monat, ohne dass eine Familie etwas dazuzahlen muss.

Pflegebedürftige in Düsseldorf verschenken jedes Jahr mehrere tausend Euro an nicht genutzten Leistungsansprüchen. Mit der Kombination aus 131 € Entlastungsbetrag und 40 % der Pflegesachleistung stehen ihnen deutlich mehr finanzierte Betreuungsstunden zu, als die meisten wissen.
City Concierge Düsseldorf hilft dabei, diese Leistungen vollständig auszuschöpfen und übernimmt die komplette Abrechnung direkt mit der Pflegekasse.

Nutzen Sie Ihre vollen Leistungsansprüche

Mit 131 € Entlastungsbetrag und bis zu 919,60 € aus der 40-%-Sachleistung stehen Ihnen monatlich umfangreiche Betreuungsleistungen zu – komplett finanziert durch die Pflegekasse.

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