Was ist der Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI? – Ihre Möglichkeiten in Düsseldorf
Der Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI ist eine der wichtigsten Leistungen für Menschen mit Pflegegrad. Er beträgt 131 € pro Monat und kann ausschließlich für anerkannte Unterstützungs- und Betreuungsangebote eingesetzt werden – zum Beispiel für Haushaltshilfe, Betreuung, Begleitung oder Entlastung pflegender Angehöriger.
In Düsseldorf nutzen viele Familien diesen Betrag nicht vollständig aus, obwohl er ihnen jeden Monat zusteht.
Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag steht allen Personen mit einem Pflegegrad (1 bis 5) zu.
Egal ob leichte Einschränkung oder hoher Pflegebedarf – der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern zweckgebunden genutzt.
Anspruch hat jede Person:
- mit anerkanntem Pflegegrad
- die zu Hause lebt (häusliche Pflege)
- die Unterstützung im Alltag benötigt
- deren Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde
Er gilt zusätzlich zu Pflegegeld, Sachleistungen und Verhinderungspflege.
Welche Leistungen können in Düsseldorf damit bezahlt werden?
Der Entlastungsbetrag darf nur für anerkannte Dienste verwendet werden.
City Concierge Düsseldorf ist ein solcher Anbieter nach § 45 SGB XI.
Erlaubte Leistungen sind unter anderem:
- Unterstützung im Haushalt
- Aufräumen, Einkäufe, Struktur im Alltag
- Gespräche, aktivierende Betreuung
- Spaziergänge & soziale Aktivitäten
- Begleitung zu Arztterminen
- Entlastung der Angehörigen
- Betreuung bei Demenz
- Hilfe bei Alltagsorganisation
Wichtig:
Für Kundinnen und Kunden entstehen keine privaten Kosten.
Warum wird der Betrag oft nicht genutzt?
Viele Menschen wissen nicht, dass der Betrag existiert – oder glauben, er sei kompliziert zu beantragen. In der Praxis ist er jedoch einfach nutzbar:
- keine zusätzlichen Kosten
- keine komplizierten Formulare
- Abrechnung erfolgt direkt über den Dienstleister
- keine Vorleistung notwendig
- Unterstützung beginnt sofort
Viele Düsseldorfer Familien lassen jedes Jahr mehrere hundert Euro ungenutzt verfallen.
Wie funktioniert die Abrechnung in Düsseldorf?
Die Abrechnung ist einfach:
- Sie nehmen Kontakt zu einem anerkannten Anbieter auf
- Die Leistungen werden geplant
- Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab
- Für Sie entstehen 0 € Kosten
- Sie müssen keine Unterlagen einreichen
City Concierge Düsseldorf übernimmt die komplette Abwicklung mit der Pflegekasse.
Beispiel aus dem Alltag
Eine Person mit Pflegegrad 2 hat Anspruch auf 131 € pro Monat.
Das entspricht z. B.:
- 2–3 Betreuungsstunden monatlich
- oder mehreren kleinen Unterstützungsleistungen
- oder Begleitung zu Terminen
In vielen Fällen reicht der Betrag sogar für regelmäßige Betreuung jede Woche.
Fazit
Der Entlastungsbetrag ist eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige.
Wer ihn nutzt, entlastet den Alltag – und das ohne zusätzliche Kosten.
Starten Sie Ihre kostenlose Betreuung in Düsseldorf
Sie können unsere Leistungen vollständig über die Pflegekasse finanzieren – entweder über den Entlastungsbetrag nach § 45 SGB XI (131 € monatlich) oder über 40 % der Pflegesachleistung nach § 36 SGB XI.
Damit stehen vielen Familien deutlich mehr Mittel zur Verfügung, als sie denken – ganz ohne private Zuzahlung.
